Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 17. Januar 2022 in Brüssel

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Bundesminister Cem Özdemir

Zusammenfassung

Frankreich als neuer Ratsvorsitz für das erste Halbjahr 2022 hat - wie auf der ersten Tagung des Jahres üblich - seine Arbeitsschwerpunkte vorgestellt.

Im Mittelpunkt der Ratstagung standen Informationen der Kommission und Meinungsaustausche des Rates zur Situation der Agrarmärkte und zu Agrarhandelsfragen.

Kommissarin Kyriakides hat den Rat über die Ergebnisse einer Konferenz zu den Themen Tierschutzkennzeichnung, Beenden der Käfighaltung sowie dem Tierschutz bei Haltung, Transport und Schlachtung unterrichtet. Zudem hat Kommissar Wojciechowski die Mitteilung zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen vorgestellt.

Zu beiden Punkten hat der Rat eine Aussprache geführt. Bei den nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen strebt der französische Ratsvorsitz an, Schlussfolgerungen des Rates im März oder April 2022 zu verabschieden.

Im Einzelnen

TOP Arbeitsprogramm der Präsidentschaft

Der französische Ratsvorsitz, Minister Julien Denormandie, hat sein Präsidentschaftsprogramm mit dem Titel „Aufschwung, Stärke, Zugehörigkeit“ vorgestellt und zwei übergeordnete politische Prioritäten hervorgehoben:

  • landwirtschaftliche Souveränität mit Gegenseitigkeit von Produktionsstandards zwischen importierten und EU-Erzeugnissen sowie
  • kohlenstoffarme Landwirtschaft (Carbon Farming).

Außerdem will der Vorsitz die Überarbeitung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Directive – SUD) forcieren und den Einfluss der EU in multilateralen Gremien zu Landwirtschaftsfragen und der Ernährung stärken.

Insgesamt will der französische Vorsitz den angestoßenen Wandel in der Landwirtschaft im Sinne des Europäischen Green Deal vorantreiben, dabei aber auch die Konsequenzen für die Landwirtschaft im Blick behalten.

Kommissar Wojciechowski hat diesen Ansatz unterstützt und in seiner Reaktion auf die Präsentation des Programms die Notwendigkeit gleicher Wettbewerbsbedingungen und die Chancen von Carbon Farming für die Landwirte hervorgehoben.

TOP Marktsituation

Kommissar Wojciechowski informierte den Rat über die aktuelle Lage auf den wesentlichen Agrarmärkten. Dabei ging er insbesondere auf die schwierige Situation auf dem Markt für Schweinefleisch ein.

Der Schweinefleischmarkt stand bereits bei den letzten Ratssitzungen im Fokus. Verschiedene Mitgliedstaaten hatten schon im Vorfeld der Ratstagung auf die weiterhin kritische Situation hingewiesen und auch EU-Maßnahmen eingefordert, z. B. die tschechische Delegation. Viele der wortnehmenden Mitgliedstaaten unterstützten diese Position. Eine Reihe von Mitgliedstaaten sprach sich für die Eröffnung der privaten Lagerhaltung für Schweinefleisch oder für Maßnahmen nach Art. 219 der Gemeinsamen Marktorganisation aus.

Polen wies darauf hin, dass es die Schweine haltenden Betriebe, die wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) besonders betroffen sind, durch staatliche Beihilfen unterstützt. Flankierend müssten aber auch EU-Maßnahmen ergriffen werden.

Bundesminister Özdemir hat berichtet, dass auch in Deutschland die Lage auf dem Schweinefleischmarkt besonders kritisch sei, weil er – zusätzlich zu den hohen Energiekosten und Änderungen des Ernährungsverhaltens – derzeit durch die ASP besonders belastet werde. Deshalb werde die Kommission gebeten, die Marktentwicklung weiter aufmerksam zu beobachten und – wenn nötig – geeignete Maßnahmen zu ergreifen oder den Mitgliedstaaten größere Spielräume bei der Umsetzung angemessener nationaler Maßnahmen zu eröffnen. Der Kommission dankte Bundesminister Özdemir – wie auch einige andere Mitgliedstaaten – für die Verlängerung des Befristeten Beihilferahmens bis Ende Juni 2022 wegen der anhaltenden Covid19-Pandemie.

Italien hat darauf hingewiesen, dass einzelne Fälle von ASP bei Wildschweinen aufgetreten seien. Italien hat die Kommission aufgefordert, das Konzept der Regionalisierung mit den EU-Handelspartnern weiter zu verfolgen.

