Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 29. April 2024 in Luxemburg

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Bundesminister Özdemir

Zusammenfassung 

Im Fokus der Ratstagung stand der TOP „Rasche und strukturelle Antworten auf die derzeitige Krise im Agrarsektor: weiteres Vorgehen in Bezug auf die Fahrpläne der Europäischen Kommission“.

Der Rat knüpfte hiermit an die von der Kommission (KOM) vorgelegten Vereinfachungsvorschläge sowie die Vorschläge zur Verbesserung der Stellung der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette an, welche im Rat am 26.03.2024 diskutiert worden waren. Der Rat führte einen Austausch auf der Grundlage von Fragen der Präsidentschaft nach zusätzlichen Vereinfachungsvorschlägen der Mitgliedsstaaten. Gemeinsam mit diesem TOP wurde der deutsche AOB hinsichtlich einer Anhebung der Obergrenze auf 50.000€ für deminimis Beihilfen im Agrarsektor behandelt.

Weiteres Thema dieser Sitzung waren handelsbezogene Agrarfragen. Agrarkommissar Wojciechowski gab einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen bei den bilateralen und multilateralen Agrarhandelsbeziehungen der EU. Die Aussprache erfolgte ausgehend von der Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle zu kumulativen Auswirkungen von Handelsabkommen (GFS-Studie) und orientierte sich an Fragen der Präsidentschaft zur Stärkung der EU Landwirtschaft.

Als dritter ordentlicher Tagesordnungspunkt erfolgte ein Austausch zu den Leistungsberichten zur Umsetzung der GAP-Strategiepläne im ersten Berichtsjahr. Unter Sonstiges wurden folgende Punkte beraten:

  • Bioökonomie in Europa
  • Probleme bei der Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 14 der Fischereikontrollverordnung für zulässige Toleranzmargen (MOT) in der pelagischen Fischerei
  • Erhöhung der Obergrenze auf 50.000€ für de-minimis Beihilfen im Agrarsektor (gemeinsam mit dem TOP „Agrarkrise“ behandelt) Währende des Mittagessens tauschten sich die Agrarministerinnen und –minister informell über den Strategischen Dialog über die Zukunft der Landwirtschaft in der EU aus.

Im Einzelnen

TOP Rasche und strukturelle Antworten auf die derzeitige Krise im Agrarsektor: weiteres Vorgehen in Bezug auf die Fahrpläne


Der BEL-Ratsvorsitzende (David Clarinval) verwies eingangs auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21./ 22. April 2024 und hob die Bedeutung einer wettbewerbs- und
widerstandsfähigen Landwirtschaft hervor.

Agrarkommissar Wojciechowski begrüßte, dass das Europäische Parlament sich mit 425 Ja-Stimmen klar hinter den KOM-Vorschlag zu Änderungen der GAP gestellt habe. Die Annahme der KOM-Vorschläge im Rat sei für den 13. Mai 2024 im Rat für Bildung, Jugend und Sport vorgesehen.

Hinsichtlich der deutschen Forderung nach einer Anhebung der de-minimis Schwelle führte Agrarkommissar Wojciechowski aus, dass seine Generaldirektion aktuell gemeinsam mit der Generaldirektion Wettbewerb dieses Anliegen prüfe. Mit Bezug zum Europäischen Rat und den dort aufgestellten beihilferechtlichen Forderungen erklärte er zudem, dass die KOM kurz vor der Veröffentlichung eines Vorschlags zur Verlängerung des „Temporary Crisis and Tansition Framework“ (TCTF) stehe.

In seinen Ausführungen ging er daneben auf den Bürokratieabbau, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, die Bedeutung der Ausrichtung der Landwirtschaft an Nachhaltigkeitszielen sowie eine notwendige Stärkung der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette ein. In letzterem Zusammenhang schlug er die Einsetzung eines Ombudsmannes nach finnischem Vorbild als dauerhafte Vermittlungsstelle zwischen Landwirtinnen und Landwirten, Verwaltung und Politik vor.
Folgender Fahrplan wurde seitens KOM vorgestellt:

  • 5. Juni 2024: Veröffentlichung eines KOM-Vorschlags zur Änderungen der Regelungen zur Nutzung von Fotos mit Geotagging,
  • Herbst 2024: Veröffentlichung der Umfrageergebnisse zur Verwaltungsbelastung von europäischen Landwirtinnen und –wirten,
  • Ende des 3. Quartals 2024: Vorlage eines Verordnungsvorschlages zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken.

Bundesminister Özdemir betonte, dass Vereinfachungen in einem gut ausbalancierten Verhältnis zu den Umwelt- und Klimazielen der EU stehen und Standardabsenkungen verhindert werden müssten. Für Landwirtinnen und Landwirte seien Klarheit und Stabilität wichtig.

Die Einrichtung der Marktbeobachtungsstelle werde aus Transparenzgründen grundsätzlich positiv gesehen. Auch die Regelungen der UTP-Richtlinie trügen zur Verbesserung der Verhandlungsposition der Landwirtinnen und Landwirte bei.

