Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 20. Juli 2020 in Brüssel

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Bundesministerin Julia Klöckner

Zusammenfassung

Zu Beginn der ersten Ratstagung unter deutschem Vorsitz stellte Bundesministerin Klöckner dem Rat das deutsche Präsidentschaftsprogramm und die Vorhaben im Bereich Landwirtschaft und Fischerei im 2. Halbjahr 2020 vor.

Im Mittelpunkt der Tagung stand der Meinungsaustausch zur Farm-to-Fork-Strategie („Vom Hof auf den Tisch“) und zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Der Rat befasste sich außerdem mit der gemeinsamen Erklärung der Landwirtschaftsministerinnen und -minister der Visegrad-Gruppe (Polen, Slowakei, Tschechische Republik und Ungarn) sowie Bulgariens und Rumäniens zur Reform der GAP).

Zudem berichtete Kommissar Wojciechowski über die aktuelle Lage auf den Agrarmärkten.

Am Rande der Ratstagung kamen die Landwirtschaftsministerinnen der Triopräsidentschaft (Deutschland, Portugal, Slowenien) zusammen und vereinbarten gemeinsame Schwerpunkte.

Im Einzelnen

TOP Arbeitsprogramm des Vorsitzes

Bundesministerin Julia Klöckner leitet das Treffen der EU-Landwirtschaftsminister auf dem EU-Agrarrat in Brüssel. Bundesministerin Julia Klöckner beim EU Agrarrat in Brüssel
Bundesministerin Julia Klöckner leitet das Treffen der EU-Landwirtschaftsminister auf dem EU-Agrarrat in Brüssel. Es geht um die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und die "Vom-Hof-auf-den-Teller"-Strategie für eine nachhaltigere Ernährung. © BMEL/Photothek/Xander Heinl

Bei der Vorstellung des Programms der deutschen Ratspräsidentschaft betonte die Vorsitzende des Rates (Bundesministerin Klöckner) zunächst die generellen Herausforderungen der deutschen Ratspräsidentschaft. Sie erläuterte, dass die Corona-Pandemie auch für das zweite Halbjahr 2020 und damit für die Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft die zentrale Herausforderung bleibe. Daraus zu ziehende Lehren und Schlussfolgerungen müssten darauf zielen, auf solche Situationen besser vorbereitet zu sein. Das deutsche Präsidentschaftsprogramm sei unter den Erfahrungen der Corona-Pandemie angepasst worden und baue auf der guten Vorarbeit des kroatischen Vorsitzes auf. Die Pandemie habe die Systemrelevanz des Agrarsektors gezeigt. Es gelte, 450 Mio. Einwohner Europas mit sicheren und erschwinglichen Lebensmitteln von guter Qualität zu versorgen. Die Sicherung der Ernährung könne nicht durch Lebensmittel-Autarkie eines jeden Mitgliedstaates gewährleistet werden. Vielmehr müsse die Nachhaltigkeit und Resilienz der Land- und Ernährungswirtschaft und ihrer Lieferketten gemeinschaftlich gestärkt werden.

Im Bereich Landwirtschaft strebe die Präsidentschaft eine Allgemeine Ausrichtung des Rates zum Legislativpaket zur GAP) nach 2020 an. Im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie sollen Schlussfolgerungen des Rates im Oktober 2020 erarbeitet werden. Zudem wolle der Vorsitz Vorarbeiten zu einer EU-weit harmonisierten Rahmengesetzgebung für ein Tierwohlkennzeichen und einer EU-einheitlichen Nährwertkennzeichnung leisten. Hierzu werden Schlussfolgerungen des Rates angestrebt. Weiterhin werde es im Dezember eine europäische Konferenz zur Digitalisierung in der Landwirtschaft geben.

Im Fischereibereich solle der Vorschlag für den Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds nach 2020, der den Rahmen für die Förderung einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur in der EU setzt, im Rat finalisiert werden; ebenso seien die Fangmöglichkeiten für das Jahr 2021 zu verhandeln und bis Ende 2020 abzuschließen. In diesem Zusammenhang müssten die Konsequenzen des Brexit berücksichtigt werden.

Abschließend lud die Vorsitzende ihre Amtskolleginnen und -kollegen zum informellen Treffen nach Koblenz Ende August 2020 ein. Thema der Tagung solle sein: „Lehren aus der Corona-Krise – Resilienz der Land- und Ernährungswirtschaft sowie die Wertschätzung für Landwirtschaft, Lebensmittel und Tiere“.

TOP Gedankenaustausch zur Farm-to-Fork-Strategie

Der Rat führte auf der Grundlage von drei Leitfragen des Vorsitzes einen Gedankenaustausch zur Farm-to-Fork-Strategie (F2F) der Kommission.

