Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 21. September 2020 in Brüssel

Ergebnisbericht

Vorsitz: Bundesministerin Julia Klöckner - Leitung der deutschen Delegation: Staatssekretärin Beate Kasch

Zusammenfassung

Im Mittelpunkt der Tagung stand der Meinungsaustausch zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit Blick auf eine Allgemeine Ausrichtung des Rates beim Agrarrat im Oktober 2020. Zudem befasste sich der Rat mit handelsbezogenen Agrarfragen. Außerdem wurde über die Europäische Eiweißpflanzenproduktion, der Nährwertkennzeichnung, das Verbot der Haltung von Legehennen in Käfigen und über die Regionen in äußerster Randlage (POSEI) diskutiert. Deutschland berichtete über die aktuelle Situation bei der Afrikanischen Schweinepest.

Im Einzelnen

TOP GAP nach 2020

Der Rat führte einen intensiven Gedankenaustausch zur GAP-Reform. Auf der Grundlage des Diskussionspapiers des Vorsitzes beriet der Rat über die Grüne Architektur, die Umsetzung der Bestimmungen der Beschlüsse des Europäischen Rates vom 17. bis 21. Juli 2020 zu den Direktzahlungen und über das neue Umsetzungsmodell der künftigen GAP.

Die Vorsitzende (Bundesministerin Klöckner) erläuterte einleitend den Zeitplan für die GAP-Reform. Da auch das Europäische Parlament (EP) das GAP-Reformpaket im Oktober 2020 abschließend beraten wolle, sei es wichtig, dass der Rat in seiner Sitzung am 19./20. Oktober 2020 eine Allgemeine Ausrichtung beschließe. Danach könnten dann die Trilog-Verhandlungen mit dem EP und der Kommission beginnen.

Die Vorsitzende erläuterte das Konzept für verpflichtende Ökoregelungen mit einem Mindestbudget in der ersten Säule der GAP. Im Rat habe sich zwar breite Unterstützung für eine höhere Umwelt- und Klimaambition gezeigt; es bestehe aber auch die Sorge, dass das neue Instrument der Ökoregelungen keine ausreichende Nachfrage bei LandwirtInnen finden werde und dadurch Finanzmittel verfallen könnten. Die Vorsitzende schlage daher eine Lernphase von zwei Jahren für die Einführung der verpflichtenden Ökoregelungen vor. In dieser Phase müssten zunächst alle Möglichkeiten der Mittelumschichtungen innerhalb des Mindestbudgets der Ökoregelungen ausgeschöpft werden, z. B. von einer kaum nachgefragten Ökoregelung zugunsten einer überzeichneten Ökoregelung. Erst, wenn diese Umschichtungen nicht ausreichten, könnten die nicht abgerufenen Mittel für Ökoregelungen für andere Direktzahlungsinterventionen verwendet werden.

Bei den Mitgliedstaaten zeigte sich ein gespaltenes Bild in Bezug auf eine verbindliche Einführung von Ökoregelungen und zum Mindestbudget für Ökoregelungen in der 1. Säule. Einige Unterstützer des Präsidentschaftsvorschlags mahnten Flexibilitätsmechanismen zur Vermeidung möglicher Mittelverluste an.

Im Hinblick auf den Vorschlag der Präsidentschaft für einen Mindestprozentsatz nicht-produktiver Flächen im Rahmen der Konditionalität (GLÖZ 9) nannten die Mitgliedstaaten mehrheitlich 5 % als möglichen Anteil.

Zudem wurde die zielgerichtete Verteilung der Direktzahlungen über Kappung, Degression oder Umverteilungsprämie diskutiert. Die Mitgliedstaaten unterstützten mehrheitlich, Kappung, Degression und Umverteilungsprämie flexibel für ihre länderspezifischen Gegebenheiten nutzen zu können.

Beim neuen Umsetzungsmodell der GAP äußerten die meisten Mitgliedstaaten ihre grundsätzliche Zustimmung zu dem von der Präsidentschaft vorgelegten und in der Arbeitsgruppe diskutierten Kompromisstext. Weitere Anpassungen des Vorsitzes bezüglich der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027, die Vorschläge für KleinerzeugerInnen und zum neuen Umsetzungsmodell wurden überwiegend als konsensfähig angesehen.

Die Vorsitzende schlussfolgerte, dass der Rat dem ehrgeizigen Zeitplan zugestimmt habe. Bei wichtigen Fragen, insbesondere betreffend der Grünen Architektur, müssten die Beratungen aber noch fortgeführt werden, um einen für alle Mitgliedstaaten akzeptablen Kompromiss zu finden.

TOP Handelsbezogene Fragen

Kommissar Wojciechowski berichtete dem Rat über die aktuellen Agrar-Handelsdaten der EU und den letzten Entwicklungen bei den Verhandlungen von Freihandelsabkommen.

Dabei erläuterte er, dass die COVID-Krise in den letzten Monaten hohen Druck auf die Volkswirtschaften ausgeübt habe. Die Lebensmittelversorgung in der EU sei jedoch nie in Gefahr gewesen und der Handel habe in der Krise weiter funktioniert. Die Landwirtschaftsexporte der EU 27 seien von 2018 zu 2019 weiter angestiegen, ebenso die Importe. Langfristig seien die Aussichten auf den globalen Märkten sehr positiv. Die Nachfrage werde weiter anwachsen; hiervon würde auch der EU-Lebensmittelsektor profitieren können.

