Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 23. September 2024 in Brüssel

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Bundesminister Özdemir

Zusammenfassung 

Zunächst fand ein Austausch zur Bilanz des zweiten Jahres der Umsetzung der GAP-Strategiepläne statt. In diesem Rahmen wurden auch der lettische Punkt unter Sonstiges (AOB) zum Vorgehen der KOM beim Leistungsabschluss zum ersten Leistungsbericht zur Umsetzung des GAP-Strategieplans sowie der litauische AOB zu ELER-finanzierten Investitionen behandelt.

Der Rat führte anschließend einen Meinungsaustausch zu den jährlichen Konsultationen zu den Fangmöglichkeiten für 2025 zwischen der EU mit GBR sowie Norwegen und den Küstenstaaten des Nordostatlantiks. Zudem thematisierte Spanien die dritte Änderungsverordnung zur Fangmengen-Verordnung 2024.

Auf der Tagesordnung stand zudem ein Meinungsaustausch zur Marktlage in der EU, insbesondere nach der russischen Invasion in die Ukraine.

Unter dem TOP Sonstiges wurden des weiteren folgende Punkte thematisiert:

  • die Erhöhung der Obergrenze für De-minimis Beihilfen im Agrarbereich (Antrag von Deutschland zusammen mit Frankreich),
  • das EU-Westbalkan Treffen der Veterinärbehörden,
  • die Berichte von den Sitzungen des FAO-Forstkomitees sowie des FAO Nutztier-Subkomitees,
  • ein Austausch zur Pest der kleinen Wiederkäuer,
  • die gemeinsame Erklärung der MED Agrarministerinnen und –minister zur Bedrohung aufgrund Hitze für den Sektor der Primärproduktion in den Mittelmeermitgliedstaaten,
  • die Notwendigkeit der Aussetzung des verpflichtenden E-Registrierungssystems bei der Nutzung von Pflanzenschutzmitteln,
  • ein Importverbot für Eier aus der Ukraine,
  • automatische Sicherheitsmaßnahmen für Reisimporte von EBA-Staaten,
  • die Waldüberwachungsverordnung,
  • die Afrikanische Schweinepest,
  • die Verbreitung des Blauzungenvirus.

Im Einzelnen

TOP Bilanz des zweiten Jahres der Umsetzung der GAP-Strategiepläne, gemeinsam mit AOB zu Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei der Umsetzung der GAP-Strategiepläne sowie AOB zur Verwendung von ELER-finanzierten Investitionen

Der Rat führte einen Austausch zur Umsetzung der Strategiepläne zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im zweiten Jahr.

Zudem stellten sowohl Lettland eine Note zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei der Umsetzung der GAP-Strategiepläne als auch Litauen eine Note betr. Verwendung von ELER-finanzierten Investitionen vor. Lettland machte deutlich, dass der GAP-Strategieplan weiterhin zu unflexibel sei. Insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Abweichungen seien die seitens der KOM geforderten Nachweise oft schwer zu erbringen und mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Darüber hinaus forderte Lettland, die Antragsjahre 2023 und 2024 als Lernphase einzustufen und auf Kürzungen von EU-Geldern gegenüber den MS in den ersten zwei Jahren zu verzichten. Litauen sprach sich für eine flexiblere und zweckmäßigere Nutzung bestimmter ELER-finanzierten Investitionen, z.B. von Maschinen und Ausstattungsgegenständen, aus und forderte die Zulassung der Mehrfachnutzung.

Agrarkommissar Wojciechowski betonte, dass die Umsetzung der neuen GAP bislang im Grundsatz gelungen, nun jedoch eine Feinjustierung notwendig sei. Die KOM habe die Herausforderungen mit der Umsetzung der GAP-Strategiepläne zur Kenntnis genommen und organisiere am 26.09.2024 einen Workshop mit einem praxisbezogenen Austausch. Zudem sei im Oktober eine Expertenrunde geplant. Allerdings wies er die Kritik an den Leistungsabschlüssen der KOM zurück und forderte vielmehr die MS auf, die vorhandenen Möglichkeiten zu zusätzlicher Flexibilität zu nutzen.

