Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur

Die Förderung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein. Detaillierte Informationen sind den Förderrichtlinien Ihres Bundeslandes zu entnehmen.

Die Förderung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein. Detaillierte Informationen sind den Förderrichtlinien Ihres Bundeslandes zu entnehmen.

1. Wo wird gefördert?

Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur können innerhalb der GRW-Fördergebiete 2022 - 2027 in 14 Bundesländern aus Bundes- und Landesmitteln gefördert werden. Ausnahmen sind Baden-Württemberg und Hamburg, die über keine ausgewiesenen Fördergebiete verfügen.

2. Was wird gefördert?

Gefördert werden die Geländeerschließung und die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen für den Tourismus.

Ziel der Förderung ist es, die Attraktivität und Qualität der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten zu verbessern, um ihren Erholungswert zu erhöhen und damit ihre regionale Wirtschaftskraft zu steigern.

Gefördert werden beispielsweise Investitionen in

  • Wander-, Rad- und Reitwege,
  • Lehr-, Erlebnis-, Naturpfade einschließlich Beschilderung,
  • unentgeltliche Park- und Rastplätze,
  • unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste,
  • Promenaden und Seebrücken,
  • unentgeltliche Bootsanlegestellen und Wasserwanderrastplätze,
  • Badestellen,
  • Bädereinrichtungen, Kurhäuser, Sole- und Heilwassereinrichtungen, Thermalbäder sowie nachweislich überwiegend touristisch genutzte Erlebnis- und Freizeitbäder (unter bestimmten Voraussetzungen).

3. Wer wird gefördert?

Gefördert werden vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände. Darüber hinaus können auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnützige GmbH, Stiftungen, Vereine), sowie natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (zum Beispiel Fördergesellschaften), gefördert werden.

4. Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der in der Regel bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt. Bei Kooperationen zwischen mehreren Kommunen, der Integration der geförderten Infrastrukturmaßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie oder der Wiederherrichtung von Altstandorten (Industrie-, Gewerbe-, Konversations- oder Verkehrsbrachflächen) können die Länder einen Fördersatz von bis zu 90 Prozent (bis zum 31.12.2023: bis zu 95 Prozent) gewähren.

5. Wo finde ich spezifische Informationen zur Förderung und Antragstellung in meinem Bundesland?

Ihre Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie hier.

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