Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 13. Juni 2022 in Luxemburg

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Abteilungsleiterin Swantje Nilsson

Zusammenfassung

Der Rat befasste sich erneut mit der Lage auf den Agrarmärkten. Erörtert wurden insbesondere die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die globale Ernährungssicherheit sowie die Situation der Landwirtschaft in der EU.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung war eine Aussprache zu der Frage, inwieweit EU-Umwelt- und Gesundheitsstandards auch für importierte Waren angewendet werden können und wie die Kohärenz der Regelwerke durch multi- und bilaterale Vereinbarungen gesteigert werden kann.

Darüber hinaus stand die Fischereipolitik auf der Tagesordnung. Diskutiert wurde die Entwicklung bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Bestände, aktuelle und künftige Herausforderungen sowie die Programmierung des Europäischen Fonds für Meeresforschung, Fischerei und Aquakultur (EMFAF) durch die Mitgliedstaaten.

Weitere Themen unter Sonstiges waren ein Fortschrittsbericht des französischen Ratsvorsitzes zu geographischen Angaben für Lebensmittel, Informationen der Kommission zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und die angekündigte Überarbeitung der Regelung über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Im Einzelnen

TOP Mitteilung über den Stand der Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und die Konsultationen zu den Fangmöglichkeiten 2023

Wie in Juni-Räten üblich diskutierte der Rat über die jährliche Mitteilung der Kommission über die Fangmöglichkeiten für das kommende Jahr. Kommissar Virginijus Sinkevičius präsentierte die Mitteilung, die den Beginn der Arbeiten zu den Fangmöglichkeiten für 2023 einläutet, die wichtigsten Herausforderungen des Sektors benennt und insbesondere einen Überblick über die Fortschritte der Flotte hin zu nachhaltiger Fischerei gibt. Bei der Umsetzung der Anlandeverpflichtung mahnte der Kommissar Fortschritte an. Der Zustand der Bestände im Nordostatlantik habe sich weiter verbessert, die Situation in der Ostsee sei aber nach wie vor schwierig. Auch im Mittelmeer und im Schwarzen Meer seien trotz Fortschritten weitere Anstrengungen erforderlich.

Bei dem Gedankenaustausch begrüßten die Mitgliedstaaten die in der Mitteilung festgestellten Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Fischerei und räumten ein, dass zum Schutz verschiedener Bestände, insbesondere im Mittelmeer und in der Ostsee, weitere Maßnahmen in Betracht gezogen werden müssen. Darüber hinaus stehe die Fischereipolitik vor der Herausforderung, die Einkommen in der Fischereiwirtschaft zu sichern, auch in Zukunft wertvolle Lebensmittel zu gewinnen und die aktuell hohen Kraftstoffpreise in den Griff zu bekommen. Zudem müssten die Arbeiten an der Fischereikontrollverordnung abgeschlossen und die anstehenden Fangquotenverhandlungen mit Drittstaaten – insbesondere mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen – zum Erfolg geführt werden.

Deutschland begrüßte die erzielten Fortschritte und betonte, dass die Anstrengungen für mehr Nachhaltigkeit nicht nachlassen dürften. Nach wie vor stehe die Fischerei vor den Herausforderungen Klimakrise, Biodiversitätskrise und Verschmutzungskrise. Das müsse bei den anstehenden Entscheidungen zu den Fangmöglichkeiten für 2023 berücksichtigt werden. Aus unserer Sicht seien die von der Kommission dargelegten Leitlinien zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 richtig. Dazu gehört die Orientierung am Prinzip des maximalen Dauerertrags (MSY) und am Vorsorgeprinzip, den wissenschaftlichen Empfehlungen und den geltenden Mehrjahresplänen.

