Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 21. Februar 2022 in Brüssel
Ergebnisbericht
Leitung der deutschen Delegation: Bundesminister Cem Özdemir
Zusammenfassung
Im Mittelpunkt der Agrarrat-Tagung am 21. Februar 2022 standen der globale Waldschutz, die internationale Kohärenz der EU-Nachhaltigkeitsstrategien und die Einkommenssituation der Landwirtinnen und Landwirte.
Der Rat beriet über den Vorschlag der Kommission, wie die weltweite Entwaldung und Waldschädigung eingedämmt werden kann. Das Konsumverhalten europäischer Verbraucherinnen und Verbraucher soll nicht zur Ausweitung der landwirtschaftlichen Nutzflächen beitragen. Ziel ist es, Wälder und Klima besser zu schützen. Die Mitgliedstaaten unterstützen den Vorschlag der Kommission grundsätzlich, sehen aber noch weiteren Beratungsbedarf.
Die Ministerinnen und Minister berieten auch über die Stärkung der Kohärenz zwischen den neuen Politikausrichtungen der EU (Green Deal, Farm-to-Fork, Biodiversitätsstrategie), der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Handelspolitik. Diskutiert wurde insbesondere, wie die Gegenseitigkeit von Standards besser in der Handelspolitik verankert werden kann.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Lage auf den Agrarmärkten. Sorge bereitete den Ministerinnen und Ministern die angespannte Einkommenssituation vieler Landwirten und Landwirte. Durch ansteigende Energiepreise und auch durch die Afrikanische Schweinepest sind viele Betriebe unter Druck geraten. Der Rat tauschte sich darüber aus, welche Maßnahmen EU und Mitgliedstaaten ergreifen können.
Österreich und Deutschland stellten gemeinsam Vorschläge zur Diskussion, wie auskömmliche Einkommen für die Erzeugerinnen und Erzeuger in Zukunft erreicht werden können. Sie baten die Kommission, Vorschläge zur Erweiterung der Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel zu erarbeiten.
Im Einzelnen
TOP Entwaldungsfreie Lieferketten
Der Rat führte eine Orientierungsdebatte zum Vorschlag der Kommission, wie die weltweite Waldschädigung und Entwaldung eingedämmt werden kann. Ein vorgelegter Verordnungsentwurf zielt darauf ab, dass die Ausdehnung landwirtschaftlicher Nutzflächen bei nicht-nachhaltiger Erzeugung von Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee nicht weiterfortschreitet. Derzeit wird der Vorschlag von einer Ratsarbeitsgruppe intensiv geprüft.
Bundesminister Cem Özdemir unterstrich die Bedeutung der Initiative für das gemeinsame Ziel, gegen globale Entwaldung vorzugehen. Die Bundesregierung setze sich bereits seit Jahren für die Förderung entwaldungsfreier Lieferketten von Agrarrohstoffen ein und hat dazu bereits 2020 nationale Leitlinien vorgelegt. Richtig sei der Ansatz, nach entsprechender Prüfung Schritt für Schritt weitere Produkte bzw. Ökosysteme in die Verordnung einzubeziehen, z. B. Savannen, Torf- und Feuchtgebiete. Auch Naturkautschuk sollte unter die Regelungen der Verordnung fallen, die vorliegenden Kenntnisse reichten dafür bereits aus.
Des Weiteren sprach sich Bundesminister Özdemir für ehrgeizige Sorgfaltspflichtregelungen aus. Diese müssten aber praktikabel anwendbar sein und dürften die kleinen Waldbesitzer nicht überlasten. Angesichts der Erfahrungen mit der Umsetzung der EU-Holzverordnung begrüßte der Minister die von der Kommission ins Auge gefassten Verbesserungen, insbesondere die Vorschläge zur Geo-Lokalisierung. Wichtig seien weiter eine einheitliche, rechtssichere Umsetzung, eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden sowie eine Konzentration auf Risikoregionen.
Auch bei anderen Mitgliedstaaten fand die Zielrichtung des Kommissionsvorschlags große Zustimmung. In einigen Diskussionsbeiträgen wurde jedoch davor gewarnt, die Verordnung zu rasch und ohne gründliche Analyse auf weitere Ökosysteme oder Produkte auszudehnen. Auch sollten bestehende Konzepte nachhaltiger Waldbewirtschaftung und die Multifunktionalität der Wälder berücksichtigt werden. Außerdem wurden gründliche Folgenabschätzungen, die Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten, klare Definitionen und Regelungen sowie eine Begrenzung des bürokratischen Aufwands angemahnt. Der französische Ratsvorsitz forderte die Kommission auf, den Bedenken und Hinweisen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.
