Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 30. Mai 2023 in Brüssel

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Bundesminister Cem Özdemir

Zusammenfassung

Der Rat (Landwirtschaft und Fischerei) befasste sich am 30. Mai 2023 in Brüssel erneut mit der aktuellen Marktsituation. Dabei standen die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Mittelpunkt. Der schwedische Ratsvorsitz hatte zwei diskussionsleitende Fragen vorgelegt, um mit Blick auf die aktuellen Probleme über finanzielle Unterstützung aus der Agrarreserve sowie über darüberhinausgehende weitere Maßnahmen auf EU-Ebene zu sprechen.

In diesem Zusammenhang stellte Kroatien eine Note mit Überlegungen zur Weiterentwicklung der GAP-Krisenbewältigungsinstrumente vor. Portugal, Spanien, Frankreich und Italien berichteten über die Dürre bzw. die Überflutungen (Italien) in ihren Ländern. Der zeitweise anwesende ukrainische Minister Solskyi berichtete über die Lage in seinem Land.

 Bundesminister Özdemir trat dafür ein, die Ukraine nach besten Kräften zu unterstützen und die EU-internen Herausforderungen solidarisch sowie regel- und datenbasiert zu lösen. Während des Mittagessens mit dem ukrainischen Agrarminister fand ein Austausch über die aktuelle Lage in der Ukraine und die Möglichkeiten statt, wie die Ukraine bestmöglich unterstützt werden könne.

Der Rat beriet zudem die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle und nahm dabei insbesondere die Lebensmittelsicherheit in den Blick. Weitere Themen der Ratstagung waren das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien, die Vermarktungspraktiken bei Tiefkühlprodukten, sowie das bevorstehende AU-EU-Agrarministertreffen am 30. Juni 2023 in Rom.

Die deutsche Delegation wurde durch Bundesminister Cem Özdemir vertreten.

Für die Kommission nahmen die Kommissarin Stella Kyriakides und die Kommissare Virginijus Sinkevičius und Janusz Wojciechowski teil.

Im Einzelnen

TOP Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR): Aspekte der Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelabfälle

Der Rat führte einen Meinungsaustausch zum Verordnungsvorschlag über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) mit Fokus auf Aspekten der Lebensmittelsicherheit und -verschwendung als Beitrag zu den Beratungen im federführenden Umweltrat. Hierzu hatte die Präsidentschaft zwei diskussionsleitende Fragen vorgelegt (Dok. 9226/23).

Kommissar Sinkevičius betonte, dass in Umsetzung des Green Deals auch die Verpackungsabfälle deutlich reduziert werden müssten. Mit dem Verordnungsvorschlag solle das Verpackungs- und Verpackungsabfallrecht aktualisiert werden. Beispielsweise solle die Recyclingquote bis 2030 erhöht werden, wobei in jedem Fall die Lebensmittelsicherheit gewährleistet werden müsse. Der Verordnungsvorschlag würde den Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnung tragen und solle noch in dieser Legislaturperiode angenommen werden. Die Vorschläge seien ambitioniert, aber realistisch; die Umsetzung werde durch eine Vielzahl an Ausnahmen und einen schrittweisen Übergang erleichtert.

Die Mitgliedstaaten unterstützten mehrheitlich den Ansatz des Verordnungsvorschlags, die Verpackungsabfälle zu reduzieren. Einige Delegationen verwiesen auf die unterschiedlichen Situationen in den Mitgliedstaaten und betonten die Notwendigkeit eines angemessenen Gleichgewichts zwischen Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz. Dabei müssten insbesondere auch die Herausforderungen für KMU betrachtet werden, die vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand geschützt werden müssten.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten verwies auf nationale Systeme (Pfand- und Rücknahmesysteme), die gut funktionierten. Wenn Änderungen beschlossen würden, dann müsse den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für die Umsetzung eingeräumt werden. Einige Mitgliedstaaten betonten, dass bei Recycling-Verpackungen die Lebensmittelsicherheit genau geprüft werden müsse; auch der Wasser- und Energieverbrauch für die Reinigung müsse berücksichtigt werden.