Litauen kritisierte in einer Erklärung die Fischereipolitik Russlands, die nach wie vor autonome Fangmengen in der östlichen Ostsee setzt und die wissenschaftlichen Empfehlungen ignoriert. Deutschland und weitere Mitgliedstaaten teilten diese Kritik und unterstützten die Erklärung Litauens. In der Sitzung betonten wir auch die Notwendigkeit, eine Überfischung in der Ostsee abzuwenden.

TOP Lage auf den Agrarmärkten, insbesondere nach der Invasion in die Ukraine

Der Rat hat sich wie in den vergangenen Sitzungen mit den aktuellen Entwicklungen auf den Agrarmärkten befasst. Neben den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf den Weltmarkt kam auch die Lage der europäischen Landwirtschaft zur Sprache.

Kommissar Janusz Wojciechowski verurteilte die russische Aggression in der Ukraine. In Folge des Krieges bestehe die Gefahr, dass die Ukraine als sehr wichtiger Getreidelieferant für den Weltmarkt ausfällt und die globale Ernährungssicherheit gefährdet wird. Die EU müsse solidarisch die Ukraine bei der Ausfuhr gelagerten Getreides und internationale Partner beim Aufbau resilienter Ernährungssysteme unterstützen. Für die Landwirtinnen und Landwirte in der EU seien derzeit vor allem die weiterhin hohen Betriebsmittel- und Materialkosten problematisch.

Deutschland bestärkte die Kommission darin, dass die Unterstützung für Ukraine prioritär bleiben müsse. Haupthindernis für die Ausfuhr von Getreide aus der Ukraine über den Landweg seien derzeit die Wartezeiten an der Grenze. Bundesminister Özdemir habe sich vor Ort ein Bild von der Lage gemacht und Unterstützung z. B. im Bereich pflanzen- und tiergesundheitliche (SPS) Kontrollen zugesagt. Zudem werde Deutschland Lager- und Logistikoptionen prüfen, um die Ukraine bei der Vermarktung von Getreide zu unterstützen. Dabei werde sichergestellt, dass Kapazitäten für die eigene Ernte bestehen bleiben.

Wir sprachen uns dafür aus, Verluste entlang der Lebensmittelkette zu vermeiden und Getreide sowie Ölsaaten weitestgehend im Nahrungsmittelsektor zu verarbeiten, anstatt sie in Teilen für die Biokraftstoff- oder Futtermittelerzeugung zu verwenden. Wir erinnerten die Kommission an unsere Bitte, die Vorgaben für den Fruchtwechsel (GLÖZ 7) auf das Jahr 2024 zu verschieben. Um der weltweiten zunehmend angespannten Versorgungssituation bei Düngemitteln zu begegnen, befürworteten wir, die Düngemittelproduktion ggf. kurzfristig anzupassen. Gleichzeitig müsse aber darauf hingewirkt werden, die Anwendung von Mineraldünger zu reduzieren, auf ökologisch vorzugswürdigere Maßnahmen umzustellen und die Effizienz der Düngung zu steigern.

Die Mitgliedstaaten verwiesen einheitlich auf die weiterhin sehr angespannte Lage auf den Agrarmärkten, die die EU-Landwirte angesichts geringer Gewinnmargen wirtschaftlich stark unter Druck setze. Die Krisenmaßnahmen der KOM wurden weithin begrüßt, jedoch auch festgestellt, dass es weiterer Anstrengungen bedürfe. So schloss sich eine große Gruppe an Mitgliedstaaten der Forderung nach einer Ausnahmeregelung von GLÖZ 7 an. Einige Mitgliedstaaten forderten darüber hinaus auch Ausnahmen für den Mindestanteil nichtproduktiver Flächen (GLÖZ 8).

Kommissar Janusz Wojciechowski kündigte daraufhin im Rat  an, sich innerhalb der Kommission für Ausnahmen bei GLÖZ 7 und 8 für 2023 einzusetzen.

