Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) vom 9. bis 11. Dezember 2024 in Brüssel
Ergebnisbericht
Leitung der deutschen Delegation: Bundesminister Özdemir
Zusammenfassung
Diese Tagung fand erstmals in Anwesenheit der neuen Kommission statt (Kommissarin Roswall, Kommissare Hansen, Kadis, Várhelyi).
Der Rat beschloss die Festsetzung der Fangmöglichkeiten im Atlantik und in der Nordsee für 2025, für bestimmte Tiefseebestände für 2025 und 2026 sowie für das Mittelmeer und das Schwarze Meer.
Weiterer Schwerpunkt der Ratstagung war die Diskussion zur Weiterentwicklung der GAP nach 2027 (Follow-up zum AGRIFISH im Oktober 2024). Nachdem Rumänien dem unveränderten Text der Schlussfolgerungen nun zustimmt, konnte die Präsidentschaft Einstimmigkeit feststellen und wird die Ratsschlussfolgerungen an KOM übermitteln.
Der Vorsitz stellte zudem Fortschrittsberichte zu einigen Dossiers vor. Unter Sonstiges wurden einige Punkte beraten, darunter drei Punkte, die von DEU angemeldet wurden.
Im Einzelnen
Verordnung des Rates zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten 2025
Der Rat legte nach langen Verhandlungen die Fangmöglichkeiten für Nordsee und Nordostatlantik fest. Stabilität gibt es für die Schutzmaßnahmen beim Aal – die bereits im laufenden Jahr geltenden Regelungen werden fortgeführt. Das beinhaltet insbesondere eine sechsmonatige Schonzeit, die für die Nordsee durch die jeweiligen Mitgliedstaaten noch festzulegen ist, und das Verbot der Freizeitfischerei auf Aal in den Meeresgewässern. Die Ostsee-Anrainer werden erneut verpflichtet, eine gemeinsame Regelung für das kommende Jahr zu vereinbaren. Gelingt diese Einigung nicht, gilt eine einheitliche Schonzeit vom 15. September 2025 bis 15. März 2026.
Staatssekretärin Bender begrüßte, dass die Verhandlungsergebnisse ganz überwiegend auf den wissenschaftlichen Empfehlungen beruhen, die nachhaltige Bestandsbewirtschaftung in der Nordsee werde fortgesetzt. Die festgelegte Fangmenge für Kabeljau in der Nordsee werde allerdings als zu hoch angesehen, wodurch sich der Wiederaufbau des südlichen Bestandes verzögern könnte. Für den Aal sei die Fortschreibung der für 2024 geltenden Maßnahmen hingegen ein guter und sinnvoller Kompromiss. Um den Erhalt dieses einzigartigen Bestandes zu befördern, müssten nun auch andere Ursachen für den schlechten Zustand des Aalbestandes außerhalb der Fischerei in den Blick genommen werden.
Die Fangmengen für Hering und Schellfisch in der Nordsee wurden (nach Erhöhungen im letzten Jahr) im Rahmen üblicher jährlicher Fluktuationen abgesenkt, während sie für Seelachs und Scholle ansteigen. Beim Nordseekabeljau erfolgte ebenfalls eine Absenkung. Allerdings hatte sich DEU hier für eine stärkere Begrenzung nach dem Vorsorgeansatz ausgesprochen. In den internationalen Verhandlungen konnte aber eine niedrigere Fangmenge nicht durchgesetzt werden. Der Makrelenbestand wird von Norwegen, den Färöern und dem Vereinigten Königreich überfischt, daher muss die Fangmenge hier deutlich abgesenkt werden.
Neben den Quoten für die Nordsee und den Nordostatlantik wurden auch Fangmöglichkeiten für das Mittelmeer und das Schwarze Meer vereinbart.
Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027
HUN Präs. teilte mit, dass alle 27 MS dem Text der im Oktober verabschiedeten Schlussfolgerungen zugestimmt hätten (Dok. 14797/24). Dies sei ein wichtiges Signal, das der Vorsitz nun an KOM für die Erstellung der Vision für die Zukunft von Landwirtschaft und Ernährung übermitteln werde.
