Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 23. Januar 2024 in Brüssel

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Staatssekretärin Bender

Zusammenfassung 

Die belgische Ratspräsidentschaft stellte ihr Arbeitsprogramm für das erste Halbjahr 2024 vor.

Kommissar Wojciechowski gab einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen bei den Handelsthemen und den Agrarhandelsbe­ziehungen zwischen der Ukraine und der EU. In der Aussprache wurden insbesondere die Verlängerung des ATM-Abkommens mit der Ukraine sowie zwei Punkte unter Sonstiges behandelt, die mit den Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine in Zusammenhang stehen.

Exekutiv-Vizepräsident  Šefčovič informierte den Rat über den von der Kommissionspräsidentin angekündigten Strategiedialog über die Zukunft der Landwirtschaft in der EU. Der Rat führte einen ersten Austausch dazu.

Der Rat befasste sich zudem mit dem Kommissionsvorschlag über eine Waldmonitoring-Verordnung.

Weitere Punkte unter Sonstiges:

  • Flächenmonitoringsystem für die Abwicklung der flächenbezogenen EU-Agrarförderung und eine Vereinfachung;
  • mögliche Neubewertung des Schutzstatus von bestimmten Großraubtierpopulationen (Wolf);
  • Umgang mit „Fleisch“ aus kultivierten tierischen Zellen;
  • Einsatz von sog. „RENURE“-Wirtschaftsdüngern;
  • Resilienz von Gewässern und die Wasserverfügbarkeit.

Im Einzelnen

TOP: Arbeitsprogramm der belgischen Ratspräsidentschaft

Belgien hat am 1. Januar 2024 turnusgemäß die Ratspräsidentschaft für sechs Monate übernommen und stellte sein Arbeitsprogramm vor. Es steht unter dem Motto „Schützen, Stärken, Vorausschauen“. Im Bereich Landwirt­schaft und Fischerei gehört die Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -autonomie zu den Hauptzielen, ebenso wie die weitere Verbesserung der Nachhaltigkeit von Nahrungsmittelproduktion und -verbrauch. Besondere Aufmerksamkeit will Belgien auch der Tiergesundheit und dem Tierschutz sowie der Sicherstellung widerstandsfähiger Wälder widmen.

TOP: Agrarhandelsfragen

Kommissar Wojciechowski gab dem Rat einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen der Handelspolitik und ging dabei insbesondere auf die Agrarhandelsaspekte ein. Die Mitgliedstaaten führten einen Austausch, in dem insbesondere die geopolitischen Bedingungen, die grüne und digitale Transition, die offene strategische Autonomie sowie die Entwicklungen in der WTO zur Sprache kamen.

Kommissar Wojciechowski kündigte zeitnah eine Analyse der kumulativen Auswirkungen der bestehenden Handelsabkommen auf den Binnenmarkt sowie eine Verlängerung des ATM mit der UKR an.

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden auch die Agrarhandels­beziehungen zwischen der EU und der Ukraine sowie zwei zusätzlich eingebrachte Punkte diskutiert: Polen und andere Mitgliedstaaten trugen Befürchtungen vor, eine Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen (ATM) für die Ukraine könnte zu übermäßigen Agrareinfuhren in die EU führen; sie forderten entsprechende Schutzmaßnahmen für besonders betroffene Mitgliedstaaten.

Auf Antrag der baltischen Mitgliedstaaten diskutierte der Rat zudem die Importe von Agrargütern aus Russland und erörterte, ob diese mit Sanktionen belegt werden sollten; Russland sollte mit seinen Getreidelieferungen die Lieferungen aus der Ukraine nicht ersetzen und damit Nutznießer des Angriffs auf die Ukraine sein.

Staatssekretärin Bender betonte die ungebrochene Solidarität mit der Ukraine sowie die Bedeutung der Solidarity lanes und der Diversifizierung der Handelsbeziehungen der EU. Sie ging dabei auf die im Februar 2024 anstehende WTO-Ministerkonferenz und auf aktuelle Entwicklungen (u.a. die angestrebten Abkommen mit dem MERCOSUR und Australien) ein.

