Gemeinsame Marktorganisation (GMO)

Die Verordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte fasst nahezu den gesamten Bereich des Agrarmarktrechts in einer Verordnung zusammen.

Die GMO ist einer der zentralen Bestandteile der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU-Mitgliedstaaten.

Im Rahmen der Reform der GAP im Jahr 2013 wurde die bisherige einheitliche Marktorganisation (Verordnung (EG) Nr. 1234/2007) weitestgehend aufgehoben und durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ersetzt. Diese Verordnung ist seit dem 1. Januar 2014 gültig.

Sommer 2018 hat die Europäische Kommission im Rahmen der GAP-Reform 2020 einen Vorschlag zur Änderung der GMO vorgelegt. Im Herbst 2021 haben das Europäische Parlament und der Rat die Änderung der GMO formell beschlossen. Damit wurde unter anderem ein neues Kapitel zur Markttransparenz eingefügtsowie mit dem neuen Artikel 210a GMO eine zusätzliche, weitreichende kartellrechtliche Privilegierung für Nachhaltigkeitsinitiativen geschaffen.

Inhalte der GMO

Olivenöl und Tafeloliven

Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 enthält auch Regelungen für Olivenöl und Tafeloliven (siehe auch Anhang I Teil VII, Anhang VII Teil VIII und Anhang IX). Von besonderem Interesse für Verbraucherinnen und Verbraucher sind die Vermarktungsvorschriften für Olivenöl, die den Verbraucherschutz stärken und bei der Kaufentscheidung helfen. Sie sind niedergelegt in der

Gegliedert ist die Verordnung in sechs größere Teile:

  • Einleitende Bestimmungen (Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Wirtschaftsjahre, Referenzschwellenwerte),
  • Binnenmarktregelungen (Marktintervention, Vermarktungsvorschriften, Regelungen zu Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden),
  • Handel mit Drittländern (Einfuhren, Ausfuhren),
  • Wettbewerbsvorschriften (Vorschriften für Unternehmen, staatliche Beihilfen),
  • Allgemeine Bestimmungen (insbesondere außergewöhnliche Maßnahmen bei Marktstörungen, Markttransparenz),
  • Durchführungsbestimmungen sowie Übergangs- und Schlussbestimmungen.

Insbesondere sind folgende Regelungsbereiche hervorzuheben:

  • Schulprogramm
  • Erzeugerorganisationen und Branchenverbände, Vertragsbeziehungen,
  • die klassischen Marktinterventionen (öffentliche Intervention, Beihilfen zur privaten Lagerhaltung),
  • die Krisenmaßnahmen,
  • Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse.

Seit der GAP-Reform 2013 spielen Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbände eine größere Rolle. Die fakultative Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden wurde auf weitere Produktionsbereiche der Landwirtschaft ausgedehnt, um die Verhandlungsposition der Landwirte zu stärken.

Mit der zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen so genannten Omnibus-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/2393) wurden anerkannte Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen weiter gestärkt, indem ihre kartellrechtliche Privilegierung klargestellt wurde.

Im Bereich der klassischen Marktmaßnahmen erfolgte eine Abkehr von der Mengensteuerung in Form von Quotenregelungen. Das Ende der Zuckerquotenregelung am 1. Oktober 2017 markierte einen großen Wendepunkt für den europäischen Zuckersektor.

Das Milchquotenregime war bereits zum 31. März 2015 ausgelaufen. Die Beendigung der Quotenregelungen stellt einen wichtigen Schritt für eine stärkere Marktausrichtung der europäischen Agrarmärkte und der Gemeinsamen Agrarpolitik dar.

Im Falle des Weinanbaus gibt es nach wie vor ein Genehmigungssystem für Neuanpflanzungen von Rebflächen, die zur Sicherung eines Marktgleichgewichtes mengenmäßig begrenzt sind. 

Im Falle von Krisen auf den landwirtschaftlichen Märkten wird der Europäischen Kommission die Möglichkeit gegeben, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen Maßnahmen gegen Marktstörungen durch erhebliche Preisschwankungen und Marktstützungsmaßnahmen im Falle von Tierseuchen und bei einem Verlust des Verbrauchervertrauens infolge von Risiken für die menschliche, tierische oder pflanzliche Gesundheit. Außerdem kann die Kommission bei schweren Marktungleichgewichten den Handlungsspielraum u. a. von Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbänden durch eine Ausweitung der kartellrechtlichen Privilegierung erweitern.

Exporterstattungen wurden im Zuge der GAP-Reform 2013 auf "Null" gesetzt und hätten nur noch im Falle von außergewöhnlichen Marktkrisen gewährt werden können. Hiervon wurde seit 2013 jedoch kein Gebrauch gemacht. Inzwischen sind Exporterstattungen aus WTO-rechtlichen Gründen auch im Krisenfall unzulässig.

Bis Ende 2022, zum Teil noch darüber hinaus, waren spezielle Stützungsprogramme für bestimmte Marktsektoren (Wein, Obst und Gemüse, Bienenzucht, Hopfen, Olivenöl und Tafeloliven) in der GMO geregelt. Sie wurden im Zuge der GAP-Reform 2020 aus der GMO als Sektorprogramme in die so genannte Strategieplan-Verordnung überführt.

Die GMO enthält ferner umfangreiche Vermarktungsvorschriften und sonstige Qualitätsregelungen für einzelne landwirtschaftliche Erzeugnisse, u.a. die Zertifizierung (Siegel) mit einer Bescheinigung für Hopfen und ein umfangreiches Weinbezeichnungsrecht einschließlich der Eintragung und des Schutzes der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben für Weinerzeugnisse (Geoschutz Wein).

Erschienen am im Format Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Wirtschaftsausschuss für Außenhandelsfragen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Thema:Handel und Export)

Der Wirtschaftsausschuss für Außenhandelsfragen berät das Bundesministerium bereits seit dem 7. Dezember 1949.

Mehr

Eier-Vermarktung (Thema:Agrarmärkte)

In Deutschland werden Eier aus ökologischer Erzeugung, Freilandhaltung, Bodenhaltung und Käfighaltung angeboten.

Mehr

Milch: Gesunde Vielfalt mit hoher Qualität (Thema:Gesunde Ernährung)

Milch und Milchprodukte sind hochwertige Lebensmittel, die eine Vielzahl von Nährstoffen enthalten. Auf dem Weg bis zum Verbraucher unterliegen sie zahlreichen Kontrollen und zählen deshalb zu den sichersten Lebensmitteln.

Mehr