Agrarzahlungen 2023 veröffentlicht

Im Rahmen des EU-Rechts sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Informationen über die Begünstigten der Agrarfonds nachträglich für das vergangene Agrar-Haushaltsjahr im Internet zu veröffentlichen.

Agrarzahlungen 2023

Begünstigte: 310.000
Zahlungen: 6,9 Milliarden Euro

Mit der Veröffentlichung der Informationen verfolgt die EU das Ziel, der Öffentlichkeit gegenüber transparenter und nachvollziehbarer darzustellen, wie die Unionsmittel im Agrarbereich verwendet werden.

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit der Veröffentlichung der von den EU-Zahlstellen des Bundes und der Länder erhobenen Zahlen betraut und betreibt zu diesem Zweck die Internetseite www.agrarzahlungen.de (bisher www.agrar-fischerei-zahlungen.de). Dort werden die Daten über die Begünstigten der Agrarfonds (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) bzw. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)) veröffentlicht. Die Daten des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU werden künftig auf der Internetseite www.portal-fischerei.de veröffentlicht.

Im Zuge der jüngsten GAP-Reform wurden auch erweiterte Veröffentlichungspflichten ab der laufenden Förderperiode, die am 1. Januar 2023 begonnen hat, eingeführt. Gehören Begünstigte beispielsweise einer Unternehmensgruppe an, wird künftig auch deren Mutterunternehmen veröffentlicht. Diese erweiterten Veröffentlichungspflichten gelten allerdings noch nicht für solche Maßnahmen, die nach den Vorgaben der vergangenen GAP-Förderperiode (2014 bis 2022) abgewickelt wurden. Dies betrifft aktuell noch den weitaus größten Teil der im Agrar-Haushaltsjahr 2023 finanzierten Maßnahmen. Die Daten werden aber erstmals in einem offenen, maschinenlesbaren Format bereitgestellt.

Das Agrar-Haushaltsjahr beginnt am 16. Oktober eines Jahres und endet am 15. Oktober des Folgejahres. Veröffentlicht werden die Zahlungen, die Begünstige im betreffenden Agrar-Haushaltsjahr erhalten haben. Die Daten stehen dann zwei Jahre zur Verfügung. Damit sind in der Datenbank die EU-Agrarzahlungen der Jahre 2022 und 2023 einsehbar.

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