Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 18. Juli 2022 in Brüssel

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Bundesminister Özdemir

Zusammenfassung

Die neue tschechische Ratspräsidentschaft stellte ihr Arbeitsprogramm für die nächsten 6 Monate vor, das unter dem Motto „Europe as a Task: Rethink, Rebuild, Repower“ steht und im Bereich Landwirtschaft und Fischerei insbesondere die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung in den Fokus stellt.

Ein Schwerpunkt der Tagung war der Vorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, der erstmals im Rat beraten wurde. Durch ihn sollen die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ im Bereich Pflanzenschutz festgeschrieben werden. Es geht insbesondere um die Reduzierung der Verwendung und des Risikos chemischer Pflanzenschutzmittel um 50 % bis 2030. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten äußerte sich kritisch.

Der Rat befasste sich erneut mit der Lage auf den Agrarmärkten. Erörtert wurden insbesondere die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Ernährungssicherheit sowie die Maßnahmen für die europäische Landwirtschaft und den Stand ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang wiesen Ungarn und andere Mitgliedstaaten auf die derzeit vorherrschende Dürre und ihre Folgen für die Landwirtschaft hin.

Zudem beriet der Rat den Stand der Genehmigung der GAP-Strategiepläne. Die Mitgliedstaaten sprachen sich für einen schnellen Abschluss der Genehmigungsverfahren aus.

Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zu den „Strategischen Leitlinien der Kommission für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Aquakultur in der EU für den Zeitraum 2021 bis 2030“.

Unter dem Punkt „Sonstiges“ berichtete die Präsidentschaft dem Rat über den Stand der Beratungen des Verordnungs-vorschlags zu entwaldungsfreien Lieferketten.

Deutschland thematisierte gemeinsam mit Dänemark und weiteren Mitgliedstaaten den Tierschutz bei Tiertransporten und drängte auf eine Überarbeitung der geltenden EU-Gesetzgebung.

Zu der jüngst von der WTO-Ministerkonferenz gefassten Erklärung zu SPS (sanitäre/phytosanitäre Maßnahmen) legte Frankreich zusammen mit anderen Mitgliedstaaten eine Erklärung vor.

Im Einzelnen

TOP Arbeitsprogramm der tschechischen Ratspräsidentschaft

Der neue tschechische Präsident des Agrarministerrats, Minister Nekula, stellte das Arbeitsprogramm für die nächsten 6 Monate vor. Dieses stehe unter dem Motto „Europe as a Task: Rethink, Rebuild, Repower“.

Im Bereich Landwirtschaft und Fischerei werde insbesondere die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung im Lichte des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Fokus stehen. Außerdem sollen die Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln, die weitere Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), verschiedene Vorhaben zur Lebensmittelkennzeichnung, geografische Herkunftsbezeichnungen, die Vermeidung von Entwaldung, das Tierwohldossier sowie die Aquakultur im zweiten Halbjahr behandelt werden.

Folgende Termine für Ratssitzungen seien geplant: 15.-16. September (informelle Ratssitzung in Prag); 26. September in Brüssel; 17.-18. Oktober in Luxemburg; 21. November (und ggf. 22. November) sowie 12.-13. Dezember in Brüssel.

TOP Vorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Kommissarin Kyriakides stellte den Vorschlag vom 22. Juni 2022 zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vor. Künftig sollen die Maßnahmen der Richtlinie 2009/128/EG konkretisiert und die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ im Bereich Pflanzenschutz festgeschrieben werden. Es gehe insbesondere um die rechtliche Verankerung der Reduzierung der Verwendung und des Risikos chemischer Pflanzenschutzmittel um 50 % bis 2030. Dazu sollten die Mitgliedstaaten rechtsverbindliche nationale Vorgaben zur Reduzierung des Pflanzenschutzmittel­einsatzes um mindestens 35 % einführen. Zudem sehe der Entwurf strikte Regeln für die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes, ein Verbot von allen Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten einschließlich aller Natura 2000-Gebiete und Unterstützungsmaßnahmen für den nötigen Übergangszeitraum vor. Die Regelungen sollen vereinfacht und ein Ausgleich aus Mitteln der GAP zur Unterstützung der Landwirte gewährt werden, damit die Umstellung ermöglicht wird.

