Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 11. und 12. Dezember 2022 in Brüssel

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Frau Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick

Zusammenfassung

Auf der Ratstagung vom 11. bis 12. Dezember 2022 nahmen die Fischereiverhandlungen viel Raum ein. Der Rat erreichte eine Einigung über die Fangmengen in der Nordsee und im Atlantik für 2023, wobei jedoch, da die Verhandlungen mit Norwegen noch nicht abgeschlossen waren, zum Teil nur vorläufige Quoten festgelegt werden konnten. Darüber hinaus legte der Rat die Fangmöglichkeiten im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2023 fest. In besonderem Fokus stand bei den diesjährigen Verhandlungen auch der Schutz des Europäischen Aals.

Die Entwicklung der Agrarmärkte nach dem russischen Angriff auf die Ukraine war ein weiteres wichtiges Thema. Erörtert wurden die Folgen des Krieges auf die globale Ernährungslage, die Preissteigerungen bei Energie und Düngemitteln sowie die Notwendigkeit sicherer Exportwege für ukrainische Agrarerzeugnisse.

Der viel diskutierte Verordnungsvorschlag für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln stand ebenfalls auf der Tagesordnung. Deutschland sprach sich dafür aus, die Beratung zu allen Teilen der Verordnung zügig fortzusetzen.

Die Kommission berichtete über den "Fitness-Check" der EU-Tierschutzvorschriften und kündigte die – von Deutschland nachdrücklich unterstützte – Überarbeitung dieser Vorschriften an.

Weitere Themen waren die Umsetzung der GAP-Strategiepläne, die erweitere Nährwertkennzeichnung sowie die Verordnung über geografische Angaben.

Im Einzelnen

TOP Fangmöglichkeiten im Atlantik und in der Nordsee im Jahr 2023

Die EU-Fischereiministerinnen und -minister einigten sich nach einer Nachtsitzung am frühen Morgen des 13. Dezembers auf die Gesamtfangmengen (TACs) und Fangquoten für das Jahr 2023 in Nordsee und Nordatlantik sowie weiteren EU- und internationalen Gewässern. Deutschland setzt sich in diesen Verhandlungen generell für Fangmöglichkeiten ein, die auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen unter Berücksichtigung der Mehrjahrespläne sowie des Prinzips des maximalen Dauerertrags bzw. eines Vorsorgeansatzes festgelegt werden.

Die für Deutschland besonders wichtigen Nordseebestände wie Hering, Kabeljau oder Seelachs waren zuvor Gegenstand internationaler Verhandlungen der EU mit Großbritannien und Norwegen. Die deutschen Fangmengen für Nordseehering sinken um 9 Prozent. Auch bei Makrele (-5 Prozent) und Scholle (-2 Prozent) gehen die Fangmengen zurück. Sie steigen hingegen bei Nordseekabeljau um 60 Prozent und bei Seelachs um 17 Prozent.

Mit der erneut erreichten Einigung über eine niedrige Fangmenge für Hering im Skagerrak und Kattegat (Gebiet 3a) wurde ebenfalls ein wichtiges deutsches Verhandlungsziel erreicht. Durch diese werden Voraussetzungen geschaffen, um die Erholung des Heringsbestandes in der westlichen Ostsee zu verstetigen.

In besonderem Fokus stand bei den diesjährigen Verhandlungen auch der Schutz des Europäischen Aals, der sich in einem äußerst kritischen Zustand befindet. Deutschland hat sich hier nachdrücklich für einen umfangreichen Aalschutz und die sechsmonatigen Schließzeiten eingesetzt. Dabei haben wir aber auch auf einen Kompromiss hingewirkt, der die Verfügbarkeit von Glasaal für Besatzmaßnahmen im Rahmen der Aalbewirtschaftungspläne und gewährleistet.

Neben den getroffenen fischereilichen Maßnahmen – insbesondere die erweiterte Schonzeit von insgesamt sechs Monaten für die Meeresfischerei – müssen auch die weiteren vom Menschen geschaffenen Ursachen der hohen Aalsterblichkeit reduziert werden. Erforderlich sind zum Beispiel Aalschutzmaßnahmen an Wasserkraftwerken und die Bekämpfung der Umweltverschmutzung. Deutschland begrüßt, dass die Kommission und viele Mitgliedstaaten in einer Erklärung zugesagt haben, dies durch verstärkte Anstrengungen, unter anderem im Rahmen der Aal-Managementpläne, anzugehen.