Er verwies auf die in Deutschland erfolgte Evaluierung des Umsetzungsgesetzes und daran anschließende geplante Änderungen.

Hinsichtlich der von KOM angekündigten Änderungen der Gemeinsamen Marktorganisation bat er zunächst um weitere Konkretisierung.

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes stellte Bundesminister Özdemir zudem den deutschen AOB zur Anhebung der de-minimis Obergrenze auf 50.000 € im Agrar-, Fischereiund Aquakulturbereich vor, der gemeinsam mit AUT, BGR, HRV, CYP, EST, FRA, HUN, LVA, LUX, MLT, POL, ROU, SVK und SVN eingereicht wurde.

Dieser Vorschlag wurde in der Diskussion darüber hinaus von ITA, IRL, FIN und NLD (hier noch Diskussionsbedarf) unterstützt. Nur einige wenige MS äußerten ihre Sorge vor einer möglichen Marktverzerrung durch nationale Beihilfeprogramme und forderten deshalb die Ausweitung europäischer Initiativen wie eine bessere finanzielle Ausstattung der Krisenreserven.

In der Diskussion begrüßten die meisten Mitgliedstaaten die durch KOM bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Vereinfachung der EU-Agrarpolitik sowie der Stärkung der Landwirtinnen und –wirte in der Wertschöpfungskette. Einige forderten darüber hinaus weitergehende Vereinfachungen und Flexibilisierungen, z.B. bei GLÖZ 2 (Moore), sozialer Konditionalität, Änderungen der GAP-Strategiepläne, Umschichtung von Mitteln zwischen den Säulen, Einführung N+ 3 Regelung. Teilweise wurden auch Vereinfachungen bei Sektormaßnahmen (Obst, Gemüse, Honig, Wein etc.) gefordert.
Eine Reihe von Mitgliedsstaaten sprach sich für praktikable Lösungen im Hinblick auf die Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten aus. Hinsichtlich der Marktbeobachtungsstelle sprachen sich verschiedene Mitgliedsstaaten für eine aktivere Rolle aus.

Zusammenfassung der BEL-Präsidentschaft:

Die Diskussion habe gezeigt, dass die MS überwiegend mit den ergriffenen Maßnahmen zufrieden seien. Dennoch fordere ein Großteil zusätzliche Maßnahmen. Die Forderung von Deutschland und anderen nach einer Erhöhung der de-minimis Schwelle erfahre eine breite Unterstützung. Hinsichtlich der angekündigten Änderungen der Gemeinsamen Marktorganisation erwarte der Rat die Vorschläge der KOM. Die Verordnung zur Entwaldungsfreien Lieferketten dürfe keine Verwaltungslast für die Mitgliedsstaaten bedeuten.

TOP Handelsbezogene Maßnahmen im Agrarsektor


Kommissar Wojciechowski gab dem Rat einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen der Handelspolitik und ging dabei insbesondere auf die kürzlich veröffentlichten Handelszahlen und den Stand der Freihandelsabkommen ein.

In seinem Bericht betonte er den Handelsüberschuss der EU in 2023 von 70 Mrd. EUR - ein Anstieg von 22% gegenüber 2022.

Im Rahmen seiner Vorstellung der aktuellen Stände der Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten betonte Wojciechowski, dass diese eine Chance seien, Nachhaltigkeit zu stärken und die europäischen Standards auch für Importprodukte zu etablieren. Zudem ging er auf die am 22. Februar 2024 veröffentlichte Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle zu kumulativen Auswirkungen von Handelsabkommen (GFS-Studie) ein. Diese habe festgestellt, dass der EU-Agrarsektor von Freihandelsabkommen profitiere. Dennoch müssen sensible Agrarprodukte geschützt werden. Des Weiteren sei die Einhaltung von europäischen Produktions- und Verarbeitungsstandards auch für die Kommission von großer Bedeutung, jedoch setzten die WTO-Bestimmungen hier teilweise Grenzen.

Hinsichtlich der Ukraine führte er aus, dass der Kompromissvorschlag zu den Autonomen Handelsmaßnahmen (ATM) negative Auswirkungen der Handelsliberalisierung mit der Ukraine auffange und überdies Schutzmechanismen enthalten seien. Zudem ging er auf den Vorschlag zur Erhöhung der Importzölle auf russische sowie belarussische Agrarprodukte ein, der Destabilisierungen der EU Agrarmärkte, insbesondere bei Weizen, verhindere.

Bundesminister Özdemir betonte die Bedeutung von starken Handelsbeziehungen für die Land- und Ernährungswirtschaft der EU, und machte gleichzeitig deutlich, dass sensible Agrarprodukte wirksam geschützt werden müssten. Im Rahmen eines globalen „level playing fields“ setze sich Deutschland für verbindliche Nachhaltigkeitskapitel sowie Kapitel zu nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystemen ein. Gleichzeitig müssten Sorgen von Handelspartnern ernst genommen, WTO-Regeln berücksichtigt sowie die notwendige Diversifizierung des (Agrar-) Handels sichergestellt werden.