Im Zusammenhang mit der Marktlage wurde auch der Bericht Kroatiens über starke Hagelschäden diskutiert. Zahlreiche Mitgliedsaaten berichten ebenfalls über Extremwetterereignisse in ihren Ländern. Deutschland und weitere Mitgliedstaaten hoben hervor, der Bericht Kroatiens verdeutliche, dass die Landwirtschaft von der Klimakrise unmittelbar betroffen ist und Gegen- und Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind.

TOP Bericht über die Anwendung der Gesundheits- und Umweltnormen der Union auf eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse

Im Zuge der GAP-Reform haben der Rat, die Kommission und das Europäische Parlament im Jahr 2021 in einer gemeinsamen Erklärung betont, dass bei Produkten aus der EU und importierten Gütern eine stärkere Kohärenz bei Gesundheits- und Umweltstandards angestrebt werden müsse. Die hohen EU-Standards dürften nicht zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber Importeuren und Produktionsverlagerung an weniger nachhaltige Produktionsstandorte führen.

Kommissar Wojciechowski und Kommissarin Stella Kyriakides stellten den Bericht der Kommission vor und unterstrichen die Notwendigkeit der globalen Wende hin zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen. Die europäische Nachhaltigkeitsagenda solle weltweit vorangebracht werden, vor allem in multilateralen Foren. Dabei sei auf die Konformität mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und dem Entwicklungsstand in anderen Ländern zu achten. Bzgl. autonomer Maßnahmen wies die Kommission darauf hin, dass diese in Übereinstimmung mit den WTO-Regeln umgesetzt werden müssten und an gewisse Bedingungen geknüpft seien, u. a. zielgerichtet, transparent, nichtdiskriminierend. Aber es gebe einen Spielraum für die EU, um politische Entscheidungen zu fällen, z. B. bezüglich entwaldungsfreier Lieferketten und Tierwohl.

Deutschland dankte der Kommission für den Bericht und sprach sich dafür aus, dass die EU bei der angesichts der Klima- und der Biodiversitätskrise notwendigen Etablierung hoher Nachhaltigkeitsstandards (in allen abgefragten Bereichen Gesundheit, Umwelt, Tierwohl) global eine Führungsrolle einnehmen solle. Zugleich müsse die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Produktion gewahrt und die Verlagerung in Länder mit niedrigeren Standards vermieden werden. Insofern müsse die Kohärenz zwischen den innerhalb der EU geltenden Standards und den für Importgüter geltenden Standards gesteigert werden. Beim Einsatz für international höhere Standards, der auch im Einklang mit den strategischen Zielen der EU-Handels- und Entwicklungspolitik stehen sollte, sei multi- und bilateralen Absprachen der Vorzug zu geben und die Einhaltung der WTO-Regeln zu gewährleisten. Die jeweils erwogenen Maßgaben seien bei jedem einzelnen Dossier fallweise zu prüfen.

Die Mitgliedstaaten begrüßten den Bericht der Kommission und unterstützten grundsätzlich das Ziel, die Lebensmittelsysteme stärker an der Nachhaltigkeit auszurichten. Um Benachteiligungen der europäischen Erzeuger und ein Unterlaufen der Standards durch Importe zu vermeiden, sei die Kohärenz der internationalen Regelwerke zu stärken. Die Mitgliedstaaten gaben mehrheitlich multi- und bilateralen Aktivitäten der EU im Einklang mit den WTO-Regeln den Vorzug. Die Frage des Vorsitzes nach prioritären Bereichen (Gesundheit, Umwelt, Tierwohl) ergab kein ganz eindeutiges Bild. Der französische Vorsitz hob in seiner Zusammenfassung hervor, dass der Bericht der Kommission Möglichkeiten aufzeige, z. B. präferenziellen Marktzugang an die Einhaltung von EU-Standards zu knüpfen; auch erlaubten die WTO-Regeln unter bestimmten Bedingungen auch autonome Maßnahmen. Die Mitgliedstaaten stimmten dem Bericht zu, dass dies fallweise zu prüfen sei.