Die Mitgliedstaaten unterstrichen wie wir ihre Solidarität und Unterstützung der Ukraine. Einige Mitgliedstaaten sprachen sich wie wir dafür aus, dass der Ausbau der Solidarity Lanes weiterhin Priorität haben sollte, weil sie die einzige sichere Möglichkeit für die Ukraine bieten, Güter abseits des Kriegsgeschehens zu importieren und zu exportieren.

Mehrere Mitgliedstaaten machten auf die Entwicklungen bei der Einfuhr sensibler Agrarprodukte wie (Rohr-)Zucker, Geflügel und Eier aufmerksam und forderten Schutzklauseln und evtl. Einfuhrbeschränkungen diesbezüglich zu prüfen.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten forderte in Bezug auf die Beitrittsperspektive der Ukraine ein langfristiges Abkommen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass ein Monitoring der bestehenden Maßnahmen wichtig sei und ihre Auswirkungen genau überwacht werden müssten.

Italien wies auf seine G7-Präsidentschaft hin und betonte, dass die Ernährungssicherung im Fokus stehen werde.

TOP: Strategischer Dialog über die Zukunft der Landwirtschaft in der EU

Der belgische Vorsitzende wies einleitend auf die zahlreichen Herausforderungen hin, mit denen die Landwirtschaft aktuell konfrontiert werde (Krieg in der Ukraine, Klimawandel und der Green Deal). Vor diesem Hintergrund habe Kommissionspräsidentin von der Leyen am 13. September 2023 in ihrer Rede zur Lage der EU einen Strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU angekündigt.

Der Rat tauschte sich anhand von Leitfragen der Präsidentschaft (Dok. 5145/24) darüber aus, welche Erwartungen die Mitgliedstaaten an den strategischen Dialog haben und welche thematischen Schwerpunkte aus ihrer Sicht gesetzt werden sollten.

Der Vizepräsident der KOM, Maroš Šefčovič, betonte, dass alle stolz sein könnten auf die wesentliche Rolle, die der Agrifood-Sektor in der EU spiele. Er sei zentral für die Ernährungsversorgung und leiste einen großen Beitrag zur Wirtschaft in der EU und der Welt. Der Sektor müsse nun für die Zukunft weiter gestärkt und widerstandsfähig gemacht werden. Da der Klimawandel große Auswirkung auf den Agrifood-Sektor habe, müsse dieser unterstützt werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Kommissar Šefčovič informierte über das Vorhaben, das vor dem Hintergrund der diversen Krisen zu sehen sei. Da der Sektor weiterhin attraktiv bleiben und eine Polarisierung verhindert werden müssten, sei eine breite Diskussion mit allen Stakeholdern geplant.

Vorsitzender sei Herr Prof. Dr. Peter Strohschneider, der einen ähnlichen Dialog in Deutschland (Zukunftskommission Landwirtschaft) geleitet habe. Hauptziel des Dialogs sei es zum einen herauszuarbeiten, wo Verbesserungspotential und -bedarf besteht und zum anderen, sicherzustellen, dass alle Akteur*innen der Wertschöpfungskette Gehör finden.

Eine erste Veranstaltung sei für den 25. Januar 2024 vorgesehen; hierzu seien ca. 30 Verbände (EU-Ebene) eingeladen worden. Weitere Stakeholder sollten über ein Onlineportal beteiligt werden. Die Treffen sollen alle 6 Wochen in verschiedenen Arbeitsgruppen stattfinden und der Kommission bis September 2024 ein Ergebnisbericht vorliegen. Der Rat (Landwirtschaft und Fischerei) werde eng in die weiteren Beratungen eingebunden und über die Ergebnisse informiert.

