Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 7. April 2022 in Luxemburg

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Bundesminister Cem Özdemir

Zusammenfassung

Im Mittelpunkt der Agrarrat-Tagung am 7. April 2022, bei der erneut zeitweise der ukrainische Landwirtschaftsminister zugeschaltet war, standen die Mitteilung der Kommission über die Stärkung der Ernährungssicherheit sowie die Lage auf den Agrarmärkten infolge des Kriegs in der Ukraine.

Zudem führten die Ministerinnen und Minister eine Aussprache mit Blick auf die Überarbeitung der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF).

Darüber hinaus verabschiedete der Rat Schlussfolgerungen zur Mitteilung der Kommission über Nachhaltige Kohlenstoff-Kreisläufe.

Im Einzelnen

TOP 4: Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme und

TOP 6 Sonstiges: b) Mögliche befristete Sonderunterstützung für die Landwirte aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Die Kommission hat am 23. März 2022 ihre Mitteilung zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme vorgelegt. Kommissar Wojciechowski präsentierte die Eckpunkte der Mitteilung, mit der die Kommission vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die
Ukraine verschiedene inzwischen bereits beschlossene Maßnahmen dargelegt habe, um die Ernährungssicherheit in der EU zu stärken. Die Nachhaltigkeitsziele der EU würden dabei nicht in Frage gestellt. Neben dem Paket zur Unterstützung der europäischen Landwirte habe die Kommission weitere Maßnahmen, z. B. zur Unterstützung der Ukraine oder der Republik Moldau beschlossen. Die Ukraine habe eine Liste der derzeitigen Bedürfnisse übermittelt. Die EU stehe bereit, die Koordinierung von Spenden der Mitgliedstaaten zu übernehmen. Die EU arbeite mit den internationalen Partnern und Organisationen zusammen und setze sich für eine Offenhaltung der Märkte und Lieferwege ein.

Der Rat hat die Mitteilung und die flankierenden Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte, die bereits auf der Ratstagung im März erörtert worden waren, generell begrüßt. Er war sich in der Einschätzung einig, dass die Nahrungsmittelversorgung in der EU dank der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht gefährdet sei.

Viele Mitgliedstaaten betonten, wie wichtig es sei, der Ukraine Nahrungsmittelhilfe und andere Formen der Unterstützung zu gewähren und den freien Verkehr landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowohl auf dem europäischen Markt als auch im Welthandel aufrechtzuerhalten, um diejenigen Regionen zu unterstützen, die vom Rückgang der russischen und ukrainischen Ausfuhren betroffen sind.

Die Ministerinnen und Minister billigten das von der Kommission eingeführte Maßnahmenpaket, um weiterhin Ernährungssicherheit in der EU zu gewährleisten, einschließlich der im Rahmen der GAP bestehenden Marktmaßnahmen, der Möglichkeit, ökologische Vorrangflächen zur Produktion zu nutzen, und eines neuen befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen in Krisensituationen.

Die EU müsse einen Beitrag zur globalen Ernährung leisten, außerdem sollte ansteigenden Verbraucherpreisen entgegengewirkt werden. Viele Mitgliedstaaten unterstrichen wie wir die Bedeutung offener Märkte und funktionsfähiger Lieferketten.

Bundesminister Özdemir begrüßte die Maß­nahmen der EU grundsätzlich und betonte, dass dabei die Nachhaltigkeitsziele der EU nicht in Frage gestellt werden dürften. Der Übergang zu nachhaltigen Produktionsmodellen müsse konsequent weiterverfolgt werden. Die gesamte Lebensmittellieferkette müsse in den Blick genommen und alle gegenwärtigen Herausforderungen parallel gemeistert werden: Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, europäische und globale Lebensmittelversorgung und die Transformation hin zu nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystemen vor dem Hintergrund von Klima- und Biodiversitätskrise.

EU-Flagge flatternd EU-Fahne
© Yvonne Bogdanski - stock.adobe.com

Auch andere Mitgliedstaaten bekannten sich grundsätzlich zum Festhalten an den Nachhaltigkeitszielen der EU. Manche hinterfragten aber zum Teil den ehrgeizigen Zeitplan, begrüßten die Verzögerung angekündigter Gesetzgebungsvorschläge im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie oder beklagten die Vorlage eines Vorschlags zu Emissionen von Industriebetrieben, der sich auch auf die Landwirtschaft auswirke.