Außerdem kündigte er an, dass weitere Vereinfachungen geplant seien. Aktuell würden zwei Studien durchgeführt, einmal hinsichtlich der Durchführung des GAP-Umsetzungsmodells sowie Vereinfachungen für Landwirtinnen und Landwirte.

Die Mitgliedstaaten forderten weitere Vereinfachungen und Flexibilisierung bei der Änderung der GAP-Strategiepläne, um auf unvorhersehbare Ereignisse angemessen reagieren zu können. Eine Mehrzahl dieser unterstützte zudem den Antrag Lettlands. Außerdem wurde mehrheitlich gefordert, dass bei der Berichterstattung gegenüber der Kommission der Ansatz „need to know“ statt „nice to know“ verfolgt wird.

Bundesminister Özdemir führte aus, dass die Einführung neuer IT-Systeme in Deutschland zu erheblichen Herausforderungen geführt habe. Durch stetige Optimierung der Systeme habe jedoch die reibungslose Umsetzung der GAP sichergestellt werden können. Positiv sei zu berichten, dass in Deutschland die Nachfrage nach den Öko-Regelungen im Vergleich zu 2023 deutlich gestiegen sei.

Weiter forderte er, dass der Fokus der Vereinfachungsdiskussion verstärkt auf übergeordnete strategische Ziele gelegt werden müsse. Außerdem sehe Deutschland die Bewertung der Leistungsberichte sowie des Leistungsabschlusses durch die KOM äußerst kritisch, weshalb die Forderungen Lettlands nach Vereinfachung nachdrücklich unterstützt würden.

Die Präsidentschaft kündigte an, die Ergebnisse der Diskussion in die geplanten Ratsschlussfolgerungen zur Zukunft der GAP einfließen zu lassen.

TOP EU-GB: jährliche Konsultationen zu den Fangmöglichkeiten für 2025 sowie EU-Norwegen und Küstenstaaten: jährliche Konsultationen zu den Fangmöglichkeiten für 2025

Der Gedankenaustausch im Rat diente als Orientierung für die anstehenden Verhandlungen für das Jahr 2025 über die gemeinsam bewirtschafteten Fischbestände. Die Konsultationen müssen bis zum 10. Dezember abgeschlossen werden, um vorläufige Regelungen zu vermeiden.

Kommissar Wojciechowski betonte die Bedeutung eines rechtzeitigen Austauschs für die Festlegung einer EU-Position; KOM strebe faire Einigungen in allen Meeresbecken auf Grundlage der drei Nachhaltigkeitspfeiler an. Der Kommissar verwies auf die größere Zahl von Beständen mit wiss. Nullfangempfehlungen und die weiterhin schwierigen Beziehungen zu GBR, die Ausgangsbedingungen für die EU-NOR Quotentausche und fehlende Aufteilungsvereinbarungen für weit wandernde Arten zwischen den Küstenstaaten des Nordostatlantiks.

Bundesminister Özdemir führte insbesondere aus, dass für DEU die Aufrechterhaltung der ökologischen und ökonomischen Fischereigrundlagen wichtige Anliegen seien. Dazu gehöre auch, die EU-Fischereiinteressen zu wahren. Betr. Nordseehering müssten die Auswirkungen auf den Hering der westl. Ostsee berücksichtigt werden. In Bezug auf das Ende des Übergangszeitraums nach EU-GBR Handels- u. Kooperationsabkommen lehnte der Bundesminister weitere Einschnitte für die EU-Fischerei ab; die Regeln für den gegenseitigen Zugang müssten fortgeschrieben werden. In Bezug auf NOR dankte er der KOM für die hochrangige politische Intervention. Betr. Makrele kritisierte der Bundesminister wegen der Überfischung die partielle Aufteilungsvereinbarung und forderte die Prüfung von Gegenmaßnahmen.

Wie Bundesminister Özdemir forderten auch die weiteren betroffenen MS rechtzeitige Einigungen sowie eine Verteidigung der Interessen der EU und benannten ihre jeweiligen Prioritäten. Eine Reihe der wortnehmenden MS sprach sich dafür aus, dass auch die sozioökonomischen Aspekte angemessen berücksichtigt werden.