TOP Kohärenz
Auf Grundlage eines Diskussionspapiers der französischen Präsidentschaft diskutierten die Ministerinnen und Minister, wie die Kohärenz zwischen den wesentlichen neuen Politikausrichtungen der EU (Green Deal, Farm-to-Fork, Biodiversitätsstrategie), der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Handelspolitik gestärkt werden kann.
Der Rat begrüßte die Initiative des Vorsitzes und unterstützte das Ziel der stärkeren Kohärenz einhellig. Auch die in dem Diskussionspapier identifizierten Aktionsfelder fanden Zustimmung. Um Verbraucher und Erzeuger in der EU zu schützen, sollten auch Einfuhren hohe Gesundheits- und Nachhaltigkeitsstandards erfüllen. Eine Reihe von Delegationen betonte hingegen auch die Handelsinteressen der EU. Maßnahmen müssten im Einzelfall gründlich geprüft, im Einklang mit den WTO-Regeln konzipiert und mit den Handelspartnern abgestimmt werden. Der Codex Alimentarius leiste einen wichtigen Beitrag, internationale Standards zu schaffen.
Bundesminister Özdemir dankte dem französischen Vorsitz für den Anstoß dieser wichtigen Diskussion. Um Nachhaltigkeit, Klimaschutz und die Bekämpfung antimikrobiellen Resistenzen global voranzubringen, sollte die EU gemeinsam mit Partnern Standards setzen und in Handelsabkommen verankern. Dies setze einen offenen und gründlichen Austausch in bi- und multilateralen Foren voraus. Entsprechende Schritte müssten zudem langfristig mit den handelspolitischen Interessen und mit den entwicklungspolitischen Zielen der EU kohärent seien. In die weitere Diskussion müsse auch der erwartete Bericht der Kommission einbezogen werden. Deutschland werde sich konstruktiv und aktiv einbringen, so der Bundesminister.
TOP Marktsituation, insbesondere Schweinefleischmarkt
Die EU-Kommission informierte den Rat über die Situation auf den Agrarmärkten und gab ihre Einschätzung zur künftigen Entwicklung. Kommissar Janusz Wojciechowski bewertete die Preisentwicklung bei den meisten Produkten positiv, selbst beim Schweinfleischmarkt sei eine Stabilisierung erkennbar. Er hob hervor, dass geforderte Stützungsmaßnahmen aus der Krisenreserve zu leisten wären und somit letztendlich zu Kürzungen der Direktzahlungen führen könnten. Die Kommission habe die Mitgliedstaaten bereits auf andere mögliche Maßnahmen in eigener Verantwortung hingewiesen.
Kommissar Wojciechowski hinterfragte kritisch, ob der stark in wenigen Mitgliedstaaten konzentrierte und von Futterzukauf abhängige Schweinefleischsektor noch mit dem Bild einer nachhaltigen Landwirtschaft übereinstimme. Die Kommission werde eine hochrangige Gruppe einberufen, um eine Diskussion über die konjunkturelle und strukturelle Situation des Sektors zu führen.
Des Weiteren führte der Kommissar aus, dass viele Sektoren und Betriebe derzeit trotz guter Verkaufspreise unter den hohen Kosten für landwirtschaftliche Betriebsmittel leiden, insbesondere für Energie. Die Kommission werde zu diesem Thema Anfang März eine Mitteilung vorlegen. Auch hier könnten die Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung tätig werden, z. B. bei der Besteuerung.
In der Aussprache betonten alle Mitgliedstaaten die aktuellen Probleme auf den nationalen Märkten und bestätigten die Schwierigkeiten, die sich aus den gestiegenen Energiepreisen ergeben. Zahlreiche Mitgliedstaaten forderten die Kommission auf, gegen den Preisanstieg tätig zu werden. Zudem wurden Unterstützungsmaßnahmen für verschiedene Sektoren gefordert. Die polnische Forderung nach Stützungsmaßnahmen für den Schweinefleischmarkt fand einige Unterstützung, wobei die Mitgliedstaaten hier unterschiedliche Instrumente präferierten und zum Teil – wie Deutschland – ankündigten, Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung bzw. des verlängerten befristeten Beihilferahmens zu prüfen.
