Förderschwerpunkte Dorfentwicklung Länder

Baden-Württemberg

  • Umbau und Modernisierung vorhandenen Wohnraums,
  • Neue Nutzung alter und leerstehender Bausubstanz,
  • Schaffung neuer Kommunikationszentren (Dorfplatz),
  • Neubelebung traditioneller Gebäude,
  • Baulückenschließung zur Schaffung von Wohnraum,
  • Ansiedlung bzw. Verlagerung von Gewerbebetrieben,
  • Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen,
  • Wohnumfeldgestaltungen.

Bayern

  • Verbesserung und Gestaltung innerörtlicher Straßen, Plätze und Freiflächen,
  • Ausstattung mit Kultur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen,
  • Anlagen zur umweltfreundlichen oder klimaschützenden Ver- und Entsorgung (z.B. kleine Nahwärmenetze),
  • Einrichtungen zur Förderung der Nahversorgung (z.B. Dorfläden), der Dorfgemeinschaft (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) oder der Dorfkultur (z.B. Dorfmuseen),
  • Wiederbelebung leerstehender Bausubstanz für öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke,
  • Erwerb und Verwertung von Gebäuden und Grundstücken zur Innenentwicklung,
  • Um-, An- und Ausbaumaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden im privaten Bereich,
  • Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen im privaten Bereich.

Brandenburg

  • Umnutzung vorhandener, wertvoller Bausubstanz,
  • Maßnahmen an Gebäuden, die Einkommen im Dorf und Dienstleistungen für die Dorfbevölkerung sichern,
  • Innenentwicklung ,
  • Erhaltung des eigenständigen Charakters ländlicher Siedlungen und der Kulturlandschaft.

Hessen

  • Lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge,
  • Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern,
  • Freiflächen und Ortsbild,
  • Städtebaulich verträglicher Rückbau.

Mecklenburg-Vorpommern

  • Gebäude mit historisch prägender Bauweise, mit für das Dorf traditionellem Hintergrund oder mit besonders prägendem Einfluss auf das Ortsbild,
  • dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen wie Dorfgemeinschafts- und Gemeindehäuser, Heimatstuben o. Begegnungsstätten,
  • öffentliche Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Vereins- und Clubhäuser, Freizeittreffs für alle Generationen, Spiel- und Bolzplätze, Badestellen einschließlich
    zugehöriger Sanitäreinrichtungen.

Niedersachsen

  • Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse und der Aufenthaltsqualität von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich zugehöriger Seitenbereiche,
  • Schaffung und Entwicklung dorfgerechter Freiflächen und Plätze einschließlich ihrer Ausstattung und dorfgerechter Eingrünung, insbesondere zur Innenentwicklung,
  • Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters durch kleinere Bau- und Erschließungsprojekte,
  • Umnutzung von Gebäuden land- und fortwirtschaftlicher Betriebe für Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeit-, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke und nach Maßgabe besonderer siedlungsstruktureller oder entwicklungsplanerischer Gründe insbesondere zur Innenentwicklung,
  • Erhaltung und Gestaltung land- und forstwirtschaftlich oder ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter einschließlich der dazugehörigen Hof-, Garten und Grünflächen,
  • Anpassung von Gebäuden einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens, um sie vor Einwirkungen von außen zu schützen oder in das Ortsbild oder in die Landschaft einzubinden,
  • Abbruch von Bausubstanz nach Maßgabe besonderer siedlungsstruktureller oder entwicklungsplanerischer Gründe.

Nordrhein-Westfalen

  • Erhalt der ortsbildprägenden Bausubstanz,
  • dorfgerechte Gestaltung von Dorfstraßen, Dorfplätzen und Wegen,
  • Begrünungen im öffentlichen Bereich,
  • Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen sowie
  • Umnutzung ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter Gebäude.

Rheinland-Pfalz

  • Sicherung und Schaffung wohnstättennaher Arbeitsplätze,
  • Sicherung und Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs,
  • Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten,
  • Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung.
  • Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender und regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen,
  • Erhaltung und Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landschaft,
  • Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes,
  • Durchführung umfassender Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.

Saarland

  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz für Gemeinschaftseinrichtungen sowie ggf. bauliche Erweiterung im Rahmen der Umnutzung,
  • Vorhaben zur dorfgemäßen Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes,
  • Vorhaben zur Erhaltung und Gestaltung der dorfökologischen Verhältnisse,
  • Vorhaben zur Stärkung des dörflichen Gemeinschafslebens, zur Erhaltung der dörflichen Identität und des dörflichen Brauchtums – wie Ausstellungen über dörfliche Entwicklung und Besonderheiten, Aktionen zur Belebung regionaler Bräuche und handwerklicher Fähigkeiten, Aktivitäten und infrastrukturelle Vorhaben zur Verbesserung der dörflichen Kommunikation,
  • Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken einschließlich begründeter Abbruchvorhaben im Zusammenhang der vorgenannten förderungsfähigen Vorhaben.

Sachsen

In der aktuellen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erfolgt in Sachsen die Umsetzung der ILE vollständig über den LEADER-Ansatz. So gehen 40 Prozent der gesamten ELER-Mittel in die Entwicklung der Dörfer und kleineren Städte im ländlichen Raum. Eine detaillierte Aufstellung der Schwerpunkte der Dorfentwicklung ist schwierig. Die LEADER-Gebiete erhalten erweiterte Kompetenzen, indem sie die Förderinhalte selbst bestimmen, denn die Ausgangslage im ländlichen Raum ist lokal sehr differenziert und bedarf spezifischer Lösungen. Grundlage sind die jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategien (LES).

Sachsen-Anhalt

  • Aufwertung und Revitalisierung innerörtlicher Bereiche einschließlich Kauf bebauter Grundstücke durch die Gemeinden oder Abbruch von Gebäuden und Anlagen mit Folgeinvestitionen,
  • Erhaltung und Gestaltung oder Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher oder ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz,
  • an den demografischen Wandel angepasste Erneuerung, auch Neubau der örtlichen Infrastruktur, zum Beispiel im Rahmen der Ortsgestaltung kleinere dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen, Verkehrsinfrastruktur, Wohnumfeld,
  • Erhalt des ländlichen Kulturerbes, insbesondere der Erhalt ortsbildprägender in der Regel denkmalgeschützter Gebäude und Anlagen,
  • Verbesserung und Entwicklung der öffentlich verwendeten touristischen Infrastruktur,
  • Neubau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen durch Gemeinden oder Gemeindeverbände,
  • Innerörtliche Sicherungs- und Abbruchmaßnahmen ohne konkrete Folgeinvestitionen durch Gemeinden oder Gemeindeverbände.

Schleswig-Holstein

  • Sicherung der Daseinsvorsorge (insbesondere multifunktionale Vorhaben der Bildungsinfrastruktur und der Nahversorgung),
  • überörtlich abgestimmte Vorhaben zur Stärkung der Ortskernentwicklung.

Thüringen

  • Umnutzung und Sanierung bestehender Gebäude,
  • Schließung von Baulücken,
  • bauliche Verdichtung,
  • Rückbau oder die Entkernung und
  • Gestaltung von Freiflächen.

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