Direktzahlungen - bis 2022

Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. In der aktuellen Ausgestaltung wird mit diesem Instrument vorrangig die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt.

Darüber hinaus honorieren die derzeitigen Direktzahlungen gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft, die nicht über den Markt entgolten werden. Dies erfolgt teilweise pauschal; teilweise sind konkrete Verpflichtungen einzuhalten. Die Direktzahlungen dienen auch als finanzieller Ausgleich für hohe Standards, die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland und der EU in den Bereichen Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutz erfüllen und die weit höher sind als in vielen Nicht-EU-Staaten.

Kernelemente des derzeitigen bis Ende 2022 geltenden Systems sind:

  • grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelte, flächenbezogene Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber, wobei die Mitgliedstaaten bestimmte Optionen bei der Ausgestaltung einzelner Elemente nutzen konnten;
  • das so genannte Greening, das die Landwirte verpflichtet

    • Höchstanteile bei den angebauten Kulturen einzuhalten;
    • Dauergrünland zu erhalten und
    • mindestens 5 Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereit zu stellen und auf diesen dem Klima- und Umweltschutz besonders förderliche Landbewirtschaftungsmethoden anzuwenden. Aktuelle Informationen zu den beantragten ökologischen Vorrangflächen für das Jahr 2022 finden Sie hier.

Folgende Direktzahlungen werden in Deutschland gewährt:

  • eine Basisprämie
  • eine Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (so genannte "Greening-Prämie"),
  • eine Umverteilungsprämie, von der insbesondere kleine und mittlere Betriebe profitieren,
  • eine Zahlung für Junglandwirte sowie
  • eine vereinfachte Zahlung für Kleinerzeuger.


Die genannten Zahlungen werden nur gewährt, wenn grundlegende Anforderungen an die Betriebsführung erfüllt sind (Cross-Compliance). Diese Grundanforderungen ergeben sich aus EU-Verordnungen und Richtlinien für die Bereiche des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes sowie Standards für die Erhaltung von Flächen in "gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand".

Nähere Informationen finden sich unter www.bmel.de/cross-compliance.

Einen umfassenden Überblick über das derzeitig System der Direktzahlungen gibt die kostenfreie Broschüre Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland – Ausgabe 2015.

Gegenüber dem in dieser Broschüre dargestellten Sachstand haben sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben. Informationen über Änderungen ab 2016 finden Sie hier. Die wesentlichen Änderungen ab dem Antragsjahr 2018 finden Sie hier.

Statistische Informationen zu den Direktzahlungen sowie zu den ökologischen Vorrangflächen der Vorjahre finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Das EU-Recht im Einzelnen

Bisherige Förderperiode

Neue Förderperiode ab 2023

  • Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 und nachfolgende Änderungen
  • Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 und nachfolgende Änderungen

Das nationale Recht im Einzelnen:

Änderungen des nationalen Rechts

Bekanntmachungen des BMEL

Erschienen am im Format Basistext

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