Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 21. März 2022 in Brüssel

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation:Staatssekretärin Silvia Bender

Zusammenfassung

Im Mittelpunkt der Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 21. März 2022 standen die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Land- und Ernährungswirtschaft. Der ukrainische Landwirtschaftsminister Roman Leshchenko war zeitweise zugeschaltet und stellte die sehr schwierige Lage in seinem Land eindrucksvoll dar.

Kommissar Janusz Wojciechowski informierte den Rat über Krisen-Maßnahmen der Kommission. Zu diesen gehören Maßnahmen gegen Marktstörungen gemäß Artikel 219 der gemeinsamen Marktordnung, die erweiterte Nutzung von ökologischen Vorrangflächen, die private Lagerhaltung von Schweinefleisch und ein befristeter Krisen-Beihilferahmen.

Ebenso diskutierte der Rat über die Umsetzung der GAP-Strategiepläne, die die Mitgliedstaaten der Kommission zur Genehmigung vorgelegt haben.

Weitere Themen waren die Eiweißversorgung, die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Auswirkungen der hohen Treibstoffpreise auf die Fischereiwirtschaft und der Schutz geografischer Angaben auf Lebensmitteln.

Im Einzelnen

TOP Marktsituation

Auf Grundlage eines Non-Papers der Kommission diskutierte der Rat über die aktuellen Entwicklungen auf den Agrarmärkten. Dabei kamen insbesondere die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zur Sprache. Zu Beginn der Sitzung war der ukrainische Landwirtschaftsminister Roman Leshchenko per Video zugeschaltet. Der französische Ratsvorsitzende Julien Denormandie sicherte der Ukraine im Namen des Rates die volle Solidarität der EU zu. In der Sitzung brachten alle Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für die Ukraine zum Ausdruck und stellten die Ernährungssicherung in dem Land ins Zentrum ihrer Einlassungen.

Minister Leshchenko führte aus, dass der Angriff Russlands nicht nur Europa, sondern die ganze Welt betreffe. Die Ukraine habe regelmäßig große Mengen Getreide auf dem Weltmarkt verkauft. Da aber die Seehäfen vermint und auch andere Handelswege unterbrochen seien, könne sein Land diesen Verpflichtungen derzeit leider nicht nachkommen. Treibstoffmangel und fehlende Arbeitskräfte stellten die Landwirtschaft vor größte Probleme; Landwirte würden als Soldaten gebraucht. Die Versorgung sei zunehmend schwierig, weil sich Millionen von Menschen in belagerten Städten aufhielten und diese stark bombardiert würden.

Leshchenko rief die Mitgliedstaaten auf, mit dem Verbindungsbüro der Ukraine in Brüssel zusammenzuarbeiten, um eine koordinierte Hilfe auch mit humanitären Organisationen sicherzustellen. Er drückte abschließend seine Hoffnung aus, dass die Ukraine Teil der europäischen Familie werde, und dankte den Mitgliedstaaten für ihre große Unterstützung. Für Beklemmung sorgte, dass Leshchenko den Austausch wegen eines Alarms abrupt abbrach.

Staatssekretärin Silvia Bender informierte den Rat über die kurzfristig als Video­konferenz durchgeführte Sondersitzung der Agrarministerinnen und -minister der G7-Staaten am 11. März 2022. Man habe der Ukraine Unterstützung für die Landwirtschaft und bei der Ernährungssicherung zugesagt, berichtete die Staatssekretärin. Zudem sei vereinbart worden, die internationale Zusammenarbeit in dieser Krise zu intensivieren und gemeinsam dafür einzutreten, dass die Märkte für Getreide und andere Agrarprodukte offengehalten werden. Letzteres sei für die globale Ernährungssicherung sehr wichtig. Deutschland setze sich im Rahmen seiner G7-Präsidentschaft dafür ein, dass die G7-Staaten ihr Vorgehen abstimmen. Auf dem nächsten regulären Treffen im Mai werde man sich erneut mit den Folgen des Krieges in der Ukraine befassen.

Kommissar Wojciechowski unterstrich die Verantwortung der EU, der Ukraine bei der Versorgung der eigenen Bevölkerung zu helfen und auch die Versorgungslage in Nordafrika und im Nahen Osten im Blick zu behalten. Die Lebensmittelversorgung in der EU sei aber gesichert. Um die Märkte nicht zu verunsichern, sollten die Mitgliedstaaten jetzt keine unüberlegten Restriktionen veranlassen. Um den Agrar- und Ernährungssektor in dieser Krisensituation zu unterstützen, habe die Kommission bereits Maßnahmen ergriffen. Die Maßnahmen seien befristet und stünden im Einklang mit dem im Rahmen des European Green Deal vorgesehenen Umbau der Landwirtschaft.