Kommissar Christophe Hansen stellte die Schwerpunkte seiner Legislatur vor und betonte dabei insbesondere die Notwendigkeit von Dialog. Dabei müsse der Generationswechsel vorangebracht sowie die Wettbewerbsfähigkeit und faire Einkommen sichergestellt werden. Die GAP solle zudem als eigenständiger Haushalt unter Beibehaltung der zwei Säulen bestehen bleiben. Auch die Grüne Architektur habe sich grundsätzlich bewährt. Er stellte weitere Vereinfachungen für 2025 in Aussicht.
Bundesminister Özdemir begrüßte, dass die Schlussfolgerungen aufgrund der nun erfolgten Unterstützung durch ROU zu Ratsschlussfolgerungen werden konnten. Diese Einstimmigkeit sei eine gute Grundlage für die neue KOM. Die GAP müsse die Zukunft und damit Geschäftsmodelle für eine junge Generation von Landwirt*innen bieten, einschließlich mehr Frauen. Für DEU sei es zudem ein wichtiges Anliegen, dass Vorfestlegungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen zum aktuellen Zeitpunkt vermieden würden; der Bundesminister verwies auf die Protokollerklärung, die DEU im Oktober-Rat abgegeben hatte. Zudem sei die Ausgewogenheit der Ratsschlussfolgerungen für DEU von zentraler Bedeutung, weil die GAP ihren Beitrag zur notwendigen grünen Transformation in beiden Säulen leisten müsse. Die Direktzahlungen sollten durch die einkommenswirksame Honorierung von u. a. messbaren Klima- und Umweltleistungen angemessen ersetzt werden. In diesem Zusammenhang begrüßte er, dass die Einkommenswirksamkeit von Umweltleistungen prominent in den Ratsschlussfolgerungen verankert worden sei. Hierfür müssten die bestehenden WTO-Möglichkeiten noch besser ausgeschöpft werden. Der Umbau der Direktzahlungen sollte mit möglichst großer Effektivität bei möglichst wenig Bürokratie erfolgen. Neben der Sicherstellung der nachhaltigen Nahrungsmittelerzeugung komme auch der EU-Politik zur ländlichen Entwicklung eine große Bedeutung zu. Sie sollte auch künftig integraler Bestandteil der GAP bleiben und mit dem zur Verfügung stehenden Budget weiter gestärkt werden.
ROU betonte, dass trotz der nun erfolgten Zustimmung nicht alle Anliegen in den Ratsschlussfolgerungen aufgegriffen worden seien (insbesondere externe Konvergenz); ähnlich äußerten sich BGR, EST, LTU, LVA, POL, SVK. GRC und CYP betonten hingegen, dass eine faire Mittelverteilung von verschiedenen Faktoren abhänge (ähnlich NLD).
Viele MS sprachen sich für einen eigenständigen GAP-Haushalt mit einer angemessenen Mittelausstattung aus. Einige MS hoben den notwendigen Beitrag der GAP zu den Klima- und Umweltverpflichtungen der EU (neben DEU auch DNK, NLD, SWE) und die Notwendigkeit von Anreizen für umweltfreundliche Praktiken hervor (AUT, CZE, EST, FRA, GRC, MLT). Zudem müsse sich die GAP mehr auf die Steigerung der Resilienz konzentrieren (EST, FRA, ITA, HRV, MLT, SWE). Krisenmanagement sei als Eckpfeiler der künftigen GAP auszubauen (CYP, CZE, HRV, SVN). ESP und PRT schlugen in diesem Zusammenhang eine europäische Krisenversicherung vor.
Neben der Ernährungssicherung (HRV, IRL) bzw. Ernährungssouveränität (BEL, EST, ITA, LUX) betonten einige MS die Notwendigkeit ausreichender bzw. gerechter Einkommen für die Landwirtschaft (IRL, ITA, SVK, SWE). Wirtschaftliche Rentabilität sei demnach die Voraussetzung für eine nachhaltige Produktion (AUT, LUX) und einen erfolgreichen Generationenwechsel (FRA, ITA). Dessen Bewerkstelligung identifizierten einige MS als eine Priorität der zukünftigen GAP (BEL, CYP, CZE, FRA, IRL, ITA, MLT, POL). Entscheidend für eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit sei auch, dass die Marktorientierung fortgesetzt (DNK, NLD, SWE) und die Position der Landwirte in der Lebensmittelkette gestärkt werde (BEL, SVN).
