Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen verhindern

Durch die zunehmende Konkurrenz um Agrarflächen durch außerlandwirtschaftliche Investoren geraten immer mehr Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland unter Druck. Oftmals können sie sich die massiv gestiegenen Bodenpreise nicht mehr leisten. Zudem führen die ebenfalls steigenden Pachtpreise dazu, dass Landwirtinnen und Landwirten weniger Geld für Investitionen in artgerechte Tierhaltung, Klimaschutz oder Biodiversität zur Verfügung steht.

In Zahlen:

  • Beinahe 60 Prozent der Agrarflächen gehören inzwischen Nichtlandwirten (Privatpersonen, Investoren, Institutionen)
  • Bundesweit sind die Pachten von 2005 bis 2016 um 100 Prozent gestiegen.
  • Beim Kauf von Flächen machen spekulative Tendenzen den Landwirtinnen und Landwirten das Leben schwer: Seit 2005 sind die Preise im Bundesdurchschnitt um 204 Prozent gestiegen. Das kann kaum ein Betrieb bezahlen. Die Flächen kaufen stattdessen Investoren.

Auf Initiative des Bundesministeriums wurde bereits 2018 gemeinsam mit der Agrarministerkonferenz eine „Bund-Länder-Initiative Landwirtschaftlicher Bodenmarkt“ eingerichtet, die konkrete Lösungsvorschläge für die Länder erarbeitet hat. Darauf folgend wurden zeitnah umsetzbare Lösungen vorgeschlagen, um die Landwirte zu unterstützen und die Agrarstruktur nachhaltig zu gestalten. Zentrale Elemente sind Änderungen bestehender Gesetze, um den Preismissbrauch bei Kauf- und Pachtverträgen zu verhindern.

Es liegt in der Zuständigkeit der Länder, diese Lösungsvorschläge umzusetzen. Eckpunkte sind vor allem:

Anteilskäufe von landwirtschaftlichen Unternehmen im Bodenrecht erfassen

  • Problem: Anteilskäufe von Betrieben, die landwirtschaftliche Flächen im Eigentum haben, sind im Bodenrecht nicht erfasst; Investoren kaufen ohne Kontrolle des Vorrangs für Landwirtinnen und Landwirte sowie möglichen Preismissbrauchs;
  • Effekt: Der Vorrang aktiver Landwirte wird umgangen; Flächenverknappung; Preisauftrieb; Landwirtinnen und Landwirte sind dieser Konkurrenz nicht gewachsen, während die durchschnittliche Betriebsfläche von 2007 bis 2017 um 16 Prozent zugenommen hat, haben sich die Betriebe überregionaler Holdings um 41 Prozent ausgedehnt.
  • Lösung: Einbeziehung der Anteilskäufe in das landwirtschaftliche Bodenrecht wie in Frankreich oder Tirol, Österreich.
  • Ergebnis: Anteilskäufe außerlandwirtschaftlicher Investoren könnten stark beschränkt werden, die Konkurrenz für regional verankerte Landwirtinnen und Landwirte und die junge Generation sinkt. Abfluss von Wertschöpfung aus den Regionen könnte verringert werden;
  • Zuständig: Länder (Art. 74, S. 1, Nr. 18 GG).

Ordnungswidrigkeitsregelung bei Nichtanzeige von Pachtverträgen im Bodenrecht erlassen

  • Problem: Verpächterinnen und Verpächterr verstoßen bundesweit in über 75 Prozent der Fälle gegen die gesetzliche Anzeigepflicht bei Abschluss eines Landpachtvertrags;
  • Effekt: Preismissbrauch kann nicht kontrolliert werden. Es können keine aktuellen, vollständigen Pachtpreisdaten als Informationsgrundlage für Behörden und Landwirte erhoben und veröffentlicht werden;
  • Lösung: Die Nichtanzeige von Landpachtverträgen wird als Ordnungswidrigkeit in die Agrarstrukturgesetze der Länder eingefügt;
  • Ergebnis: Alle Landpachtverträge werden zeitnah angezeigt. Die Behörden können missbräuchlich überhöhte Pachten beanstanden, Transparenzverbesserung durch jährliche, vollständige Statistik zur Entwicklung der Pachtpreise;
  • Zuständig: Länder (Art. 74, S. 1, Nr. 18 GG)