Kommissar Wojciechowski ergänzte, dass er seine Vorstellungen von einer künftigen GAP zuletzt im Rahmen des GFFA in Berlin präsentiert habe. Die zukünftige GAP solle dabei auf vier Grundprinzipien aufbauen:

1) Gewährleistung von (Ernährungs-)Sicherheit (Food Security),

2) Stabilität und Planungssicherheit in der Finanzierung (Stability),

3) Solidarität mit europäischen Landwirt*innen und Unternehmen, aber auch global (Solidarity) und

4) Nachhaltigkeit der Produktion von Lebensmitteln (Sustainability).

Die EU sei der größte Lebensmittelexporteur weltweit und dies werde voraussichtlich auch so bleiben. Allerdings sei das Durchschnittsalter der Landwirt*innen auf ca. 57 Jahre angestiegen und es gebe einen besorgniserregenden Strukturwandel sowie das Problem der Landflucht. Die Herausforderungen müssten angegangen werden, damit der Sektor auch weiterhin attraktiv und die Ernährungssicherung gewährleistet bleibe.

Angesichts der aktuellen Krisen sei eine dritte Säule notwendig, damit die Landwirtschaft in Notsituationen angemessen und schnell unterstützt werden könne. Das derzeitige Kriseninstrumentarium und die Krisenreserve in Höhe von 450 Mio. € pro Jahr seien dafür nicht ausreichend.

Staatssekretärin Bender begrüßte das Vorhaben der Kommission, weil der Dialog einen wichtigen Beitrag leisten könne, tragfähige Lösungen für die Umstellung auf nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme zu entwickeln und die Akzeptanz für die Umstellung zu verbessern. Der Dialog sollte alle relevanten Themen- und Konfliktfelder rund um die Landwirtschaft abdecken. Er sollte zudem offen geführt werden. Die Wirtschafts- und Sozialpartner, einschließlich Umweltschutz, Tierschutz und Entwicklungspolitik sowie die Wissenschaft sollten eingebunden werden, um fundierte und gut nutzbare Ergebnisse - u.a. für die GAP der nächsten Förderperiode - zu erreichen.

Alle Mitgliedstaaten begrüßten den geplanten strategischen Dialog. Die meisten Mitgliedstaaten betonten die vielfältigen Herausforderungen für den Sektor und forderten, dass die GAP künftig flexibel auf bestehende und neue Herausforderungen wie die jetzigen reagieren können müsse. Eine nachhaltige und ressourcenschonende sowie attraktive Landwirtschaft könne nur erreicht werden, wenn ausreichend Mittel für die GAP zur Verfügung gestellt würden, die EU-Landwirtschaft gegenüber Einfuhren aus Drittstaaten wettbewerbsfähig sei und Innovationen ermöglicht würden. Einige Mitgliedstaaten führten hier sog. Spiegelklauseln, d. h. den EU-internen Regeln vergleichbare Anforderungen an importierte Erzeugnisse an.

Viele Mitgliedstaaten hielten substantielle Vereinfachungen sowie ein Gleichgewicht zwischen Umweltambition und einem angemessenen Einkommen für die Landwirt*innen für notwendig. In diesem Zusammenhang wurde vielfach auch auf die Proteste in vielen Mitgliedstaaten hingewiesen. Das Vertrauen des Sektors müsse dringend wiedergewonnen werden.

TOP: Waldmonitoring-Verordnung

Der Rat beriet den Vorschlag der Kommission für eine Waldmonitoring-Verordnung auf Grundlage von drei diskussionsleitenden Fragen der Präsidentschaft.

Die Kommission hatte den Verordnungsentwurf im November 2023 vorgelegt. Er sieht vor, einen EU-weiten Waldbeobachtungsrahmen zu schaffen, der einen offenen Zugang zu detaillierten, regelmäßigen und zeitnahen Informationen über den Zustand der Wälder in der EU bietet. Er zielt darauf ab, dass die Daten über die Ökosystemleistungen und die Bewirtschaftung der Wälder dazu beitragen, insbesondere den illegalen Holzeinschlag zu verringern, eine nachhaltigere Waldbewirtschaftung zu fördern und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel zu unterstützen.