Seitens der deutschen Delegation wurde betont, dass mögliche Maßnahmen zielgerichtet aufgebaut und gleichzeitig kontraproduktive Wirkungen sowie Mitnahmeeffekte vermieden werden sollten. Wirtschaftlich besonders schwierig sei die Situation derzeit für die Schweine haltenden Betriebe in von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebieten. Nun gelte es, den wegen der Corona-Pandemie bis Ende Juni 2022 verlängerten befristeten Beihilferahmen zu nutzen.
TOP Sonstiges
Pflanzengesundheit
In der Ratssitzung stellte die Kommission zwei Berichte über das seit 2019 gültige Pflanzengesundheitsrecht vor. Das Pflanzengesundheitsrecht soll die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen verhindern, die für Pflanzen gefährlich sind. Der erste Bericht befasst sich mit der Frage, wie wirksam Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Pflanzen in die EU sind. Der zweite Bericht informiert über die Erfahrungen mit der Ausweitung des Pflanzenpasses.
Deutschland und weitere Mitgliedstaaten wiesen darauf hin, dass eine Bewertung des noch sehr jungen Systems in einigen Jahren auf einer verbesserten Datengrundlage wiederholt werden sollte. Die Bundesregierung steht technischen Vereinfachungen und bürokratischen Erleichterungen für die Wirtschaftsbeteiligten offen gegenüber, solange sie den Schutz vor der Ein- und Verschleppung vor Quarantäne-Schadorganismen an Pflanzen nicht gefährden.
Handel mit Hunden
Auf Initiative Dänemarks befasste sich der Rat mit dem Tierschutz beim gewerbsmäßigen Handel mit Hunden. Dänemark berichtete, dass beim grenzüberschreitenden Handel der Tier- und Verbraucherschutz sowie die Tiergesundheit häufig nicht gewährleistet seien. Unterstützt von Deutschland und zahlreichen weiteren Mitgliedstaaten forderte Dänemark die Kommission auf, einheitliche Vorschriften auf EU-Ebene zu entwickeln.
Zahlreiche Mitgliedsaaten berichteten, dass sie bereits nationale Regelungen erlassen hätten – so auch Deutschland. In der Aussprache befürwortete eine deutliche Mehrheit der Mitgliedstaaten, Regeln auf europäischer Ebene zu harmonisieren, um diese auch grenzüberschreitend umsetzen zu können. Die Kommission wurde aufgefordert, im Rahmen der Überarbeitung des EU-Tierschutzrechts auch entsprechende Anforderungen für den Handel und das gewerbsmäßige Halten von Hunden zu prüfen.
Reform der Absatzförderpolitik
Polen und eine Reihe weiterer Mitgliedstaaten stellten ein Papier zur Diskussion, in dem zur geplanten Reform der EU-Absatzförderpolitik Stellung genommen wird. Sie äußerten die Befürchtung, dass die revidierte Absatzförderpolitik künftig Erzeugnisse bevorzugen könnte, die mit bestimmten EU-Politikstrategien übereinstimmen – zum Beispiel mit dem Green Deal, der Farm-to-Fork- oder der Biodiversitätsstrategie. Dies könne andere traditionsreiche Erzeugnisse benachteiligen und ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränken. Die wortnehmenden Mitgliedstaaten waren sich fast ausnahmslos einig, dass keine Sektoren von der Absatzförderung ausgeschlossen werden sollten.
Aus deutscher Sicht enthält das Diskussionspapier wichtige Denkanstöße für die anstehende Überarbeitung der EU-Absatzförderpolitik. Eine stärkere Ausrichtung an innovativen und klimafreundlichen Produktionsverfahren sowie einer gesunden und nachhaltigen Ernährung wäre wünschenswert. In Kürze wird die Kommission einen Reformvorschlag unterbreiten. Dann wird eine umfassendere Bewertung und Debatte möglich sein.
Faire Einkommen für Landwirtinnen und Landwirte
Auf Initiative Österreichs und Deutschlands befasste sich der Rat mit der Einkommenssituation der europäischen Landwirtinnen und Landwirte. Die beiden Länder stellen in einer gemeinsamen Note fest, dass die anhaltend niedrigen Einkommen die Lebensfähigkeit vieler Betriebe ernsthaft bedrohen. Vor allem der erhebliche Preisanstieg bei Betriebsmitteln wie Energie, Dünge- und Futtermitteln belaste die Landwirte stark. Auch steigende Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion sowie daraus resultierende Wettbewerbsnachteile gegenüber Erzeugern in Drittländern setze die Branche unter Druck. Darüber hinaus benötigten die Landwirte Unterstützung beim Übergang zu nachhaltigeren Wirtschaftsformen.