Um dem Preisanstieg bei Düngemitteln entgegen zu wirken, regten verschiedene Mitgliedstaaten an, vorübergehend bestehende Anti-Dumping-Maßnahmen auszusetzen; andere riefen einen niederländischen Vorschlag zur stärkeren Nutzung biobasierter Düngemittel in Erinnerung. Auch die Präzisionslandwirtschaft und neue Züchtungstechniken könnten, so einige Mitgliedstaaten, zur Stärkung der Erzeugung und zur Ernährungssicherung beitragen. Auch solle versucht werden, die Abhängigkeit von Futtermittel-Importen zu verringern. Einige Mitgliedstaaten wiesen in diesem Zusammenhang – wie auch Bundesminister Özdemir – auf den Bedarf einer europäischen Eiweißstrategie hin.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten befand, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen noch nicht ausreichten, sondern voraussichtlich bald nachgesteuert werden müsse, z. B. durch eine Verlängerung der Ausnahme für die Nutzung von ökologischen Vorrangflächen bzw. Brachflächen über 2022 hinaus. Außerdem solle die Kommission auch bei der Prüfung der Strategiepläne der Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik berücksichtigen, dass das Ernährungsziel einen höheren Stellenwert erhalten müsse.

In Rahmen des vorgenannten Punkts wurde auch über eine mögliche befristete Sonderunterstützung für die Landwirte aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unter Verwendung von noch nicht abgeflossenen Mitteln beraten. Kroatien hatte diese Forderung, die sich an eine bereits zu Beginn der Covid-19-Pandemie im 2. Halbjahr 2020 durchgeführte Sondermaßnahme anlehnt, gemeinsam mit 12 anderen Mitgliedstaaten unter Sonstiges eingebracht. Es solle auch jetzt gestattet werden, bis zu 5% der zur Verfügung stehenden ELER-Mittel der Jahre 2021 und 2022 für Stützungsmaß­nahmen zugunsten von Landwirten und kleinen und mittleren Unternehmen einzusetzen. Auch weitere Mitgliedstaaten äußerten sich in der Debatte hierzu positiv.

Die Bundesregierung steht dieser Forderung zurückhaltend gegenüber, da mit den ELER-Mitteln durch investive Maßnahmen Entwicklungsanstöße gegeben und bestimmte Ziele, z. B. durch Agrar-Umweltmaßnahmen, gefördert werden sollen.

Der Kommissar betonte in seiner Replik, dass die Kommission ein substanzielles Paket vorgelegt habe. Die Kommission strebe eine Produktionssteigerung an, die im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen stehe, und werde die Auswirkungen ihrer Maßnahmen genau beobachten. Der Vorschlag einer Sondermaßnahme aus noch nicht abgeflossenen ELER-Mitteln habe viel Unterstützung gefunden. Die Kommission habe nicht die Absicht gehabt, eine solche Maßnahme vorzuschlagen, werde den Vorschlag nun aber weiter prüfen.

Zuschaltung des ukrainischen Landwirtschaftsministers zur Tagung des Agrarministerrats

Wie bereits bei der letzten Sitzung des Rates sein Vorgänger Roman Leshchenko, so wurde auch diesmal der neue ukrainische Landwirtschaftsminister Mykola Solskyi im Rahmen einer Videokonferenz im nicht öffentlichen Teil des Rates zugeschaltet. Er dankte der EU und dem Agrarministerrat für die Solidarität, für die geleistete humanitäre und finanzielle Unterstützung und bat um weitere Hilfen, insbesondere bei Saatgut, Tierarzneimitteln, grüne Korridore und die zeitweise Aussetzung von phytosanitären Kontrollen für die Aufrechterhaltung von Lieferketten. Darüber hinaus sei es wichtig, dass europäische Unternehmen sich aus Russland zurückzögen und die Zusammenarbeit mit dem russischen Aggressor einstellten.

Der Ratsvorsitzende Denormandie im Namen des Rates und Kommissar Wojciechowski versicherten Solskyi der uneingeschränkten Solidarität der EU und des Agrarministerrats. Die EU werde alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Ukraine zu unterstützen.

TOP 5: Lage auf den Agrarmärkten, insbesondere nach der Invasion der Ukraine

Alle Delegationen zeigten sich – wie auch Bundesminister Özdemir – in der folgenden Beratung über die Auswirkungen der Krise auf die Agrarmärkte in der EU sowie die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen tief bewegt von dem Austausch mit dem ukrainischen Agrarminister und brachten ihre Solidarität und ihren Willen zur Unterstützung der Ukraine zum Ausdruck. 

Der Kommissar führte aus, dass zwar die Erzeugerpreise hoch, die Ernteaussichten gut seien, dass aber trotzdem die meisten Sektoren aufgrund der hohen Betriebsmittel- und Futterkosten vor großen Herausforderungen stünden und dass die hohen Verbraucherpreise zu politischen und wirtschaftlichen Verwerfungen führen könnten. Wichtig sei es vor allem, Störungen im Handel mit Agrargütern zu vermeiden. Er erläuterte das vorgelegte Maßnahmenpaket, mit dem die betroffenen Sektoren unterstützt und die Produktionskapazität der europäischen Landwirtschaft, erhöht werden solle. 

