Ukrainekrieg: Ökologische Vorrangflächen werden zur Futternutzung freigegeben

Um die Folgen des Ukrainekriegs für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland abzufedern, hat Bundesminister Cem Özdemir verschiedene Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu gehört, dass der Aufwuchs auf bestimmten ökologischen Vorrangflächen als Tierfutter freigegeben wird.

Der Ukrainekrieg hat auch große Auswirkungen auf den Futtermittelmarkt. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) kurzfristig eine Regelung auf den Weg gebracht, die es erlaubt bestimmte ökologische Vorrangflächen zu nutzen. Konkret wird es ermöglicht, dass der Aufwuchs auf folgenden Flächen eingesetzt wird, um Futter zu gewinnen: 

Was sind ökologische Vorrangflächen?

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 15 Hektar Ackerland grundsätzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Ackerflächen im Umweltinteresse zu nutzen, diese also als ökologische Vorrangflächen auszuweisen. Das, was auf diesen Flächen wächst, darf bei Brachen und Zwischenfrüchten normalerweise nicht genutzt werden. Es kann aber untergepflügt werden für die Bodenverbesserung. Der Flächenumfang lag dafür 2021 bei 1,06 Millionen Hektar Zwischenfrüchte-Flächen und 0,17 Millionen Hektar Brache.

  • Ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke
  • Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden

Ziel ist, einen Beitrag zur Futterversorgung zu leisten und die Auswirkungen der steigenden Futtermittelpreise für die Landwirtinnen und Landwirte abzumildern. Die entsprechende Verordnung wird derzeit im Bundesrat beraten.

Gleichzeitig berücksichtigt das BMEL auch weiterhin Ziele der Nachhaltigkeit und Biodiversität. Denn neben den Kriegsauswirkungen bleiben die unmittelbaren und sich verschärfenden Folgen der Klimakrise und des Artensterbens eine Gefahr für den gesamten Agrarsektor und damit die Versorgung der Weltbevölkerung. 

Eiweißpflanzen anzubauen, ist unter den geltenden rechtlichen Bedingungen (keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln) auf ökologischen Vorrangflächen weiterhin möglich.      

Der Beschluss der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten für 2022 die Möglichkeit zu geben, die Produktion auf ökologischen Vorrangflächen der Kategorie Brache uneingeschränkt sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zuzulassen, ist im Hinblick auf die Ziele der Biodiversität aus Sicht des BMEL eher kritisch zu sehen und erscheint als sehr weitgehender Ansatz. Anträge zur Nutzung dieser Option fanden auch im Bundesrat am 8. April 2022 keine Mehrheit. Vielmehr hat der Bundesrat dem Vorschlag von Bundesminister Özdemir zugestimmt. Die entsprechende Verordnung wird kurzfristig verkündet.

Weitere Sofortmaßnahmen

Um die Folgen des Ukrainekriegs für die deutsche Landwirtschaft schnell und pragmatisch abzupuffern und gleichzeitig relevante Nachhaltigkeitsziele aufrechtzuerhalten, hat das BMEL noch weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

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