Mehrere Mitgliedstaaten sahen wegen der Geflügelpest die Notwendigkeit, gezielt diese Betriebe zu unterstützen; daher seien Maßnahmen nach Art. 220 der Gemeinsamen Marktorganisation notwendig (kofinanzierte Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen in einzelnen MS). Italien kündigte einen konkreten Antrag an.

Kommissar Wojciechowski hat in seiner Reaktion im Wesentlichen auf die Selbstregulierung des Marktes verwiesen. Er zeigte sich offen für eine Diskussion über Maßnahmen auf EU-Ebene, allerdings sollten keine falschen Erwartungen geweckt werden. Er betonte, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der GAP-Strategiepläne selbst viele Möglichkeiten haben. Leider würde zu oft Unterstützung zugunsten von Sektoren vorgesehen, die aktuell von einer Überproduktion geprägt sind. Der Kommissar nannte hierzu aber keine weiteren Details. Er will für eine bessere Koordinierung Sorge tragen, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt kommt (z.B. durch steuerliche Vergünstigungen, die einzelne Mitgliedstaaten planen).

Abschließend hat der französische Ratsvorsitzende die Kommission angesichts der großen Herausforderungen im Schweinefleischsektor und des Meinungsbildes im Rat aufgefordert, einen Bericht mit konkreten Optionen für EU-Maßnahmen im nächsten Sonderausschuss Landwirtschaft am 31. Januar 2022 vorzulegen. Die EU müsse zeigen, dass sie ein „Europa der Lösungen“ sei und bei besonderen Schwierigkeiten helfen könne.

TOP Handelsbezogene Agrarfragen

Kommissar Wojciechowski berichtete über aktuelle Fragen zur Handelspolitik und über den Stand bilateraler Verhandlungen der EU mit Drittländern.

Er führte aus, dass der Handel erneut gewachsen sei: Die Exporte seien um 8 Prozent und die Importe um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Ebenso steigere sich der Handelsüberschuss beständig.

Zum Thema Einfuhrstandards unterstrich er, dass die Lebensmittelsicherheit nicht verhandelbar sei. Hinsichtlich weiterer Anforderungen an Importe wurde auf den für Juni 2022 geplanten Bericht verwiesen, der in einer gemeinsamen Erklärung von Rat und Europäischen Parlament zur Gemeinsamen Marktordnung gefordert wurde. Darin werde eine Ausweitung von EU-Standards auf Importgüter näher untersucht und konkrete WTO-konforme Vorschläge zur Umsetzung vorschlagen. Er begrüße den für März vorgesehenen ersten Austausch zu dem Themenkomplex im Rat.

Die Einführung zollrechtlicher Überprüfung durch das Vereinigte Königreich (VK) seit dem 01. Januar 2022, werde von der Kommission genau beobachtet. Das VK sei weiterhin der größte Exportmarkt der EU.

Mit den USA plane die EU, zukünftig wieder enger zusammen zu arbeiten. Ein erster Schritt sei die im November 2021 beschlossene transatlantische Kooperationsplattform. Weiterhin soll ein gemeinsames Verständnis zur Bewältigung der globalen Herausforderungen geschaffen werden.

Zur Agenda der Verhandlungen über Freihandelsabkommen führte der Kommissar aus, dass bereits abgeschlossene Abkommen um- und durchgesetzt werde sollen. Die Verhandlungen mit Mexiko und Chile konnten 2021 finalisiert werden. Getroffene Vereinbarungen zum Schutz geografischer Herkunftsangaben seien für die EU-Landwirtschaft positiv zu bewerten. Beide Abkommen sollen dem Rat in diesem Jahr zur Billigung vorgelegt werden. Die Verhandlungen mit Indonesien, Australien und Neuseeland sollten weitergeführt und mit Indien Verhandlungen zu einem Abkommen zum Schutz geografischer Herkunftsangaben aufgenommen werden.

Weitere Fortschritte erhoffe man sich bzgl. der Verhandlungen mit den afrikanischen Ländern. Beim nächsten Gipfel zwischen der EU und der Afrikanischen Union sollen Fortschritte erzielt werden.

Nach Verschiebung der 12. WTO Ministerkonferenz würden die Verhandlungen weitergeführt, Landwirtschaft sei dabei ein Schlüsselthema. Wesentliche Punkte für die EU seien weiterhin Transparenz und Begrenzung von Exporteinschränkungen sowie ein ambitioniertes Arbeitsprogramm zur internen Stützung und Abschaffung handelsverzerrender Subventionen. Der Kommissar wies zudem auf die erzielten Erfolge bei zwei wichtigen Panelentscheidungen im Rahmen der WTO zu spanischen Oliven im Verfahren gegen die USA und zu Zucker im Verfahren gegen Indien hin.

