Innovations- und Transformationsdialog zum Wandel der Agrar- und Ernährungssysteme gestartet

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert nachhaltige Innovationen im bilateralen Kontext, die zu einer Beschleunigung der Transformation im Bereich Agrar und Ernährung beitragen.

Ziel des externen Aufrufs des Innovations- und Transformationsdialogs ist es, herausragende, innovative Ideen für das Vorantreiben des Wandels im landwirtschaftlichen Bereich zu unterstützen. Die geförderten Projekte sollen neue Ansätze beinhalten, die Diskussionen voranbringen und partnerschaftliche Wege sowohl für die globale als auch die nationale Zusammenarbeit ausloten, um krisenfeste und klimafreundliche Ernährungssysteme zu schaffen und die biologische Vielfalt zu erhalten.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Organisationen aus Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit Sitz in Deutschland, deren Geschäftstätigkeit in den Bereich der Transformation der Ernährungssysteme und/oder der Förderung nachhaltiger Innovationen im bilateralen Kontext fällt.

Leitlinien des Committee on Food Security (CFS)

Einen wichtigen Ansatzpunkt für die Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme bieten die übergeordneten Leitlinien des CFS, sie dienen als bedeutsamer, thematischer Bezugspunkt. Gesucht werden Ideen, die zur Transformation der Ernährungssysteme und Förderung nachhaltiger Innovationen im bilateralen Kontext mit den Partnerländern des BMEL beitragen. Innovation bezieht sich dabei sowohl auf neue Produktionsweisen und Produkte als auch auf soziale Praktiken in Produktion und Konsum sowie Governance-Strukturen.

Die Projektideen können sich an den aktuellen, in der Bekanntmachung genauer skizzierten Schwerpunktthemen des Bilateralen Kooperationsprogramms (BKP) orientieren, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist. Daneben werden die Berücksichtigung von Synergiepotenzialen zu bestehenden BKP-Projekten sowie von vulnerabler Gruppen positiv gewertet.

Antragsverfahren

Für die Bewilligung der Projekte ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen.

  • Dabei sind in einem ersten Schritt zunächst Projektskizzen einzureichen, die wettbewerblich begutachtet werden.
  • Die Erstellerinnen und Ersteller der vielversprechendsten Projektskizzen werden anschließend aufgefordert, einen Förderantrag zu stellen.

Die Projektskizzen sind bis einschließlich zum 20. August 2023 (Ausschlussfrist) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einzureichen. Nähere Informationen zum Innovations- und Transformationsdialog sowie die zugrundeliegende Bekanntmachung finden Sie hier.

Erschienen am im Format Aktuelles

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