Kommissar Hansen beglückwünschte die MS zur Verabschiedung der Ratsschlussfolgerungen. Zur Mittelausstattung verwies er auf die schwierige Haushaltslage vieler MS und weitere Schwerpunkte wie Verteidigung.
Verordnung über einen Überwachungsrahmen für widerstandsfähige Wälder (Fortschrittsbericht)
Die Präs. gab einen Fortschrittsbericht zu den Beratungen dieses Dossiers: Viele MS forderten einen Bottom-Up Ansatz, um einen Kosten- und Verwaltungsmehraufwand auf Seiten der MS zu verhindern. Dazu müsse der vorgesehene Monitoringrahmen durch die Reduzierung der Indikatoren weiter vereinfacht werden und auf den bestehenden Nationalen Waldinventuren aufsetzen.
Viele MS betonten, dass die Zuständigkeit für die Forstpolitik bei den MS liege. BM Özdemir forderte – wie viele MS -, dass der Grundsatz der Subsidiarität eingehalten und die vorhandenen nationalen Regelungen zur Datenerhebung angemessen berücksichtigt werden.
Einige MS sahen eine Verordnung als nicht geeignet an; stattdessen sollten andere Instrumente geprüft werden. Der Mehrwert eines EU-Rechtsrahmens müsse deutlich werden. Viele MS verwiesen auf nationale Regelungen; Bottom-up –Ansätze sollten bevorzugt und die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet werden.
Unnötiger Verwaltungsaufwand müsse vermieden werden ebenso wie doppelte Meldepflichten. Einige MS forderten eine genaue Folgenabschätzung.
KOM wies darauf hin, dass es sich hier um eine geteilte Zuständigkeit handele und der Grundsatz der Subsidiarität beachtet werden. Der Verwaltungsaufwand werde so gering wie möglich gehalten.
Präs. hielt fest, dass dieses Dossier unter der kommenden POL-Präs. weiter beraten und dabei die noch offenen Fragen geklärt werden sollen.
Bioökonomie
Der Vors. fasste die Schlussfolgerungen, die der Rat (Wettbewerbsfähigkeit) am 29. November 2024 angenommen hatte (Dok. 16631/24), dahingehend zusammen, dass KOM aufgefordert werde, Bedarf, Machbarkeit und potentielle Auswirkungen einer neuen Forschungs- und Innovationsinitiative zur Bioökonomie zu prüfen und darauf basierend eine Roadmap zu entwickeln. Ebenfalls berichtete er von der hochrangigen Konferenz „BIOEAST and Beyond: Partnering for the Future“ zu den Forschungs- und Innovationsprioritäten bezogen auf nachhaltige Boden- und Wasserresilienz, Lebensmittelsicherheit und Bioökonomie, die vom 4. bis 6. Dezember 2024 in Budapest stattfand (Dok. 16633/24).
Anschließend stellte FIN sein Anliegen zur Beseitigung von Hürden bei der Biogaserzeugung vor (Dok. 16339/24). Das Anliegen wurde von einer Reihe von MS unterstützt.
Kommissar Hansen und Kommissarin Roswall kündigten an, eng zusammenzuarbeiten. Kommissar Hansen stellte die Chancen der Bioökonomie insbesondere zur Generierung zusätzlicher Einkommen heraus. Insgesamt komme es darauf an, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, wobei sichergestellt werden müsse, dass der Primärsektor einen fairen Anteil an den Profiten bekomme; die Ernährungssicherung müsse prioritär sein.
Kommissarin Roswall wies darauf hin, dass die Bioökonomie einen Anteil von 5% des BIP habe - mit Wachstumspotential. Um die vorhandenen Ressourcen noch besser zu nutzen, stehe der Schritt vom Labor in die Praxis im Fokus; dafür müssten die Landwirte eingebunden werden und entsprechende Anreize geschaffen werden.
DEU teilte die Einschätzung, dass eine nachhaltige Bioökonomie, die auch im industriellen Maßstab zum Einsatz kommen kann, großes Potential habe, zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der EU beizutragen, während sie die EU wettbewerbsfähiger mache. Daher habe DEU für das Global Forum for Food and Agriculture 2025 in Berlin das Thema „Bioökonomie nachhaltig gestalten“ gewählt.