Polen berichtete über die bereits spürbaren Auswirkungen des Embargos von Belarus (BLR) auf die EU-Landwirtschaft; insbesondere der Export von Äpfeln sei beeinträchtigt. Die Kommission solle daher Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen abzumildern.

Das BLR-Embargo ist am 1.1.2022 in Kraft getreten und gilt zunächst für 6 Monate. Es sieht Verbote für die Einfuhr bestimmter Agrarerzeugnisse und Lebensmittel unter anderem aus EU-Mitgliedstaaten nach BLR vor.

Bundesminister Özdemir und eine Reihe weiterer Delegationen unterstützten die Kommission in ihrem Ansatz, die Auswirkungen des BLR-Embargos genau zu beobachten.

Einige Delegationen betonten, dass insbesondere bei den MERCOSUR-Verhandlungen die Interessen der EU-Landwirtschaft angemessen berücksichtigt werden müssten. Mit dem Vereinigten Königreich sollte zeitnah ein Abkommen abgeschlossen werden.

Viele Mitgliedstaaten nahmen Bezug auf die Präsentation des Präsidentschaftsprogramms und begrüßten, dass der französische Vorsitz die Vereinbarkeit von Gegenseitigkeit prioritär behandeln möchte. Ein fairer Wettbewerb bedeute, dass die EU-Standards auch für die eingeführten Produkte gelten müssten.

Bundesminister Özdemir betonte zunächst die Bedeutung der Kohärenz der Agrar- und der Handelspolitik, v.a. mit Blick auf Nachhaltigkeitsstandards. Diese seien auch im Rahmen bilateraler Abkommen von großer Bedeutung. Die EU sollte zeigen, dass mit strategisch bedeutsamen Regionen zügig Handelsabkommen abgeschlossen werden können. Er unterstrich die ambitionierten Ziele der Farm-to-Fork- und der Biodiversitätsstrategie. Um diese auch international zu verankern, sollte mit den EU-Handelspartnern ein intensiver Dialog geführt werden. Wichtig sei auch, Maßnahmen immer WTO-konform umzusetzen. Nur so könne der regelbasierte Freihandel gestärkt werden. Bundesminister Özdemir brachte sein Bedauern zum Ausdruck, dass die Situation in der WTO nach Vertagung der Ministerkonferenz nach wie vor kritisch sei. Die EU müsse deshalb aktiv bleiben und weiterhin auf Ergebnisse hinarbeiten. Mit Blick auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sei ein baldiger Abschluss der WTO-Verhandlungen zum Verbot bestimmter, schädlicher Fischereisubventionen wichtig. Überkapazitäten und Überfischung dürften insbesondere auch aus Nachhaltigkeitsgründen nicht finanziell unterstützt werden. Das angestrebte Abkommen müsse berücksichtigen, dass die europäische Fischereipolitik eine nachhaltige Befischung der Bestände gewährleistet.

TOP Sonstiges

Hochrangige Konferenz „EU Tierschutz heute und morgen“

EU-Flagge flatternd EU-Fahne
© Yvonne Bogdanski - stock.adobe.com

Kommissarin Stella Kyriakides unterrichtete den Rat über die Ergebnisse der Konferenz, die am 9. Dezember 2021 im Hybridformat stattgefunden hat. Die Konferenz befasste sich in Plenarvorträgen und Expertenrunden mit den Themen Tierschutzkennzeichnung, Beenden der Käfighaltung sowie dem Tierschutz bei Haltung, Transport und Schlachtung. Die Kommission beabsichtige, die Ergebnisse der Konferenz sowie die Studien, die sie dazu in Auftrag gegeben hat, bei der Überarbeitung des EU-Tierschutzrechts zu berücksichtigen, insbesondere bei der Folgenabschätzung.

Bundesminister Özdemir unterstützte nachdrücklich die Initiative der Kommission, das EU-Tierschutzrecht umfassend zu überarbeiten, um einen höheren EU-Tierschutzstandard zu erreichen. Einige Mitgliedstaaten (insbesondere Niederlande, Dänemark und Österreich) befürworteten ebenfalls einen höheren EU-Tierschutzstandard. Andere Mitgliedstaaten unterstützten zwar einen verbesserten Tierschutz, sprachen sich aber für Übergangszeiten und -hilfen für die Landwirtinnen und Landwirte aus, damit für diese die Umstellung auch leistbar sei.