Kommissarin Kyriakides betonte, Covid-19 habe die Bedeutung resilienter Lebensmittelsysteme gezeigt. Die quantitativen Ziele der F2F bezögen sich auf die EU als Ganzes und nicht auf jeden einzelnen Mitgliedstaat. Es handele sich um politische Ziele, die nicht rechtsverbindlich seien, es auf Basis von legislativen Vorhaben und damit verbundenen Folgenabschätzungen und mit Zustimmung von Europäischem Parlament und Rat jedoch werden könnten. Die F2F zeige den Weg zu Nachhaltigkeit bei Lebensmittelproduktion und -konsum. Die Lebensmittel müssten gesund, preiswert und leicht verfügbar sein und die Verbraucher durch Nährwert- und Herkunftskennzeichnungen sowie Nährwertprofile „ermächtigt“ werden. Auch Tierwohl und die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug sowie -verlusten und -verschwendung stünden im Fokus der F2F, die eine Chance für die Landwirte sei, weil die EU weltweite Nachhaltigkeitsstandards setzen werde. Die GAP müsse für die Landwirte für den erhöhten Aufwand nachhaltiger Produktionsformen entschädigen.

Kommissar Wojciechowski betonte, dass die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung sozialer, ökologischer und zugleich ökonomischer Lebensmittelsysteme unterstützen wolle. Diesem Zweck dienten die neun speziellen Ziele im GAP-Vorschlag sowie der avisierte „strukturierte Dialog“ von Kommission und Mitgliedstaaten zu deren Strategieplänen, der im Herbst beginnen werde. Die Vorlage der Empfehlungen sei für das 4. Quartal vorgesehen. Die Empfehlungen zur Umsetzung der Ziele des Europäischen Green Deals seien nicht rechtsverbindlich, aber doch eine Bewertungsgrundlage für die Annahme der Strategiepläne durch die Kommission, jedoch „partnerschaftlich“ und „ohne Drohen, Rügen oder Zwang“. Die jeweiligen Ausgangssituationen der Mitgliedstaaten würden dabei berücksichtigt. Die Ernährungssicherheit sei für die F2F genauso zentral, wie eine einträgliche Landwirtschaft, damit die Landwirte bei der Umsetzung der Strategien „mit im Boot“ sind.

Die Kommission wolle eine engere Verbindung zwischen Verbrauchern und Landwirten, auch durch kurze Lieferketten. Die F2F biete Landwirten Chancen, auch durch Beteiligung am Mehrwert nachhaltig erzeugter Produkte. Es sei mit beachtlichen Mitteln aus dem Wiederaufbaufonds für eine nachhaltigere Landwirtschaft zu rechnen. Auch wolle die Kommission weitere Ressourcen zur Sichtbarmachung von Tierwohl bereitstellen. Die Lebensmittelkennzeichnung sei ein geeignetes Werkzeug zur Förderung der EU-Landwirtschaft, welche vor unlauteren Handelspraktiken von Drittlanderzeugern geschützt werden müsse, auch durch die Verankerung von EU-Standards in Handelsabkommen.

Die Mitgliedstaaten begrüßten die F2F und deren Ziele im Grundsatz, brachten bei der Beantwortung der Fragen aber auch Vorbehalte und Kritik bzw. aus ihrer Sicht notwendige Ergänzungen der F2F vor. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die Finanzierung der F2F-Umsetzung, die unklaren rechtliche und praktische Auswirkungen auf die Prüfung und Genehmigung der Strategiepläne durch die Kommission – hier mit Bezug auf die von der Kommission angekündigten „Empfehlungen“ für die Strategiepläne, Bedenken hinsichtlich der Flexibilität und Subsidiarität für die Mitgliedstaaten, die ausstehenden Folgenabschätzungen einschließlich der Analyse von Zielkonflikten (z. B. betreffend landwirtschaftliche Einkommen, Ernährungssicherung und Wettbewerb mit Drittländern), ein Bedarf an Forschung und Innovation (auch zu neuen molekularbiologischen Verfahren), die Notwendigkeit der Marktorientierung und der Verbraucherverantwortung in Verbindung mit Kennzeichnungsfragen angesprochen.

TOP GAP nach 2020

Der Rat führte einen intensiven Gedankenaustausch zur „Grünen Architektur“ der GAP nach 2020, bei dem die Gemeinsame Erklärung der Visegrad-Gruppe sowie Bulgariens und Rumäniens zur GAP-Reform einbezogen wurde. Der Vorsitz hatte hierzu den Mitgliedstaaten drei Fragen vorgelegt.

Zunächst stellte der tschechische Minister die gemeinsame Erklärung der Landwirtschaftsminister der Visegrad-Gruppe sowie Bulgariens und Rumäniens zur GAP-Reform angesichts des Europäischen Green Deals, der Farm-to-Fork- und Biodiversitätsstrategie sowie der Covid-19-Pandemie vor und betonte dabei u. a., dass die GAP finanziell ausreichend ausgestattet sein müsse, um einer hohen Umwelt- und Klimaambition sowie gesteigerten Verbrauchererwartungen zu entsprechen.