Der Rat führte eine erste Orientierungsaussprache. Die Mitgliedstaaten stellten die Notwendigkeit von Verbesserungen beim Pflanzenschutz grundsätzlich nicht infrage, äußerten sich aber überwiegend mit kritischen Anmerkungen und hielten mehrheitlich noch Änderungen am Vorschlag der KOM für erforderlich:

  • Die Ausgangssituation und Vorleistungen in den Mitgliedstaaten müssten berücksichtigt werden. Wenn ein Mitgliedstaat den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Vergangenheit bereits stark reduziert habe, dürfe er nicht benachteiligt werden. Die unterschiedlichen Strukturen in den Mitgliedstaaten müssten angemessen beachtet werden.
  • Die Ernährungssicherheit müsse vorrangig sichergestellt werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft dürfe nicht beeinträchtigt werden.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse müssten herangezogen werden; allein auf Mengen abzustellen, sei nicht sachgerecht, vielmehr müsse die Art der Pflanzenschutzmittel in den Blick genommen werden. Die Forschung im Hinblick auf alternative Pflanzenschutzmittel müsse verstärkt werden; Produkte mit geringem Risiko sollten in der Zwischenzeit weiterhin zugelassen bleiben.
  • Der Verwaltungsauswand durch die vorgeschlagenen Regelungen sei unverhältnismäßig hoch (insbesondere die Einrichtung weiterer Datenbanken).
  • Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.
  • Ein Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Natura 2000-Gebiete müsse überdacht werden.
  • Die GAP-Strategiepläne seien bereits weitgehend mit der Kommission abgestimmt und sollten jetzt nicht erneut geändert werden müssen; dies gelte insbesondere auch vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips.

Bundesminister Özdemir befürwortete das Reduktionsziel der Strategie bei Pflanzenschutzmitteln und begrüßte die Bestrebungen der Kommission, diesen Bereich weitgehend in der EU zu harmonisieren. Die Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise dürfe auch vor dem Hintergrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine nicht vernachlässigt werden. Eine transparente Messung des Fortschritts müsse sichergestellt werden. Der Verordnungsentwurf werde nun sorgfältig geprüft.

Positiv zum bzw. offener hinsichtlich des Ambitionsniveaus des Vorschlags äußerten sich wie wir auch Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich und Schweden, obwohl auch sie einige Punkte ansprachen, die ihrer Meinung nach nachgebessert werden müssten, wie etwa die Regelungen zu den sensiblen Gebieten.

Kommissarin Kyriakides betonte in ihrer Replik, dass es sich um einen ambitionierten Vorschlag handele, der notwendig sei, weil die gegenwärtige Pflanzenschutzpraxis ein Risiko für die Bestäuber darstelle und eine langfristige Ernährungssicherheit nur erreicht werden könne, wenn die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ umgesetzt würden.

TOP Nationale Strategiepläne zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Der Vorsitz verwies einleitend auf die Reform der GAP, die als wesentliche Elemente die Ergebnisorientierung und größere Spielräume für die Mitgliedstaaten beinhalte. Derzeit würden notwendige Änderungen der vorgelegten Strategiepläne von den Mitgliedstaaten mit der Kommission erörtert. Dabei habe der Angriffskrieg gegen die Ukraine die Ernährungssicherheit in den Fokus gerückt; es müsse ein Gleichgewicht mit den Umweltzielen erreicht werden.