Insbesondere stellte Kommissar Wojciechowski folgende Maßnahmen der Kommission vor:

  • Maßnahmen gegen Marktstörungen gemäß Artikel 219 der gemeinsamen Marktordnung, die zu einem wesentlichen Anteil durch die Krisenreserve der Gemeinsamen Agrarpolitik finanziert werden sollen;
  • Eröffnung der privaten Lagerhaltung für den Schweinefleischsektor;
  • erweiterte Möglichkeiten zur Nutzung von ökologischen Vorrangflächen im Einklang mit der Versailler Erklärung des Europäischen Rates, mit denen auf die mangelnde Verfügbarkeit von Proteinpflanzen reagiert werde;
  • neuer beihilferechtlicher Krisenrahmen.

Staatssekretärin Bender begrüßte, dass die Kommisson mit einem Maßnahmenpakt auf die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Landwirtschaft reagieren wolle. Die Ziele des European Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie müssten aber konsequent weiterverfolgt werden. Vor diesem Hintergrund halte man die von der Kommission vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten zur Nutzung von ökologischen Vorrangflächen und insbesondere den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für zu weitgehend. Eine private Lagerhaltung für Schweinefleisch sehe man eher zurückhaltend, da die Preise derzeit wieder steigen. Der befristete beihilferechtliche Krisenrahmen werde zwar begrüßt, doch seien Anpassungen bei den Sonderregelungen für die Land- und Ernährungswirtschaft sowie für die Fischerei und die Aquakultur notwendig. Auch andere Mitgliedstaaten kritisierten die Höchstgrenzen für den Landwirtschafts- und den Fischereisektor als zu niedrig.

Die Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützte grundsätzlich die Vorschläge der Kommission, allerdings mit Kritik im Detail. So äußerten sich einige Mitgliedstaaten kritisch zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Ökologischen Vorrangflächen und zur geplanten Maßnahme für den Schweinefleischsektor. Eine Reihe von Mitgliedstaaten betonte hingegen, dass angesichts des Kriegs in der Ukraine die Lebensmittelversorgung oberste Priorität haben müsse und daher der Zeitrahmen für die Umsetzung des European Green Deal angepasst werden sollte.

Kommissar Wojciechowski entgegnete, dass brachliegende Flächen genutzt werden sollten, da Lieferungen aus Russland und der Ukraine ausfielen und es auch aus anderen Ländern Lieferprobleme gebe. Einen Widerspruch zur Farm-to-Fork- und Biodiversitätsstrategie sah er nicht. Die Sicherheit der Lebensmittelversorgung rücke derzeit als Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik in den Vordergrund.

Der Ratsvorsitzende Denormandie schlussfolgerte, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen von der Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt werden. Die Kommission werde die Maßnahmen am 23. März 2022 beschließen und dann schnell umsetzen.

TOP GAP-Strategiepläne

Kommissar Wojciechowski informierte den Rat über den aktuellen Stand bei den Strategieplänen, die die Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Kommission zur Genehmigung vorgelegt haben. Die Strategiepläne von 19 Mitgliedstaaten seien bereits geprüft, entsprechende Bemerkungsschreiben würden voraussichtlich Ende März veröffentlicht. Bei der Prüfung sei festgestellt worden, dass einige Strategiepläne nicht genügend Angaben enthalten, welchen Beitrag die vorgesehenen Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Der Kommissar begrüßte, dass viele Pläne EU-Strategien wie Farm-to-Fork berücksichtigen und eine Förderung von Carbon Farming beinhalten.

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde auch eine Erklärung der Visegrad-Gruppe beraten, in der auf die Genehmigungskriterien für die Strategiepläne eingegangen wird. Diese und weitere Mitgliedstaaten betonten, dass die Rahmenbedingungen für die Landwirte bis Sommer 2022 klar sein müssten. Verzögerungen bei Erlass der EU-Basisrechtsakte hätten insgesamt zu einer Verspätung geführt. Diesem Umstand müsse die Kommission Rechnung tragen und schnellstmöglich die Genehmigung erteilen. Dies sei angemessen, weil die nationale Umsetzung auch noch eine gewisse Zeit beanspruche und die Landwirtschaft aktuell vor weiteren Herausforderungen stehe. Genannt wurden die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Lebensmittelversorgung und die gestiegenen Energiekosten.