Die belgische Präsidentschaft strebt für den Juni-Rat eine allgemeine Ausrichtung an.

Viele Mitgliedstaaten - auch Deutschland - sahen noch weiteren Prüfbedarf und wiesen dabei auf die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit hin, die beachtet werden müssten.

Einige Mitgliedstaaten betonten die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Forstpolitik und die Bedeutung des Ständigen Forstausschusses, der mit diesem Dossier befasst und dessen Rolle im Rechtstext verankert werden sollte.

Mehrmals wurde auf die Vertraulichkeit der Daten und den Datenschutz hingewiesen. Zudem wurden die Kosten thematisiert, die in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen müssten.

Mehrere Mitgliedstaaten betonten darüber hinaus wie wir die Notwendigkeit bestehende nationale Monitoringsysteme zu berücksichtigen und diese in das geplante europäische System zu integrieren. So könne kostensparend und effizient Waldmonitoring erfolgen und die Kontinuität in der Datenerfassung gewährleistet werden. Außerdem wurde auf eine Koordinierung der bereits bestehenden europäischen Systeme Copernicus, LULUCF und Forest Europe verwiesen.

Des Weiteren wurde seitens einiger Mitgliedstaaten angekündigt, die in der Waldmonitoring-VO geplanten delegierten Rechtsakte sowie Durchführungsrechtsakte und ihre Notwendigkeit kritisch zu prüfen.

Kommissar Sinkevičius betonte die Notwendigkeit eines harmonisierten Monitorings. Die technischen Details würden in delegierten und Durchführungsrechtsakten geregelt. Der Verwaltungsaufwand sei – laut Folgenabschätzung – im Hinblick auf den Nutzen angemessen, insbesondere durch einen einfachen Zugang zur elektronischen Datenbank. Hinsichtlich der Kosten wies der Kommissar darauf hin, dass durch die Waldmonitoring-VO zwar eine finanzielle Mehrbelastung der Mitgliedstaaten zu erwarten sei, Untätigkeit beim Waldschutz, der ein Monitoring erfordere, allerdings am Ende zu erheblich höheren Kosten führen würde. Hinsichtlich der delegierten Rechtsakte machte er deutlich, dass diese für die technische Konkretisierung der Basisverordnung notwendig seien und die Kommission sich dabei an den gesetzten Zweck und Rahmen halten werde.

Die Ad-Hoc-Arbeitsgruppe in der Zuständigkeit des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) werde den Vorschlag weiter beraten.

TOP Sonstiges

Flächenmonitoringsystem (Area Monitoring System)

Die Tschechische Republik und andere Mitgliedstaaten sprachen sich für weitere Vereinfachungen bei der Anwendung des Flächenmonitoringsystems der flächenbezogenen EU-Agrarförderung aus.

Die Initiative wurde von der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt, auch Deutschland. Wir sprachen uns für Vereinfachungen aus und verwiesen auf die bereits laufenden Workshops der Kommission mit Expert*innen der Mitgliedstaaten.

Kommissar Wojciechowski betonte die enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten; zwei Sitzungen hätten bereits stattgefunden, eine dritte sei geplant. Er verwies auf ein Schreiben vom 20.12.2023, wonach in bestimmten Fallkonstellationen auf Finanzkorrekturen verzichtet werde. Die Vorortkontrollen sollten reduziert werden. Die KOM arbeite bereits mit den Mitgliedstaaten zusammen, um das System zu verbessern. Für 2024 kündigte er eine neue Methodik im Bereich des Flächenmonitoringsystems an.

Neubewertung der Anhänge der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie (FFH-RL) im Hinblick auf bestimmte Großraubtierpopulationen

Finnland thematisierte das Wachstum der Populationen von bestimmten großen Beutegreifern und die Probleme, die für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume daraus entstünden.