Die wortnehmenden MS sahen - wie KOM - das große Potenzial der Bioökonomie angesichts der geostrategischen Lage. Die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft und die Forschungsaktivitäten sollten gefördert und die bessere Nutzung von Biomasse ermöglicht werden. Ein einheitlicher und einfacher Rechtsrahmen sei notwendig. Einige MS – darunter DEU - sprachen sich dafür aus, dass die künftige GAP eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Resilienz und Nachhaltigkeit von Bioökonomie-Lieferketten spielen solle.
Verordnung über die Erzeugung und das Inverkehrbringen pflanzlichen und forstlichen Vermehrungsguts – Fortschrittsberichte betr. PRM und FRM
Vorsitz und Kommissar Olivér Várhelyi gaben einen Fortschrittsbericht zu den Beratungen dieses Dossiers. Mit dem Vorschlag solle der bestehende Rechtsrahmen für beide Bereiche (pflanzliches und forstliches Vermehrungsmaterial) ersetzt und modernisiert werden. Die Artenvielfalt solle geschützt und erhalten werden; die Wälder sollten für den Klimawandel gerüstet werden.
Viele MS bezeichneten den Kompromissvorschlag der HUN-Präs. als gute Grundlage, machten aber deutlich, dass noch weiterer Beratungs- und Änderungsbedarf gesehen werde. Insbesondere wurde unnötiger Verwaltungsaufwand kritisiert; genannt wurden beispielswiese die Berichtspflichten.
Viele MS – darunter DEU – forderten, dass der Grundsatz der Subsidiarität eingehalten und die vorhandenen nationalen Regelungen zur Datenerhebung angemessen berücksichtigt werden. Das Kontrollsystem solle den spezifischen Gegebenheiten in den MS Rechnung tragen.
Auch wurden teilweise Sonderregelungen für kleine Betriebe gefordert, damit diese nicht überfordert würden.
DEU begrüßte, dass das gesamte Kapitel über die Sortenzulassung für pflanzliches Vermehrungsmaterial vertieft beraten wurde, sprach sich aber dafür aus, dass mit beiden Verordnungsvorschlägen kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand geschaffen werde. Die Einbeziehung in die EU-Kontrollverordnung 2017/625 werde kritisch gesehen. DEU verwies auf den mit Österreich und Spanien erarbeiteten Vorschlag, die Kontrollen des forstlichen Vermehrungsmaterials innerhalb der Verordnung zu regeln. Die im Entwurf der EU-KOM vorgesehene Ausweitung der Wertprüfung auf Sorten von Obst, Rebe und Gemüse werde abgelehnt, weil dann kleine und mittelständische Züchtungsunternehmen wegen der damit verbundenen Kosten und der längeren Prüfdauer ihre züchterische Bearbeitung dieser Pflanzenarten nicht fortführen könnten. Invasive gebietsfremde Arten würden weltweit eine der Hauptbedrohungen für die Artenvielfalt, natürliche Lebensräume und Ökosysteme darstellen. Hier sei es notwendig, Regelungen auf nationaler Ebene zu treffen, um regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können.
Präs. hielt fest, dass dieses Dossier unter der kommenden POL-Präs. weiter beraten und dabei die noch offenen Fragen geklärt werden sollen.
Verordnung über Tiertransporte – Fortschrittsbericht
Kommissar Várhelyi betonte die Bedeutung des Themas für die Öffentlichkeit und bot die Unterstützung der KOM an. Er legte aber seinen Fokus auf die kohärente Umsetzung der aktuell schon geltenden Regelungen, die Umsetzbarkeit jedweder neuen Regelung, die geographischen und klimatischen Unterschiede zwischen den MS sowie die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der EU.
St´in Bender unterstrich die Bedeutung des Vorschlags für den Tierschutz. Dieser dürfe im Rahmen der weiteren Verhandlungen nicht verwässert werden. Sie ging anschließend näher auf die Umladestationen und ausführlicher noch auf die Lebendtiertransporte in Drittstaaten ein. Sie wies auf die vorzugswürdigen Alternativen zu Lebendtiertransporten hin und sprach sich für die Notwendigkeit deutlicher Verbesserungen bei der Regulierung von Lebendtiertransporten aus.
