Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 17. Oktober 2022 in Luxemburg

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation:Staatssekretärin Bender

Zusammenfassung

In der Fischereipolitik erreichte der Rat eine politische Einigung über die Fangmengen für die Ostsee 2023. Außerdem führte er eine Aussprache über die Bewirtschaftung der Thunfischbestände im Atlantik.

Der Rat beriet über die Lage auf den Agrarmärkten infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Zudem tauschten sich die Mitgliedstaaten darüber aus, wie die ergriffenen Krisenmaßnahmen wirken und welche Auswirkungen der Preisanstieg bei den landwirtschaftlichen Betriebsmitteln hat.

Der Rat nahm Informationen der Kommission zu Agrarhandelsfragen entgegen.

Auf Antrag von Frankreich und Deutschland befasste sich der Rat mit der systematischen Tötung männlicher Küken aus Legelinien. Gemeinsam mit Frankreich warben wir erneut dafür, das Kükentöten EU-weit zu verbieten.

Der Rat befasste sich außerdem mit der Kofinanzierung von Veterinär- und Phytosanitärmaßnahmen, mit dem Wald-Monitoring, mit Carbon Farming, mit der Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern und mit der Versorgungslage bei biologischen Eiweißfuttermitteln.

Im Einzelnen

Fangmöglichkeiten in der Ostsee 2023

Auf der Basis des Kommissionsvorschlags und der intensiven, konstruktiven Beratungen der Regionalgruppe der EU-Ostseeanrainer („BALTFISH“) erreichte der Rat einstimmig eine politische Einigung über die Fangmengen für 2023. Sie wurde auch von der Kommission unterstützt, die von einem verantwortungsvollen Beschluss sprach. Der erzielte Kompromiss steht im Zeichen der weiterhin kritischen Bestandssituation bei westlichem Hering und westlichem Dorsch.

Da sich die Situation dieser für Deutschland wichtigen Bestände in der westlichen Ostsee nicht verbessert hat, muss die gezielte Fischerei wie schon im laufenden Jahr weitgehend geschlossen bleiben. Auch die Regelungen über Beifänge dieser Arten und die Bestimmungen für die Freizeitfischerei werden fortgeschrieben. Bei der Scholle wurde eine moderate Erhöhung der Fangmengen beschlossen.

Staatssekretärin Bender unterstrich, dass die Einigung weiterhin starke Belastungen für die deutsche Ostseefischerei bedeute. Aufgrund der kritischen Bestandssituation sehe die Bundesregierung aber keine Alternativen zur Schließung der gezielten Fischerei auf westlichen Hering und westlichen Dorsch. Die Vorschläge der Kommission würden deshalb von Deutschland mitgetragen.

Deutschland setzte sich nachdrücklich dafür ein, den Schutz des westlichen Ostseeheringsbestandes auch durch Maßnahmen im Skagerrak und Kattegat sowie in der östlichen Nordsee zu unterstützen, wo aktuell ca. 80 % der Fänge aus diesem Bestand getätigt werden. Über diese Maßnahmen wird im Rahmen der trilateralen Konsultationen mit Norwegen und dem Vereinigten Königreich ab Ende Oktober entschieden. Verschiedene Nordsee-Anrainer äußerten sich zu dieser deutschen Forderung – die von anderen Ostsee-Anrainern unterstützt wird – kritisch und verwiesen darauf, dass die im letzten Jahr getroffenen Regelungen in dem Verständnis unterstützt worden seien, dass sie sich nicht verstetigen sollten.

TOP ICCAT-Jahrestagung 2022

Der Rat führte eine Aussprache über die Haltung, die die EU bei der Jahrestagung der Internationalen Kommission für die Erhaltung atlantischer Thunfische (ICCAT; November 2022 in Portugal) vertreten wird.

Staatssekretärin Bender unterstützte die Kommission bei der Beibehaltung und Verschärfung von strengen Bewirtschaf­tungs­maßnahmen zur Bestandserhaltung und weiteren Bestandserholung des Roten Thuns und anderer Arten. Die Vereinbarungen der ICCAT sollten im Einklang mit dem Vorsorgeansatz, mit den Empfehlungen der Wissenschaft, dem EU-Artenschutzrecht sowie der EU-Biodiversitäts­strategie stehen. Sie drängte auch darauf, dass konsequente Schutzmaß­nahmen für den nördlichen und südlichen Bestand des Kurzflossenmako vereinbart werden. Sie begrüßte es, dass die Kommission – auch auf Drängen Deutschlands – einen EU-Vorschlag für den südlichen Bestand zur ICCAT-Sitzung vorlegt.

