Flächendeckende Breitbandversorgung – auch in ländlichen Regionen
Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur wird gerade auf dem Land immer mehr zu einem Bestimmungsfaktor für deren Zukunftsfähigkeit.
Alle Lebensbereiche werden vom digitalen Wandel erfasst. Für viele landwirtschaftliche Betriebe eröffnet der Zugang zum schnellen Internet neue Möglichkeiten zur Effizienzverbesserung in der Informationsbeschaffung, im Produktionsmanagement wie auch in der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen. Auch für die Sicherung von Arbeitsplätzen in nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen auf dem Land und für die Erhaltung der Attraktivität von Dörfern als Wohnstandort hat der Anschluss an die Datenautobahn mittlerweile ebenso große Bedeutung wie z.B. eine gute Verkehrsanbindung. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung werden zudem große Erwartungen an die Möglichkeiten geknüpft, die smarte digitale Konzepte für die Daseinsvorsorge eröffnen können, etwa im Gesundheitssektor.
Mit den Bedürfnissen der modernen Informationsgesellschaft steigen die Anforderungen an die Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Datennetze. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene werden daher ambitionierte Ziele zur Verbesserung der Breitbandversorgung verfolgt. So ist es das Ziel der Digitalen Dekade Europas bis 2030 eine Versorgung aller Haushalte mit Gigabit-Netzen und aller besiedelten Gebiete mit 5G EU-weit zu erreichen. Die Bundesregierung geht im Koalitionsvertrag noch darüber hinaus und formuliert als Ziel die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser (FTTH) und neuestem Mobilfunkstandard.
Ausbau von Gigabit-Netzen
Die Bundesregierung hat den flächendeckenden Ausbau von Gigabit-Netzen auf Glasfaserbasis (Mindestgeschwindigkeit von 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s)) in Deutschland bis zum Jahr 2025 zum Ziel. Dabei setzt sie auf einen vorrangig marktgetriebenen Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Allerdings greift dieser Ansatz in dünn besiedelten Regionen mit hohen Investitionskosten und geringer Nachfragedichte nur unzureichend. Daher ist unter bestimmten Umständen auch eine Förderung mit öffentlichen Mitteln geboten, beispielsweise im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes. Zur weiteren Unterstützung des Ausbaus hat die Bundesregierung den Aufbau eines Digitalfonds beschlossen, in welchen unter anderem die Erlöse aus der 5G-Lizenzversteigerung einfließen sollen.
Mobilfunkstrategie der Bundesregierung
Am 18. November 2019 hat das Bundeskabinett die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung verabschiedet. Denn zwei Geschwindigkeiten für Stadt und Land sind nicht akzeptabel. Trotz der Versorgungsauflagen und vertraglicher Verpflichtungen für den privatwirtschaftlichen Ausbau durch die Telekommunikationsunternehmen werden weiße Flecken bleiben, da sich der Ausbau dort für Unternehmen wirtschaftlich schlicht nicht lohnt. Daher wird die Erschließung von rund 5.000 Mobilfunkstandorten im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau mit rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" gefördert. Die Umsetzung und die umfassende Unterstützung der Kommunen obliegt der wurde bundeseigenen Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft.
Für die Beschleunigung des Mobilfunkausbaus wird ein Paket mit über 60 Maßnahmen auf den Weg gebracht. Schwerpunkte sind:
- Schaffung von Transparenz über die tatsächliche Versorgungssituation und permanente Überwachung der Ausbauerfolge.
- Entlastung der Kommunen bei der Umsetzung des Förderprogramms und Effektivierung des geförderten Ausbaus.
- Identifizierung von Infrastrukturen und Liegenschaften, die der Bund zum Aufbau von Mobilfunkmasten bereitstellen kann.
- Ermittlung der Beschleunigungspotenziale gemeinsam mit Ländern und Kommunen – zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren oder im Baurecht.
Mit der neuen Mobilfunkstrategie verstärkt die Bundesregierung den Weg in die digitale Zukunft auf dem Land. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt diese Entwicklung. Das BMEL verfügt mit annähernd einer Milliarde Euro pro Jahr über den viertgrößten Forschungs- und Entwicklungshaushalt der Bundesregierung und nutzt seinen Spielraum zur Förderung von Innovationen und zur Stärkung der "Smarten ländlichen Räume" von Morgen.
Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen
Aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur wurden 60 Mio. Euro speziell zur Erforschung und Anwendung der Möglichkeiten der neuen Mobilfunkstandards und digitaler Techniken in der Landwirtschaft und den ländlichen Regionen zur Verfügung gestellt.
Breitbandatlas
Informationen über die Ausbaufortschritte lassen sich dem Breitbandatlas entnehmen. So besteht Mitte 2021 in Bezug auf die Versorgung mit 50 Mbit/s weiterhin ein Gefälle zwischen städtischen (größer als bzw. gleich 500 Einwohner/km2), halbstädtischen (größer als bzw. gleich 100 und kleiner als 500 Einwohner/km2) und ländlichen Gebieten (kleiner als 100 Einwohner/km2), das aber im Zeitablauf deutlich abgenommen hat. Bandbreiten ab 50 Mbit/s standen Mitte 2021 98,3 Prozent der städtischen Haushalte und 82,8 Prozent der ländlichen Haushalte zur Verfügung.
In Bezug auf Gigabitgeschwindigkeiten (≥ 1.000 Mbit/s) zeigen sich noch sehr ausgeprägte Unterschiede zwischen Stadt und Land. Gigabit-Netze standen Mitte 2021 in städtischen Gebieten bereits 78,4 Prozent der Haushalte zur Verfügung, während es in ländlichen Gebieten nur 22,9 % der Haushalte waren.
Breitbandförderung des BMEL - GAK
Um die digitale Kluft zwischen Ballungsgebieten und dünn besiedelten ländlichen Regionen abzubauen, wurde im Jahr 2008 die Möglichkeit der Breitbandförderung in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) verankert.
Im Rahmen der GAK können die Bundesländer jährlich Fördermittel abrufen und mit komplementären Landesmitteln für den Breitbandausbau verwenden. Ziel der Förderung ist es, unterversorgte ländliche Gebiete besser an die Breitbandnetze anzuschließen. Durch kleinräumige Maßnahmen, die Lücken in der bestehenden Breitbandinfrastruktur schließen, ergänzt die GAK-Förderung das Breibandförderprogramm des Bundes und die damit angestrebten Versorgungsziele. Die Projektförderung erfolgt im Wege eines Zuschusses von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Neben der GAK ist auch eine Förderung von Breitbandprojekten über eigene Programme der Bundesländer sowie in strukturschwachen ländlichen Regionen über die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) möglich.