Ungarn und andere Mitgliedstaaten forderten angesichts der aktuellen Situation, die strategischen Ziele der EU zu überdenken. Österreich sprach sich für Produktionssteigerungen aus. Da das Getreide für das World Food Programme (WFP) größtenteils in der Ukraine angebaut werde, drohe in den Empfängerländern des WFP eine Nahrungsmittelkrise und in der Folge eine Flüchtlingswelle aus diesen Ländern.

Staatssekretärin Bender betonte die volle Solidarität Deutschlands mit der Ukraine. Diese Krise dürfe aber nicht dazu führen, dass die anderen Krisen – insbesondere die Klima- und Biodiversitätskrise – aus dem Blick geraten. Unterstützt von Vertretern anderer Mitgliedstaaten forderte Staatssekretärin Bender, an der Umsetzung der Farm-to-Fork- und der Biodiversitätsstrategie konsequent festzuhalten.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten appellierten an die Kommission, im Rahmen des Prüfungsprozesses Flexibilität zu zeigen. Die Sicherheit der Lebensmittelversorgung müsse gewährleistet sein – dies gelte insbesondere für die Mitgliedstaaten, die an die Ukraine angrenzen. Polen wies darauf hin, dass bisher bereits ca. zwei Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen wurden und diese auch mit Lebensmitteln versorgt werden müssten. Vor diesem Hintergrund sei Flexibilität und Schnelligkeit bei der Genehmigung der Strategiepläne seitens der Kommission notwendig.

Kommissar Wojciechowski entgegnete, es gebe keinen Grund, von den EU-Strategien Abstand zu nehmen. Insbesondere sollten kurze Lieferketten gestärkt werden, weil sie die Resilienz der europäischen Landwirtschaft verbessern. Unstrittig sei es Aufgabe der GAP, die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. In einer Expertensitzung am 23. März 2022 werde im Detail über die Ernährungssicherheit beraten. Die Kommission strebe an, bis Ende Juni 2022 die Prüfung der Strategiepläne abzuschließen.

TOP Sonstiges

Eiweißstrategie

Der Rat diskutierte eine Erklärung Österreichs, in der die Kommission aufgefordert wird, eine europäische Eiweißstrategie vorzulegen. Deutschland und 18 weitere Mitgliedstaaten unterstützten die Initiative. Der Vorschlag nimmt Bezug auf die Versailler Erklärung der Staats- und Regierungschefs vom 11. März 2022, in der das Ziel formuliert wird, die Abhängigkeit von eingeführtem pflanzlichen Eiweiß zu reduzieren.

In der Aussprache befürworteten alle wortnehmenden Mitgliedstaaten die Erklärung. Für Deutschland erklärte Staatssekretärin Bender, dass die Erarbeitung einer EU-weiten Strategie für Eiweißpflanzen wichtig sei, um die Resilienz der europäischen Landwirtschaft zu stärken und die Versorgung sicherzustellen. Die nachhaltige heimische Erzeugung von pflanzlichen Proteinen trage dazu bei, das Risiko der Entwaldung in Drittländern zu verringern. Die Koexistenz der verschiedenen Landbauformen müsse gewährleistet werden. Zudem seien rechtliche sowie fachliche Anforderungen an Proteinpflanzen von Beginn an zu berücksichtigen.

Kommissar Wojciechowski erwiderte, dass die Kommission derzeit nicht beabsichtige, eine EU-Eiweißstrategie vorzulegen. Er verwies auf bestehende Möglichkeiten der Förderung im Rahmen der GAP-Strategiepläne – eine neue Strategie sei daher nicht erforderlich. Die Kommission habe einen Vorschlag vorgelegt, der die Nutzung von brachliegenden Flächen und Ökologischen Vorrangflächen ermögliche und so einen Beitrag zur Erhöhung der Eiweißerzeugung leiste.

Geplante Verordnung über die nachhaltige Nutzung von Pflanzenschutzmitteln

Auf Initiative Polens und Sloweniens diskutierte der Rat über den vorab bekannt gewordenen Vorschlag der Kommission zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln. In einer Erklärung Polens, die von zwölf Mitgliedstaaten unterstützt wurde, und einer Note Sloweniens werden starke Bedenken gegen die von der Kommission geplanten Reduktionsziele für Pflanzenschutzmittel geäußert. Die angestrebte Reduktion gefährde die Produktivität und die Ernährungssicherheit, was angesichts des Krieges in der Ukraine nicht in Frage komme.