TOP Fangmöglichkeiten im Mittelmeer und im Schwarzen Meer im Jahr 2023

Ebenfalls nach intensiven Verhandlungen einigte sich der Rat auch auf die Fangmöglichkeiten für bestimmte Bestände im Mittelmeer und Schwarzen Meer für das Jahr 2023. Deutschland hat keine Fangmöglichkeiten in diesen Gewässern. Die Bundesregierung unterstützt hier aber die Kommission bzw. das Ziel, diese Bestände nachhaltig zu bewirtschaften.

TOP Marktsituation insbesondere nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine

Der Rat befasste sich wie bereits mehrmals in diesem Jahr mit den aktuellen Entwicklungen auf den Agrarmärkten. Insbesondere wurden die Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine erörtert.

Die Kommission berichtete, die europäische Landwirtschaft habe derzeit mit hohen Betriebsmittelpreisen, Tierseuchenausbrüchen und den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Andererseits profitiere der Sektor von hohen Erzeugerpreisen und der robusten Nachfrage auf den Weltmärkten. Der Krieg in der Ukraine belaste jedoch die globalen Agrarmärkte erheblich. Aufgrund von Kriegsschäden, hohen Betriebsmittelkosten und geringer Investitionsfähigkeit müsse befürchtet werden, dass die Produktivität der ukrainischen Landwirtschaft und damit die Verfügbarkeit von Getreide auf dem Weltmarkt in den kommenden Jahren abnehmen werde. Die EU müsse ihre erfolgreichen Anstrengungen fortsetzen, die ukrainischen Agrarexporte zu unterstützen, insbesondere über die Solidaritätsrouten.

Die Mitgliedstaaten bestätigten im Wesentlichen die Analyse der Kommission und stellten sich hinter die bislang ergriffenen Maßnahmen - sowohl in der Unterstützung der europäischen Landwirtschaft wie auch mit Blick auf die Unterstützung der Ukraine. Die Mitgliedstaaten sprachen sich mehrheitlich für eine Nutzung der Agrarreserve für mögliche weitere Unterstützungsmaßnahmen aus. Eine Reihe von Mitgliedstaaten wies hier darauf hin, dass ihnen die Mittel für nationale Maßnahmen fehlten und deshalb Maßnahmen der EU notwendig seien. Auch einige vormals skeptische Mitgliedstaaten zeigten sich offener für eine Nutzung der Reserve, baten jedoch darum, die weitere Entwicklung in 2023 noch weiter zu beobachten, bevor Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Die Mitgliedstaaten berichteten - wie wir - auch über den Verlauf der Winteraussaat, die überwiegend unproblematisch verlaufen sei. Aufgrund der vielfältigen Unsicherheiten über die weitere Entwicklung könnten jedoch keine Schätzungen über die Getreideerzeugung im kommenden Jahr gegeben werden.

Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Nick unterstrich die Unterstützung Deutschlands für die Aktivitäten zur Offenhaltung der Exportrouten der Ukraine. Einer Nutzung der Agrarreserve stehe Deutschland weiter skeptisch gegenüber. Zwar seien die Betriebsmittelkosten der Landwirtschat hoch, andererseits würden diese Kosten überwiegend durch hohe Erlöse kompensiert. Bei Düngemitteln erwarte Deutschland, dass eine ausreichende Verfügbarkeit auch im nächsten Jahr gegeben sein werde. Zweifellos habe das Problem aber auch eine globale Dimension. Für eine langfristig nachhaltige Ernährungssicherung komme vor allem einer höheren Flächen-, Nährstoff- und Energie-Effizienz besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus verwies die Parlamentarische Staatssekretärin auf die in Deutschland derzeit in Vorbereitung befindliche Strom- und Gaspreisbremse.

TOP Strategiepläne

Kommissar Janusz Wojciechowski berichtete dem Rat über den Stand der Genehmigungen bei den Strategieplänen für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Genehmigung des letzten ausstehenden Plans stehe unmittelbar bevor.