Die Mitgliedstaaten begrüßten überwiegend die GFS-Studie und das Potential von Freihandelsabkommen. Einige Mitgliedstaaten sprachen sich ebenfalls für einen Schutz sensibler Produkte aus.

Mehrere Mitgliedstaaten forderten, europäische Tierschutz-, Umwelt-, Sozial- oder Gesundheitsstandards im Rahmen von Freihandelsabkommen zu wahren. Teilweise wurde
die Verwendung von Spiegelklauseln gefordert. Die Mehrheit der sich hierzu äußernden Mitgliedstaaten unterstützte den Kompromiss zu ATM sowie eine Zollerhöhung auf russisches und belarussisches Getreide.

Zusammenfassung der BEL-Präsidentschaft:


Die Diskussion habe gezeigt, dass die Diversifizierung des Agrarhandels und der Schutz sensibler Agrarprodukte und –sektoren wichtige Aspekte seien. Aufgabe der KOM sei, den nötigen Schutz unter Wahrung des „level playing fields“ (faire Wettbewerbsbedingungen) zu gewährleisten.

TOP Leistungsberichte im Rahmen der GAP

Die Kommission betonte, dass das erste Berichtsjahr wichtig sei, um Bilanz ziehen und technische Verbesserungen vornehmen zu können. Die kommenden Berichte würden dann inhaltlich aussagekräftiger werden.

Bundesminister Özdemir äußerte sich generell positiv zu den Leistungsberichten, forderte aber Flexibilität bei der Durchführung der Interventionen. Auch sei der Detailgrad der GAP-Strategiepläne zu hoch. In diese Richtung äußerten sich auch die übrigen Mitgliedsstaaten, die außerdem überwiegend, wie Deutschland, Probleme mit dem IT-System der KOM
meldeten.

Einige Mitgliedsstaaten bemängelten zudem die aus ihrer Sicht zu knappe Einreichungsfrist zum 15. Februar eines jeden Jahres. Außerdem sei eine Vereinfachung insbesondere der Kommunikationstools mit den Stakeholdern notwendig.

Zusammenfassung der BEL-Präsidentschaft:

Es wurde zur Kenntnis genommen, dass die ersten Erfahrungen mit den Leistungsberichten überwiegend positiv waren, dennoch aber mehr Flexibilität und Vereinfachung seitens der Kommission notwendig seien.

TOP Sonstiges


a) Bioökonomie in Europa


Diesen AOB wurde von Finnland angemeldet und von einer Vielzahl von Mitgliedsstaaten unterstützt. Ziel der Absichtserklärung zur waldbasierten Bioökonomie ist es, nach der EUWahl im Juni 2024 die waldbasierte Bioökonomie im neuen Arbeitsprogramm der KOM zu stärken.

Die wortnehmenden Mitgliedsstaaten würdigten das Potential für Innovation und ökologischen Wandel durch Bioökonomie. Deutschland unterstützte grundsätzlich das Anliegen Finnlands, sprach sich allerdings dafür aus, Aspekte der Wirtschaftlichkeit, der Umwelt, des Beitrags der Wälder zum Klimaschutz und der nachhaltigen Nutzung von Ökosystemen zu berücksichtigen. Der Hinweis Deutschland auf die Nutzung nach dem Kaskadenprinzip wurde seitens der Niederlande unterstützt.

KOM erklärte, die anstehende Überarbeitung der Bioökonomiestrategie Sektor-übergreifend vorzunehmen - für eine produktive, nachhaltige, zirkuläre Bioökonomie in der EU.

b) Probleme bei der Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 14 der Fischereikontrollverordnung für zulässige Toleranzmargen (MOT) in der pelagischen Fischerei

Mit diesem durch Lettland und Litauen angemeldeten AOB wurden Probleme bei der Umsetzung der neuen Toleranzspannen aus der Seefischerei-Kontrollverordnung beanstandet. Toleranzspannen erlauben die Abweichung von den im Logbuch eingetragenen Schätzungen zu den später tatsächlich gewogenen Fangmengen.

Die wortnehmenden Mitgliedsstaaten äußerten ihr Verständnis gegenüber dem geschilderten Problem, den Beifang auf hoher See zutreffend einzuschätzen, auch wenn sie selbst teilweise im Einzelfall nicht betroffen waren.

Deutschland erklärte ebenfalls, dass Fischer nicht für ein nicht vorwerfbares Verhalten bestraft werden dürften, äußerte aber Zweifel, ob die Befugnis für den Erlass eines Durchführungsrechtsaktes ausreiche.

Diese Bedenken teilte KOM, die erklärte, dass man für eine Lösung die Kontrollverordnung ändern müsse. KOM zeige sich aber offen für eine zielführende Lösung.

Erschienen am im Format Aktuelles

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