Kommissar Wojciechowski führte ein, dass ein gemeinsames „Set an Öko-Regelungen“ für eine hohe Umwelt- und Klimaambition nötig sei. Er betonte zudem die grundsätzlichen Bedenken der Kommission gegen die vom kroatischen Vorsitz eingeführten Veränderungen bei den Indikatoren. Dies schwäche den Performance-Ansatz und gefährde die Glaubwürdigkeit der GAP. Er unterstrich, dass es keine Diskussion mehr über den freiwilligen bzw. verpflichtenden Charakter der Öko-Regelungen geben dürfe, sondern dass eine Einigung über die Festlegung eines Mindestanteils der Direktzahlungsbudgets für Öko-Regelungen nötig sei. Eine solche Zweckbindung für Öko-Regelungen verbessere die Umweltleistung der Direktzahlungen und der gesamten GAP. Die Leistung und Ergebnisse der Zweckbindung hingen von Planung und Umsetzung ab. Bei einer realistischen Planung im Rahmen der nationalen Strategiepläne sei das Risiko gering, dass Mittel nicht verausgabt würden. Es brauche aber auch Flexibilität und Einfachheit. Eine Zweckbindung müsse ehrgeizig, aber auch realistisch sein.

Der Agrarkommissar kritisierte, dass der Standard 9 für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ 9 – nicht-produktive Flächen) im Laufe der Diskussion verwässert worden sei. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission hingegen sei im Einklang mit dem Europäischen Green Deal. Er rief daher die Mitgliedstaaten auf, zu dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission zurückzukehren. Er nahm zur Kenntnis, dass Mitgliedstaaten sich weitere Flexibilität wünschten, und zeigte sich offen, wies aber auch auf die schon vorgesehene Flexibilität hin. Er stellte klar, dass auch die 1. Säule einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Europäischen Green Deal leisten müsse, allerdings dürfe es dabei nicht so weit kommen, dass Mittel verloren bzw. nicht genutzt würden.

Bei der Aussprache bekannten sich die Mitgliedstaaten überwiegend zu einer höheren Umwelt- und Klimaambition der GAP. Die Zielrichtung des Vorsitzes auf Allgemeine Ausrichtung des Rates im Oktober wurde von vielen Mitgliedstaaten ausdrücklich unterstützt.

Es zeigten sich dabei unterschiedliche Haltungen der Mitgliedstaaten bezüglich einer verbindlichen Einführung einer Zweckbindung eines bestimmten Teils der Direktzahlungsmittel für Öko-Regelungen in der 1. Säule. Auch die Fürsprecher einer solchen Zweckbindung unterstrichen, dass es für die Mitgliedstaaten kein Risiko von Mittelverlusten geben dürfe bzw. dass dieses so weit wie möglich zu reduzieren sei.

Auch zur vom Vorsitz zur Diskussion gestellten EU-weiten Festlegung eines Mindestprozentsatzes nicht-produktiver Flächen im Rahmen des Standards 9 für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand zeigten sich weiterhin die unterschiedlichen Meinungen der Mitgliedstaaten. Dabei haben viele Mitgliedstaaten vor allem auf der erforderlichen Flexibilität im Hinblick auf jeweils unterschiedliche Gegebenheiten bestanden.

Die Vorsitzende Bundesministerin Klöckner kündigte an, auf Basis der Diskussion einen Kompromiss zur „Grüner Architektur“ für die Allgemeine Ausrichtung erarbeiten zu wollen.

TOP Lage auf dem Agrarmarkt

Kommissar Wojciechowski informierte den Rat über die aktuelle Lage auf den Agrarmärkten. Er hob hervor, dass sich im Allgemeinen die Märkte wieder stabilisiert hätten. In einigen Bereichen seien auch bereits positive Entwicklungen zu beobachten (Getreide, Obst und Gemüse); andere Sektoren stünden weiterhin vor Herausforderungen (Zucker, Rind- und Schweinefleisch sowie Wein). Die von der Kommission Anfang Mai ergriffenen Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung des Agrarsektors hätten ihre Wirkung entfaltet. Die Landwirtschaft habe sich in der Krise bereits als resilient erwiesen. Dennoch sollten Lehren für die Zukunft gezogen werden. Einige Sektoren hätten sich weniger widerstandsfähig gezeigt, hier müssen die Bemühungen hin zu einer nachhaltigen Entwicklung vorangetrieben werden. Es sei deutlich gewesen, wie anfällig stark exportabhängige Sektoren seien. Dies spreche für eine Stärkung von lokalen Märkten und Lieferketten.

Viele Mitgliedstaaten betonten, dass einzelne Sektoren weitere Hilfe benötigten, vor allem Milch- und Milchprodukte, Schweinefleisch und Wein.

Die Vorsitzende bat die Kommission, die Lage auf den Agrarmärkten, insbesondere die von den Mitgliedstaaten genannten Bereiche, weiter aufmerksam zu beobachten.

Erschienen am im Format Aktuelles

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