TOP Dritte Änderungsverordnung zu den Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände in den Unionsgewässern und für EU-Fischereifahrzeuge in bestimmten Nicht-Unionsgewässern für die Jahre 2024, 2025 und 2026

Auf Bitte Spaniens beriet der Rat den Vorschlag der Kommission für eine Änderung der aktuellen Verordnung zu den Fangmöglichkeiten für 2024. Dieser enthält Fangquoten für Sardelle in den Iberischen Gewässern für den Zeitraum 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025, welche die bis Ende September geltenden vorläufigen Fangquoten ersetzen.

Spanien führte aus, dass der Vorschlag entschieden abgelehnt werde, insbesondere wegen der erheblichen sozioökonomischen Auswirkungen auf die Fischer im Golf von Cadiz.  Einige MS unterstützten Spanien generell, mehrere weitere MS kritisierten das Verbot, in diesen Gebieten Fangquoten zu tauschen.

Kommissar Wojciechowski betonte, dass der KOM-Vorschlag der ICES-Empfehlung entspreche und die Situation in den betroffenen MS angemessen berücksichtigt werde. Auch bei anderen Meeresbecken werde vergleichbar vorgegangen. Das Quotentauschverbot gehe ebenfalls auf eine ICES-Empfehlung zurück.

Deutschland hat keine Fanganteile an Sardelle und wird die Diskussion aus horizontalen Gesichtspunkten aufmerksam verfolgen.

TOP Marktlage sowie De-minimis Beihilfen

Der Rat tauschte sich zur Lage auf den Agrarmärkten, insbesondere nach der russischen Invasion in die Ukraine, aus. Zusammen mit diesem TOP wurde ein von Deutschland und Frankreich eingebrachter Punkt unter Sonstiges betreffend die Anhebung der Höchstgrenze für De-minimis-Beihilfen behandelt.

Kommissar Wojciechowski führte zusammenfassend aus, dass seit der letzten Behandlung im Mai die Situation im Wesentlichen stabil sei. Zu den autonomen Handelsmaßnahmen für die Ukraine wies der Kommissar darauf hin, dass für fünf Erzeugnisse die automatischen Schutzmaßnahmen bis Ende 2024 aktiviert seien.

Da der Weinmarkt unter Druck stehe, habe KOM eine High Level Group eingerichtet, die bis Jahresende Empfehlungen vorlegen werde. Die Ausfuhren von Schweinefleisch nach China sei zurückgegangen. Die Handelsbeschränkungen seitens China und ein Anti-Dumping-Verfahren zu Milchprodukten würden ebenso wie die Extremwetterereignisse mit Sorge beobachtet.

Im Juni sei ein erstes Hilfsmaßnahmenpaket zugunsten einiger MS und am 23.9.2024 ein zweites Paket für 5 Mitgliedstaaten in Höhe von rd. 120 Mio. € (davon 46,5 Mio. € für Deutschland) vorgelegt worden. Deutschland begrüßte den Verordnungsentwurf, weil hiermit eine Unterstützung auch von deutschen Betrieben, die von Frostschäden betroffen seien, aus der Agrarreserve ermöglicht werde.

Deutschland hatte im Vorfeld eine Note zu den De-minimis-Beihilfen vorgelegt und sprach sich dafür aus, unnötige Bürokratie abzubauen. Hierbei komme De-minimis-Beihilfen eine große Bedeutung zu, da sie eine effektive und zielgerichtete Reaktion auf kurzfristige und unvorhersehbare Ereignisse ermöglichen. Der Vorschlag der Kommission vom 7. Juni 2024, die Obergrenze auf 37.000€ anzuheben, sei nicht ausreichend. Vielmehr sollte eine Erhöhung auf 50.000€ erfolgen.

Die Forderung von Deutschland und Frankreich, die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen anzuheben, wurde im Grundsatz von 16 MS unterstützt; allerdings wurde vor möglichen Wettbewerbsverzerrungen gewarnt.

Viele MS forderten die KOM auf, die Märkte genau zu beobachten, da diese insbesondere durch Extremwetterereignisse, Tierseuchen und Absatzschwierigkeiten belastet würden. Zur Agrarreserve forderte eine Reihe von MS eine Reform, damit diese Mittel leichter mobilisiert werden können.

