Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 12. und 13. Dezember 2021 in Brüssel

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Bundesminister Cem Özdemir

Zusammenfassung

Die Fischereipolitik und die Festlegung der Fangmengen stand – wie üblich im Dezember – im Mittelpunkt der zweitägigen Ratstagung. Der Rat erzielte sowohl über die Fangmöglichkeiten im Atlantik und in der Nordsee als auch über die im Mittelmeer und im Schwarzen Meer Einigungen.

Bei den Agrarthemen befasste sich der Rat mit der Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken, die von den Mitgliedstaaten bis 2021 umgesetzt werden sollte. Auf der Grundlage eines Berichts der Kommission diskutierte der Rat, ob weitere Schritte zur Stärkung der Landwirte notwendig sind.

Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten unterstützen den von der Kommission vorlegten Notfallplan zur Gewährleistung der Nahrungsmittelversorgung. Der Rat hat dazu entsprechende Schlussfolgerungen verabschiedet.

Der Rat diskutierte zudem über einen von der Kommission vorgestellten Verord­nungsvorschlag zu entwaldungsfreien Lieferketten. Die Mitgliedstaaten begrüßten den Vorschlag, der nun geprüft werden müsse.

Weiter befasste sich der Rat auf Antrag von Dänemark mit dem Auftreten von Brustbeinbrüchen bei Legehennen. Bundesminister Özdemir unterstützte das dänische Anliegen und forderte die Kommission auf, europaweit die Ursachen zu untersuchen und das Problem anzugehen

Im Einzelnen

TOP Fischfang im Atlantik und in der Nordsee  

Die EU-Fischereiministerinnen und -minister einigten sich auf die Gesamtfang­mengen und Fangquoten für 2022 in Nordsee und Nordatlantik sowie weiteren EU- und internationalen Gewässern. Vorausgegangen waren zweitägige, sehr intensive Verhandlungen.

Für die mit dem Vereinigten Königreich geteilten Bestände wurde aufgrund der noch ausstehenden Einigung in den bilateralen Fischereikonsultationen über die Fang­mengen für 2022 der von der Kommission vorgeschlagene Ansatz eines Übertrags („Roll-Over“) von 25% der Quoten aus 2021 für die ersten drei Monate beschlossen, unter Berücksichtigung der saisonalen Besonderheiten bestimmter Fischereien im ersten Quartal. Diese könnten jedoch, bei Einigung mit dem Vereinigten Königreich bis 20. Dezember dieses Jahres, noch durch endgültige Fangmengen ersetzt werden.

Bei den für Deutschland wichtigen Arten ergeben sich dadurch folgende Quoten in der Nordsee: Hering 41.497 t (EU: 180.658 t) Scholle 4.539 t (EU: 56.280 t), See­lachs 4.307 t (EU: 16.439 t), Kabeljau 1.236 t (EU: 5.060 t), Schellfisch 1.268 t (EU: 6.159 t), sowie Makrele im Nordostatlantik 16.498 t (EU: 108.067 t). Die deutsche Quote steigt bei Nordseehering um +23%, sinkt hingegen bei Nordseekabeljau um
-2% und bei Seelachs um -25%. Auch bei Makrele (-9%) und Scholle (-10%) gehen die Fangmengen zurück.

In den Beratungen hatte Bundesminister Özdemir den Vorschlag der Kommission unterstützt, die Fangmengen für 2022 auf der Grundlage der wissenschaftlichen Gut­achten und der geltenden Mehrjahrespläne festzusetzen. Das Prinzip des maximalen Dauerertrags (MSY) und der Vorsorgeansatz müssten dabei Leitlinien sein.

Auf Drängen Deutschlands ist es gelungen, für Hering im Skagerrak und Kattegat (Gebiet 3.a) eine Fangmenge zu vereinbaren, die mit ca. 1000 t deutlich niedriger ausfällt als in den Vorjahren. Dadurch wird eine Erholung des Bestandes des Herings in der westlichen Ostsee eingeleitet, die voraussichtlich mehrere Jahre erfordern wird und der deutschen Ostseefischerei zu Gute kommt.

Neben den Quoten für die Nordsee und den Nordostatlantik wurden auch Fangmög­lichkeiten für das Mittelmeer und das Schwarze Meer vereinbart.