TOP  Marktsituation

Der Rat befasste sich mit den aktuellen Entwicklungen auf den Agrarmärkten. Im Fokus standen dabei die Folgen, die der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine auf den Agrarmärkten, in der Landwirt­schaft und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern entfaltet. Die Delegationen bekräftigten ihre Solidarität mit der Ukraine und unterstrichen die Bedeutung offener Märkte und Handelswege sowie eines funktionierenden Binnenmarkts.

Die Mitgliedstaaten zeigten sich besorgt über die Steigerungen bei den Preisen der landwirtschaftlichen Betriebsmittel und bei den Verbraucherpreisen. Sie berichteten über die ergriffenen Maßnahmen für die jeweils am stärksten betroffenen landwirt­schaftlichen Sektoren. Viele forderten eine nochmalige Verlängerung des befristeten Beihilferahmens mit angepassten Obergrenzen. Andere verwiesen jedoch auch darauf, dass nicht alle Mitgliedstaaten nationale Beihilfen leisten könnten und daher Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt drohten. Deshalb seien mehr EU-finanzierte Maßnahmen erforderlich.

Die Situation bei den Düngemitteln bezeichneten die Mitgliedstaaten als äußerst problematisch, sie begrüßten die von der Kommission angekündigte Vorlage einer Düngemittelstrategie.

Staatssekretärin Bender verurteilte die russische Aggression auf die Ukraine und befürwortete fortgesetzte Anstrengungen, Agrarexporte der Ukraine auf alternativen Verkehrswegen zu steigern. Sie betonte auch die Bedeutung eines funktionieren­den Binnenmarkts. Sie berichtete über die in Deutschland fristgerecht abgewickelte Anpassungsbeihilfe auf Grundlage des Art. 219 GMO und die ergänzende Kleinbeihilfe auf Grundlage des befristeten Krisenrahmens der EU für staatliche Beihilfen. Staatssekretärin Bender begrüßte das Vorhaben der Kommission, für alle Mitgliedstaaten einen einheitlichen Beihilferahmen für erhöhte Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu schaffen. Sie verwies auf die in Deutschland angekündigte Strom- und Gaspreisbremse für die privaten Haushalte und die Wirtschaft, deren Details jetzt zügig ausgearbeitet würden. Sie betonte dabei, dass nationale Energiesubventionen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen sollten.

Staatssekretärin Bender äußerte sich besorgt über die massive Verteuerung landwirtschaftlicher Betriebsmittel, insbesondere Düngemittel. Sie begrüßte die Ankündigung einer Mitteilung zu einer EU-Düngemittelstrategie. Die aktuellen Probleme zeigten, dass auch eine höhere Flächen-, Nährstoff- und Energieeffizienz und eine Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise notwendig seien.

TOP  Handelsbezogene Agrarfragen

Der Rat nahm einen Bericht von Kommissar Wojciechowski zu zur Situation der internationalen Agrarmärkte und der globalen Ernährungssicherung nach der russischen Aggression auf die Ukraine entgegen. Der Kommissar beschrieb, dass die EU-Solidaritätskorridore für die Ukraine und die teilweise wiedereröffneten ukrainischen Schwarzmeerhäfen zu einer spürbaren Entspannung auf den Weltmärkten geführt hätten, wovon gerade auch ärmere Länder profitiert hätten. Die weitere Offenhaltung der ukrainischen Exportwege sei jedoch nicht gesichert, hier würden weitere Anstrengungen nötig sein. Der Kommissar berichtete auch zum Stand multilateraler und bilateraler Verhandlungen.

Die Mitgliedstaaten bekräftigten ihre Solidarität mit der Ukraine und ihre Unterstützung für die internationalen Bemühungen hinsichtlich der Solidaritäts-Routen für die Ukraine und für die Offenhaltung der internationalen Märkte und Handelswege. Sie befürworteten überwiegend die Integration von Gesundheits-, Nachhaltigkeits- und Klimazielen in die internationale Handelspolitik. Die Anwendung dieser Standards müsse jedoch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit erfolgen, um Wettbewerbsnachteile für die europäischen Land­wirte zu vermeiden. Die Delegationen äußerten sich unter­stützend zu den multilateralen Aktivitäten der Kommis­sion, in Bezug auf die laufenden bilateralen Handelsgespräche unterstrichen viele die Notwendigkeit, die Auswirkungen der Abkommen auch vor dem Hintergrund der veränderten Situation zu überprüfen und sensible Produkt­sektoren zu schützen.

