Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (ERP-Regionalförderprogramm)

1. Wo wird gefördert?

Zinsgünstige Kredite für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe werden innerhalb der deutschen Regionalfördergebiete in allen Bundesländern aus Mitteln des ERP-Sondervermögens gewährt. Ausnahmen sind Baden-Württemberg und Hamburg, die über keine ausgewiesenen Fördergebiete verfügen. Es gelten alle Regionalfördergebiete, die in der GRW-Fördergebiete 2014 - 2020 (PDF, 663KB, Datei ist nicht barrierefrei) als besonders förderungswürdige Gebiete (C-Gebiete) gekennzeichnet sind.

2. Was wird gefördert?

Gefördert werden mittel- und langfristige Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe in die Errichtung, Erweiterung, Veränderung und Modernisierung/Rationalisierung von Betrieben sowie der Erwerb von und die Beteiligung an Betrieben.

Ziel der Förderung ist es, die Investitionstätigkeit von Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu stärken, um so zur Verbesserung der Arbeitsplatzversorgung und Einkommenssituation sowie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur vor Ort beizutragen.

Gefördert werden beispielsweise Investitionen in

  • den Kauf von Grundstücken und Gebäuden einschließlich Bau- und Umbaukosten,
  • den Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Betriebs- und Geschäftsausstattung (zum Beispiel die Einrichtung von Werkstätten und Büroeinrichtung),
  • den Erwerb bestimmter immaterieller Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Patente, Lizenzen oder Rechte) sowie Know-how oder nicht patentiertes Fachwissen.
  • Betriebsmittel und Warenlager

3. Wer wird gefördert?

Gefördert werden

  • kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel sowie sonstiges Dienstleistungsgewerbe) bis zu einer Größe von 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind,
  • freiberuflich Tätige (zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten), die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind und
  • natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien verpachten oder vermieten.

Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter, maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz) erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil.

Die Förderung wird nur bei Investitionen in den Regionalfördergebieten (in der GRW-Fördergebiete 2014 - 2020 (PDF, 663KB, Datei ist nicht barrierefrei) als C-Gebiete gekennzeichnet) gewährt.

4. Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten für Investitionen betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 3 Millionen Euro pro Vorhaben.

5. Wo finde ich spezifische Informationen zur Förderung und Antragstellung in meinem Bundesland?

Das ERP-Regionalförderprogramm wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) von der KfW-Bank durchgeführt.

Die Antragstellung und der spätere Abschluss eines Kreditvertrages erfolgen über die Hausbank (Bank oder Sparkasse). Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

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