Auch die Entwaldungsverordnung wurde von einer Reihe von MS angesprochen und gefordert, die Anwendung zu verschieben, damit sich der Sektor auf die neuen Regelungen einstellen könne.

Der Vorsitz fasste die Diskussion dahin zusammen, dass die Märkte durch verschiedene Unsicherheiten belastet würden. Zu De-minimis-Beihilfen hätte eine Mehrheit der MS den Antrag von Deutschland und Frankreich auf Anhebung der Obergrenze unterstützt; die Kommission solle daher dieses Anliegen aufgreifen.

Unter TOP Sonstiges wurden folgende Punkte behandelt:

Sitzung des FAO-Forstkomitees sowie zur Waldüberwachungsverordnung

Kommissar Šefčovič begrüßte die Ergebnisse des FAO-Forstkomitees, den Bericht zum Zustand der Wälder und die Verpflichtung zur Nachhaltigkeit der Wälder.

Die Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, forderte Anpassungen der Waldüberwachungsverordnung, insbesondere längere Umsetzungsfristen. Deutschland betonte zudem die Bedeutung des ständigen Forstausschusses.

Die Präsidentschaft kündigte an, die Forderung der Mehrheit der Mitgliedstaaten in den Beratungen in den kommenden Monaten aufzugreifen.

EU-Westbalkan Treffen der Veterinärbehörden

Die Präsidentschaft informierte über das EU-Westbalkan Treffen der Veterinärbehörden, das am 11.09.2024 im Rahmen des informellen Treffens der Chef-Veterinäre in Budapest zum Thema „Impfung als Instrument (Vaccination as a Tool)“ stattgefunden hat. Vertreten waren Nord-Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kosovo, Montenegro, Albanien.

Die wenigen wortnehmenden Mitgliedstaaten betonten die Notwendigkeit der Unterstützung und Kooperation der EU mit den Veterinärbehörden im Westbalkan. Auch Deutschland unterstützt eine engere Zusammenarbeit und fachliche Unterstützung der Westbalkan Veterinärbehörden und wies darauf hin, dass nur so effizient Tierseuchen bekämpft werden können.

Kommissar Wojciechowski begrüßte Bereitschaft zur Zusammenarbeit und betonte, dass die Kommission diese Initiative aufgreifen und unterstützen wolle.

Afrikanische Schweinepest sowie Pest der kleinen Wiederkäuer

Griechenland informierte über den Ausbruch der Pest der Kleinen Wiederkäuer und die eingeleiteten Bekämpfungsmaßnahmen. In Griechenland sind, ebenso wie in Rumänien, seit Juli dieses Jahres erstmalig Fälle dieser Viruserkrankung bei Schafen und Ziegen aufgetreten.

Schweden berichtete, dass die Afrikanische Schweinepest eingedämmt und das Land nun wieder für seuchenfrei erklärt werden konnte.

Die wortmeldenden Mitgliedstaaten betonten die Wichtigkeit der Zusammenarbeit und Kooperation bei der Bekämpfung von Tierseuchen.

Kommissar Wojciechowski wies darauf hin, dass sich in diesem Sommer Tierseuchen besonders stark ausgebreitet haben. Zudem wies er auf die Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung für Tierhalterinnen und -halter hinsichtlich Schutzmaßnahmen, Prävention sowie Entschädigung hin.

Ausnahmeregelung für das E-Registrierungssystem für Pflanzenschutzmittel

Mit diesem Tagesordnungspunkt machte Polen deutlich, dass sie das E-Registrierungssystem für Pflanzenschutzmittel grundsätzlich als notwendig erachten, gleichwohl aber eine Verschiebung der Anwendung des Systems um zwei Jahre forderten.

Einige Mitgliedstaaten unterstützten eine Verschiebung, da nationale Systeme nicht rechtzeitig zur Verfügung stünden und Schulungen erforderlich seien. Dänemark hingegen sprach sich gegen eine Verschiebung aus, da die Mitgliedstaaten genügend Zeit zur Einrichtung des Systems gewährt bekommen hätten und die Einführung notwendig sei, um einheitliche Daten sammeln zu können.

