EU-Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse

Die Europäische Union beteiligt sich an der Finanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen, um die Verbraucher über landwirtschaftliche Erzeugnisse zu unterrichten.

Mit diesen Kampagnen sollen die Verbraucher über landwirtschaftliche Erzeugnisse und die zu ihrer Produktion angewandten Methoden informiert werden, insbesondere über Aspekte der Qualität, Ernährung und Sicherheit der Lebensmittel und Produktionsmethoden.
Die betreffenden Maßnahmen, die auch darauf abzielen, neue Absatzmärkte zu erschließen und private oder nationale Initiativen zu verstärken, werden von Branchen- oder Dachverbänden vorgeschlagen.
Die EU übernimmt 70 Prozent bzw. 80 Prozent der Kosten, den Rest tragen die Wirtschaftsbeteiligten.

Ziel der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Landwirtschaftssektors der Union. Dies soll erreicht werden durch

  • die Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Vorzüge der aus der Union stammenden Agrarerzeugnisse und der hohen Standards, denen die Produktionsmethoden in der Union unterliegen;
  • die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Steigerung des Konsums von Agrarerzeugnissen und bestimmten Lebensmitteln aus der Union sowie die Verbesserung der Wahrnehmbarkeit ihrer besonderen Merkmale inner- und außerhalb der Union;
  • die Erhöhung des Bekanntheitsgrads und der breiteren Anerkennung der Qualitätsregelungen der Union;
  • die Erhöhung des Marktanteils von Agrarerzeugnissen und bestimmten Lebensmitteln aus der Union, wobei besonderes Augenmerk auf diejenigen Drittlandsmärkte zu richten ist, die das größte Wachstumspotenzial haben und
  • die Wiederherstellung normaler Marktbedingungen bei schwerwiegenden Störungen des Marktes, einem Verlust des Verbrauchervertrauens oder anderen spezifischen Problemen.

Die Europäische Union stellt im Jahr 2023 185,9 Millionen Euro bereit, um Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für EU-Agrarerzeugnisse und -Lebensmittel im EU-Binnenmarkt und in Drittländern zu finanzieren.

Im Mittelpunkt des Arbeitsprogramms 2023 stehen Kampagnen, die zur Umsetzung der politischen Prioritäten der Europäischen Kommission für 2019 bis 2024, insbesondere der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ beitragen. Die Kampagnen sollen außerdem Erzeugnisse hervorheben, die den Zielen zur Förderung nachhaltiger Praktiken in der EU-Landwirtschaft, zum Tierschutz und zur Förderung des Verzehrs von frischem Obst und Gemüse sowie einer gesunden und nachhaltigen Ernährung entsprechen.

Erschienen am im Format Basistext

Weitere Informationen, insbesondere zu den Rechtsgrundlagen, dem Antragsverfahren und der Durchführung der Programme

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