TOP Unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette

gemeinsam behandelt mit

TOP Mehr Nachhaltigkeit in der Lebensmittelversorgungskette – „lessons learnt“ aus dem EU-Verhaltenskodex

In der Ratssitzung berichtete die Kommission, inwieweit die Mitgliedstaaten die 2019 beschlossene Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt haben. Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten habe die Richtlinie bereits umgesetzt. Lediglich in vier Mitgliedstaaten stünden die finalen Schritte noch aus.

Unter „Sonstiges“ verwies die slowakische Delegation in Zusammenhang mit der UTP-Richtlinie auf den von der Kommission im Juli 2021 bekannt gegebenen EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Unternehmens- und Marketingpraktiken in der Lebensmittelversorgung und forderte – unterstützt von weiteren Mitgliedstaaten – ein ausgewogeneres Vorgehen im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie. Insbeson­dere die kleineren Erzeuger dürften nicht überlastet werden.

Bundesminister Özdemir führte aus, dass Deutschland in der Umsetzung der UTP-Richtlinie in einigen Punkten über ihre Mindestanforderungen hinausgehe. Die neuen Regeln seien ein deutliches Signal für alle Wirtschaftsteilnehmer in der Lebensmit­telversorgungskette für mehr Fairness und Verhandlungen auf Augenhöhe. Er begrüßte den Erfahrungsaustausch im Rat und befürwortete eine umfassende Evalu­ierung der Wirksamkeit. Dies sei in Deutschland für 2023 vorgesehen.

Mit Blick auf das Anliegen der slowakischen Delegation bemerkte Bundesminister Özdemir, dass die Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lebensmittellieferkette wirk­sam verbessert werden sollte, ohne einzelne Beteiligte zu überfordern. Wichtig sei es, Maßnahmen auf der Produktions-, Handels- sowie auf der Konsumseite im Zusammenspiel zu bewerten.

In der Aussprache über die UTP-Richtlinie beschrieben die Mitgliedstaaten den jeweiligen Stand und die spezifische Ausgestaltung der Umsetzung. Dabei wurde deutlich, dass die Mitgliedstaaten mehrheitlich die Richtlinie für notwendig erachten, um die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern. Die Regelungen würden jedoch noch nicht lange genug angewendet, um konkrete Ergebnisse ableiten zu können.

Einige Mitgliedstaaten befanden hingegen, dass die Richtlinie nur einen ersten Schritt zur Stärkung der Landwirte darstelle. Sie äußerten die Sorge, dass der von der slowakischen Delegation angesprochene Verhaltenskodex und die Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen besonders kleinere Erzeugerbetriebe belaste.

TOP Ernährungssicherheit in Krisenzeiten

Der Rat verabschiedete Ratsschlussfolgerungen zu dem von der Kommission vorge­legten „Notfallplan zur Sicherstellung der Lebensmittel­versorgung und Ernährungs­sicherheit in Krisenzeiten“. Dieser Plan sieht vor, einen europäischen Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der Ernährungssicherheit (EFSCM) zu schaffen.

Bundesminister Özdemir begrüßte den Notfallplan. Die Erfahrungen zu Beginn der COVID-19-Pandemie hätten gezeigt, dass die Funktionsfähigkeit der Lebensmittel­versorgungskette gewährleistet werden muss. Die Ratsschlussfolgerungen unterstrei­chen deshalb, dass sich die EU besser koordinieren und auf Krisensituationen vorbe­reiten sollte. Aus deutscher Sicht sei wichtig, dass die Schlussfolgerungen auch die Bedeutung funktionierender Märkte, des regelbasierten internationalen Handels, der verbesserten Marktdatenerfassung und transparenter Kommunikation betonen.

Viele Mitgliedstaaten betonten die Notwendigkeit eines funktionierenden Binnen­marktes und des offenen Handels mit Drittstaaten. Andere forderten die Kommission auf, das Subsidiaritätsprinzip sowie die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten zu beachten und Doppelungen von Strukturen zu vermeiden.

Kommissar Janusz Wojciechowski begrüßte die vorgelegten Ratsschlussfolgerungen sowie die positiven Reaktionen der Mitgliedstaaten auf die Mitteilung der Kommission. Mit dem Notfallplan solle die Prävention für zukünftige Krisen verbessert werden. Allerdings habe sich der Agrar- und Fischereisektor in der COVID-Krise bereits als sehr resilient erwiesen. Dies müsse auch für künftige Krisen sichergestellt werden.