Angesichts dieser Probleme sollte die Kommission Populationen von großen Beutegreifern mit günstigen Erhaltungszustand identifizieren und den Schutzstatus v.a. von Wölfen neu bewerten. Diese Populationen sollten dann nicht mehr im Anhang IV, sondern im Anhang V aufgeführt werden.

Dieser Antrag wurde von der Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt; zur Begründung wurde insbesondere auf die negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Verunsicherung der Bevölkerung verwiesen. Einige Mitgliedstaaten forderten eine Entschädigung aus EU-Mitteln und mehr Flexibilität beim Umgang mit großen Beutegreifern. Einige Mitgliedstaaten sahen die Notwendigkeit einer Überprüfung des Schutzstatus auch bei Braunbären.

Staatssekretärin Bender führte aus, dass sich auch in Deutschland der Wolf weiter ausbreite. Der Schutz der Nutztiere müsse daher weiter verbessert werden, um eine Ko-Existenz von Wolf und Weidehaltung zu ermöglichen. Ein europäischer Ansatz für den Umgang mit den großen Beutegreifern sowie eine engere Zusammenarbeit der EU-Kommission mit den Mitgliedstaaten werde daher befürwortet, wobei dies nicht zum Abbau von Standards im europäischen Artenschutzrecht führen dürfe. Deutschland könne die Note nicht unterstützen.

Kommissar Sinkevičius kündigte an, basierend auf den Daten der Mitgliedstaaten von 2025 eine Bewertung nach geographischen Regionen vorzunehmen. Es bestünden aber schon jetzt Möglichkeiten, nationale Maßnahmen zu ergreifen; der geltende Rechtsrahmen gebe den Mitgliedstaaten bereits ausreichende Flexibilität. Dabei müsse die Berner Konvention beachtet werden.

Der BEL Vorsitz fasste das Meinungsbild zusammen und kündigte ein Schreiben an den Rat (Umwelt) an, um den Sorgen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und die Position der EU-Landwirtschaftsminister deutlich zu machen.

Initiative für die Resilienz von Gewässern und die Wasserverfügbarkeit („RewaterEU“)

Portugal forderte die Kommission auf, eine Strategie „Rewater EU“ vorzulegen, welche die Resilienz von Gewässern sowie die Verfügbarkeit von Wasser in der EU langfristig sichern bzw. wiederherstellen soll. Gefordert werden u. a. Maßnahmen zu Speicherung, Transport, Verteilung und Wiederverwendung von Wasser für ein insgesamt effizienteres Wassermanagement.

Staatssekretärin Bender sprach sich für die Unterstützung der Initiative aus. Auch die übrigen wortnehmenden Mitgliedstaaten brachten ihre Unterstützung zum Ausdruck; die Notwendigkeit von Entsalzungsanlagen und von Maßnahmen zur Wasseraufbereitung sowie zur Senkung des Wasserverbrauchs wurden angesprochen ebenso wie Finanzmittel zur Unterstützung der Landwirtschaft. Die von Wasserknappheit besonders stark betroffenen Mitgliedstaaten betonten zudem, dass sie bereits versuchen, den Wasserverbrauch z.B. mit Aufbereitungsanlagen zu senken.

Kommissar Virginijus Sinkevičius führte aus, dass die Initiative noch in der Entwicklung sei und die von Portugal vorgestellten Schlüsselbotschaften genau denen der KOM entsprächen. Zuerst sollte eine gesellschaftliche Debatte zu den gegenwärtigen Herausforderungen und Chancen mit Blick auf Wasserresilienz geführt werden. Er kündigte an, unter neuem Mandat eine Resilienzstrategie zu erarbeiten. Dürren, Wassermangel, Überflutungen etc. hätten nicht nur die Landwirtschaft betroffen, sondern auch weitere Sektoren.

Er schlug insbesondere vor, die Überzuteilung von Wasser zu verhindern sowie mehr Wassereffizienz und eine bessere Wiederverwendung von Wasser in der Landwirtschaft sicherzustellen.

