Grundsätze der Zusammenarbeit mit den Ländern Europas und des Nahen Ostens

Schwerpunktländer der Zusammenarbeit mit Europa und dem Nahen Osten sind die EU-Staaten, Russland und die Ukraine sowie Israel und die Türkei.

Europa

Die Zusammenarbeit mit Staaten in Europa unterscheidet sich grundlegend von der mit anderen Kontinenten und Regionen. Zum einen gibt es nicht einzelne ausgewählte Schwerpunktländer, sondern es besteht aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen (Europäische Verträge) eine enge Zusammenarbeit mit allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Zum anderen sind auch Wesen und Inhalt der Zusammenarbeit ganz maßgeblich von Entscheidungen geprägt, die nicht auf bilateraler Ebene, sondern in den EU-Gremien getroffen werden. Ein wesentliches Element der Zusammenarbeit besteht daher darin, die Situation der anderen Mitgliedstaaten in Europa kennen und verstehen zu lernen, Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Positionen zu definieren und tragfähige Kompromisse und Konzepte für die gemeinsame Ausgestaltung der Politik der Europäischen Union zu erarbeiten.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört seit Beginn der Einigung Europas zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik. Sie gehört zu den Politikbereichen mit dem höchsten Integrationsgrad. Die GAP wurde immer wieder dem Wandel der Lebensverhältnisse in Europa angepasst. In den aktuellen Beratungen zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013 stehen insbesondere Fragen im Vordergrund, wie die Beiträge der GAP zur Bewältigung wichtiger Herausforderungen, wie z. B. in Folge der Globalisierung, des Klimawandels sowie zum Erhalt vitaler ländlicher Gebiete gesteigert werden können. Dabei steht die Landwirtschaft im Spannungsfeld zwischen sozialer und ökologischer Verantwortung sowie wirtschaftlichen Notwendigkeiten für nachhaltiges unternehmerisches Handeln.

Auch die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) ist ein Politikbereich der EU, der stark vergemeinschaftet ist. Ziel der GFP ist es, die Nutzung lebender aquatischer Ressourcen unter nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen zu sichern. Aktuell werden Vorschläge zur Reform der GFP beraten. So sollen in Zukunft deutlich strengere Maßnahmen für den Wiederaufbau der Fischbestände gelten. Dazu gehören die Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten sowie die Ausdehnung mehrjähriger Bewirtschaftungspläne auf alle wirtschaftlich genutzten Fischbestände. Angesichts der Überfischung der Meere setzt die europäische Fischereipolitik auf ein modernes Fischereimanagement. Beifänge müssen in Zukunft angelandet werden und dürfen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen über Bord geworfen werden.

Jenseits der Europäischen Union zählen Russland verfügt über 9 Prozent der weltweiten landwirtschaftlichen Nutzfläche und ist als größtes Waldland der Erde auch im Forstbereich von erheblicher Bedeutung. Deutschland verbindet daher mit Russland seit vielen Jahren eine strategische Partnerschaft. Die Beziehungen zu Russland sind jedoch derzeit aufgrund der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim und der russischen Destabilisierungspolitik im Osten der Ukraine belastet. Die von der russischen Regierung im Jahr 2014 verhängten Einfuhrverbote für eine Reihe landwirtschaftlicher Produkte gelten weiterhin.

Die Ukraine ist als EU-Nachbarland ein wichtiger politischer Partner. Das Land ist ein weiterer wichtiger Rohstofflieferant und besitzt trotz bereits wachsender Erträge auch weiterhin noch ein erhebliches Potenzial im Bereich der Agrarproduktion. Dessen Nutzung kann zur globalen Ernährungssicherung beitragen. Zur Unterstützung der Strukturreformen in der Ukraine hat das BMEL die bilaterale Zusammenarbeit mit der Ukraine deutlich ausgebaut.

Wichtigste Ziele der bilateralen Zusammenarbeit mit beiden Ländern sind die Förderung des Handels, die nachhaltige und marktwirtschaftliche Entwicklung der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie die Modernisierung des Ausbildungswesens.

Der Nahe Osten

Die Türkei hat große geo- und handelspolitische Bedeutung als Bindeglied zwischen Deutschland und Nahost. Der Anteil der Agrarwirtschaft am BIP ist in den zurückliegenden Jahren zwar stark gesunken, die Türkei bleibt jedoch einer der bedeutendsten Agrarproduzenten. Bereits heute ist Deutschland der wichtigste Handelspartner der Türkei. Mit Blick auf die Zukunft birgt vor allem die junge aufstrebende Mittelschicht großes Potential für weitere Absatzsteigerungen mit Blick auf Produkte der Ernährungswirtschaft. Ein wesentliches Element der Kooperation mit der EU sowie mit Deutschland ist die Implementierung des EU-Gemeinschaftsrechts im Agrar- und Ernährungsbereich.
Bilateral engagiert sich das BMEL insbesondere mit Blick auf die Stärkung des Genossenschaftswesens. Zudem bestehen deutsch-türkische Forschungspartnerschaften beispielsweise im Bereich der Züchtung widerstandsfähiger Rebsorten sowie im Bereich der Entwicklung und Bewertung innovativer Ansätze der Pflanzengenetik und Pflanzenzüchtung. Auf Staatssekretärsebene findet regelmäßig der deutsch-türkische Lenkungsausschuss für Ernährungs- und Agrarpolitik statt; hier werden aktuelle Themen der Zusammenarbeit im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft erarbeitet und beschlossen.

Israel hat sich von einem ehemals landwirtschaftlich geprägten Land zu einem Industrie- und Dienstleistungsstandort entwickelt. Es verfügt über eine herausragende Expertise in der Landwirtschaft und der Bewässerung in ariden und semiariden Gebieten sowie in der Forschung zur Ernährungssicherung. Israel ist mit der EU durch ein Assoziierungsabkommen verbunden. 50 Prozent der israelischen Agrarimporte kommen aus der EU.

Eine Reihe weiterer Länder des Nahen Ostens – u.a. die Vereinigten Arabischen Emirate und Saudi-Arabien – sind wegen ihrer natürlichen Gegebenheiten und der vorhandenen Kaufkraft klassische Agrarimportländer und daher für die deutsche Ernährungsindustrie interessante Absatzmärkte.

Ziele für die Zusammenarbeit mit den Ländern der Region sind die Förderung des bilateralen Handels und der Abbau von Handelshemmnissen, der Ausbau der Agrarforschung und die Zusammenarbeit bei Fragen der Ernährungssicherung sowie des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit.

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