TOP Sonstiges

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF): Programmierungsprozess

Kommissar Sinkevičius informierte den Rat über den Programmierungsprozess des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Dem Fonds komme große Bedeutung für die Erreichung der Ziele des Europäischen Green Deals und der Gemeinsamen Fischereipolitik zu, so der Kommissar. Der Fonds biete große Chancen, Nachhaltigkeit und Resilienz des Fischereisektors zu stärken. So könne der Fonds genutzt werden, Investitionen zu fördern, die Abhängigkeit von fossilen Kraftstoffen zu reduzieren und wirksame Kriseninstrumente zu schaffen.

Die Mitgliedstaaten kündigten an, die Erstellung ihrer EMFAF-Programme zügig abzuschließen und baten die Kommission um baldige Genehmigung. Wie andere Mitgliedstaaten begrüßten auch wir das Ziel des EMFAF, die nachhaltige Entwicklung und eine strukturelle Transformation des Fischerei- und Aquakultursektors zu unterstützen. Deutschland habe im Mai 2022 die offiziellen Anmerkungen der Kommission zu ihrem EMFAF-Programmentwurf erhalten und arbeite mit Hochdruck daran, diese umzusetzen und das Programm zu finalisieren. Die Bundesregierung strebe an, dass die Kommission spätestens im dritten Quartal 2022 das deutsche EMFAF-Programm genehmigt.

Verordnung über geografische Angaben

Der Vorsitz berichtete über die Fortschritte bei der Überarbeitung des Systems zum Schutz geografischer Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die Kommission hatte im März einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorgelegt. In dem Bericht hob der Vorsitz hervor, dass für die Prüfung des komplexen Vorschlags noch Zeit benötigt werde. Insbesondere sei der Austausch mit Erzeugerorganisationen sinnvoll. Weiterer Gesprächsbedarf bestehe hinsichtlich der Verwendung von Symbolen, der Durchführung von Kontrollen und der Übertragung von Verwaltungsaufgaben an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Die kommende tschechische Präsidentschaft werde die Beratung des Dossiers weiterführen.

In der Aussprache unterstrich Deutschland die Bedeutung des Geoschutzsystems für landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe. Die Reform werde grundsätzlich unterstützt. Sie sollte die Durchschlagskraft und Attraktivität des bereits gut funktionierenden Schutzsystems weiter erhöhen. Insbesondere sei zu begrüßen, dass besondere Nachhaltigkeitsanforderungen auf freiwilliger Basis einbezogen werden sollen.

Die weiteren wortnehmenden Mitgliedstaaten unterstützten den Ansatz der Reform, den Schutz geografischer Angaben (g. A.) weiter zu stärken. Einige sprachen sich für eine Vereinfachung der Regeln und effizientere Verwaltungsstrukturen aus. Andere unterstrichen das Ziel, die Nutzung des Systems innerhalb Europas auszuweiten. Viele äußerten Bedenken, Verantwortlichkeiten von der Kommission auf EUIPO zu übertragen.

Gemeinsamer Ansatz für Reduktionsziele im Rahmen eines künftigen Rechtsakts über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Estland und neun weitere Mitgliedstaaten informierten den Rat über ihre Bedenken gegen den vorab bekannt gewordenen Entwurf der Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Diese und weitere Mitgliedstaaten stellten die Zielsetzung der geplanten Verordnung zwar nicht grundsätzlich in Frage, sie kritisierten aber die von der Kommission geplanten Reduktionsziele als zu ambitioniert.

Die Gruppe der Mitgliedstaaten äußerten Befürchtungen, dass die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln gefährdet werden könnte. Sie betonten, dass zunächst Folgenabschätzungen vorgelegt und die Verfügbarkeit alternativer Pflanzenschutzverfahren ausreichend gewährleistet werden müssten. Es sei nicht richtig, die Reduktionsziele auf Ebene jedes Mitgliedstaates erreichen zu wollen. Vielmehr sollten das Ausgangsniveau der Pflanzenschutzmittel-Anwendung und Unterschiede der landwirtschaftlichen Produktion in den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.