TOP Sonstiges

Fischerei-Kontrollverordnung

Die slowenische Präsidentschaft informierte den Rat über den Stand der Triloge zur Fischerei-Kontrollverordnung und übergab das Dossier an die nachfolgende französi­sche Ratspräsidentschaft. Deutschland und weitere Mitgliedstaaten dankten dem Vorsitz für seine ambitionierte Verhandlungsführung sowie die erzielten Fortschritte und wünschten dem folgenden französischen Ratsvorsitz für die weiteren Verhand­lungen zu diesem wichtigen Dossier viel Erfolg. Auch Kommissar Virginijus Sinkevičius dankte dem Vorsitz und hob hervor, dass das Kontrollsystem moderni­siert werden müsse, um die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) umzusetzen und die Ziele des Green Deals sowie der Farm-to-Fork-Strategie zu erreichen.

EMFAF-Programmplanung

Kommissar Sinkevičius informierte den Rat über die Prioritäten und den Program­mierungsprozess zum Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Er ermutigte die Mitgliedstaaten, ihre nationalen Programme noch stärker auf die Ziele des Green Deal, auf die Resilienz des Sektors sowie grünen und digitalen Wandel auszurichten. Einige Mitgliedstaaten gaben knappe Hinweise zur Ausrichtung ihrer nationalen Programme.

Entwaldung und Waldschädigung

Der Agrarrat führte eine erste Aussprache zum Verordnungsvorschlag der Kommis­sion zu entwaldungsfreien Lieferketten. Ziel des Vorschlags ist es, die Ausdehnung landwirtschaftlicher Nutzflächen zu Lasten von Wäldern für die nicht-nachhaltige Erzeugung von Produkten wie Soja, Rind­fleisch, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee einzudämmen.

Bundesminister Özdemir unterstrich mit Nachdruck die politische Bedeutung des globalen Walderhalts, verwies auf bestehende Aktivitäten der Bundesregierung und begrüßte den Verordnungsvorschlag, mit dem die Kommission auf eine klare Auffor­derung des Agrarrates reagiere. Dieser Vorschlag werde nun aufgeschlossen und gründlich geprüft, auch mit Blick auf seine Durchführbarkeit sowie rechtliche und finanzielle Aspekte. Dabei sei der Agrarrat in geeigneter Weise zu beteiligen. Er wies auch auf die Bedeutung flankierender Maßnahmen von Konsumenten- und Pro­duzentenseite für und mit Partnerländern hin.

Die Mitgliedstaaten begrüßten einhellig die Vorlage des Vorschlags. Handlungsbe­darf sei zweifellos gegeben, um Entwaldung und Waldschädigung wirksam zu bekämpfen. Ein Teil der Mitgliedstaaten merkte an, dass verschiedene Aspekte und die Umsetzbarkeit gründlich geprüft werden müssten. Manche hinterfragen in diesem Zusammenhang die WTO-Kompatibilität und die Folgen für den Handel. Auch im Hinblick auf Begriffsbestimmungen und ihren Auswirkungen auf das Konzept der nachhaltigen Forstwirtschaft wurde noch Diskussionsbedarf gesehen.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten betonte die Zuständigkeit des Agrarrates sowie der Ratsarbeitsgruppe für Forstwirtschaft für die Prüfung des Vorschlags. Frankreich kündigte als kommende Präsidentschaft an, den Umweltrat unter Beteiligung der Agrar- und Handelsminister mit dem Dossier zu befassen und eine fachlich breit zusammengesetzte Ad-hoc-Gruppe einzusetzen.

Brustbeinbrüche bei Legehennen

Dänemark informierte den Rat über die große Zahl von Brustbeinfrakturen, die in einer aktuellen dänischen Studie bei mehr als 85% der Legehennen festgestellt wurden. Dänemark vermutet die Ursache in den bisherigen Zuchtstrategien und geht davon aus, dass diese Problematik aufgrund der weitgehend ähnlichen Genetik der Tiere EU-weit verbreitet ist. Daher plädiert Dänemark dafür, Zuchtaspekte bei der anstehenden Novelle des EU-Tierschutzrechts zu berücksichtigen.