Mitteilung über Nachhaltige Kohlenstoff-Kreisläufe

Kommissar Wojciechowski stellte dem Rat die Vorschläge für nachhaltige Kohlenstoff-Kreisläufe vor. Eine entsprechende Mitteilung wurde bereits veröffentlicht. Im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie solle die langfristige Speicherung von Kohlenstoff in der gesamten EU angekurbelt und so ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Aus Sicht der Kommission sind Land- und Forstwirtschaft entscheidend für das Erreichen der Klimaschutzziele des EU-Klimagesetzes und für die Etablierung nachhaltiger Kohlenstoffkreisläufe. Des Weiteren enthält die Mitteilung Vorschläge, wie Landbewirtschafter für die Verringerung von Treibhausgasemissionen (z. B. durch Moorbodenschutz) und eine verstärkte Kohlenstoffspeicherung (z. B. durch Aufforstung, Agroforst oder Humusaufbau) auf der Grundlage eines glaubwürdigen Geschäftsmodells besser entlohnt werden können. „Greenwashing“ solle dadurch vermieden werden.

Die neue GAP könne dazu einen Beitrag leisten (z.B. Information der Landbewirtschafter durch die Beratungsdienste, Förderung von Agroforstsystemen und Moorbodenschutz etc.). Die GAP-Strategiepläne sollten einen angemessenen Beitrag leisten; der Kommissar verwies auf die entsprechenden Empfehlungen der Kommission an die Mitgliedstaaten.

Der französische Ratsvorsitz unterstrich die Bedeutung dieses Dossiers und verwies auf die diesbezüglichen Ausführungen im Rahmen der Vorstellung des Präsidentschaftsprogramms. Auch auf der informellen Tagung des Rates in Straßburg (6. - 8. Februar 2022) solle es behandelt werden. Der Ratsvorsitz strebt Ratsschlussfolgerungen an, die bereits im März oder April 2022 vom Rat angenommen werden sollen.

Bundesminister Özdemir begrüßte – wie auch die Mehrheit der Mitgliedstaaten – die Vorlage der Mitteilung, wies aber darauf hin, dass ihre Prüfung noch nicht abgeschlossen sei. Eine Reihe von fachlichen und rechtlichen Fragen müsse noch geklärt, etwa hinsichtlich der Dauerhaftigkeit der Speicherung und der Vermeidung von Doppelförderungen.

Die angekündigte Expertengruppe zum Austausch von Erfahrungen in den Mitgliedstaaten wurde von den meisten Mitgliedstaaten begrüßt. Eine Reihe von Delegationen forderte die Kommission auf, die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit, die Kohärenz mit anderen Fördermaßnahmen (insbesondere im Rahmen der 2. Säule) und die Dauerhaftigkeit der Kohlenstoffspeicherung zu untersuchen.

Einige Mitgliedstaaten forderten, bei zusätzlichen Anstrengungen für die Reduzierung der CO2-Emissionen Ausgleichszahlungen zu gewähren, damit die Maßnahme attraktiv sei. Insbesondere müsse die Verwaltungsbelastung für die Landbewirtschafter gering ausfallen und dürfe das Preisniveau der Lebensmittel nicht steigen.

Einige Mitgliedstaaten sprachen sich dafür aus, dass die Reduzierung der CO2-Emissionen nicht allein mit den Mitteln der GAP gefördert werden solle.

Es wurde von einigen Delegationen auch auf die Bedeutung einer nachhaltigen Forstwirtschaft als wichtigem Bestandteil der Kohlenstoffspeicherung verwiesen, wobei sich die Frage der Auswirkungen auf die bestehenden Maßnahmen im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der 2. Säule stelle. Bei der Ausgestaltung eines gesetzlichen Rahmens müsse sichergestellt werden, dass die Landbewirtschafter, die bereits nach geltendem Recht an nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen mitwirken, nicht benachteiligt würden.

Kommissar Wojciechowski appellierte an die Mitgliedstaaten, den Landbewirtschaftern das Carbon farming als Chance besser zu vermitteln. Auch die Lebensmittelversorgung könne damit gefördert werden (z.B. Gülle als Düngemittel, wodurch Kosten für andere Düngemittel erspart würden). Abschließend kündigte er an, dass er auf einige der Fragen auf der informellen Tagung in Straßburg eingehen werde. Weitere Details würden mit der Vorlage von konkreten Vorschlägen erläutert und könnten dann im Rat diskutiert werden.

Erschienen am im Format Aktuelles

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