Umsetzung der ELER-Förderperiode 2014 bis 2022 für ländliche Räume in Deutschland

Zentrales Förderinstrument der EU zur Entwicklung ländlicher Regionen ist der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). In 13 Länderprogrammen werden die Ziele und Maßnahmen für die Förderperiode 2014 bis 2022 festgelegt.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ist auf die Förderung der Landwirtschaft wie auch der ländlichen Räume ausgerichtet. Den Kern der Förderung bilden die sogenannten Direktzahlungen (erste Säule der GAP). Sie werden flächenbezogen an die Landwirte gezahlt und sind an die Erfüllung bestimmter Standards in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie Lebens- und Futtermittelsicherheit geknüpft. Zusätzliche Umweltleistungen sind über das "Greening" zu erbringen. Von 2014 bis 2020 stehen Deutschland aus der ersten Säule der GAP jährlich 4,85 Milliarden Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung.

Diese erste Säule der GAP wird durch die Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) als zweiter Säule der GAP flankiert. Mit der Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft soll deren Wettbewerbsfähigkeit verbessert und der Strukturwandel flankiert werden. Daneben wird die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen honoriert: dies reicht von einer extensiven oder ökologischen Produktionsweise über Naturschutz und Landschaftspflege bis zur Fortführung der Bewirtschaftung in Berggebieten und anderen natürlich benachteiligten Gebieten. Schließlich geht es um die Stärkung der Wirtschaftskraft wie auch der Attraktivität ländlicher Räume durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erhaltung von Basisdienstleistungen zur Grundversorgung.

Zur Erreichung dieser Ziele bekommt der LEADER-Ansatz zunehmende Bedeutung. Lokale Akteure aus den vielfältigsten öffentlichen und nicht öffentlichen Interessenskreisen schließen sich hier zu Lokalen Aktionsgruppen zusammen. Sie erarbeiten gemeinsam ein Entwicklungskonzept für ihre Region und zeigen darin Schwächen, Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten auf. Auf der Basis dieses Konzeptes werden dann geeignete Projekte zur Förderung ausgewählt.

Als neues Förderinstrument wurde in der Förderperiode 2014 – 2022 die Europäische Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP AGRI) eingeführt.

Die Umsetzung der ELER-Förderung in Deutschland

Im Zeitraum 2014 bis 2022 stehen Deutschland aus dem ELER rund 9,44 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung (das sind durchschnittlich 1,35 Mrd. Euro pro Jahr), die für die letzten zwei Jahr aufgestockt wurden. Diese EU-Mittel müssen mit nationalen Mitteln von Bund, Ländern oder Kommunen kofinanziert werden und entfalten dadurch eine erhebliche Hebelwirkung. Die Ausgestaltung der Förderung erfolgt im Rahmen von Programmen zur ländlichen Entwicklung. Diese werden in Deutschland von den Ländern erarbeitet. Aus einer Analyse der jeweiligen Ausgangssituation sowie der Stärken und Schwächen wird eine erfolgversprechende Förderstrategie abgeleitet.

Der Bund unterstützt die Länder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) mit einem gemeinsamen Rahmen für zentrale Fördermaßnahmen wie auch finanziell bei der Aufbringung der nationalen Mittel zur Kofinanzierung. Aus den von der Europäischen Kommission genehmigten 13 ELER-Programmen der Länder ergibt sich folgende Ausrichtung der Förderung:

Mittelvolumen für 2014-2022 in Deutschland

In Deutschland sollen in der Förderperiode 2014-2020 rund 16,9 Milliarden Euro aus öffentlichen Mitteln für die Förderung der ländlichen Entwicklung eingesetzt werden. Das sind durchschnittlich rund 2,4 Milliarden Euro pro Jahr. Ausgangspunkt bilden rund 8,3 Mrd. Euro aus dem ELER. Diese EU-Mittel werden entsprechend den ELER-Regelungen mit rund 4,7 Milliarden Euro aus nationalen Mitteln von Bund, Ländern und Kommunen kofinanziert. Weiterhin werden entsprechend des Beschlusses der Agrarminister vom 4. November 2013 insgesamt rund 1,14 Milliarden Euro EU-Mittel von den Direktzahlungen der ersten Säule in den ELER umgeschichtet. Diese Umschichtung wurde inzwischen im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz vom 9. Juli 2014 umgesetzt. Die zusätzlichen Mittel stehen für die ELER-Programme in den Jahren 2016 bis 2020 zur Verfügung. Eine nationale Kofinanzierung ist für diese Mittel nicht zwingend erforderlich. Einige Länder setzen über die ELER-Programme darüber hinaus freiwillig zusätzliche Mittel in Höhe von gut 2,7 Milliarden Euro für die Förderung der ländlichen Entwicklung ein.

