Die Nationale Biomassestrategie

Ziel der Biomassestrategie ist es, zur mittel- und langfristigen nachhaltigen Ressourcennutzung sowie zum Klima- und Biodiversitätsschutz beizutragen. Die Bundesregierung schafft damit die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Nutzung von Biomasse aus der Wald-, Land- und Abfallwirtschaft.

Biomasse nachhaltig zu erzeugen und zu nutzen, kann langfristig dazu beitragen, Ziele im Bereich Klimaschutz, Biodiversität und Energiewende zu erreichen. Biomasse wird bereits heute in Deutschland in vielen Bereichen eingesetzt. In Zukunft wird die Nachfrage nach Biomasse weiter steigen. Allerdings ist das nachhaltig verfügbare Biomassepotenzial weltweit begrenzt. Mit der Nationalen Biomassestrategie (NABIS) will die Bundesregierung Biomasseströme zielgerichtet lenken, um sicherzustellen, dass diese wertvolle Ressource bestmöglich eingesetzt wird. Außerdem soll dem erhöhten Nutzungsdruck – etwa auf Naturschutzflächen- und der Konkurrenz um Flächen etwa zur Lebensmittelerzeugung begegnet werden.

Dazu haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Oktober 2022 Eckpunkte vorgelegt, um in Deutschland eine nachhaltige Biomasseerzeugung und -nutzung sicherzustellen, die sich konsequent an den Klima-, Umwelt- und Biodiversitäts-Zielen orientiert. Auf Basis dieser Eckpunkte soll die Strategie, begleitet von einem Stakeholder-Dialogprozess, erarbeitet und im kommenden Jahr verabschiedet und veröffentlicht werden.

Biogene Rest- und Abfallstoffe werden in Deutschland bereits in vielen Bereichen eingesetzt – auch um Deutschlands Klimaziele zu erfüllen. Dazu zählen zum Beispiel Gülle für die Biogas- und damit Energieproduktion und Holz für die Baubranche.

In Zukunft wird die Nachfrage nach Biomasse steigen. Zugleich ist das nachhaltig verfügbare Potenzial weltweit begrenzt. Dies führt zu Konkurrenzen im Bereich der Flächennutzung beispielsweise zur Nahrungsmittelerzeugung, aber auch der Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes, des Naturschutzes, der Energiewende oder der Bodenversiegelung durch bauliche Maßnahmen. Umso wichtiger ist es, strategische Leitprinzipen aufzustellen, um mehr Anreize und Vorgaben für die nachhaltige Biomasseerzeugung und -nutzung zu setzen. In diesem Sinne ist die Nationale Biomassestrategie auch Teil der notwendigen agrar-ökologischen Transformation. Auch die im novellierten Bundes-Klimaschutzgesetz verankerte Stärkung der Klimaschutzfunktion natürlicher Ökosysteme wie Wälder und Moore soll mit der Strategie erreicht werden.

Inhalt der Strategie

Die Strategie soll die inhaltliche Grundlage für die künftige biomassebezogene Politik der Bundesregierung bilden. Im Zentrum steht die Entwicklung von Leitprinzipien für den nachhaltigen Umgang mit Biomasse, die Gestaltung von Politikinstrumenten sowie die Entwicklung konkreter Maßnahmen. Die Nationale Biomassestrategie wird komplementär zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie erarbeitet, so dass beide Strategien einander gewinnbringend ergänzen.

Mit der Biomassestrategie soll ein Instrumentenmix mit praktischer Lenkungswirkung etabliert werden, der eine nachhaltige, klimaschutzwirksame und ressourceneffiziente Biomasseerzeugung und -nutzung sicherstellt. Dies schafft zugleich verlässliche Rahmenbedingungen für die Politik der Länder sowie für Investitionen der Wirtschaft.

Leitprinzipien

Das wichtigste Leitprinzip ist die konsequente Kaskaden- und Mehrfachnutzung von Biomasse – das heißt, der stofflichen Nutzung Vorrang zu geben, eine möglichst langfristige Kohlenstoffbindung zu ermöglichen, und erst am Ende der Kaskade die energetische Nutzung in den Blick zu nehmen. Dabei sind immer die effizientesten Dekarbonisierungsoptionen einzusetzen.

Folgende Leitprinzipien sollen berücksichtigt werden:

  • Priorisierung der stofflichen Nutzung
    Biomassenutzung dient dem Klimaschutz vor allem dann, wenn der in der Biomasse enthaltene Kohlenstoff langfristig gebunden bleibt. Dies gilt vor allem für die stoffliche
    Nutzung, z. B. als erneuerbarer Grundstoff für langlebige Industriegüter oder als Auf der anderen Seite kann Biomasse auch energetisch genutzt werden, z. B. im Wärmebereich und zur Stromerzeugung. Hierbei gelangt der vorher in der Biomasse gebundene Kohlenstoff jedoch nach kurzer Bindungsdauer wieder in die Atmosphäre. Die stoffliche Nutzung ist deshalb einer energetischen Nutzung, wo immer dies technisch und wirtschaftlich möglich ist, vorzuziehen. Dennoch spielen auch bestimmte hochwertige energetische Verwertungen von Biomasse weiterhin eine Rolle für die Energiewende. Bei der Energiegewinnung aus Biomasse sollten politische Instrumente einen Fokus auf die Nutzung von Abfall- und Reststoffen legen.
  • Vorrang der Mehrfachnutzung
    Die stoffliche Nutzung erlaubt eine Kreislaufführung von biogenen Stoffen und damit des darin enthaltenen Kohlenstoffs, z. B. wenn biobasierte Industrieprodukte am Ende der Lebensdauer in Wiederverwertungsprozesse überführt werden. Wichtig ist deshalb, dass die Kreislaufführung von biogenen Stoffen, für die keine weitere stoffliche Nutzung möglich ist, gestärkt, die wertgebenden Inhaltsstoffe und Eigenschaften genutzt und so eine dauerhafte Bindung des in der Biomasse gebundenen Kohlenstoffs gefördert werden.
  • Biomasse als Energieträger
    Biomasse kann fossile Energieträger und Primärrohstoffe nicht in der Breite ersetzen. Dennoch sollte die Strategie im Rahmen der oben genannten Leitprinzipien auch die künftige Rolle der Biomasse für die langfristige Energie- und Rohstoffversorgungssicherheit Deutschlands adressieren.

Maßnahmen

Auf Grundlage der Leitprinzipien soll die Biomassestrategie mit konkreten Maßnahmen auf Instrumentenebene in Form eines Aktionsprogramms unterlegt werden. Das Aktionsprogramm soll sich dabei in zwei Teile gliedern:

  • die konsequente Anpassung bestehender Politikinstrumente (z. B. Förderprogramme, Ordnungsrecht, Abbau klima- und biodiversitätsschädlicher Subventionen) an die genannten Leitprinzipien sowie
  • die Einführung neuer Maßnahmen zur Lenkung von Biomasseströmen (z. B. Ordnungsrecht bzw. neue ökonomische Anreizinstrumente).

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