Mehrere Mitgliedstaaten äußerten sich kritisch zum Verbot für Einwegverpackungen für Obst und Gemüse. Italien kritisierte den Verordnungsvorschlag, weil z. B. Mehrweganforderungen die Möglichkeiten zur Markengestaltung einschränken würden. Außerdem könnte bei Rücknahmeregelungen die Exportfähigkeit negativ beeinträchtigt werden.

Bundesminister Özdemir unterstützte für Deutschland grundsätzlich den Vorschlag der Kommission und die Zielsetzung, die Verpackungsabfälle deutlich zu senken. Besonders wichtig sei, dass die Anforderungen der Lebensmittelsicherheit, d. h. die Sicherheit von Lebensmittelverpackungen und von verpackten Lebensmitteln, nicht in Frage gestellt werden. Verpackungen würden Lebensmittel vor Verunreinigungen oder Feuchtigkeitsverlusten schützen und somit helfen, Lebensmittelabfälle zu vermeiden.

Dass weniger Verpackungen potentiell eine Erhöhung von Lebensmittelabfällen zur Folge haben könnten– was sicher nicht generell der Fall sei, sollte nicht als Begründung herangezogen werden, um auf Anstrengungen bei der Verpackungsreduzierung zu verzichten. Neben Recycling befürwortete er auch Mehrwegsysteme, um die Vermeidungsziele zu erreichen. Im Kontext der Kreislaufwirtschaft verwies der Bundesminister auf die neue Kunststoff-Recyclingverordnung sowie die angekündigten Zulassungsbeschlüsse der KOM für das PET-Recycling, die eine gute Basis darstellten. Bei anderen Kunststoffen als PET müssten die Materialien und Verfahren für den Lebensmittelkontaktbereich mit Blick auf Sicherheitsanforderungen noch weiterentwickelt werden, wofür die neue Recyclingverordnung einen wichtigen Rahmen gebe. Sofern für Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) keine sicheren Rezyklate zur Verfügung stünden, sei KOM gehalten, von ihrer Befugnis zum Erlass von Ausnahmeregelungen Gebrauch zu machen. Positive Erfahrungen habe Deutschland mit sicheren Mehrwegsystemen und kreislaufförderndem Recycling gesammelt.

Kommissar Sinkevičius betonte erneut, dass der Vorschlag die hohen Lebensmittelsicherheitsstandards in keiner Weise einschränke. In einigen Mitgliedstaaten bestünden bereits positive Beispiele für die Wiederverwendung. In der Tat sei die Wiederbenutzung von recyceltem Material aber teilweise nur eingeschränkt möglich. Parallel arbeite KOM an der Änderung der Vorgaben für FCM und werde die Kohärenz sicherstellen.

TOP Marktsituation insbesondere nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine

Der Rat befasste sich mit den aktuellen Entwicklungen auf den Agrarmärkten. Dabei standen insbesondere die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Fokus. Während des Mittagessens tauschten sich die Agrarministerinnen und Agrarminister auch informell aus.

Der ukrainische Minister für Agrarpolitik und Ernährung Mykola Solskyj, der nur für seinen Beitrag anwesend war, berichtete über die Lage in seinem Land: Er dankte der EU für die bisherige Unterstützung, insbesondere für die Solidaritätskorridore und Zollbefreiungen. Er wies darauf hin, dass nach den Importbeschränkungen einzelner Mitgliedstaaten Russland sofort reagiert und die Schwarzmeerhäfen blockiert habe. Er hoffe, dass es sich bei den Problemen mit den Anrainerstaaten nur um ein Missverständnis handele. Funktionierenden Solidaritätskorridoren komme eine große Bedeutung zu. Er wies auf den Beitrag hin, den die Wiederaufnahme der UKR Getreideexporte für die weltweiten Getreidemärkte und insb. die Preise geleistet hätten, aber auch für den europäischen Binnenmarkt nach den Dürren im letzten Jahr. Er dankte den Agrarministerinnen und Agrarministern, die das gemeinsame Schreiben an die Kommissare Wojciechowski und Dombrovskis unterzeichnet hatten; in dem sie forderten, dass die EU ihre eigenen Regeln einhalte und insbesondere die Integrität des Binnenmarktes wahre. Die Ukraine brauche weiterhin die Unterstützung, da der Krieg noch nicht beendet sei.