Kommissar Janusz Wojciechowski informierte über den Stand der Annahme der eingereichten GAP-Strategiepläne. Er betonte, dass alle Strategiepläne spätestens bis Ende des Jahres genehmigt werden sollen. Das Sekundärrecht sei vorbereitet. Die Kommission habe innerhalb der vorgesehenen 3-Monats-Frist die Observation Letters an die Mitgliedstaaten versandt. Bei fünf Mitgliedstaaten starte jetzt bereits der Annahmeprozess, der ca. 6 Wochen dauern werde. Die Herausforderungen wegen des Angriffskrieges Russlands habe die Kommission auch durch europäische Maßnahmen angegangen, insbesondere mit der Krisenmaßnahme nach Art. 219 der gemeinsamen Marktordnung und den „Solidaritätskorridoren“. 

Die GAP-Strategiepläne sollten dazu beitragen, die Ziele des European Green Deal zu erreichen, zum Beispiel im Bereich Agroforst und Bodenschutz. Die Kommission strebe dabei ein Gleichgewicht zwischen Green Deal und Ernährungssicherheit an. Bezogen auf die Forderungen von Mitgliedstaaten, durch Ausnahmen von den Verpflichtungen des Fruchtwechsels (GLÖZ 7) und der Flächenstilllegung (GLÖZ 8) für 2023 einen Beitrag zur Stärkung der Erzeugung zu leisten, sei ein Vorschlag in der KOM-internen Abstimmung und werde am 20. Juli dem Kollegium präsentiert.

Die meisten Mitgliedstaaten forderten einen schnellen Abschluss des Genehmigungs­prozesses, weil die Landwirtschaft Planungssicherheit benötigte und die neuen IT-Systeme mit ausreichend zeitlichem Vorlauf installiert werden müssten. Viele Mitgliedstaaten forderten Übergangszeiten für die Erreichung des höheren Umwelt­ambitionsniveaus der neuen GAP.

Bundesminister Özdemir führte aus, die Anmerkungen zum deutschen Strategieplan würden derzeit intensiv mit der Kommission erörtert. Die Bundesregierung strebe die Einreichung des geänderten GAP-Strategieplans bis September 2022 und danach eine rasche Annahme durch die Kommission an. Nach den bisherigen Gesprächen mit der Kommission sei absehbar, dass Anpassungen der nationalen Verordnungen notwendig sein werden. Zudem sei die Programmierung von für die Umsetzung notwendigen IT-Systemen schwierig, solange keine Planungssicherheit bestehe.

Das Ziel der langfristigen Ernährungssicherheit sei angesichts der aktuellen militärischen Invasion Russlands in die Ukraine wieder besonders in den Fokus gerückt. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die verschiedenen Ziele der GAP gegeneinander ausgespielt würden. Die Transformation des Agrar- und Ernährungs­sektors sei eine Generationenaufgabe, bei der die unterschiedlichen Zielsetzungen gut austariert werden müssten.

Bundesminister Özdemir forderte, ein ehrgeiziges Mindestmaß an Nachhaltigkeit in der ganzen EU sicherzustellen und gleichzeitig die regionalen Besonderheiten der Mitgliedstaaten anzuerkennen. Der Bundesminister ging kurz auf einige Punkte zum deutschen Strategieplan ein, für die er um Flexibilität der KOM warb.

Kommissar Wojciechowski zeigte abschließend Verständnis für den Standpunkt vieler Mitgliedstaaten mit Blick auf die Ernährungssicherheit sowie für die Forderungen nach Planungssicherheit. Er zeigte sich zuversichtlich, dass bis Ende des Jahres alle Strategiepläne angenommen werden könnten. Dabei wies er darauf hin, dass Änderungen und Anpassungen an den Plänen auch nachträglich einmal pro Jahr vorgenommen werden könnten.

