Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes
Die Förderung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein. Detaillierte Informationen sind den Förderrichtlinien Ihres Bundeslandes zu entnehmen.
1. Wo wird gefördert?
Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes können innerhalb der GRW-Fördergebiete 2014 - 2020 (PDF, 663KB, Datei ist nicht barrierefrei) in 14 Bundesländern aus Bundes- und Landesmitteln gefördert werden. Ausnahmen sind Baden-Württemberg und Hamburg, die über keine ausgewiesenen Fördergebiete verfügen.
2. Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismusgewerbes in die Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung der Produktion und Änderung des Produktionsprozesses von Betrieben, aber auch der Erwerb von durch Stilllegung bedrohten Betriebe zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
Ziel der Förderung ist es, die Investitionstätigkeit von Unternehmen in den strukturschwachen Regionen zu stärken, um so zur Verbesserung der Arbeitsplatzversorgung und Einkommenssituation sowie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur vor Ort beizutragen. Für eine Förderung kommen vor allem Unternehmen mit vorwiegend überregionalem Absatz aus Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr und Dienstleistungsbereichen in Betracht.
Gefördert werden beispielsweise Investitionen in
- den Bau von Gebäuden oder Anlagen und den Kauf von Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung (zum Beispiel die Einrichtung von Werkstätten und Büroeinrichtung) oder
- den Erwerb bestimmter immaterieller Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Patente, Lizenzen oder Rechte).
3. Wer wird gefördert?
Förderfähig sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismusgewerbes, die betriebliche Investitionen in GRW-Fördergebiete 2014 - 2020 (PDF, 663KB, Datei ist nicht barrierefrei) tätigen. Zuschüsse können vor allem kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz erhalten. Unter gewissen Voraussetzungen, zum Beispiel im Rahmen der Errichtung einer neuen Betriebsstätte, werden aber auch große Unternehmen gefördert. Für bestimmte Wirtschaftszweige beziehungsweise Tätigkeiten ist die Förderung ausgeschlossen oder eingeschränkt (Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)).
4. Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionen gewährt. Der Umfang der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens und dem Fördergebiet, in dem die Investition getätigt wird.
Eine gemeindescharfe Abgrenzung der Förderregionen ist folgender Karte zu entnehmen:
GRW-Fördergebiet 2014-2020
Unterschieden wird zwischen C- und D-Fördergebieten, wobei sich auch die C-Fördergebiete noch einmal in drei Gruppen einteilen lassen. Die maximalen Fördersätze, die in den verschiedenen Fördergebieten gewährt werden können, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Größe des Unternehmens | Nicht-prädefiniertes C-Fördergebiet | Prädefiniertes C-Fördergebiet (ehemalige A-Fördergebiete) | Prädefiniertes C-Fördergebiet mit Grenzzuschlag | D-Fördergebiet |
---|---|---|---|---|
* Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro ** Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro *** Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und/oder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro | ||||
kleine Unternehmen* | Fördersatz bis zu 30 Prozent | Fördersatz bis zu 30 Prozent | Fördersatz bis zu 40 Prozent | Fördersatz bis zu 20 Prozent |
mittlere Unternehmen** | Fördersatz bis zu 20 Prozent | Fördersatz bis zu 20 Prozent | Fördersatz bis zu 30 Prozent | Fördersatz bis zu 10 Prozent |
große Unternehmen *** | Fördersatz bis zu 10 Prozent | Fördersatz bis zu 10 Prozent | Fördersatz bis zu 20 Prozent | Bis zu 200.000 Euro Gesamtbetrag innerhalb von drei Steuerjahren („De-Minimis“-Regelung) |
5. Wo finde ich spezifische Informationen zur Förderung und Antragstellung in meinem Bundesland?
- Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie - Bremen
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen - Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin - Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg - Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen - Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz - Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes - Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt - Schleswig-Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Verkehr, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein - Thüringen
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft