Anpassungen der Öko-Regelungen ab 2024
Bund und Länder haben sich auf Anpassungen bei der Ausgestaltung der Öko-Regelungen (ÖR) für 2024 verständigt.
Zu den Öko-Regelungen in der 1. Säule der GAP zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel. Bund und Länder hatten sich Ende 2023 auf Anpassungen bei der Ausgestaltung der Öko-Regelungen für 2024 verständigt. Ziel aller Anpassungen ist es, die Attraktivität der jeweiligen Öko-Regelung für die Folgejahre zu erhöhen und somit die Landwirtinnen und Landwirte für ihre Umweltleistungen zu honorieren.