In der Note, der zwölf weitere Mitgliedstaaten beigetreten sind, werden konkrete Handlungsfelder benannt: Die Erzeugerinnen und Erzeuger sollten in der Produktionskette gestärkt, der Wert ihrer Gemeinwohlleistungen hervorgehoben, regionale Versorgungsketten ausgebaut und eine umfassende Herkunftskennzeichnung eingeführt werden. Denn nachhaltige Landwirtschaft funktioniere in der EU nur, wenn die Erzeugerinnen und Erzeuger von ihrer Arbeit auch leben können. Österreich und Deutschland fordern die Europäische Kommission auf, Vorschläge zur Erweiterung der Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel vorzulegen.
Zahlreiche Mitgliedstaaten unterstützten die vorgetragenen Anliegen. Einige Delegationen wiesen jedoch darauf hin, dass eine erweiterte Herkunftskennzeichnung auf freiwilliger Basis eingeführt werden sollte.
Kommissar Wojciechowski erklärte, dass die Kommission bis Ende des Jahres einen Vorschlag über eine erweiterte Herkunftskennzeichnung vorlegen werde. Darüber hinaus könnten die Mitgliedstaaten aufgrund zahlreicher in den letzten Jahren eingeführter Instrumente und dank der Prinzipien der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik eigene Maßnahmen ergreifen. Auf diesem Weg könne die Landwirtschaft in der Produktionskette gestärkt, die Transparenz erhöht und kurze Lieferketten gefördert werden.
Der französische Ratsvorsitz dankte den Delegationen für ihre Beiträge und kündigte an, dieses Thema werde weiter intensiv bearbeitet.
Schwere Dürre in Spanien und Portugal
Portugal und Spanien informierten den Rat, dass in einigen ihrer Regionen eine außergewöhnlich starke Dürre herrscht, durch die Landwirte und Tierhalter in eine sehr schwierige Lage geraten sind. Sie baten die Kommission, verschiedene Maßnahmen zur Abmilderung der Situation zu ergreifen und Hilfen zur Unterstützung der Landwirte zu prüfen.
Eine Reihe von Delegationen bekundete ihre Solidarität und unterstützte die vorgetragenen Bitten an die Kommission. Sie verwiesen zum Teil auf ähnliche, ebenfalls widrige Witterungsbedingungen in ihren Ländern.
Die Kommission kündigte an, zusammen mit den betroffenen Mitgliedstaaten die in solchen Fällen üblichen Maßnahmen zur Abmilderung für die Landwirte zu ergreifen und weitere Hilfen zu prüfen. Sie verwies darauf, dass die Mitgliedstaaten auch die Bestimmungen für höhere Gewalt anwenden und nationale Beihilfen nutzen könnten. Ebenfalls könnten die Mitgliedstaaten auch über die nationalen Strategiepläne Risikomanagementmaßnahmen fördern oder das Wassermanagement verbessern. Die Kommission betonte auch die Notwendigkeit, den Übergang zu nachhaltigen, klima-neutralen Systemen zu beschleunigen.
Geflügelpest und die Vermarktung von Freilandeiern
Auf Antrag der Niederlande befasst sich der Rat mit den Auswirkungen der Geflügelpest auf die Vermarktung von Eiern aus Freilandhaltung. In vielen Regionen wurden aufgrund der Geflügelpest Aufstallungsgebote für Legehennen ausgesprochen. Ihre Eier dürfen in solchen Fällen ausnahmsweise für weitere 16 Wochen als Freilandeier vermarktet werden. Danach sind die Eier als Bodenhaltungseier zu kennzeichnen – der Absatz zu höheren Preisen ist dann nicht mehr möglich. Die Niederlande forderten, auch über diese Frist hinaus die Vermarktung als Freilandeier zu erlauben. Eine Reihe weiterer Mitgliedstaaten unterstützen den Vorschlag.
Deutschland befürwortet, die bestehende Regelung umzusetzen, da das Gemeinschaftsrecht keine Ermessensspielräume vorsieht. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf die Freiland-Kennzeichnung verlassen können – die Reputation dieser tierfreundlichen Haltungsform darf keinen Schaden nehmen. Die 16-Wochen-Regelung kommt den Erzeugern entgegen, da sie auch in Zeiten von Aufstallungsgeboten in einer Übergangsphase ihre Eier als Freilandeier verkaufen dürfen. Bei einer anstehenden Überarbeitung der Vermarktungsnormen für Eier kann aber ein sachgerechter Kompromiss zwischen Wirtschafts- und Verbraucherinteressen gesucht werden.