Wirtschaftsausschuss für Außenhandelsfragen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Der Wirtschaftsausschuss für Außenhandelsfragen berät das Bundesministerium bereits seit dem 7. Dezember 1949.

Während zu Beginn Fragen der Marktentwicklung mit Blick auf die Marktsteuerung die zentrale Rolle spielten, haben sich mit zunehmender Liberalisierung der Agrarmärkte die Aufgaben des Ausschusses kontinuierlich gewandelt.

Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, das Ministerium in allen Außenhandelsfragen, insbesondere in Grundsatzfragen und wichtigen Vorgängen des Außenhandels, zu beraten. Neben „klassischen“ Außenhandelsthemen wie Freihandelsabkommen und Handelshemmnissen rückten dabei in den letzten Jahren zunehmend unternehmerische Sorgfaltspflichten sowie die handelspolitischen Bezüge der Nachhaltigkeitsstrategien der EU in den Mittelpunkt der Diskussion.

Der Ausschuss befasste sich jüngst u. a. mit folgenden Themen:

Die Protokolle sollen gemäß Beschluss des WAA in seiner 238. Sitzung ab dem Protokoll der 237. Sitzung veröffentlicht werden.

Der Ausschuss umfasst je neun Vertreter aus den Gruppen Landwirtschaft, Ernährungsindustrie, Außenhandel und Verbraucher sowie zwei Vertreter der Vorleistungsindustrie, die für drei Jahre ad personam vom BMEL berufen werden. Die Sitzungen werden von einem Arbeitskreis, bestehend aus dem Vorsitzenden, Herrn Dr. Schulze Althoff, seinem Stellvertreter, Herrn Seedler, und je einem/er Vertreter/in der vier Gruppen, Frau Seidel (Gruppe Verbraucher), Frau Sabet (Gruppe Ernährungswirtschaft), Herr Werren (Gruppe Außenwirtschaft) und Herr Seedler (Gruppe landwirtschaftliche Erzeugung), vorbereitet.

Mitglieder des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen beim BMEL im Berufungszeitraum vom 01.012024 bis zum 31.12.2026

Der Ausschuss tagt in der Regel drei Mal jährlich. Der aktuelle Berufungszeitraum endet 2026.

Ansprechpartner:

BMEL, Referat 621
Frau Maria Friedrich
Telefon: 030 / 18 529 3561
Telefax: 030 / 18 529 3276
E-Mail: 621@bmel.bund.de

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