Wir dankten der Kommission für ihren ausführlichen Bericht und die Maßnahmen, die zur Unterstützung der Ukraine bei der Steigerung ihrer Agrarexporte über alternative Verkehrswege ergriffen wurden. Wir traten mit Nachdruck dafür ein, den EU-Aktionsplan zur Ertüchtigung der Solidaritätskorridore zügig umzusetzen. Grundsätzlich sei es – wie die aktuelle Krise zeige – auch wichtig, die Abhängigkeiten von einzelnen Märkten und Rohstoffquellen zu reduzieren und Lieferketten zu diversifizieren. Wir betonten daher unsere Unterstützung für eine aktive EU-Handelspolitik, die zugleich die Nachhaltigkeitsziele der EU voranbringt. Die Transformation hin zu Nachhaltigkeit und die Weiterentwicklung unserer Handelsbeziehungen müssten Hand in Hand gehen. Wir sprachen uns dafür aus, seitens der EU alles dafür tun, die WTO-Agrarverhandlungen wieder in Gang zu bringen, damit dringende Fragen der Ernährungssicherung und Nachhaltigkeit gelöst werden. Vorbildlich sei das bilaterale Abkommen mit Neuseeland, bei dem es gelungen sei, ein ehrgeiziges Nachhaltigkeitskapitel zu verankern. Künftig sollten zudem neben Arbeits- und Sozialstandards auch das Übereinkommen über biologische Vielfalt in den Sanktionsansatz der EU aufgenommen werden.

TOP Sonstiges

Tötung männlicher Küken

Deutschland und Frankreich kritisierten erneut die ethisch nicht vertretbare Praxis der systematischen Tötung männlicher Eintagsküken aus Legelinien und forderten die Kommission auf, diese Praxis im Rahmen der Überarbeitung des EU-Tierschutzrechts EU-weit zu verbieten.

Staatssekretärin Bender betonte, die von Deutschland, Frankreich und anderen Ländern bereits ergriffenen nationalen Verbote belegten, dass das Kükentöten in der ganzen EU beendet werden könne. Eine große Zahl von Mitgliedstaaten unterstützte das Anliegen grundsätzlich und verwies auf die erwartete Folgenabschätzung, die von der Kommission erarbeitet wird. Einige Mitgliedstaaten unterstrichen auch die Notwendigkeit, die Landwirtschaft während einer Übergangszeit zu unterstützen.

Kommissarin Kyriakides dankte Frankreich und Deutschland, begrüßte die Diskussion und zeigte sich erfreut über die starke Zustimmung. Die Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten, die bereits Verbote umsetzen, würden für einen ausgewogenen Vorschlag der Kommission eine wichtige Grundlage sein. Die laufende Folgenabschätzung werde die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen, diese könnten aber keine Fortsetzung dieser Praxis rechtfertigen.

Biologische Eiweißfuttermittel aus der Ukraine

Dieser von Litauen unter Sonstiges eingebrachte Punkt wurde gleichzeitig mit dem Marktbericht aufgerufen. Litauen forderte die Mitgliedstaaten auf, wieder biologische Eiweißfuttermittel aus der Ukraine zu beziehen. Der Import dieser Futtermittel unterstütze die Ukraine auch wirtschaftlich und Lieferungen seien nach Engpässen inzwischen wieder möglich. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb auf Ausnahmeregelungen verzichten, die die Fütterung von konventionellen Eiweißfuttermitteln in der biologischen Tierhaltung erlauben.

Staatsekretärin Bender unterstützte das Anliegen Litauens. Die Versorgungsengpässe, die es zu Kriegsbeginn auch in Deutschland gab, seien weitgehend überwunden. Die in den Bundesländern erteilten Ausnahmeregelungen würden deshalb in Kürze auslaufen.

Kofinanzierung Veterinär- und Phytosanitärmaßnahmen

Österreich und Ungarn kritisierten – unterstützt von zahlreichen Delegationen einschließlich Staatssekretärin Bender für Deutschland das Vorhaben der Kommission, die Kofinanzierungssätze zur Unterstützung von Dringlichkeitsmaßnahmen und Programmen im Veterinär- und Phytosanitär-Bereich zu kürzen. Solche Kürzungen könnten die Fähigkeit der Mitgliedstaaten gefährden, das bisher erreichte hohe Niveau der Pflanzen- und Tiergesundheit sowie der Lebensmittelsicherheit in der EU aufrechtzuerhalten. Die Mitgliedstaaten forderten die Kommission auf, die Prioritäten der Mittelverwendung transparent zu diskutieren und im mehrjährigen Finanzrahmen Ressourcen zu identifizieren, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Anwendung des einschlägigen Pflanzengesundheits- und Veterinärrechts­rahmens sicherzustellen. Verschiedentlich wurde vorge­schlagen, die aufwändigen Monitoring-Programme zur Tierseuche BSE zu zurückzufahren, um knappe Ressourcen für aktuelle prioritäre Maßnahmen verfügbar zu machen.
Kommissarin Kyriakides warb um Verständnis für das Vorgehen der Kommission und den Vorschlag einer zeitlich befristeten Kürzung der Kofinanzierung. Sie verwies auf das in den letzten Jahren gehäufte Auftreten von Tierseuchen und Pflanzenschäd­lingen, die aufwändige Dringlichkeits­maß­nahmen erforderlich machten und deren Mittelbedarfe nicht im Haushalt berücksichtigt seien.