TOP Lage auf den Agrarmärkten

Der Rat befasste sich wie in den vergangenen Sitzungen mit den aktuellen Entwick­lungen auf den Agrarmärkten mit einem Fokus auf der globalen Ernährungssicher­heit infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

Kommissar Wojciechowski informierte, dass Getreideexporte voraussichtlich wieder über die Seehäfen erfolgen könnten; eine konkrete Einigung stehe aber noch aus und die genauen Mengen seien auch noch offen. Zudem seien die Logistikkosten insbe­sondere wegen höheren Versicherungsprämien deutlich gestiegen. Die „Solidaritäts­korridore“ hätten zwar eine beträchtliche Ausweitung der Exporte im Juni erlaubt. Die Ukraine müsse aber ca. 5 Mio. t Getreide pro Monat ausführen; über die Soli­daritätskorridore könne lediglich ein Teil davon exportiert werden. Die hohen Kosten für Logistik und Lagerhaltung würden die ukrainische Landwirtschaft belasten.

Vor diesem Hintergrund habe die Kommission am 1. Juli 2022 ein Paket mit 500 Mio. € beschlossen. Die internationale Geberkonferenz von Lugano habe sich zudem auf ein Hilfspaket in Höhe von 1,9 Mrd. $ (inkl. 500 Mio. $ für die Landwirtschaft) geeinigt.

Die Weizenproduktion in der EU liege 2022 voraussichtlich bei 125 Mio. t, so dass 38 Mio. t exportiert werden könnten. Damit könne die EU einen Beitrag leisten, um den weltweiten Mangel an Weizen zu lindern.

Die Preise für Düngemittel seien besorgniserregend hoch, so dass es zu geringeren Erträgen im nächsten Jahr kommen könne. Auch die sich häufenden Extremwetter­ereignisse könnten die Produktion negativ beeinflussen. Große Risiken gebe es zudem wegen einer möglichen Gasverknappung im kommenden Winter. Die Lebensmit­telindustrie habe gefordert, bevorzugt berücksichtigt zu werden. Die Mitgliedstaaten sollten bei diesen Fragen eng zusammenarbeiten.

Der Rat war sich einig, dass es gemeinsamer Anstrengungen bedarf, die Ukraine zu unterstützen. Mit Logistikunternehmen und den zuständigen Behörden müssten nun insbesondere der Straßen- und Schienentransport ausgeweitet werden. Einige Mit­gliedstaaten wiesen auf die Möglichkeit hin, dass über ihre Länder Alternativrouten verlaufen könnten (Baltische Staaten, Bulgarien und Griechenland).

Im Zusammenhang mit der Marktlage berichtete Ungarn über die aktuelle Dürre­situation, die dringend Maßnahmen erfordere. Die Produktion in der EU müsse gesteigert werden.

Da die gestiegenen Betriebsmittelkosten den Sektor stark belasteten, forderten einige Mitgliedstaaten weitere EU-Beihilfen. Dabei müssten wegen der zunehmenden Dürren auch Investitionen in Bewässerung förderfähig sein. Viele Mitgliedstaaten teilten mit, dass aufgrund von Dürre eine geringere Produktion erwartet werde. Vor diesem Hintergrund wurden von einer Reihe von Mitgliedstaaten auch unter diesem Tagesordnungspunkt Ausnahmen von GLÖZ 7 und 8 sowie Flexibilität seitens der Kommission gefordert.

Bundesminister Özdemir berichtete über eine Einschätzung zur Getreideernte für Deutschland (rd. 41,2 Mio. t). Die für viele Weltregionen wichtigen Agrarexporte aus der Ukraine müssten auf alternativen Verkehrswegen gesteigert werden. Auch eine Zusammenarbeit mit Eisenbahnunternehmen sei angezeigt. Die Güterver­kehrs­unternehmen bräuchten zur Planungssicherheit aber belastbare Aussagen zur Dauer und Menge der Transporte. Ein gemeinsames Treffen der Agrar- und Verkehrs­minister der Ukraine und der angrenzenden EU-Mitgliedsstaaten könne die Umset­zung des EU-Aktionsplans vereinfachen.

Bezüglich einer Verschiebung der Fruchtwechselvorschrift (GLÖZ 7) zur Erhöhung des Weizenangebots solle die Kommission sehr zeitnah einen Vorschlag vorlegen.