Kommissar Wojciechowski wies darauf hin, dass der Ukraine im Juni 2022 ein vollständiger Marktzugang gewährt wurde, mit der Folge eines Anstiegs des Werts der Einfuhren in die EU um 6 Mrd. €, davon +5 Mrd. € in den Anrainer-Mitgliedstaaten.

Dies sei ein "Schock" für die Volkswirtschaften der Anrainer-Mitgliedstaaten gewesen. Daher habe die Kommission seit 2. Mai 2023 die Importbeschränkungen erlassen, um Marktstörungen in den Anrainer-Mitgliedstaaten zu begegnen. Die Bedenken einer Reihe von Mitgliedstaaten hinsichtlich des Binnenmarktes nehme er ernst; es sei aber kein Importverbot, da es nur für die 5 Anrainer-Mitgliedstaaten gelte.

Die Inflation bei Lebensmittelpreisen sei zwar zurückgegangen, aber weiterhin sehr hoch (16%). Die Getreidepreise seien gefallen, mit der Folge, dass die landwirtschaftlichen Unternehmen teilweise ihre Betriebskosten nicht decken könnten. Die Margen seien stark unter Druck. Vor diesem Hintergrund habe eine Reihe von Mitgliedstaaten Unterstützungen gefordert. Die Kommission habe bereits eine 1. Tranche der Agrarreserve freigegeben. Die 2. Tranche sei noch nicht freigegeben, da Ungarn die unilateralen Maßnahmen noch nicht aufgehoben habe; er sehe aber einer zeitnahen Verständigung entgegen.

Andererseits gebe es wegen der Extremwetterereignisse (Dürre in Spanien und Portugal sowie Überschwemmungen in Italien) auch Schwierigkeiten in anderen Mitgliedstaaten.

Daher werde die Kommission eine 3. Tranche aus der Agrarreserve und auch weitere Maßnahmen vorschlagen (Nutzung der restlichen Agrarreserve, mehr Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP SP) und den Sektorprogrammen, frühere Vorauszahlungen von GAP-Mitteln und Nutzung der Force Majeure-Regelung).

Das gemeinsame Schreiben von 13 Mitgliedstaaten [darunter Deutschland] werde er zusammen mit Kommissar Dombrovskis beantworten.

Kroatien stellte eine Note vor, in der kurz- und mittelfristige Maßnahmen sowie eine grundlegende Überarbeitung des europäischen Sicherheitsnetzes für die Landwirtschaft gefordert werden. Die Vielzahl an Maßnahmen der Kommission würden die Reformbedürftigkeit des Sicherheitsnetzes für die Landwirtschaft zeigen.

Bundesminister Özdemir forderte die bestmögliche Unterstützung der Ukraine und warb dafür, die Ukraine bei der Fortführung ihrer Agrarexporte auf EU-Ebene weiterhin uneingeschränkt zu unterstützen. Ein transparentes, datenbasiertes und regelkonformes Verfahren in der EU sei für Deutschland von eminenter Bedeutung; die Integrität des Binnenmarktes müsse stets erhalten bleiben. Eine Verlängerung der von der Kommission erlassenen Schutzklauselmaßnahme über den 5. Juni 2023 sehe er sehr kritisch.

Angesichts der Unsicherheiten für Agrarexporte über das Schwarze Meer sollten permanente alternative Transportrouten ausgebaut werden, um die weltweite Ernährungssituation zu entspannen.