Wald-Monitoring und Waldstrategiepläne

Der Rat befasste sich auf Antrag von Finnland und Österreich – und unterstützt durch zahlreiche Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland – mit der Ausgestaltung des künftigen Waldmonitorings in der EU. Die Delegationen wiesen darauf hin, dass das nationale Waldmonitoring jeweils auf die regionalen Gegebenheiten ausgerichtet sei; einige betonten dabei auch die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Der Informationsbedarf für ein Monitoring auf EU-Ebene sollte deshalb geprüft und in enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten auf den Zweck der Politiken abgestimmt werden. Die Mitgliedstaaten begrüßten insgesamt die Einrich­tung einer Untergruppe zur Vorbereitung der Verord­nung zum Wald-Monitoring und von Waldstrategie­plänen unter dem Dach des Ständigen Forstausschusses.

Kommissar Wojciechowski betonte in seiner Replik, dass die Kommission das Waldmonitoring und die Entwicklung von Waldstrategieplänen in gemeinsamer Zuständigkeit der EU und der Mitgliedstaaten sehe.

Carbon Farming

Die slowakische Delegation stellte eine gemeinsame Erklärung der Visegrád-Gruppe sowie von Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Slowenien zu Carbon Farming vor. Darin wird insbesondere gefordert, ein Geschäftsmodell für Carbon Farming zu entwickeln und alternative Finanzierungsquellen – neben der Gemeinsamen Agrarpolitik – zu erschließen.

Nur wenige Mitgliedstaaten ergriffen zu dem Punkt das Wort. Sie äußerten zum Teil Unterstützung für die Erklärung der Visegrád-Gruppe. Andere befanden, dass zahlreiche Fragen zu klären seien, z. B. die Anforderungen an die Kohlenstoffbindung.

Die deutsche Delegation ergriff zu diesem Punkt nicht das Wort.

Die Bundesregierung befürwortet Maßnahmen der Kohlenstoffbindung in den Landnutzungssektoren, hält jedoch die Entwicklung eines marktbasierten Geschäftsmodells für verfrüht. Zuvor müssten zahlreiche rechtliche und fachliche Fragen geklärt werden, insbesondere wie Kohlenstoff dauerhaft gebunden, Emissionsverlagerungen vermieden und „Greenwashing“ abgewendet werden könnten. Auch sollten zunächst auch bestehende Förderinstrumente im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik genutzt werden.

Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern

Belgien– unterstützt von weiteren Mitgliedstaaten – trug vor, dass aufbereitete Wirtschaftsdünger („RENURE-Düngemittel“) hohes Potenzial als umweltfreundliche Alternative zu chemischen Düngemitteln und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft besäßen. Deshalb sollten ihre Ausbringung auch über die 170 kg/ha-Grenze der EU-Nitratrichtlinie hinaus gestattet und die dazu notwendigen Rechtsänderungen vorgenommen werden. Eine Reihe von Mitgliedstaaten unterstützte das belgische Anliegen. Die Delegationen forderten die Kommission auch auf, das Thema bei der angekündigten Düngemittelstrategie zu berücksichtigen.

Die Kommission erkannte das Potenzial dieser Düngemittel an. Diese würden auch bereits genutzt und durch verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Agrarpolitik gefördert. Ihr Beitrag zum Abbau der Importabhängigkeit werde jedoch begrenzt bleiben.

Deutschland unterstützt das fachliche Anliegen Belgiens im Grundsatz, äußerte sich zu diesem Punkt aber nicht. Wichtig ist aus deutscher Sicht, dass die Anforderungen an aufbereitete Wirtschaftsdünger so hoch sind, dass sie umweltverträglich und mit vergleichbarer Wirksamkeit als Alternative eingesetzt werden können. Es sollten zudem keine Anreize zur Ausdehnung von Tier­beständen entstehen, die unserem Ziel widersprechen würden, die Tierhaltung an der Fläche zu orientieren.

Erschienen am im Format Aktuelles

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