Die länger anhaltende Dürresituation führe drastisch vor Augen, dass die Auswir­kungen des Klimawandels EU- und weltweit immer deutlicher spürbar werden.

TOP Strategische Leitlinien der Kommission für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Aquakultur in der EU für den Zeitraum 2021 bis 2030

Die Kommission hatte im Jahr 2021 „Strategische Leitlinien für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Aquakultur in der EU für den Zeitraum 2021 bis 2030“ veröffent­licht. Der tschechische Ratsvorsitz präsentierte dem Rat die unter französischem und tschechischem Vorsitz erarbeiteten Ratsschlussfolgerungen. Kommissar Sinkevičius betonte die Wichtigkeit dieses Dossiers für die Unabhängigkeit des Sektors auch im Hinblick auf Ernährungssicherheit und Umweltpolitik.

Die wortnehmenden Mitgliedstaaten dankten für die Erarbeitung der Ratsschlussfolgerungen und unterstützten das Ziel, einen nachhaltigen, widerstandsfähigen und wettbewerbsfähigen Meeres- und Süßwasseraquakultur­sektor aufzubauen. Einige Mitgliedstaaten betonten, dass diesem Ziel eine angemes­sen hohe Priorität eingeräumt werden müsse.

Auch Bundesminister Özdemir unterstützte den ausgewogenen Text der Ratsschluss­folgerungen und sprach sich dafür aus, die ökologische Aquakultur im Sinne der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ auszubauen. Er wies auf zu lösende Zielkonflikte von Aqua­kulturstrategie und EU-Umweltrecht sowie auf Schwierigkeiten in Zusammenhang mit Prädatoren (z. B. Kormoranen) hin.

Die Ratsschlussfolgerungen (Dok. 10725/22) wurden vom Rat angenommen.

TOP Sonstiges

Tiertransporte

Mit einem gemeinsam von Dänemark, Deutschland, Belgien, Niederlande und Schweden erarbeiteten Positionspapier (Dok. 11061/22) haben sich diese Mitglied­staaten an die Kommission gewandt und konkrete Verbesserungsvorschläge zu Tiertransporten übermittelt.

Bundesminister Özdemir betonte die Notwendigkeit von Verbesserungen insbeson­dere bei den Transportzeiten, die auf acht Stunden begrenzt werden sollten. Bestimmte Langstreckentransporte müssten ganz verboten werden. Der Bundes­minister wies darauf hin, dass das Positionspapier deutlich ambitionierter sei als die Empfehlungen des Europäischen Parlaments.

Auch viele andere Mitgliedstaaten äußerten grundsätzliche Zustimmung zu dem Positionspapier. Andere Mitgliedstaaten wiesen auf die Notwendigkeit von Tiertransporten hin. Denn die Schlachthöfe lägen in einigen Regionen weit entfernt, so dass eine Begrenzung auf 8 Stunden nicht umsetzbar sei. Zudem sei genaue Folgenabschätzung erforderlich.

Kommissarin Kyriakides dankte für das Positionspapier der fünf Mitgliedstaaten, das wichtige Ansätze enthalte. Sie wies darauf hin, dass die geltenden Regelungen mehr als 15 Jahre alt seien. Daher gebe es beispielsweise neue Möglichkeiten für die Überwa­chung der Tiertransporte, die sie nutzen wolle, z. B. durch die Digitalisie­rung.
Die Kommission habe die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bereits um Stellungnahmen gebeten, sie werde im September fünf Gutachten zum Thema Tierschutz vorlegen. Für 2023 plane die Kommission im Einklang mit dem Zeitplan der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ die Novelle des EU-Tierschutzrechts und in diesem Rahmen die Überarbeitung der Transportvorschriften. Diese werde sich der Langstreckentransporte, der nicht abgesetzten Tiere sowie der digitalen Kontrollen annehmen.

