Ziele und Prioritäten der Entwicklung des ländlichen Raums 2014 – 2022

Die Einbindung des ELER in einen gemeinsamen strategischen Rahmen mit den anderen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds dokumentiert sich in einem fondsübergreifenden Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Kommission und Deutschland.

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Zentrales Förderinstrument bei der Umsetzung der gemeinsamen EU-Schwerpunkte zur Entwicklung ländlicher Regionen ist der Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Die Prioritäten in der Förderung der ländlichen Entwicklung, der sogenannte zweite Säule der GAP, liegen in langfristigen strategischen Zielen: eine starke Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, die sichere nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die Unterstützung der Wirtschaftskraft in den ländlichen Regionen.

Im Zentrum stehen dabei zum einen die freiwilligen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der Landwirtschaft. So müssen die Mitgliedstaaten in der Förderperiode 2014 bis 2022 mindestens 30 Prozent der ihnen zugewiesenen EU-Fördermittel der zweiten Säule beispielsweise für den ökologischen Landbau oder die Förderung naturbedingt benachteiligter Gebiete einsetzen. Ein zweiter wichtiger Bereich ist die Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe durch Investitionen in die Landwirtschaft, aber auch in den Tourismus, der Landschaftspflege und in Hofläden. Der dritte Bereich unterstützt lokale Dorfentwicklungsprojekte, um attraktive und funktionsfähige ländliche Räume und Dörfer mit Zukunft zu gestalten. Dabei kommt viertens der regionalen Vernetzung der ländlichen Entwicklung zur Umsetzung der oben genannten Ziele, dem so genannten LEADER-Ansatz, eine hohe Bedeutung zu.

An ELER-Mitteln stehen Deutschland im Jahr 2022 knapp 1,9 Milliarden Euro (inklusive der Mittel aus dem Wiederaufbaufonds und aus der Umschichtung) zur Verfügung. Diese werden durch nationale Mittel von Bund, Ländern und Kommunen verstärkt. Die Vernetzung der Aktivitäten zur ländlichen Entwicklung erfolgt in Deutschland auf Bundesebene durch die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (dvs).

Die Einbindung des ELER in einen gemeinsamen strategischen Rahmen mit den anderen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds dokumentiert sich in einem umfassenden Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Kommission und Deutschland. Diese wurde am 22. Mai 2014 von der Europäischen Kommission förmlich angenommen. In Einklang mit den Zielen der Strategie "Europa 2020" werden in der Partnerschaftsvereinbarung Mittel und Wege beschrieben, wie in Deutschland mit Hilfe der einzelnen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für die Förderperiode 2014-2022 die Ziele für mehr Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit erreicht werden sollen – auch für die ländlichen Regionen.

Zur Umsetzung dieser Ziele, hat die EU im Bereich der ländlichen Entwicklung sechs gemeinsame Schwerpunktthemen festgelegt:

  • die Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten;
  • die Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft sowie Förderung innovativer Bewirtschaftungsmethoden und nachhaltiger Forstwirtschaft,
  • die Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft,
  • die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme,
  • die Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft,
  • die Förderung der sozialen Eingliederung, der Bekämpfung der Armut und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihre Förderprogramme zur ländlichen Entwicklung auf mindestens vier dieser sechs EU-Schwerpunkte aufbauen.

Überwachung und Bewertung der ELER-Programme in der Förderperiode 2014 – 2022

Die Europäische Kommission hat für den Finanzplanungszeitraum 2014 bis 2020 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein gemeinsames Begleitungs- und Bewertungsssystem erarbeitet. Hierdurch sollen Umsetzung und Fortschritte der Politik für den ländlichen Raum aufgezeigt und Auswirkungen, Wirksamkeit, Effizienz und Zweckdienlichkeit der Interventionen im Rahmen dieser Politik bewertet werden. Das Begleitungs- und Bewertungssystem umfasst ein Paket an gemeinsamen Indikatoren für die Ausgangssituation sowie für die finanzielle Abwicklung, den Output, die Ergebnisse und die Auswirkungen der Programme.

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