Die Mitgliedstaaten dankten der Kommission und unterstützten die ergriffenen Maßnahmen grundsätzlich breit. Einige bemängelten jedoch, dass die betrieblichen Obergrenzen für nationale Beihilfen im befristeten Krisenrahmen nicht ausreichten. Andere verwiesen darauf, dass primär EU-finanzierte Maßnahmen nötig seien und die außerordentliche Krisenmaßnahme nach Art. 219 der Gemeinsamen Marktordnung möglicherweise aufgestockt werden und den Mitgliedstaaten vor allem mehr Zeit für die Umsetzung eingeräumt werden sollte. Verschiedene Mitgliedstaaten wiederholten darüber hinaus Vorschläge, die auch in der Debatte über die Stärkung der Ernährungssicherheit vorgetragen wurden.

Bundesminister Özdemir unterstrich, dass die ukrainische Bevölkerung am stärksten leide, aber auch die Folgen der Krise für die globale Ernährungssicherung gravierend sein könnten. Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges seien aber auch in der deutschen und europäischen Agrar- und Ernährungswirtschaft sichtbar. Auch wenn es bislang keine schwerwiegenden Probleme für die Versorgungslage gebe, seien Auswirkungen auf die Märkte auch hier erheblich und sie könnten sich für bestimmte Sektoren, z. B. die Molkereiwirtschaft, verschärfen, wenn es z. B. zu Unterbrechungen der Versorgung mit Erdgas komme.

Bundesminister Özdemir dankte der Kommission für die rasche Reaktion. Auch er verwies darauf, dass die kurzfristige Umsetzung der Maßnahme nach Artikel 219 GMO eine große Herausforderung darstelle. Er forderte die Kommission auf weiterhin sicherzustellen, dass der Handel innerhalb der EU und darüber hinaus reibungslos funktioniert. Er unterstrich auch an dieser Stelle, dass trotz der Krise die Ambitionen bezüglich Biodiversität und Klimaschutz nicht vermindert werden sollten. Denn diese seien ebenfalls ein Beitrag zur Sicherstellung der Ernährungssicherung.

Kommissar Wojciechowski betonte, die Kommission werde die weitere Entwicklung genau beobachten und gegebenenfalls nachsteuern.

TOP 3: Paket „Fit für 55“: agrarpolitische Aspekte der Überarbeitung der Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF)

Die Landwirtschaftsministerinnen und -minister erörterten die laufende Überarbeitung der LULUCF-Verordnung. Diese ist Teil des Pakets „Fit für 55“, mit dem die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um 55 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden sollen. Der Vorschlag der Kommission enthält im Kern die Ablösung des bestehenden Anrechnungs- und Verbuchungssystems für Klimagas-Emissionen und Immissionen im so genannten LULUCF-Bereich durch ein inventarbasiertes Berichtssystem. Der Vorschlag sieht zudem die Einführung verbindlicher und ehrgeiziger Zielvorgaben für die einzelnen Mitgliedstaaten in 2030 vor. Ab dem Jahr 2031 sollen Nicht-CO2-Treibhausgasemissionen des Landwirtschaftssektors mit den Emissionen des LULUCF-Sektors zusammengefasst werden (sog. AFOLU-Säule – Agriculture, Forestry and Other Land Use).

Die Änderung der LULUCF-Verordnung wird federführend im Umweltrat verhandelt. Der Agrarrat befasst sich aber ebenfalls mit dem Thema und führte einen Gedankenaustausch anhand von Leitfragen, die darauf zielen, auf welchem Ambitionsniveau einheitliche Methoden der Aufzeichnung und Anrechnung für die Mitgliedstaaten definiert werden können und wie mit natürlichen Störungen, z. B. Waldbränden, umzugehen ist.

In der Diskussion betonten zahlreiche Mitgliedstaaten, dass die Erfassungsmethoden vereinfacht und die unterschiedlichen natürlichen Bedingungen, Ausgangspositionen und Vorleistungen der Mitgliedstaaten stärker berücksichtigt werden müssten. Außerdem müssten die Etappenziele für die Reduzierung von Klimagas-Emissionen flexibler festgelegt werden. Die Berücksichtigung von natürlichen Störungen, die außerhalb des Einflusses der Mitgliedstaaten lägen, müsse pragmatischer gestaltet werden. Auch die Bildung einer einheitlichen AFOLU-Säule wurde von vielen Mitgliedstaaten kritisch beurteilt.