Die Debatte zeigte ein geteiltes Bild. Ähnlich ambitioniert wie DEU äußerten sich AUT, DNK, FIN, LUX, NLD, SVN, SWE. Eine Reihe von MS forderten neben Tierschutz die Beachtung sozio-ökonomischer Aspekte. Besonders kritisch positionierten sich ESP, EST, ITA, LTU, PRT, ROU: die sozioökonomische Dimension sollte stärker in den Blick genommen werden; ein Verbot des Lebendtiertransports werde abgelehnt.
Präs. teilte mit, dass dieses Dossier unter der kommenden POL-Präs. weiter beraten werde.
Sonstiges
Konferenz zu Bestäubern (Präs.)
Präs. berichtete über die Konferenz am 28.11.2024 in Brüssel. Die wortnehmenden MS – darunter DEU - betonten die Bedeutung der Bestäuber für die Landwirtschaft.
Einige MS wiesen auf gefälschte Produkte hin, wodurch ein unfairer Wettbewerb entstehe.
DEU begrüßte die Verschärfung der Einfuhranforderungen für Honig aus Drittländern und die Einrichtung einer EU-Expertengruppe.
Abkommen „Für ein grünes Dänemark“ (DNK)
DNK stellte zunächst das Abkommen vor, das einen Wandel in der Landwirtschaft anstrebe. Ziel sei die Reduktionen der Treibhausgasemissionen um 60 % bis 2030 im Vergleich zu 1990. Daher werde eine Steuer auf Emissionen in der Viehzucht eingeführt (16 €, ansteigend auf rd. 40 EUR pro t CO2 im Jahr 2035). Die Erträge aus der Steuer würden in den Agrarsektor zurückfließen, um die grüne Transformation durch Maßnahmen wie Innovationsförderung zu fördern. Zudem werde ein weiterer Fonds in Höhe von 5,8 Milliarden EUR eingerichtet. Dieser unterstütze Maßnahmen wie Aufforstung, Wiedervernässung von Mooren und die Einrichtung neuer Nationalparks. Mit dem Abkommen werde der Agrarsektor wettbewerbsfähig und attraktive Arbeitsplätze gesichert.
St´n Bender erklärte, dass die Bundesregierung das Abkommen mit großem Interesse zur Kenntnis genommen habe. Es sei eine große Herausforderung, die berechtigten Anliegen der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Klima- und Naturschutzes zusammen zu bringen. DEU sei sehr an den nächsten Schritten, insbesondere bei der CO2-Steuer, interessiert.
Auch die anderen wortnehmenden MS gingen auf die CO2-Steuer ein und äußerten Bedenken insbesondere hinsichtlich einer EU-weiten Einführung, weil die Wettbewerbsfähigkeit leiden könnte.
Kommissar Hansen führte aus, dass das Modell zeige, wie wichtig der Dialog zwischen allen betroffenen Akteuren sei. Auch er sah aber einen einheitlichen Ansatz wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen als ungeeignet an.
Die Zuschussfähigkeit von Ausgaben für den Kauf von Zuchttieren im Rahmen der GAP-Strategiepläne (ROU)
ROU thematisierte die Zuschussfähigkeit von Ausgaben für den Kauf von Zuchttieren im Rahmen der GAP-Strategiepläne. Durch Investitionen in hochwertige Zuchttiere würde die genetische Vielfalt und dadurch die Produktivität und Qualität gesteigert. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft stärken, die Einkommen verbessern und zur Ernährungssicherheit beitragen.
Alle wortnehmenden Mitgliedstaaten unterstützen den Vorschlag.
Auch Kommissar Hansen sah den Viehrückgang in der EU kritisch; der Vorschlag werde in die zukünftige Lebendtierstrategie der EU einfließen. Er verwies aber auf die bereits existierenden Instrumente der GAP wie Einkommensstützungs- und Investitionsmaßnahmen und sah den Vorschlag als nicht vereinbar mit den Anforderungen der Green Box der WTO.
NGT-Verordnung – Sachstand (Präs.)
Der Vorsitz informierte über den Stand des Vorschlags der KOM für eine Verordnung zu neuen genomischen Techniken (NGT). Er hat ein Non-Paper vorgelegt, das die wichtigsten offenen Themen zusammenfasst und mögliche Lösungswege aufzeigt.