Kommissar Wojciechowski wies darauf hin, dass die Kontrolle und Nachvollziehbarkeit der Verwendung von Pflanzenschutzmittel für einen wirksamen Umweltschutz notwendig ist. Zudem sei die Verordnung gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ausgearbeitet worden und habe zur Folge, dass die Verwaltungslast verringert würde.

Sitzung des FAO-Nutztier-Subkomitees des Komitees zur Landwirtschaft

Kommissar Wojciechowski berichtete über die Sitzung des FAO-Nutztier-Subkomitees, die vom 16. bis 18. Juli 2024 in Rom stattgefunden hat. In dieser Sitzung wurden Empfehlungen ausgesprochen, einen globalen Aktionsplan für eine nachhaltige Transformation der Tierhaltung zu entwickeln. Zudem wies Kommissar Wojciechowski darauf hin, dass die EU gemischte Betriebe (Nutztiere und Futteranbau) und ihren Rückgang um 42% in den vergangenen Jahren in den Blick nehmen und diesem beispielsweise durch bessere finanzielle Unterstützung im Rahmen der GAP nach 2027 entgegenwirken müsse.

Gemeinsame Erklärung der MED Agrarministerinnen und –minister zur Bedrohung aufgrund Hitze für den Sektor der Primärproduktion in den Mittelmeermitgliedstaaten

Zypern berichtete über die gemeinsame Erklärung der Landwirtschaftsministerinnen und -minister der EU-Mittelmeerländer (MED9) vom 3. September 2024. Die Erklärung adressiert die Themen „Wasserknappheit“, „Wasser – Resilienz“ und „nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken“.

Einige Mitgliedstaaten begrüßten die gemeinsame Erklärung und forderten ein gemeinsames Handeln der EU gegen Wasserknappheit und für die Bereitstellung modernster Technik im Kampf gegen den Klimawandel. Deutschland betonte, dass Wasser die Grundlage allen Lebens und zu schützen sei; es sei wichtig, den Herausforderungen der Klimakrise gemeinsam auf allen Ebenen zu begegnen.

Automatische Sicherheitsmaßnahmen für Reisimporte von EBA-Staaten

ITA forderte, dass für zollbegünstigte Reisimporte aus am wenigsten entwickelten Ländern in die EU automatische Schutzmaßnahmen eingeführt werden.

Der Vorschlag Italiens wurde von einer Reihe von Mitgliedstaaten unterstützt. Deutschland und Dänemark hingegen äußerten sich kritisch und verwiesen auf die möglichen negativen Folgen für Entwicklungsländer.

Kommissar Wojciechowski erklärte, dass dies ein sehr heikles Anliegen mit Blick auf Nicht-Diskriminierungsaspekte sei, wobei KOM bewusst sei, dass es sich um einen empfindlichen Sektor handle.

Schutzmechanismen nach Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1392, insbesondere das Importverbot für Eier aus der Ukraine

Bulgarien, unterstützt von Rumänien, informierte über gestiegene Importe von Eiern aus der Ukraine und forderte Schutzmaßnahmen. Einige MS unterstützten diese Forderung.

Deutschland erkannte die Betroffenheit Bulgariens an, bat KOM jedoch zu prüfen, inwieweit die vereinbarten Schutzmechanismen bei der Einfuhr sensibler Produkte aus der UKR in die EU auch tatsächlich greifen. Weitere Maßnahmen sollten nur ergriffen werden, wenn diese

datenbasiert und nachvollziehbar begründet werden könnten. Kommissar Wojciechowski verwies auf die noch laufende Prüfung und kündigte zeitnah eine Antwort an.

Verbreitung des Blauzungenvirus

Belgien berichtete über hohe Schäden durch dieses Virus und forderte eine Unterstützung aus der Agrarreserve. Einige Mitgliedstaaten zeigten sich mit Belgien solidarisch, verwiesen z.T. ebenfalls auf Probleme mit der Blauzungenkrankheit und unterstützten die belgischen Anliegen sowie den Vorschlag einer koordinierten europaweiten Impfkampagne.

Erschienen am im Format Aktuelles

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