Die deutsche Delegation unterstützte die Überarbeitung der LULUCF-Verordnung und ihre ambitionierte Zielsetzung. Mit Blick auf die Inventarisierung und die Berichterstattung sprach sie sich dafür aus, möglichst rasch differenzierte und präzise Methoden anzustreben. In Bezug auf den Umgang mit natürlichen Schwankungen begrüßten wir die Bemühungen der Kommission, den Mitgliedstaaten angemessene Spielräume an die Hand zu geben. Es sollte aber geprüft werden, ob die vorgeschlagenen Flexibilitäten noch vereinfacht und auch transparenter gestaltet werden können. Deutschland sprach sich dafür aus, die Klimaschutzbeiträge der Sektoren Landwirtschaft und LULUCF zu steigern, äußerte aber wie viele Mitgliedstaaten Skepsis zur Schaffung einer einheitlichen AFOLU-Säule. 

TOP 2: A-Punkte, Nachhaltige Kohlenstoff-Kreisläufe

Der Rat beschloss – unter den A-Punkten – einstimmig die vom französischen Vorsitz erarbeiteten Ratsschlussfolgerungen zur Mitteilung der Kommission über Nachhaltige Kohlenstoff-Kreisläufe.

In dieser Mitteilung, die am 15. Dezember 2021 veröffentlicht wurde, geht es um die langfristige Speicherung von Kohlenstoff als wichtige Klimaschutzmaßnahme und mögliche Beiträge der Landwirtschaft durch „Carbon Farming“. Zu den genannten Maßnahmen gehören sowohl ein Legislativvorschlag für einen Rahmen für die Zertifizierung des CO2-Abbaus durch langfristige Speicherung wie auch die Einsetzung einer Expertengruppe zur Vertiefung dieser Fragen.

Auch Deutschland trägt die Schlussfolgerungen mit. Da aber nicht alle für die Bundesregierung wichtigen Punkte in den Schlussfolgerungen wiedergegeben werden konnten, hat die deutsche Delegation eine entsprechende Erklärung zu Protokoll des Rates geben.

TOP: Sonstiges

a) Verordnungs-Vorschlag zu Geografischen Angaben

Die Kommission stellte ihren Verordnungs-Vorschlag zur Überarbeitung des Systems der Geografischen Angaben vor. Es gehe um Vereinfachung, Harmonisierung sowie Steigerung der Attraktivität für die Erzeuger und stärkere Nutzung dieses Systems. Es solle dazu beitragen, die Anstrengungen der Landwirte für besondere Qualität und künftig auch Nachhaltigkeit der Erzeugung durch höhere Erlöse zu entlohnen.  Die Aufnahme von besonderen Nachhaltigkeitsanforderungen in die Produktspezifikationen erfolge aber weiterhin auf freiwilliger Basis. Der Vorschlag sehe weiter vor, dass die Kommission technische Aufgaben an das europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) auslagern kann, aber die Gesamtverantwortung und die Zuständigkeit für die Registrierung behalte.

Sämtliche wortnehmenden Mitgliedstaaten begrüßten in ersten kurzen Reaktionen den Vorschlag, der noch geprüft werde. Einige verwiesen auf eine von Spanien und weiteren Mitgliedstaaten bei der letzten Sitzung des Rates vorgelegte Erklärung. Die Auslagerung von Aufgaben an das europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) wurde von einer Reihe von Mitgliedstaaten kritisch kommentiert. Die Aufnahme von Nachhaltigkeitsspezifikationen wurde von einigen Mitglied­staaten begrüßt, wobei die Meinungen jedoch auseinandergingen, ob diese Anforderungen über das fachrechtlich vorgeschriebene hinausgehen sollten oder nicht.

Bundesminister Özdemir sprach sich in dieser Frage nachdrücklich dafür aus, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen dieser freiwilligen Spezifikationen oberhalb des gesetzlich Geforderten liegen müssten.

c) Stand der Bekämpfung der Geflügelpest

Die Präsidentschaft informierte zum Stand der Bekämpfung der Vogelgrippe und verwies auf die immensen Schäden durch die regelmäßigen Seuchenzüge in den Mitgliedstaaten, bei denen oft Hunderte von Betrieben mit Hundertausenden von Tieren betroffen seien. Der Vorsitz sprach sich für einen Ausbau des Maßnahmenarsenals der Tierseuchenbekämpfung durch eine Impfstrategie aus.

Die zahlreichen wortnehmenden Mitgliedstaaten befürworteten grundsätzlich eine Bekämpfung der Geflügelpest durch Impfungen und die Entwicklung einer Impfstrategie. Viele Mitgliedstaaten wiesen in diesem Zusammenhang auf notwendige Forschungsanstrengungen hin, befürworteten die Einbeziehung des Internationalen Tierseuchenamts oder boten – wie wir – konstruktive Mitarbeit in den dazu nötigen Diskussionen und Einbringung wissenschaftlicher Expertise an. Fast alle wortnehmenden Mitgliedstaaten betonten auch, dass die vor dem Einsatz von Impfungen zunächst zu gewährleisten sei, dass der Übergang zu Impfungen keine Importbeschränkungen für EU-Erzeugnisse in Drittländern auslöst.

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