Mit Blick auf ein weiteres Hilfspaket der Kommission machte Bundesminister Özdemir deutlich, dass Mittel aus der Agrarreserve nur für temporäre Marktstörungen eingesetzt werden sollten. Um strukturelle Probleme anzugehen, seien hingegen nationale Maßnahmen besser geeignet. Sollte die Kommission eine Krisenmaßnahme vorschlagen, sei eine angemessen lange Umsetzungsfrist erforderlich, um eine rechtssichere nationale Verordnung vorlegen und Hilfsgelder auszuzahlen zu können.

Darüber hinaus stellte er die Marktlage in Deutschland dar: sie sei zwar im Ganzen vergleichsweise gut; insbesondere die weiterhin hohen Energie- und Betriebskosten würden sich aber belastend auswirken, zum Beispiel im Obst-, Wein- und Hopfensektor. Zusätzliche negative Auswirkungen habe das noch immer hohe Verbraucherpreisniveau, das mittelbar auch die Umsätze entlang der Lebensmittellieferkette einschränke.

Viele Mitgliedstaaten schlossen sich der Unterstützungsforderung für die Ukraine an; auf das gemeinsame Schreiben von 13 Mitgliedstaaten an die Kommissare Wojciechowski und Dombrovskis wurde verwiesen. Ebenso fand die Forderung nach Ausbau der Solidaritätskorridore breite Unterstützung, damit die UKR nicht von einer Verlängerung des Schwarzmeergetreideabkommens abhänge.

Auch die Forderung nach Bewahrung des Binnenmarktes wurde von einer Reihe von Mitgliedstaaten unterstützt.

Bei der Vergabe von Mitteln aus der Agrarreserve wurden transparente Kriterien gefordert.

Die Anrainer-Mitgliedstaaten forderten weitere Unterstützung aus der Agrarreserve und Aufrechterhaltung der Importrestriktionen bis Ende 2023, sowie teilweise den Aufkauf von Getreide.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten stellten die Schwierigkeiten dar, die insbesondere aus hohen Energiepreisen, niedrigerer Kaufkraft und der Inflation resultierten, und forderte Unterstützung aus dem EU-Haushalt (teilweise verbunden mit der Forderung, einen nationalen Top-up aus staatlichen Beihilfen zu gewähren).

Sehr wenige Mitgliedstaaten äußerten sich zurückhaltend zur weiteren Verwendung der Agrarreserve.

TOP Sonstiges

Ungünstige Klimabedingungen in mehreren europäischen Ländern im hydrologischen Jahr 2022/2023

Portugal, Frankreich, Spanien und Italien berichteten dem Rat über Extremwetterereignisse in Folge der Klimakrise. Portugal, Frankreich und Spanien beklagten eine extreme Dürre; in Italien hatten Starkregenereignisse zu Überflutungen und auch großem menschlichen Leid geführt. Die vier Länder fordern u.a. Mittel aus der Agrarreserve sowie Ausnahmeregelungen und Flexibilität bei der Umsetzung der GAP.

Die deutsche Delegation drückte Mitgefühl mit den Betroffenen aus und betonte, dass angesichts der katastrophalen Situation den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten so schnell wie möglich geholfen werden sollte. Die Dürre- und Hochwassersituation in Südeuropa führe eindringlich vor Augen, dass die Auswirkungen der Klimakrise immer deutlicher spürbar würden und wir unsere Anstrengungen beim Klimaschutz erheblich verstärken müssten. Neben kurzfristigen Nothilfeprogrammen seien insbesondere auch Maßnahmen erforderlich, die langfristig wirkten und eine Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an die veränderten Klimabedingungen unterstützten.