Entwaldungsfreie Lieferketten

Der Vorsitz wies einleitend darauf hin, dass der Umweltrat der allgemeinen Aus­richtung des Rates am 28. Juni 2022 zugestimmt habe. Der Verordnungsvorschlag sehe unternehmerische Sorgfaltspflichten (Due Diligence) für das Inverkehrbringen auf dem EU-Binnenmarkt von bestimmten Agrargütern (Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz) und daraus gewonnene Produkten vor, um zu dokumentieren, dass diese nicht auf Flächen produziert wurden, auf denen eine Entwaldung oder Walddegradierung stattgefunden hat. Unternehmen müssten in einem Sorgfalts­pflichten-Statement bestätigen, dass ihre Lieferketten bzgl. der o.g. Rohstoffe ent­waldungsfrei sind. Der Verordnungsvorschlag sehe eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten vor, das zu kontrollieren. Die Ratspräsidentschaft werde die anstehende Verhandlung mit dem Europäischen Parlament im Trilog mit Priorität führen.

Bundesminister Özdemir unterstützte den Vorschlag, da er einen notwendigen Beitrag zur Reduzierung der globalen Entwaldung leisten könne. Deutschland habe im Sinne der Kompromissfindung verschiedene Wünsche zur ambitionierteren Ausgestaltung der Regelung zurückgestellt. Die Allgemeine Ausrichtung sei jedoch eine gute Grundlage für die Trilogverhandlungen.

Auch andere Mitgliedstaaten betonten, dass ihre Positionen in der Allgemeinen Ausrichtung nicht vollständig abgebildet seien, und mahnten zum Teil, dass das Gleichgewicht zwischen Verhältnismäßigkeit und Ambitionsniveau des Vorschlags nicht gefährdet werden dürfe. Für die weiteren Verhandlungen sagten die Mitgliedstaaten dem CZE-Vorsitz ihre Unterstützung zu.

Umsetzung der SPS-Erklärung der 12. WTO Ministerkonferenz (Erklärung von 12 Mitgliedstaaten)

Der Vorsitz führte einleitend aus, dass die auf der 12. Ministerkonferenz (MK12) der Welthandelsorganisation im Konsens aller WTO-Mitglieder verabschiedete Erklärung zu sanitären und phytosanitären Maßnahmen (SPS) einen Meilenstein darstelle.

In einem von 12 Mitgliedstaaten getragenen Dokument auf Initiative von Frankreich wird die Kommission aufgefordert, dieses Thema mit Priorität zu behandeln und die Führung in einer Arbeitsgruppe zu Nachhaltigkeit zu übernehmen. Die Kommission solle sich für die internationale Berücksichtigung des EU „Vom Hof auf den Tisch“-Ansatzes einsetzen.

Viele wortnehmende Mitgliedstaaten forderten, dass die hohen EU-Standards auch für Produkte aus Drittstaaten gelten müssten, um Wettbewerbsnachteile der europäischen Landwirtschaft zu vermeiden. Viele unterstrichen, dass ein Engagement in multilateralen Foren zur Umsetzung des Europäischen Green Deal und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ notwendig sei, um die Nachhaltigkeitsziele auch global zu erreichen.

Bundesminister Özdemir unterstützte das Anliegen grundsätzlich; die Kommission sah er hier bereits auf einem guten Weg. Insbesondere die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im internationalen Handel sei für Deutschland ein wichtiges Anliegen. Er unterstütze die Aktivitäten der Kommission, diese im Rahmen der WTO weiter international zu verankern, und er gehe davon aus, dass die Mitglied­staaten dabei eng eingebunden würden.

Kommissarin Kyriakides sagte zu, die Kommission werde sich aktiv in den Arbeitsgruppen einzusetzen, und erklärte, sie sehe die Ausarbeitung des SPS-Arbeitsprogrammes als Chance, aktuelle EU-Ansätze innerhalb des SPS Abkommens zu fördern.

Erschienen am im Format Aktuelles

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