Der deutsche GAP-Strategieplan wurde am 21. November 2022 offiziell per Durchführungsbeschluss von der Europäischen Kommission genehmigt. Der Plan ist somit Grundlage für die deutschen Förderangebote der GAP ab 2023.

Der Kommissar dankte den Mitgliedstaaten für die harte Arbeit und die konstruktiven Dialoge. Die Strategiepläne seien ein wichtiges Instrument, sie stellten ein starkes Sicherheitsnetz bereit und würden positive Beiträge bei Klima- und Umweltschutz sowie bei der Biodiversität gewährleisten. Nun sei es wichtig, die Umsetzung zu begleiten, IT- und Governance-Systeme zu etablieren und die Landwirtinnen und Landwirte transparent zu informieren. Die Kommission werde die Mitgliedstaaten in der Umsetzungsphase sowie bei den möglicherweise anstehenden Änderungen weiterhin unterstützen.

Die Mitgliedstaaten erwiderten den Dank der Kommission für die fruchtbare Zusammenarbeit. Sie informierten über die nächsten erwarteten Änderungen am Strategieplan, die in einigen Mitgliedstaaten schon recht bald anstünden. Sie baten die Kommission um weiterhin aktive konstruktive Unterstützung für eine möglichst flexible und praktikable Umsetzung sowie um Vereinfachungen.

Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Nick dankte ebenfalls der Kommission für die Zusammenarbeit und die zügige Genehmigung des deutschen GAP-Strategieplans und verwies auf den engen Umsetzungszeitplan. Insbesondere die Programmierung der notwendigen IT-Systeme bleibe schwierig, zumal noch Vorgaben seitens der Kommission ausstünden. Das erste Anwendungsjahr 2023 stehe unter vielfältigen Sondereinflüssen wie den befristeten Ausnahmeregelungen für Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und Flächenstilllegung (GLÖZ 8) sowie den hohen Preisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Betriebsmittel infolge der militärischen Invasion Russlands in die Ukraine. Daraus resultierten starke Unsicherheiten über die Akzeptanz von Fördermaßnahmen durch die Landwirtinnen und Landwirte, die die Kommission bei der Bewertung berücksichtigen müsse.

Dr. Nick bat die Kommission, den Umsetzungsprozess in das neue, ergebnisorientierte System konstruktiv zu unterstützen und den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität und mehr Vereinfachungsmöglichkeiten einzuräumen, z. B. bei der Einführung des Flächenmonitoringsystems. Die GAP und die Strategiepläne seien zentrales Instrument für die Transformation des Agrar- und Ernährungssektors. Gerade deshalb sollten diese so effektiv wie möglich gestaltet werden, um das angestrebte höhere Ambitionsniveau zu erreichen.

TOP Evaluation der EU-Tierschutzvorschriften (Fitness-Check)

Kommissarin Stella Kyriakides berichtete dem Rat über die Ergebnisse der im Oktober 2022 vorgelegten Eignungsprüfung (Fitness-Check) der geltenden Vorschriften des EU-Tierschutzrechts. Die derzeitigen Vorschriften seien angesichts veränderter gesellschaftlicher Erwartungen sowie neuer wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse veraltet. Die mangelnde Klarheit einiger Bestimmungen führe zudem zu einer unterschiedlichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten und damit zu ungleichen Bedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten. Die Kommission werde Ende September 2023 einen Legislativvorschlag vorlegen.

Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Nick betonte für Deutschland, dass Tierschutz auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu beachten sei, und sprach sich für eine EU-weite Anhebung der Standards aus. Anderenfalls werde die Akzeptanz der Verbraucherinnen und Verbraucher für landwirtschaftliche Tierhaltung weiter schwinden. Sie begrüßte die von der Kommission begonnenen Arbeiten und sprach sich für eine Überarbeitung der bestehenden Regeln aus, aber auch für die Ergänzung der Regeln für weitere Tierarten einschließlich Hunden und Katzen. Wichtig sei weiterhin eine strengere Regulierung von Tiertransporten.