Die wortnehmenden Mitgliedstaaten äußerten sich solidarisch mit den betroffenen Regionen, schilderten die eigenen Folgen von Extremwetterereignissen auf die heimische Landwirtschaft und unterstützten das Anliegen der portugiesischen Delegation nach Unterstützungsmaßnahmen im Grundsatz. Einige Mitgliedstaaten wiesen, wie Deutschland, ergänzend darauf hin, dass es dennoch langfristig nötig sei, die Landwirtschaft weiter resilienter zu gestalten.

Kommissar Wojciechowski äußerte volles Verständnis für die Situation in der Landwirtschaft und sicherte zu, die Lage weiterhin genau zu beobachten. Die Forderungen nach Nutzung der Agrarreserve werde geprüft. Den Landwirtinnen und Landwirten sollte geholfen werden, die Auswirkungen der Klimakrise zu bewältigen.

Die verbleibenden Mittel der Agrarreserve sollten den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, die am meisten betroffen seien. Die KOM sei offen für Ausnahmen und Flexibilisierung bei Verwaltungsmaßnahmen in der GAP. Gleichzeitig wurde die Notwendigkeit robuster Risikomanagementstrategien betont, um die Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft zu bewältigen. Hierzu forderte Kommissar Wojciechowski die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Möglichkeiten der GAP zu nutzen.

Aktuelle Praktiken bei der Vermarktung von Tiefkühlprodukten

Kroatien stellte ihre Note vor, in der kritisiert wird, dass es im Binnenmarkt keine einheitliche Praxis bei der maximalen Haltbarkeitsdauer von Tiefkühlprodukten tierischen Ursprungs gebe, und forderte verbindliche Regeln. Zudem sollten neue und innovative digitale Lösungen eine bessere Information für alle Akteure der Lebensmittelkette sicherstellen, einschließlich der Lebensmittelunternehmen und der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Während eine Reihe von Mitgliedstaaten den Vorschlag für eine EU-weit einheitliche Regelung der maximalen Haltbarkeitsdauer von tiefgefrorenen Fleischprodukten, einschließlich der digitalen Lösungen, gänzlich unterstützten, zeigten sich viele Mitgliedstaaten zurückhaltend und verwiesen darauf, dass die aktuell geltenden Regelungen ausreichend seien. Italien und Spanien erklärten, dass nationale Besonderheiten berücksichtigt werden müssten, falls eine solche Harmonisierung erfolgen sollte.

Bundesminister Özdemir führte aus, dass mit den schon geltenden verpflichtenden Angaben zum Mindesthaltbarkeits- und dem Einfrierdatum die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits die Informationen hätten, die sie zur Beurteilung gefrorenen Fleischs benötigten. Die bestehenden Regelungen seien mithin ausreichend; neue innovative Lösungsansätze zur Bestimmung und Visualisierung der Haltbarkeit von Tiefkühlprodukten tierischen Ursprungs seien derzeit noch nicht ausgereift genug. Festzuhalten sei, dass alle Lebensmittel, die in Verkehr gebracht würden, schon jetzt nach geltendem EU-Recht sicher sein müssten.

Auch Kommissarin Kyriakides sprach sich dafür aus, zunächst die Daten zu erfassen und auszuwerten, um auf dieser Grundlage einen eventuellen Handlungsbedarf zu identifizieren. Die Bekämpfung illegaler Praktiken sei u.a. Teil der Strategie "Vom-Hof-auf-den-Tisch" (Farm-to-Fork). Sie kündigte allerdings an, Treffen auf Expertenebene einzuberufen, um zu eruieren, ob eine Regelung auf EU-Ebene eventuell nötig sein könnte.