Viele wortnehmenden MS sprachen sich für einen schnellen Abschluss dieses Dossiers unter der kommenden POL Präs. aus. Zur Begründung wurde insbesondere auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Ernährungssicherheit angesichts des Klimawandels verwiesen.
Eine Reihe von MS sah aber noch Änderungsbedarf: Einige MS forderten, dass es nicht zu Oli- oder Monopolen kommen dürfe. Eine Risikobewertung im Sinne des Vorsorgeprinzips wurde angemahnt. Negative Auswirkungen auf den ökologischen Landbau müssten verhindert werden.
Arbeit im Veterinärbereich (Präs.) zusammen mit AOB von DEU und ITA betr. Tierseuchen
Der Vorsitz berichtete, dass insbesondere die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Blauzungenkrankheit (BTV) erhebliche Auswirkungen auf die Tiergesundheit gehabt hätten, während die hochpathogene aviäre Influenza von Interesse auch der öffentlichen Gesundheit gewesen sei.
Vor diesem Hintergrund seien die vermehrten Anstrengungen zu sehen, um mit geeigneten Maßnahmen mittel- und langfristig Ausbrüchen entgegenzuwirken.
Die Trio-Präsidentschaft (Spanien, Belgien und Ungarn) habe sich intensiv insbesondere mit dem Mehrwert von Impfungen auseinandergesetzt.
Darüber hinaus verwies der HUN Vorsitz auf die von ihm organisierte Veranstaltung zu Impfungen in Brüssel sowie die am selben Tag von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) veranstalteten Workshop zur ASP.
Der HUN-Vorsitz berichtet auch über die gesammelten Erfahrungen der Mitgliedstaaten in den ersten drei Jahren der Anwendung der Verordnung (EU) 2016/429 ("Tiergesundheitsrecht").
Zusammen mit dem Bericht der Präs. wurde der von DEU und ITA angemeldete Punkt behandelt, mit dem eine Verbesserung der Reaktionsstrategien bei Tierseuchen, insbesondere gegen die Afrikanische Schweinepest und die Blauzungenkrankheit thematisiert wird.
ITA und DEU (St´n Bender) erklärten, dass es im Falle der ASP um die Abmilderung der Auswirkungen für Betriebe gehe, die lediglich zufällig in den Sperrzonen lägen und die die Biosicherheitsstandards einhielten. Hier müsse der Handel aufrechterhalten werden und es brauche dringend verhältnismäßige Mittel. Hinsichtlich der BTV warben sie für eine koordinierte Impfstrategie (ITA) und für eine Beschleunigung der Zulassungsverfahren (DEU).
ITA erklärte, es gebe erhebliche finanzielle Belastungen für die Schweinezüchter in Sperrgebieten. Betriebe, die die Standards, insbesondere diejenigen zur Biosicherheit, einhielten, müssten weiterarbeiten können, auch wenn sie in Sperrgebieten lägen. Daher seien noch mehr wissenschaftliche Studien erforderlich, um weitere sichere Produkte zu ermitteln. Mit Drittstaaten müsse nach Lösungen gesucht werden, ungerechtfertigte Hemmnisse zu vermeiden. Hinsichtlich der BTV warb ITA für eine koordinierte Impfstrategie und die Sicherstellung, dass der Impfstoffe bereitstehe.
St´n Bender führte aus, dass die bisher geltende Sperrfrist im Falle eines einzelnen Ausbruchs der ASP zu ungerechtfertigten Einschränkungen führe. Die in einer Sperrzone liegenden Betriebe seien unverschuldet betroffen und es würden keine marktüblichen Preise mehr bezahlt. Hier brauche es dringend verhältnismäßige Mittel. Daher solle KOM die Sperrfristen entsprechend dem Risiko festlegen. Hinsichtlich der BTV unterstrich St‘n Bender, dass präventive Impfungen mit spezifischen Impfstoffen ein wichtiger Baustein bei der Eindämmung seien; der Prozess für regulär zugelassene Impfstoffe solle beschleunigt werden.
Die wortnehmenden MS betonten die großen Herausforderungen durch die Tierseuchen (insbesondere ASP und BTV) und unterstützten grundsätzlich den Ansatz von ITA und DEU.
Kommisar Várhelyi kündigte an, angesichts der großen Herausforderungen durch Tierseuchen für die gesamte Lebensmittelkette die Arbeit in diesem Bereich besonders in den Blick zu nehmen.