Der Agrarminister betonte, welchen Erfolg der Abschluss des Abkommens mit China über den Schutz geographischer Herkunftsangaben (GI) nach zehn Jahren Verhandlung darstelle.

Bei den Verhandlungen eines Abkommens mit Großbritannien. bemühe sich die Kommission weiterhin um einen Abschluss bis Ende Oktober 2020 Probleme bestünden aber weiterhin bei den Vereinbarungen zum level-playing-field und der Fischerei. Die Kommission halte aber weiter an ihrem Ziel fest, ein Handelsabkommen ohne Zölle und Quoten zu verhandeln. Sollte dies nicht gelingen, könne nach 2020 kein reibungsloser Handel sichergestellt werden.

Viele Mitgliedstaaten betonten die Kohärenz der Handelspolitik mit anderen Politikbereichen. Das europäische Landwirtschaftsmodell müsse gesichert und insbesondere europäische Standards für Gesundheit, Menschen und Umwelt von eingeführten Produkten eingehalten werden, um ein level-playing-field herzustellen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Erzeuger zu wahren.

Zudem äußerten eine Reihe von Mitgliedstaaten ihr Interesse an der Aktualisierung der kumulativen Folgenabschätzung und baten um zügige Vorlage. Auch die Auswirkungen von Brexit, des Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie (F2F) sollten mit einbezogen und die Analyse auf Ebene der Mitgliedsstaaten herunter gebrochen werden.

Mehrere Mitgliedstaaten sprachen kritisch einzelne Aspekte des EU-MERCOSUR-Abkommens an.

TOP Verschiedenes

Europäische Eiweißpflanzenproduktion

Frankreich stellte die Gemeinsame Erklärung von mehreren Mitgliedstaaten vor, in der sich diese für eine stärkere Förderung der europäischen Eiweißpflanzenproduktion aussprechen.

Agrarkommissar Wojciechowski bestätigte, dass die EU stark abhängig von der Einfuhr von Eiweißpflanzen für Futtermittel sei (bei Soja zu 93 %). Allerdings sei dies nicht bei allen Futtermittelmischungen der Fall. Die Abhängigkeit bei Soja sollte im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen reduziert werden. Die künftige Gemeinsame Agrarpolitik enthalte viele Maßnahmen, die hierzu beitragen könnten.

Einige Mitgliedstaaten befürworteten ausdrücklich die Initiative. Das Anbauen von Eiweißpflanzen in der EU dienen der Erfüllung von Umweltzielen und sei für die Bodengesundheit und CO2-Bindung wichtig

Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in Deutschland

Die deutsche Delegation berichtete über den ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Deutschland und die eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung.

Viele Mitgliedstaaten versicherten ihre Solidarität und Hilfsbereitschaft mit Deutschland. Sie betonten dabei, welche immense Gefahr die ASP für die weltweite Schweineproduktion darstelle. Marktstabilisierende Maßnahmen der Kommission erachteten einige Mitgliedstaaten teilweise als schon jetzt erforderlich; überwiegend waren die Mitgliedstaaten der Auffassung, dass dies von der weiteren Entwicklung abhängig sei. Viele Mitgliedstaaten forderten Kooperation bei der ASP-Bekämpfung sowie die Steigerung der Akzeptanz der ASP-Regionalisierung durch Drittländer.

In diesem Zusammenhang informierte die tschechische Delegation den Rat über die Lage im Schweinesektor und äußerte sich angesichts der ASP besorgt über die künftige Entwicklung.

Erweiterte Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung

Die italienische und die tschechische Delegation - unterstützt von der zyprischen, griechischen, ungarischen, lettischen und rumänischen Delegation - stellten ihr Non-Paper zur erweiterten Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung vor, in dem sie ihre Haltung zur erweiterten Nährwertkennzeichnung beschreiben.

Die deutsche Ratspräsidentschaft strebt an, auf der Ratstagung im Dezember Schlussfolgerungen des Rates zu verabschieden.

Verbot der Haltung von Legehennen in Käfigen

Die tschechische Delegation informierte über eine nationale Initiative zum vollständigen Verbot der Käfighaltung für Legehennen bis zum Jahre 2027. Daher appellierte sie an die Kommission, bis spätestens 2030 einen Vorschlag zum vollständigen Verbot der Haltung von Legehennen in Käfigen in der EU und zur Behandlung der Frage der Einfuhr von Eiern aus Drittländern mit geringeren Tierschutzstandards vorzulegen.

Die Kommission begrüßte den Vorschlag und wies darauf hin, dass dieser ein mögliches Elemente der anstehenden Überprüfung der Tierwohlbestimmungen sei.

Regionen in äußerster Randlage (POSEI) im Rahmen des nächsten MFR

Die spanische Delegation - unterstützt von Portugal, Frankreich und Griechenland - informierte den Rat über die aus ihrer Sicht unzureichende Mittelzuweisung für die Regionen in äußerster Randlage (POSEI) im Rahmen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027.

Kommissar Wojciechowski erklärte, dass die Mittelzuweisung für POSEI auf einen Vorschlag der Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2018 zurückgehe, wonach Einschnitte von -3,9 % vorgeschlagen worden seien. Der Europäische Rat habe im Juli 2020 die GAP-Mittel wieder erhöht, aber zu den POSEI-Mitteln jedoch nicht explizit Stellung genommen, sodass es hier bei den vorgeschlagenen Kürzungen der Kommission bleibe.

Erschienen am im Format Aktuelles

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