Freihandelsabkommen EU-Australien

Kommissar Wojciechowski berichtete dem Rat über die jüngste Verhandlungsrunde vom 24. bis 28.04.2023 und wie die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FHA) mit Australien vorankämen. Er betonte, Ziel sei es, die Verhandlungen noch vor der Sommerpause abzuschließen, sofern das inhaltliche Gleichgewicht stimme. AUS sei ein gleichgesinntes Land, das sich ebenfalls auf ein regelbasiertes System stütze. Die EU und Australien würden seit 2018 über das Abkommen verhandeln; 24 Kapitel seien abgeschlossen (darunter z. B. Pflanzenschutz). Einige Punkte seien aber noch offen (z.B. Zugang zu landwirtschaftlichen Märkten, geografische Herkunftsangaben, Energie und Rohstoffe); diese sollten nun im Rahmen der abschließenden Verhandlungen geeint werden. Die EU habe Australien ein drittes Zugangsangebot zu den landwirtschaftlichen Märkten unterbreitet, das auch Zugeständnisse enthalte (u. a. bei Rindfleisch, Zucker, Milchprodukten, Reis). Das Angebot sei von AUS nicht positiv aufgenommen worden, was mit den Zollkontingenten bei sensiblen Produkten, die KOM in Zusammenhang mit dem Angebot verbunden habe, sowie kumulativer Auswirkung mit anderen FHA der EU zusammenhänge. Zudem zeige sich die schwierige Gemengelage durch die Herausforderungen des Green Deal und der Liberalisierung von Importen aus der Ukraine.

Die wortnehmenden Mitgliedstaaten begrüßten grundsätzlich die Verhandlungen, forderten aber auch angemessene Regelungen betr. sensible Produkte.

Die deutsche Delegation betonte, dass die EU mit Staaten, mit denen wir Werte teilten, Kooperation und Handel intensivieren sollte. Australien sei für die EU und Deutschland ein wichtiger Partner. Deutschland unterstütze daher die Kommission dabei, das ehrgeizige Handelsabkommen durch intensive Verhandlungen bald abzuschließen. Ein ambitioniertes Nachhaltigkeitskapitel im Abkommen – auch im Sinne des Pariser Klimaabkommens - sei wichtig und hätte Signalwirkung über dieses konkrete Abkommen hinaus.

Das von der EU zuletzt vorgelegte dritte Marktzugangsangebot spiele hierfür eine wichtige Rolle. Im Agrarbereich müssten die Interessen sensibler Sektoren berücksichtigt werden; aus deutscher Sicht vor allem bei Milchprodukten, Rindfleisch, Zucker und Stärke.

Fünfte AU-EU-Agrarministerkonferenz

Kommissar Wojciechowski kündigte an, dass am 30. Juni 2023 die fünfte AU-EU-Agrarministerkonferenz in Rom stattfinden werde. Er werde anwesend sein. Er forderte die Mitgliedstaaten auf, ebenfalls teilzunehmen.

Das Thema der Konferenz laute: "Resiliente Lebensmittelsysteme und nachhaltige landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten". Die Konferenz werde sich insbesondere mit nachhaltigen Investitionen, Forschung und Innovation, Klimaresilienz und regionaler Handelsintegration befassen.

Die wortnehmenden Delegationen betonten die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit der AU und die geplante Konferenz und kündigten ihre Teilnahme an.

Auch Bundesminister Özdemir sprach sich dafür aus, den Austausch und die Kooperation mit der AU zu vertiefen. Er kündigte eine hochrangige Teilnahme Deutschlands an. Die Konferenz unterstreiche, dass die Partnerschaft zwischen EU und AU für die Transformation der Landwirtschafts- und Ernährungssysteme von großer Bedeutung sei. Die Reise des Bundeskanzlers im Mai dieses Jahres spiegele ebenfalls das Interesse wider, den afrikanischen Ländern bei der Vertiefung ihrer politischen und wirtschaftlichen Integration zur Seite zu stehen. Es sei hierbei wichtig, einen friedlichen und nachhaltigen Entwicklungspfad einzuschlagen sowie eine inhaltsreiche Partnerschaft mit den afrikanischen Staaten zu vertiefen.

Der schwedische Ratsvorsitzende Minister Peter Kullgren betonte abschließend die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit der AU angesichts der neuen geopolitischen Lage und der gestiegenen Bedeutung der globalen Ernährungssicherung.

Erschienen am im Format Aktuelles

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