Programmbegleitung und Evaluierung für den GAP-Strategieplan 2023-2027

Die nationale Umsetzung des GAP-Strategieplans ist von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage EU-rechtlicher Vorgaben zu begleiten und zu evaluieren. Der EU-Rahmen für Monitoring und Evaluierung wird bestimmt durch die Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategieplan-Verordnung, GAP-SP-Verordnung), durch das entsprechende Durchführungsrecht und die Vorgaben der Europäischen Kommission in den Leitlinien zu Monitoring und Evaluierung.

Ex-ante-Evaluierung und Strategische Umweltprüfung

Ausgehend von einer Analyse der Ausgangssituation in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und ländlichen Räumen haben die GAP-Strategiepläne zu bestimmen, wie die verfügbaren Instrumente und die zugewiesenen Haushaltsmittel zur Erreichung der allgemeinen GAP-Ziele im betreffenden Mitgliedstaat beitragen sollen. Gemäß Artikel 139 (1) GAP-SP-Verordnung führen die Mitgliedsstaaten Ex-ante-Evaluierungen durch, um das Konzept ihrer GAP-Strategiepläne qualitativ zu verbessern.

Ebenfalls in Artikel 139 der Verordnung über die GAP-Strategiepläne (Verordnung (EU) 2021/2115) ist die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) verankert. Ziel der Strategischen Umweltprüfung ist es, die Auswirkungen auf die Umwelt, die im Rahmen der Umsetzung des GAP-Strategieplans entstehen können, einzuschätzen und zu verhindern, dass sich Fördermaßnahmen (Interventionen) negativ auf die Umwelt-Schutzgüter des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung auswirken. Die detaillierten Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung wurden in einem Umweltbericht zusammengefasst. Die zentralen Aussagen der Strategischen Umweltprüfung sowie die Erkenntnisse der öffentlichen Konsultation werden in der sogenannten Umwelterklärung gesondert dargestellt.

Jährliche Leistungsberichte

Die GAP wird in der Förderperiode 2023 – 2027 mit einem ergebnis- und leistungsorientierten Ansatz umgesetzt. In jährlich vorzulegenden Leistungsberichten legen die Mitgliedstaaten dar, in welchen Bereichen wieviele EU-Mittel über den GAP-Strategieplan ausgegeben und inwieweit die gesetzten Ziele und Zwischenziele erreicht wurden. Sie dienen der Europäischen Kommission und der Öffentlichkeit als aktueller Bericht über den Umsetzungsstand in den Mitgliedstaaten.

Leistungsbericht für das EU-Haushaltsjahr 2023

Bürgerinformation zum jährlichen Leistungsbericht für das EU-Haushaltsjahr 2023

Evaluierung im Umsetzungszeitraum

Allgemeines

Die GAP-SP-VO verpflichtet die Mitgliedstaaten, die nationalen GAP-Strategiepläne für jedes der neun Spezifischen Ziele und für das Querschnittsziel mindestens einmal während des Durchführungszeitraums und zusätzlich ex post zu evaluieren. Dies betrifft sowohl die Interventionen der ersten als auch der zweiten Säule. Darüber hinaus sollen bestimmte Themen aufgrund ihrer hohen Relevanz für den GAP-Strategieplan evaluiert werden.

Mit der Evaluierung der GAP-Strategiepläne soll die Konzeption und Umsetzung der Pläne qualitativ verbessert werden. Zu diesem Zweck werden die Wirksamkeit, Effizienz, Zweckmäßigkeit, Kohärenz und die auf Unionsebene erzielte Mehrwert des nationalen GAP-Strategieplans bewertet.

Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) am 16. September 2022 haben Bund und Länder einen Beschluss zur gemeinsamen Evaluierung des GAP-Strategieplans gefasst.

Darüber hinaus sieht das GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) eine Evaluierung der im Gesetz vorgesehenen Instrumente zur Förderung von Umwelt, Klima und Tierwohl bis zum 31.12.2024 vor. Diese Evaluierung wird vom BMEL mit maßgeblicher Unterstützung des Thünen-Instituts durchgeführt. Sie ist rechtlich unabhängig von der Evaluierung des GAP-Strategieplans gemäß GAPSP-VO. Es besteht jedoch ein sehr enger tatsächlicher Zusammenhang zu den Spezifischen Zielen 1, 4, 5 und 6 und sowie der Grünen Architektur.

Organisation

Bund und Länder nehmen die Aufgaben der Evaluierung gemeinsam wahr. Um den Gesamtprozess und die Evaluierungsaufträge an externe Evaluatorinnen und Evaluatoren effektiv steuern zu können, bedarf es der Unterstützung durch einen koordinierenden Dienstleister (Monitoring- und Evaluierungsdienstleister, ME-DL). Dabei trägt der Bund die übergeordnete Verantwortung gegenüber der Europäischen Kommission und hat die Gesamtkoordination auf nationaler Ebene inne.

