Neue Märkte für tierische Produkte - Arbeitsgruppe des BMEL soll Handelsbarrieren beseitigen

Bananen aus Ecuador, Rotwein aus Italien, Kaffee aus Kenia: Rund acht Prozent aller weltweit exportierten Güter sind Nahrungsmittel oder Erzeugnisse aus der Landwirtschaft. Die Vielfalt der Lebens- und Genussmittel in unserer Küche steigt durch den globalen Handel.

Dieser Handel unterliegt komplexen nationalen und internationalen Abkommen, Regelungen, Vorschriften und Anforderungen. Einige sollen den Handel fördern, andere erschweren ihn. So müssen beispielsweise aus Deutschland exportierte tierische Produkte den hygienischen Vorschriften des Empfängerlandes entsprechen.

Bilaterale Veterinärzertifikate mit Drittländern öffnen Exportmärkte

Veterinärangelegenheiten beim Export:

Sollen lebende Tiere (Zuchttiere, Haustiere, Zootiere etc.) oder tierische Erzeugnissen (Fleisch, Milch, Eier, Honig etc.) von Deutschland in ein Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) exportiert werden, dann müssen die Einfuhranforderungen des jeweiligen Drittlands beachtet werden. In diesen Einfuhrvoranforderungen ist bspw. festgelegt, welche Bedingungen an die Herkunft und den Gesundheitszustand der Tiere aber auch an die Verarbeitung, Lagerung und Transport der tierischen Erzeugnisse, die später exportiert werden sollen, gestellt werden. Ziel dieser Einfuhranforderungen ist es, dass mit dem Export der lebenden Tiere oder tierischen Erzeugnisse keine Tierseuchen verschleppt werden oder ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher im Drittland entsteht. Die Einfuhranforderungen des Drittlandes werden i.d.R. durch ein Veterinärzertifikat, welches die Sendung begleitet, bestätigt.

Um einerseits dem berechtigten Sicherheitsinteresse des Einfuhrlandes zu genügen und andererseits den Handel nicht unverhältnismäßig stark zu beschränken, wurde im Abkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS (sanitary and phyotsanitary measures) - Abkommen) der Welthandelsorganisation (WTO) festgelegt, dass die Einfuhranforderungen wissenschaftlich begründet sein müssen und auf einer umfassenden Risikobewertung beruhen sollen. Zur Erleichterung des internationalen Handels wird eine Harmonisierung der Einfuhranforderungen angestrebt, zu dessen Zweck die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und der Codex Alimentarius internationale Standards vorgeben, die das grundsätzlich notwendige Schutzniveau im Handel mit lebenden Tieren, genetischem Material und tierischen Erzeugnissen definieren. Nicht selten weichen die Einfuhranforderungen von Drittländern von diesen internationalen Standards ab. Dies kann in einem übersteigerten Sicherheitsbedürfnis begründet sein, aber auch dem Schutz einheimischer Erzeuger vor Wettbewerbern aus dem Ausland dienen.

Kernaufgabe des Referates 324 – Veterinärangelegenheiten beim Export - ist, die fachlichen Voraussetzungen für den Export von lebenden Tieren, genetischem Material und tierischen Erzeugnissen mit Drittländern in sog. Marktöffnungsverfahren zu verhandeln und fachlich vertretbare Kompromisse zu schaffen, wo unterschiedliche Interessen von Im- und Exportland aufeinandertreffen. Der Ablauf eines Marktöffnungsverfahrens unterscheidet sich dabei sowohl im Ablauf, als auch in der Verhandlungsdauer je nach Drittland stark. Am Ende des zum Teil mehrjährigen Marktöffnungsverfahrens steht die Vereinbarung eines Veterinärzertifikates mit dem Drittland, welches die konkreten Einfuhranforderungen beinhaltet. Die Ausstellung der Veterinärzertifikate ist in Deutschland den lokalen Veterinärbehörden der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte vorbehalten und kann nur erfolgen, wenn alle im Veterinärzertifikat aufgeführten Einfuhranforderungen erfüllt sind.

Prioritäres Ziel ist es, einmal geöffnete Exportmärkte zu erhalten, was u.a. eine intensive Kommunikation in Tierseuchenfällen und andern veterinärfachlichen Fragen, die Organisation von Inspektionen des Drittlandes in Deutschland oder die Aufarbeitung von Beanstandungen bei der Zertifizierung von Exportsendungen, erfordert.
Darüber hinaus ist das Referat 324 Ansprechpartner für die Bundesländer und Wirtschaftsverbände in Fragen zum Export von lebenden Tieren, genetischem Material und tierischen Erzeugnissen und leitet bzw. nimmt teil an verschieden Arbeitsgruppen, deren Ziel es ist eine möglichst einheitliche Exportzertifizierung in Deutschland zu gewährleisten.

Alle mit Drittländern abgestimmten Veterinärzertifikate werden an die Landesveterinärbehörden und Wirtschaftsverbände übermittelt und darüber hinaus in das Tierseuchennachrichtensystem (TSN) eingestellt, auf welches die lokale Veterinärbehörde Zugriff hat.

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