Pflanzenschutzrecht - Biocontrol (DEU und DNK)
Das Thema wurde von DEU und DNK eingebracht; die Note wurde von BGR, CZE, EST, FIN, HRV, NLD, PRT und SWE unterstützt (Dok. 16468/24).
St’n Bender führte aus, dass die Farm-to-Fork-Strategie der KOM eine Reduktion des Einsatzes und des Risikos chemischer Pflanzenschutzmittel um 50 Prozent bis 2030 vorsehe. Dafür seien wirksame Instrumente zum Schutz von Kulturpflanzen notwendig, darunter „Biological Control“. Bislang gebe es jedoch kein einheitliches Verständnis darüber, was der Begriff genau beschreibe. Insbesondere für Pflanzenschutzmittel, die im Rahmen des "Biologischen Pflanzenschutzes" eingesetzt würden, gebe es eine Reihe von nicht ausreichend definierten Begrifflichkeiten, z.B. "Biopestizide" oder "Pflanzenschutzmittel, die biologische Wirkstoffe enthalten". DEU appelliere deshalb gemeinsam mit den unterstützenden MS an die KOM, die begonnenen Arbeiten fortzuführen.
Außer den o.g. MS äußerten auch BEL, FRA, GRC, HRV, ITA, IRL, LTU und SVN ihre Unterstützung.
Kommissar Várhelyi sah ebenfalls die Notwendigkeit von Alternativen zu chemischen Wirkstoffen. Solche Verfahren würden schon im Öko-Landbau genutzt. KOM habe den Rechtsrahmen bereits verbessert; weitere Schritte würden geprüft.
Drohnen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (PRT)
PRT führte aus, dass Drohnen die gezielte Pflanzenschutzmittelanwendung ermöglichten und so die Effizienz und Präzision erhöhten, wodurch Mengen sowie Risiken für Gesundheit und Umwelt reduziert werden würden.
Angesichts der technologischen Fortschritte sei es nach Ansicht PRT wichtig, die Rolle von Drohnen anzuerkennen und klare Richtlinien und Vorschläge für deren Verwendung im Pflanzenschutz zu schaffen, um nachhaltige und sichere Praktiken in der Präzisionslandwirtschaft zu gewährleisten.
Dieser Ansatz wurde von den meisten MS – darunter DEU – grundsätzlich unterstützt, weil damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbessert und reduziert werden könne. Teilweise wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für notwendig erachtet (Rechtssicherheit).
Kommissar Várhelyi wies darauf hin, dass die Luftfahrzeugausbringung von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich verboten sei. Die Sustainable Use Regulation (SUR) habe die Nutzung von Drohnen zwar vorgesehen, die SUR scheiterte jedoch im Europäischen Parlament. KOM sei aber offen, diesen Aspekt wieder aufzugreifen.
Erwartungen an den Tierschutz (SWE)
SWE hat eine Informationsnote zur „Revision der EU-Tierschutzvorschriften“ vorgelegt. Darin wird auf den Beitrag von Tierschutz zur landwirtschaftlichen Produktivität und zur Vermeidung von Antibiotikaresistenz („One Health“) sowie auf hohe gesellschaftliche Erwartungen an das Tierschutzniveau verwiesen. Davon ausgehend und unter Verweis auf den Bericht zum „Strategischen Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft“ fordert die Note die neue KOM dazu auf, die von der vorherigen KOM angekündigten und letztlich schuldig gebliebenen Legislativvorschläge in das Arbeitsprogramm 2025 aufzunehmen. Angekündigt waren auch Maßnahmen im Bereich Haltung (inkl. Lebensmittelkennzeichnung) und Schlachtung, vorgelegt wurden zwei Vorschläge zu Hunden und Katzen bzw. Tiertransporten. Die Note betont, die Bedeutung von Tierschutzvorschriften für die Entwicklung nachhaltiger Lebensmittelsysteme sowie für faire Wettbewerbsbedingungen und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit.