Deutschland begrüßte die ehrgeizigen Reduktionsziele der Farm-to-Fork-Strategie und betonte, dass die Anstrengungen im Klima- und Biodiversitätsschutz keinesfalls nachlassen dürften. Deshalb sei die Reduzierung der Anwendung und Risiken von Pflanzenschutzmitteln in jedem Fall geboten. Der Entwicklung alternativer Pflanzenschutzmittel komme dabei eine wichtige Rolle zu. Deutschland gehe davon aus, dass die Kommission am 22. Juni 2022 den Verordnungsentwurf wie angekündigt vorlegen werde.

Kommissarin Stella Kyriakides erwiderte in der Aussprache, dass keine vollständigen Verbote geplant seien, sondern nur der übermäßige Einsatz und die verbundenen Risiken so weit wie möglich gemindert werden sollten. Das sollte aus ihrer Sicht konsensfähig sein. Denn zum einen werde hieran bereits engagiert und erfolgreich gearbeitet. Zum anderen sei dies der Wille und Auftrag der Bürgerinnen und Bürger in der EU, wie z. B. auch die Konferenz zur Zukunft der EU gezeigt habe. Die Mitgliedstaaten könnten beim Studium des Vorschlags erkennen, dass viele ihrer Forderungen darin aufgenommen wurden; Ausgangspositionen und bereits erbrachte Anstrengungen würden berücksichtigt. Die Kommission arbeite auch intensiv daran, den Landwirten gangbare Alternativen anzubieten. Angesichts der Klimakrise könne die EU nicht untätig bleiben. Dabei sollten jedoch weder die Interessen der Verbraucher noch die der Landwirte vernachlässigt werden.

Afrikanische Schweinepest (ASP): derzeitige Lage und Ausblick

Kommissarin Kyriakides informierte den Rat über aktuelle Entwicklungen bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und den Stand der Bekämpfungsmaßnahmen. Die Kommissarin betonte dabei besonders die Gefahren einer Fernverbreitung der ASP durch menschliche Vektoren mit kontaminierten Lebensmitteln. Hier seien Kampagnen zur Sensibilisierung der Bevölkerung notwendig. Darüber hinaus unterstütze die Kommission die Mitgliedstaaten weiterhin koordinierend bei der Seuchenbekämpfung und bei der Entwicklung von Impfstoffen. Die Kontrolle der Wildschweinpopulation sei ein weiteres wichtiges Element, das am 27. September 2022 bei einer hochrangigen Konferenz in Brüssel thematisiert werde. Zu der Konferenz würden neben Stakeholdern auch die Agrar- und die Umweltminister eingeladen.

Deutschland dankte der Kommission für ihre Initiativen zur Eindämmung der ASP, die konsequent weiterverfolgt und intensiviert werden sollten. Um das Seuchengeschehen in den Griff zu bekommen, unterstütze Deutschland die Umsetzung neuer Konzepte zur Bekämpfung der ASP und zur angemessenen Reduzierung der Wildschweinpopulation. Darüber hinaus beteilige sich Deutschland mit eigenen Forschungsinitiativen an der Entwicklung von geeigneten Impfstoffen gegen die ASP.

Wir dankten der Kommission auch für die Initiative, mit einer Informationskampagne das Problembewusstsein der Bevölkerung weiterhin zu intensivieren und zu erweitern, um die Einschleppung der ASP über kontaminierte Lebensmittel zu verhindern. Mehrere Mitgliedstaaten äußerten sich ähnlich und plädierten für hohe Wachsamkeit bezüglich der ASP. Die Kommission wurde gebeten, sich mit den Handelspartnern für regionale Ansätze einzusetzen und weitere finanzielle Unterstützung für Erzeuger zu prüfen.

Erschienen am im Format Aktuelles

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