Bei der Durchführung der Evaluierung werden die obersten zuständigen Landesbehörden und über diese mittelbar auch die regionalen Behörden sowie die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner einbezogen.

Beschreibung im Text Organisation GAP-Strategieplan Evaluierung
Organisation der Evaluierung des deutschen GAP-Strategieplans 2023-2027 © BMEL

Die Patenschaften

Von Bund und Ländern wurde eine modulare Ausgestaltung der Evaluierung von Spezifischen Zielen beziehungsweise Themenfeldern auf Ebene des GAP-Strategieplans vereinbart:

  • Ziel-Module (2) werden in unterschiedlicher Federführung bearbeitet (modulbezogene „Patenschaften“ von Bund und Ländern, sogenannte „Ziel-Paten“).
  • Innerhalb der Ziel-Module können einzelne Länder oder BMEL-Fachreferate auch „Patenschaften“ für einzelne Themenfelder übernehmen (sogenannte „Themenfeld-Paten“ für: Agricultural Knowledge and Innovation Systems AKIS, Vernetzung über das GAP-Netzwerk und Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale LEADER).

Vor diesem Hintergrund haben sich folgende Patenkreise und Zuständigkeiten gebildet:

Patenkreise und Bund-/Länder-Zuständigkeiten
PatenkreisZuständigkeit
SO 1+7Bund
SO 2+3Länder (BW, BY, RP)
SO 4-6Bund, Land (SN)
SO 8 / LEADERLänder (BB, NI, ST / SH)
SO 9Länder (NI, NW)
Querschnittsziel / AKIS, GAP-NetzwerkLänder (HE, TH) / Bund

Der Steuerungskreis Evaluierung

Auf der Arbeitsebene im Zentrum der Evaluierung ist der Steuerungskreis Evaluierung angesiedelt. Seine Aufgaben umfassen die Rückkopplung mit den Strategieplan-Koordinierungsreferenten (SPKR) bei Grundsatzentscheidungen, die Klärung übergeordneter Fragestellungen sowie die Herstellung von Kohärenz zwischen den Evaluierungsmodulen.

Der Steuerungskreis Evaluierung setzt sich zusammen aus:
  • Gesamtkoordination: Verwaltungsbehörde des Bundes (BMEL Referat 617)
  • für übergeordnete Fragestellungen GAP: Gruppenleiter GAP BMEL
  • eine Vertretung des BMUV
  • je eine Vertretung pro Land/Förderregion --> Ländervertretung
  • für jedes Spezifische Ziel bzw. Themenfeld eine Vertretung der Patenschaft

Die ständig Teilnehmenden können bei Bedarf um entsprechende Expertinnen und Experten aus den Evaluierungsmodulen erweitert werden.

Der koordinierende Dienstleister ME-DL

Nach der öffentlichen Ausschreibung vom 30. Oktober 2023 unterstützt ME-DL die Evaluierungsaktivitäten seit dem 1. März 2024 in Form der Gesamtkoordination des Projektmanagements der Evaluierungstätigkeiten und insbesondere bei der Vermittlerrolle zwischen den beteiligten Akteuren aus Bund, Ländern und zu beauftragenden Evaluatorinnen und Evaluatoren.

Meilensteine der Evaluierung des GAP-Strategieplans 2023-2027

Beschreibung im Text Meilensteine der Evaluierung des GAP-Strategieplans 2023-2027
Meilensteine der Evaluierung des GAP-Strategieplans 2023-2027 © BMEL

Evaluierungsplan

Der Steuerungskreis Evaluierung hat einen übergeordneten Evaluierungsplan als Übersicht über die Verpflichtungen und Aufgaben im Rahmen der Evaluierung im Umsetzungszeitraum des GAP-Strategieplans 2023-2027 erarbeitet. Dieser wurde dem Nationalen Begleitausschuss für den GAP-Strategieplan (BGA-NSP) zur Stellungnahme vorgelegt.

Evaluierungskonzept

Auf der Grundlage des Evaluierungsplans erarbeiteten die jeweiligen Patenkreise Konzepte zur Konkretisierung des Evaluierungsplans für ihr jeweiliges Spezifisches Ziel bzw. Themenfeld erarbeitet, die zu einem Evaluierungskonzept zusammengefasst wurden.

Leistungsbeschreibungen

Das Evaluierungskonzept dient als Grundlage für die Ausschreibungen der einzelnen Evaluierungsmodule mit denen für alle Spezifischen Ziele bzw. Themenfelder unabhängige Evaluatorinnen und Evaluatoren beauftragt werden.

Feinkonzepte

Die Evaluatorinnen und Evaluatoren entwickeln mit Unterstützung der Patenkreise auf Grundlage des Evaluierungskonzepts jeweils Feinkonzepte, welche zur Durchführung der Evaluierung durch die beauftragten Evaluatorinnen und Evaluatoren der Spezifischen Ziele und Themenfelder dienen.

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