DEU schloss sich mit Nachdruck der Bitte an, dass die neue Kommission Legislativvorschläge für hohe Tierschutzstandards in ihr Arbeitsprogramm 2025 aufnehmen möge. Denn dies entspreche den Empfehlungen des Strategischen Dialogs und dem Willen der EU-Bürger*innen. Zudem werde die notwendige Planungssicherheit für Landwirt*innen geschaffen. DEU appellierte an die KOM, die Tierhaltung in der EU durch Vorlage der Legislativvorschläge zukunftsfest zu machen!
Die wortnehmenden MS unterstützten grundsätzlich diesen Ansatz. Teilweise wurde aber auch vor Wettbewerbsnachteilen gewarnt und gefordert, dass die gleichen hohen Anforderungen auch für importierte Produkte gelten müssten.
Kommissar Várhelyi kündigte an, den bestehenden Rechtsrahmen, der mehr als 20 Jahre alt sei, zu modernisieren. Dabei werde KOM besonders auf einen ausgewogenen Ansatz achten. Die Regelungen müssten für die Wirtschaftsbeteiligten einfach umsetzbar sein. Ein höherer Tierschutz hätte den Vorteil einer besseren Akzeptanz der Ruf der EU-Produkte könnte verbessert werden.
Biotechnologie im Agrar-Lebensmittelsektor (DNK und ESP)
Diesen Punkt hatten DNK und ESP gemeinsam angemeldet. Sie informierten zum Potential von Biotechnologie im Agrar-Lebensmittelsektor und forderten eine einfachere sowie innovationsfreundlichere Regulierung im Agrar- und Lebensmittelsektor, einschließlich des Biotechnologiesektors, ohne dabei die Sicherheit zu beeinträchtigen.
Eine Reihe von MS unterstützten diesen Ansatz und verwiesen darauf, dass die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit behalten müsse. Andere MS betonten das Vorsorgeprinzip und forderten, dass die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen gewährleistet sein und die sozio-ökonomischen Auswirkungen genau untersucht werden müssten.
Kommisar Várhely machte deutlich, dass KOM die Wettbewerbsfähigkeit fördern und die Resistenz des LM-Sektors stärken wolle. Beispielsweise habe KOM den NGT-Vorschlag vorgelegt, der von den Mitgesetzgebern noch beraten werde.
Er kündigte den EU Biotech-Act zur Forschungsförderung an; besonderes Augenmerk werde auf KMU und Start-ups gelegt. Zeitnah werde eine Studie beauftragt; die MS würden eingebunden.
Das BioTech-Dossier genieße eine hohe Priorität; er verwies auf entsprechende Ausführungen von KOM-Präsidentin von der Leyen.
Reduzierung von Lebensmittelverschwendung (DEU)
St´in Bender informierte (unterstützt von CYP, DNK, ESP, LUX und LVA) über den Wunsch, die Kategorie des „Karitativen Lebensmittelunternehmers“ in das EU-Recht einzuführen (Dok. 16512/24). Sie erklärte, dass die Reduzierung von Lebensmittelabfällen ein sehr wichtiges Anliegen sei, weil in der EU zu viele Lebensmittelabfälle entstünden. Bei der Weitergabe gebe es aber rechtliche und faktische Hürden. Deshalb habe DEU einen Forschungsauftrag vergeben. Zentraler Ansatzpunkt des Gutachtens sei der Vorschlag, eine neue Kategorie des „karitativen Lebensmittelunternehmers“ auf EU-Ebene zu schaffen, wodurch der Aufwand bei der Weitergabe von Lebensmitteln reduziert werden könne. Dies stehe im Einklang mit dem Vorschlag des Strategischen Dialogs, der die Rolle von sozialen Organisationen bei der Weitergabe von Lebensmitteln an Bedürftige thematisiere. Selbstverständlich solle das hohe gesundheitliche Verbraucherschutzniveau nicht beeinträchtigt werden. Für die Umsetzung müsste das EU-Recht geändert werden.
Eine Reihe von MS unterstützten den Vorschlag grundsätzlich, wobei teilweise betont wurde, dass es keine Abstriche bei der Lebensmittelsicherheit geben dürfe.
Für KOM zeigte sich GD´in Gallina (GD Sante) reserviert; KOM habe 2017 Hinweise für gemeinsame Interpretationen angenommen. Das System funktioniere (2023 seien rd. 840 Tonnen Lebensmittel an ca. 13. Mio. Menschen umverteilt worden). KOM werde die Untergruppe für Lebensmittelspenden mit dem Thema befassen.