Aufgrund der Verzögerungen in den Beratungen zur GAP-Reform wurde die Förderperiode bis Ende 2022 verlängert. Dafür stehen in den Jahren 2021 und 2022 ELER-Mittel aus dem Finanzrahmen 2021-2027 einschließlich einer Umschichtung von Direktzahlungen zur Verfügung, die zudem aus dem Aufbauinstrument der EU zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (Wiederaufbaufonds EURI) verstärkt werden.

Angaben in Mio. Euro für das Jahr20212022
ELER1.3341.092
Umschichtung301 294
EURI210 500
Summe1.8841.886

Mitteleinsatz nach Förderzielen in Deutschland

Aus einer vereinfachten Zuordnung der ELER-Mittel und der Mittel zur nationalen Kofinanzierung zu Maßnahmengruppen ergibt sich folgende Grundausrichtung der Förderung in Deutschland:

  • Landwirtschaft (einschl. Hochwasser-/Küstenschutz): rund 23 Prozent,
  • Umwelt-/Klimaschutz/Forst: rund 47 Prozent
  • Ländliche Entwicklung: rund 16 Prozent
  • LEADER: rund 12 Prozent und
  • Technische Hilfe: rund 2 Prozent.

Mitteleinsatz nach Maßnahmen in Deutschland

Aus der Verteilung der ELER-Mittel und der Mittel zur nationalen Kofinanzierung ergibt sich folgende Rangfolge der Maßnahmen (der niedrigste und der höchste Länderanteil sind jeweils in Klammern dargestellt):

  1. rund 21 Prozent für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (4 - 31 Prozent),
  2. rund 17 Prozent für Investitionen in der Landwirtschaft, in die Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur, in landwirtschaftsnahe Infrastruktur und auf nicht-produktive Investitionen mit Bezug zu Agrarumwelt- und Klimaschutzzielen (7 - 22 Prozent),
  3. rund 15 Prozent für Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (1 - 36 Prozent),
  4. rund zwölf Prozent für LEADER (6 - 40 Prozent),
  5. rund elf Prozent für Ökolandbau (4 - 24 Prozent),
  6. rund zwölf Prozent für Ausgleichszulage in natürlich benachteiligten Gebieten (unter 1 - 30 Prozent),
  7. rund vier Prozent für Hochwasser- und Küstenschutz (5 - 21 Prozent).

Auf Forstmaßnahmen und auf Zusammenarbeit (einschließlich Europäische Innovationspartnerschaft "landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" EIP Agri) entfallen jeweils knapp zwei Prozent und auf Tierschutzmaßnahmen knapp ein Prozent der Mittel.

Grafik ELER - Förderung 2014 - 2020 nach Maßnahmen in Deutschland ELER - Förderung 2014 - 2020 nach Maßnahmen in Deutschland
Einsatz der ELER-Fördermittel (mit Umschichtung) und nationalen Kofinanzierungsmittel (gerundet) 2014 - 2020 nach Maßnahmen in Deutschland (Gesamtmittel von rd. 14,1 Mrd. Euro); Stand: Mai 2015 © BMEL

Die von den Direktzahlungen zugunsten des ELER umgeschichteten Mittel sollen nach dem Beschluss der Agrarminister der Länder für Maßnahmen in der Landwirtschaft verwendet werden (Anteile über alle Länderprogramme in Prozent): insbesondere für flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (41 Prozent), für die Ausgleichszulage in von der Natur benachteiligten Gebieten (24 Prozent), für den ökologischen Landbau (13 Prozent), für Investitionen in der Landwirtschaft (8 Prozent) sowie für die Honorierung von besonders tiergerechter Haltung (4 Prozent).

Zusätzlich werden einzelne Maßnahmen auch ohne EU-Finanzierung außerhalb der ELER-Programme von den Ländern angeboten und allein aus nationalen Mitteln (z. B. GAK) finanziert.

Erschienen am im Format Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Weiter massive Schäden - Einsatz für Wälder und Waldumbau nötig (Thema:Wald)

Stürme, die extreme Dürre und der Borkenkäferbefall – das hat den Wäldern in Deutschland in den vergangenen Jahren immens zugesetzt.

Mehr

Rehkitzrettung: Förderung zur Anschaffung von Drohnen (Thema:Tierschutz)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) möchte weiterhin mit der Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras die Rehkitzrettung unterstützen und den Tierschutz stärken. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dies die mit Abstand effektivste Möglichkeit ist, um Rehkitze zu orten und zu retten.

Mehr

Das EU-Schulprogramm (Thema:Schule)

Übergewicht und ungesunde Ernährung werden weltweit zu einer immer größeren Herausforderung. Die Europäische Union will frühzeitig gegensteuern und setzt daher bei den Kindern und Jugendlichen an: Das zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 eingeführte EU-Schulprogramm soll Kindern und Jugendlichen Gemüse und Obst sowie frische Milch und Milchprodukte schmackhaft machen und eine gesündere Ernährung fördern.

Mehr