Bundesminister Özdemir unterstützte den dänischen Vorstoß. Auch Deutschland werde die Situation vertieft untersuchen und nationale Schritte prüfen. Auch die Mehrheit der übrigen wortnehmenden Mitgliedstaaten unterstützte das Anliegen Dänemarks und befürwortete weitere Studien. Die Kommission wurde aufgefordert, das Thema bei der Überarbeitung des Tierschutzrechts zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen. Für diesen Fall forderten einige Delegationen Folgeabschätzungen und verwiesen darauf, dass etwaige Regelungen auch auf Importe anzuwenden seien.

Situation im Schweinefleischsektor sowie Auswirkungen steigender Energie- und Rohstoffpreise

Auf Antrag Tschechiens – unterstützt von weiteren Mitgliedstaaten – befasste sich der Rat erneut mit der Lage des Schweinefleischsektors, die nach wie vor – auch in Deutschland – äußerst schwierig ist. Gründe hierfür sind die Corona-Pandemie, die Afrikanische Schweinepest (ASP), die abnehmende Binnennachfrage sowie der starke Preisanstieg für Energie und landwirtschaftliche Produktionsmittel. Eine Reihe von Mitgliedstaaten forderten erneut Maßnahmen zur Unterstützung der Schweinhalter.

Spanien und weitere Mitgliedstaaten machten auf ein zusätzliches Problem aufmerk­sam: Die Preissteigerungen für landwirtschaftliche Betriebsmittel und Agrarrohstoffe führten zu sinkenden Ernteerträgen und Einkommen in der Landwirtschaft und bedrohten die Existenz vieler Betriebe. Zahlreiche Mitgliedstaaten bestätigten, dass die gestiegenen Energiepreise die Herstellung von mineralischem Dünger verteuert und verknappt haben.

Deutschland forderte in beiden Punkten die Kommission auf, weiterhin die Situation genau zu beobachten und nötigenfalls Maßnahmen vorzuschlagen. Kommissar Wojciechowski führte aus, dass sich eine Markterholung abzeichne und Marktmaß­nahmen auf EU-Ebene voraussichtlich nicht erforderlich würden. Zudem stünde es den Mitgliedstaaten nach wie vor frei, nationale Maßnahmen zu beschließen.

Vorbereitung der nationalen GAP-Strategiepläne

Ebenfalls auf Antrag Tschechiens diskutierte der Rat über die Umsetzung der GAP-Reform. Tschechien kritisierte erneut, dass manche Neuregelungen des Kommissi­onsrechts sehr spät bzw. erst in 2022 vorgelegt werden, obwohl die Mitgliedstaaten bereits zum 1. Januar 2022 ihre GAP-Strategiepläne bei der Kommission einreichen müssen. Viele Mitgliedstaaten ergriffen das Wort und schlossen sich den von Tsche­chien geäußerten Bedenken an. Damit die GAP-Reform 2023 umgesetzt werden könne, sei es erforderlich, die GAP-Strategiepläne so früh wie möglich vorzulegen.

Bundesminister Özdemir wies darauf hin, dass Deutschland, um den Strategieplan vorzulegen, im Vorfeld zunächst nationales Recht setzen müsse und deshalb mit Hochdruck arbeite. Er bekundete Verständnis für das von vielen Mitgliedstaaten unterstützte Anliegen der tschechischen Delegation, dass die vorgelegten Entwürfe des Kommissionsrechts sich an den Regelungsrahmen halten sollten, der durch die Basisrechtsakte vorgegeben ist.

Beziehungen zwischen Litauen und China

Litauen informierte den Rat über Schwierigkeiten im Handel mit China, die aus litauischer Sicht auch einen politischen Hintergrund haben könnten. Verschiedene Mitgliedstaaten berichteten von ähnlichen Erfahrungen und versicherten der litauischen Delegation ihre Solidarität. Deutschland begrüßte in diesem Zusammenhang die Erklärung des Hohen Vertreters und der Kommissions- vizepräsidenten zur Einheit der EU gegenüber China.

Kommissar Wojciechowski zeigte sich ebenfalls solidarisch und sicherte Litauen die volle Unterstützung der Kommission zu. Er erklärte zudem, dass Störungen in den bilateralen Beziehungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und China Auswirkungen auf die gesamte EU hätten. Die Vorgänge würden geprüft, auch in Hinblick auf ihre WTO-Relevanz.

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