Die Mitgliedstaaten betonten einhellig ihre Unterstützung für Fortschritte beim Tierschutz in der Landwirtschaft und verwiesen dabei teilweise auch auf nationale Aktivitäten und Regelungen sowie die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger. Viele Mitgliedstaaten regten – ähnlich wie wir – die Erarbeitung von Tierschutzvorschriften für weitere Tierarten an.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten äußerte jedoch Besorgnis über die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tierhaltung sowie auf die Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Lebensmitteln. Diese Folgen müssten gründlich geprüft werden. Viele Mitgliedstaaten forderten zudem die Berücksichtigung geographischer Besonderheiten, ausreichende Übergangszeiten, finanzielle Unterstützung für die Tierhaltenden und spiegelbildliche Anwendung der EU-Standards auf importierte Erzeugnisse.

TOP Sonstiges

Verordnung über geografische Angaben und Qualitätsregelungen

Der im März dieses Jahres von der Kommission vorgelegte Vorschlag über geografische Angaben und Qualitätsregelungen zielt darauf, den Schutz geografischer Angaben zu erhöhen, ihren Gebrauch zu steigern und das Registrierungsverfahren zu vereinfachen.

Die Präsidentschaft berichtete dem Rat über den Stand der Beratungen und ging insbesondere auf die Fragen ein, zu denen der Rat noch keine einheitliche Position gefunden hat: die Verlagerung von Aufgaben an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Regelungen über Erzeugervereinigungen und anerkannte Erzeugervereinigungen sowie den Schutz geografischer Angaben im Zusammenhang mit der Vergabe von Domainnamen.

Kommissar Wojciechowski verwies auf den Zeitplan des Europäischen Parlamentes bei der Behandlung dieser Verordnung und forderte den Rat auf, sich daran anzupassen. Die allgemeine Ausrichtung sollte bis Ende März erreicht werden, um das Dossier noch vor Ende der Legislaturperiode abschließen zu können. Zudem äußerte sich der Kommissar zu den offenen Punkten. Bezüglich EUIPO sehe die Kommission einen Kompromiss auf Basis des Status Quo in greifbarer Nähe; die beiden anderen Themen seien noch weiter zu beraten.

In der Aussprache betonten alle wortnehmenden Mitgliedstaaten, dass der Verordnung große Bedeutung zukomme. Das Ziel der Neuregelungen müsse sein, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in geografische Angaben zu stärken, das Einkommen der Erzeugerinnen und Erzeuger zu verbessern und Wertschöpfung in ländlichen Räumen zu unterstützen. Auch Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Nick dankte dem Vorsitz und würdigte die Bedeutung des Vorschlags für die Sicherung fairer Einkommen für Erzeugerinnen und Erzeuger.

Zahlreiche Mitgliedstaaten erinnerten an ihre Positionen zu den noch weiter zu beratenden Themen. Die Beratung des Dossiers soll im kommenden Jahr unter schwedischer Präsidentschaft fortgesetzt werden.

Ergebnisse der hochrangigen Konferenz "Harmonisierte Kennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung und ihre Auswirkungen auf die nachhaltige Lebensmittelkennzeichnung"

Die tschechische Präsidentschaft berichtete über die von ihr organisierte Konferenz "Harmonisierte Kennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite und ihre Auswirkungen auf die nachhaltige Lebensmittelkennzeichnung".

Eine Reihe von – überwiegend südlichen – Mitgliedstaaten betonte, dass ein Nährwertkennzeichnungssystem keine traditionellen Lebensmittel und Spezialitäten - z. B. Oliven oder Honig bzw. die wertvolle Mittelmeerdiät – diskriminieren sollten. Einige wandten sich auch aktiv gegen den Nutri-Score.

Andere Mitgliedstaaten führten aus, dass sie für verschiedene Systeme offen seien, sofern diese wissenschaftsbasiert seien und eine informierte Entscheidung der Verbraucher ermöglichten. Wir äußerten unser Bedauern, dass zu der Konferenz keine Vortragenden aus Mitgliedstaaten eingeladen waren, die den Nutri-Score umsetzten.

Aus Sicht der Bundesregierung erfüllt der Nutri-Score alle Voraussetzungen für ein wissenschaftlich fundiertes und gut verständliches Nährwertkennzeichnungsmodell. Deutschland wirbt deshalb für die EU-weite Einführung des Nutri-Score, ist jedoch auch offen für andere wissenschaftsbasierte Lösungen.

Kommissarin Kyriakides verwies auf die laufenden Vorbereitungen und die baldige Vorlage eines Vorschlags. Sie freue sich auf die kommende Diskussion mit den Mitgliedstaaten.

Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Zum Verordnungsentwurf über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) berichtete der Vorsitz über die Fortschritte in der Beratung. Dabei betonte der Vorsitz, dass die meisten Mitgliedstaaten das Vorhaben unterstützten. Gleichzeitig seien zahlreiche Sorgen hinsichtlich der Auswirkungen des Vorschlags auf die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung, die Ernährungssicherung und die Abhängigkeit von Importen geäußert worden.

Vor diesem Hintergrund habe die Präsidentschaft einen Beschluss des Rates erarbeitet, mit dem die Kommission zu ergänzenden Studien aufgefordert werde. Mit diesen Informationen würden die Grundlagen für die weiteren Arbeiten und eine sachgerechte Einigung mit dem Europäischen Parlament geschaffen. Der Beschluss werde dem Rat in der kommenden Woche als A-Punkt zur Entscheidung vorgelegt.

Die Mitgliedstaaten dankten dem Vorsitz für die geleistete Arbeit und die erzielten Fortschritte. Sie betonten die Notwendigkeit, den Einsatz und Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, bemängelten aber auch mehrheitlich die unzureichende Folgenabschätzung und befürworteten - anders als DEU – den Ratsbeschluss. Einige Mitgliedstaaten forderten wie DEU, das Momentum der Verhandlungen aufrecht zu erhalten. Mehrere Mitgliedstaaten sprachen sich dafür aus, die Verhandlungen zunächst auf die von den zusätzlichen Studien nicht betroffenen Elemente des Vorschlags zu konzentrieren.

Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Nick unterstrich für Deutschland, dass die Verhandlungen zu allen Aspekten des Vorschlags unverzüglich fortgesetzt werden sollten. Zudem sagte sie zu, auch alle Anstrengungen des kommenden schwedischen Ratsvorsitzes zur Fortsetzung ambitionierter Verhandlungen zu unterstützen. Deutschland begrüße grundsätzlich Anwendungsverbote in sensiblen Gebieten, habe aber noch weiteren Diskussionsbedarf zu diesen Gebieten und zu weiteren Aspekten des Vorschlags. So sollten im ökologischen Landbau eingesetzte Mittel auch in sensiblen Gebieten erlaubt bleiben. Zudem sei es essentiell, dass die Flächen trotz neuer Auflagen vollumfänglich über Agrarumweltmaßnahmen oder Ökolandbauförderung förderfähig bleiben.

Kommissarin Kyriakides kündigte an, den Beschluss des Rates zu prüfen und angemessen darauf zu reagieren. Die Kommission werde weiterhin konstruktiv an Lösungen arbeiten. Sie erinnerte auch an die möglichen negativen Folgen auf Umwelt, Klima und Biodiversität, wenn die EU bei der Reduzierung der Pflanzenschutzanwendung untätig bliebe.

Festlegung mehrjähriger Fischfangquoten

Auf Antrag von Frankreich, Portugal und Spanien wurde über deren Vorschlag beraten, die Gesamtfangmengen für die Fischerei für mehrere Jahre festzulegen – sogenannte mehrjährige Gesamtfangmengen (TAC).

Die Antragsteller erläuterten, dass mehrjährige TAC die Planungssicherheit und die Flexibilität für den Fischereisektor erhöhten. Sie seien wichtig für die Ernährungssicherheit in der EU und das wirtschaftliche Überleben des Fischereisektors.

Kommissar Virginijus Sinkevičius zeigte sich offen für die Überlegungen der Mitgliedstaaten. Mehrjährige TAC bei bestimmten Beständen könnten einen Beitrag für die Stabilität der Bewirtschaftung und effizientere Konsultationen mit Norwegen und dem Vereinigten Königreich leisten.

Wir erklärten in der Aussprache, dass mehrjährige TAC bei gesunden Beständen die kontinuierliche Bestandsbewirtschaftung und Planbarkeit des Fischereisektors verbessern können. Andererseits müssten mehrjährige TAC den wissenschaftlichen Empfehlungen entsprechen und ein nachhaltiges Bestandsmanagement garantieren. Dies sei insbesondere bei Beständen mit kurzfristigen Schwankungen nach oben und unten schwer umzusetzen.

Erschienen am im Format Aktuelles

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