Kommissarin Stella Kyriakides betonte, der Kommission sei die Bedeutung der Ernährungssicherheit in diesen Zeiten sehr wohl bewusst. Sie verwies darauf, dass parallel zur Ratstagung am 21. März 2022 eine Sondersitzung der Kommission zur Versorgungssicherheit stattfinde. Der Krieg habe deutlich gemacht, dass eine Neuorientierung der Landwirtschaft dringend erforderlich sei. Der Zeitpunkt für die Verabschiedung der novellierten Richtlinie über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Kollegium der Kommission stehe noch nicht fest. Mit Blick auf die Klimakrise dürfe aber nicht mehr lange gewartet werden. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln müsse reduziert werden. Die Kommission werde die Verfügbarkeit von Alternativen und die unterschiedlichen Ausgangspunkte in den Mitgliedstaaten berücksichtigen.

Staatssekretärin Bender sprach sich dafür aus, die Reduktionsziele der Kommission, wie sie in der Farm-to-Fork-Strategie formuliert seien, beizubehalten. Im Einklang mit dem European Green Deal halte Deutschland an dem zentralen Ziel einer nachhaltigen Landwirtschaft fest. Dazu sei auch eine Reduktion der Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Gleichzeitig gelte es, die Entwicklung von alternativen Pflanzenschutzmitteln deutlich zu stärken.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten befürwortete ebenfalls, die Anwendung chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel grundsätzlich zu reduzieren. Gefordert wurde auch, dass die Reduktion auf nationaler Ebene im Rahmen der geltenden Richtlinie angemessen berücksichtigt werden sollte. Zudem wurde angemahnt, die Kommission müsse ihre Vorschläge auf eine fundierte wissenschaftliche Grundlage stellen und eine präzise Folgenabschätzung vornehmen.

Treibstoff- und Produktionskostenkrise in der Fischerei

Auf Antrag Spaniens befasste sich der Rat mit dem Anstieg der Produktions- und Wirtschaftskosten im Fischereisektor. Die massiven Preissteigerungen bei Treibstoff hätten gravierende Auswirkungen auf die Betriebe und führten zu Insolvenzen. Wegen dieser außergewöhnlichen Situation seien zeitnah Sondermaßnahmen im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds notwendig. Weitere 19 Mitgliedstaaten unterstützten das Anliegen.

Die deutsche Delegation teilte die Einschätzung, dass sich die Fischerei in einer sehr ernsten Krise befindet, und sprach sich für eine effektive und schnelle Unterstützung aus. Die Fischerei in der EU müsse wirtschaftlich überleben. Zweckbestimmung des geltenden und neuen Fischereifonds sei aber die Förderung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Fischerei. Zur Stützung des Sektors sollte daher nicht allgemein, sondern nur im Rahmen einer vorübergehenden Ad-hoc-Lösung auf die Fonds zurückgegriffen werden. Deutschland halte es für erforderlich, dass die Kommission in dem neuen beihilferechtlichen Krisenrahmen Sonderregelungen für den Fischereisektor aufnehme.

Kommissar Sinkevičius bestätigte, dass der neue beihilferechtliche Krisenrahmen schnelle und retroaktive Hilfen für den Fischerei- und Aquakultursektor ermöglichen soll. Der neue Fischereifonds (EMFAF) enthalte zudem einen Krisenmechanismus, der ebenfalls zeitnah und rückwirkend aktiviert werden könne, wenn die Mitgliedstaaten entsprechende Krisenmaßnahmen in ihren Strategieplänen vorgesehen hätten. Flankierend prüfe die Kommission auch, ob Beihilfen nach dem geltenden Fischereifonds (EMFF) gewährt werden können.

Schutz geographischer Angaben auf Lebensmitteln

Spanien präsentierte ein Positionspapier über den Schutz geographischer Angaben auf Lebensmitteln. Fünfzehn Mitgliedstaaten unterstützten die Erklärung.

In dem Papier wird die Kommission mit Blick auf den für April angekündigten Gesetzgebungsvorschlag insbesondere aufgefordert, dass die abschließende Prüfung und Entscheidung über die Eintragung und Änderung geografischer Angaben bei der DG AGRI verbleiben müsse und nicht an eine andere EU-Behörde ausgelagert werden dürfe. Zudem wird angemahnt, dass eine Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien in Produktspezifikationen freiwillig bleiben und Erzeugervereinigungen gestärkt werden müssen. Erforderlich sei auch, dass die Kontrollverordnung den Besonderheiten von geographischen Angaben Rechnung trägt und entsprechend angepasst wird.

Nach der Aussprache, in der alle wortnehmenden Mitgliedstaaten die Vorschläge befürworteten, bat der Ratsvorsitz die Kommission, die Erklärung im Gesetzgebungsvorschlag zu berücksichtigen.

Erschienen am im Format Aktuelles

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