Faire Wettbewerbsbedingungen: Aus für Exportsubventionen

Seit Juli 2013 wird in der EU, und damit auch in Deutschland, die Ausfuhr von Agrarprodukten nicht mehr gestützt. Die so genannten Exporterstattungen wurden schrittweise auf null gesenkt. Nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2013 hätte das Instrument der Exporterstattungen allenfalls noch im Falle außergewöhnlicher Marktkrisen wiedereingeführt werden können. Von dieser Möglichkeit wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.

Bereits im Zuge der Verhandlungen zur Agrarreform 2013 hatte sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Interesse fairer Wettbewerbsbedingungen - insbesondere für Entwicklungsländer - nachdrücklich für eine vollständige, sofortige Abschaffung von Exporterstattungen eingesetzt.

In den Jahren zuvor waren die EU-Exporterstattungen aufgrund der stärkeren Marktorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik rapide gesunken: 1993 wurden bei damals 12 Mitgliedstaaten noch über 10 Milliarden Euro ausgezahlt, 2012 waren es nur noch rund 146 Millionen Euro bei 27 Mitgliedstaaten.

Die Bundesregierung hatte sich dafür eingesetzt, dass die EU auch im Rahmen der Welthandelsorganisation (World Trade OrganisationWTO) eine Abschaffung von Exporterstattungen und die Reglementierung Maßnahmen gleicher Wirkung anstrebt. Die EU räumte bereits bei den WTO-Verhandlungen 2005 ein, im Rahmen eines Gesamtergebnisses der Doha-Runde völlig auf Ausfuhrerstattungen verzichten zu wollen. Ihre Bedingung: Auch die übrigen Anbieter auf dem Weltmarkt sollten ihre Exportstützungsmaßnahmen aufgeben wie beispielsweise Exportkredite und Nahrungsmittelhilfen zur systematischen Beseitigung von Überschüssen.

Dieses Ziel konnte auf der 10. WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2015 in Nairobi erreicht werden. Dort wurde vereinbart, nach Ablauf bestimmter Übergangsfristen weltweit alle Exportsubventionen abzuschaffen. Zudem verständigte man sich, Exportkredite und Nahrungsmittelhilfen zu reglementieren sowie Staatshandelsunternehmen den gleichen Regeln zu unterwerfen. Die in Nairobi beschlossenen Maßnahmen werden global einen wesentlichen Beitrag zu einem chancengleichen und stärker regelbasierten Weltagrarhandelssystem leisten.

Die WTO-rechtlich vorgegebene Streichung der verbliebenen Regelungen zu Exporterstattungen wurde im Rahmen der Agrarreform 2020 umgesetzt.

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