Einsatz von RENURE im Vorgriff auf die Evaluierung der Nitratrichtlinie

Die Niederlande hatten diesen Punkt angemeldet, um im Zusammenhang mit der laufenden Evaluierung der Nitrat-Richtlinie auf eine Berücksichtigung von „RENURE-Ansätzen“ zu drängen, d. h. der Wiederaufbereitung von Wirtschaftsdüngern in einer Weise, dass sie besser einsetzbar werden und ähnliche Wirksamkeit erreichen wie mineralische Düngemittel.

Niederlande begrüßte das Vorhaben der KOM zur Evaluierung der Nitrat-Richtlinie und bedankte sich bei den unterstützenden Mitgliedstaaten, u.a. Deutschland. Es sollten die sog. RENURE Ansätze zur Wiederaufbereitung von Wirtschaftsdüngern angemessen berücksichtigt werden. Da die notwendige sorgfältige Evaluierung und Revision der Nitrat-RL Zeit benötige, sei eine kurzfristige Zwischenlösung zur Zulassung und Anwendung von RENURE für das Nährstoffrecycling in der Landwirtschaft notwendig. Dies führe auch zu einer verstärkten Resilienz gegenüber Preisschwankungen im Düngemittelsektor. Zur weiteren Erörterung schlug Niederlande die Einrichtung einer Ad-hoc Arbeitsgruppe vor.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten unterstützten diesen Antrag und verwiesen auf die Chancen und mögliche Vorteile des Einsatzes alternativer Düngemittel; teilweise wurde betont, dass der Evaluierung der Nitrat-Richtlinie nicht vorgegriffen werden sollte.

Kommissarin Kyriakides wies darauf hin, dass die von den Niederlanden aufgeworfenen Fragen auch von der Kommission untersucht würden. Die Ziele der Nitratrichtlinie dürften aber nicht infrage gestellt werden. Das Thema werde in einem breiteren Kontext im Rahmen einer öffentlichen Anhörung diskutiert.

Bedeutung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Qualität der Lebensmittelproduktion

Österreich stellte eine Note zum Umgang mit Fleisch aus kultivierten tierischen Zellen vor. Darin wird die Kommission aufgefordert, solche Produkte vor ihrer Zulassung kritisch zu prüfen und sicherzustellen, dass sie nicht als Fleisch bezeichnet werden dürfen. Denn die Landwirt*innen würden in großem Umfang Gemeinwohlleistungen erbringen. Laborfleisch aus der Fabrik habe hingegen nichts mit natürlichem Fleisch zu tun. Wesentlich sei daher eine verpflichtende Kennzeichnung.

Diese österreichische Initiative wurde von den meisten Mitgliedstaaten unterstützt, wobei die Notwendigkeit von weiteren Untersuchungen gesehen wurden. Außerdem wurde mehrheitlich betont, dass die traditionelle Fleischproduktion wertgeschätzt werden müsse und ihr Schutz vor neuartigen Produktionsmethoden wichtig sei.

Deutschland führte aus, dass eine pflanzenbetonte Ernährung und ein reduzierter Verzehr tierischer Produkte zum Schutz von Umwelt, Klima und Artenvielfalt sowie zur weltweiten Ernährungssicherung beitragen und die Gesundheit fördern könne.

Dabei gelte, dass Lebensmittel nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen und sicher sind. Der gesundheitliche Verbraucherschutz müsse durch eine Risikobewertung der EFSA im Rahmen zukünftiger Zulassungsanträge gewährleistet sein.

Kommissarin Kyriakides betonte, dass es bisher keinen Zulassungsantrag gebe und letztlich die Verbraucher*innen entscheiden sollten, ob sie diese Produkte verzehren wollten. Ebenso betonte sie, dass durch neuartige Produktionsmethoden ein wichtiger Beitrag zur Ernährungssicherheit geleistet werden könne. Zudem sei eine umfassende Konsultation mit allen Stakeholdern im weiteren Prozess beabsichtigt.

Erschienen am im Format Aktuelles

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