Anwendung der bestehenden Preismissbrauchsregelung bei Landpachtverträgen im Bodenrecht

  • Problem: Viele Verpächterinnen und Verpächter verstoßen gegen die bestehende Preismissbrauchsregel im LPachtVG, insbesondere in den intensiv bewirtschafteten Agrarregionen, weil die Pachten für viele Neu- und Bestandsverträge weit über den nachhaltig zu erwirtschaftenden Erträgen (Grundrente) liegen. Damit werden zugleich 50 bis 80 Prozent der EU-Direktzahlungen an wohlhabende Grundeigentümer und Investoren überwälzt. Landwirtinnen, Landwirte und die junge Generation können vielerorts die Pachten nicht mehr aus den Erträgen finanzieren.
  • Lösung: Umgehende Anwendung der bestehenden Preismissbrauchsregelung des LPachtVG (§ 4, Abs. 1, Nr. 3) auf alle Pachtverträge.
  • Ergebnis: Dämpfung des Preisanstiegs bei Pachtflächen. Deutliche Absenkung des Pachtniveaus bei überhöhten Pachten. Deutliche Verringerung der Überwälzung der EU-Direktzahlungen an Bodeneigentümerinnen und -eigentümer. Spürbare Entlastung der aktiven Landwirtinnen und Landwirte. Dass das Instrument effektiv ist, hat die Gesetzesnovelle in Baden-Württemberg[1] gezeigt: Während die Pachten in Deutschland von 2005 bis 2016 um 100 Prozent gestiegen sind, betrug der Anstieg in Baden-Württemberg nur 48 Prozent.
  • Zuständig: Länder (Art. 74, S. 1, Nr. 18 GG).

[1]   Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur in Baden-Württemberg (Agrarstrukturverbesserungsgesetz - ASVG) vom 10. November 2009.

Absenkung der Spekulationsschwelle bei Kaufverträgen im Bodenrecht von derzeit 50 Prozent

  • Problem: Die „Preisbremse“ im Grundstückverkehrsgesetz greift nach aktueller Rechtsprechung erst ab 50 Prozent über Marktpreis. Das Ziel, spekulative Tendenzen zu verhindern, wird seit der Finanzkrise 2007 verfehlt.
  • Effekt: Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen sind seit 2005 um 204 Prozent gestiegen. Landwirtinnen und Landwirte und die junge Generation können vielerorts Flächenkäufe nicht mehr aus den Erträgen finanzieren.
  • Lösung: Herabsetzen der Spekulationsschwelle; dass das Instrument effektiv ist, hat die Gesetzesnovelle in Baden-Württemberg gezeigt: während die Kaufwerte in Deutschland von 2005 bis 2019 um 204 Prozent gestiegen sind, betrug der Anstieg in Baden-Württemberg nur 51 Prozent.
  • Ergebnis: Preissteigerungen verlangsamen sich, Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen wird verringert. Der Zugang zu Flächen wird für aktive Landwirte erleichtert.
  • Zuständig: Länder (Art. 74, S. 1, Nr. 18 GG).

Doppelte Grunderwerbsteuer bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch Landgesellschaften abschaffen

  • Problem: Üben die Landgesellschaften ihr Vorkaufsrecht für aktive Landwirtinnen und Landwirte aus, fällt die Grunderwerbsteuer sowohl beim Erwerb durch die Landgesellschaft als auch bei der Weiterveräußerung an die Vorkaufsberechtigten an.
  • Effekt: Die Grunderwerbsteuer ist Hindernis für die Durchsetzung des Vorkaufsrechts für Landwirtinnen und Landwirte; steigende Bodenpreise führen zu in absoluten Beträgen ebenfalls steigender Steuer; derzeit kann der Vorrang von aktiven Landwirtinnen und Landwirten auch aufgrund der hohen Kosten in etwa 95 Prozent der Käufe von Nichtlandwirten und Investoren nicht durchgesetzt werden;
  • Lösung: Ausnahmetatbestand bei der Grunderwerbsteuerpflicht für den Erwerb durch die Landgesellschaften oder unmittelbarer Erwerb durch die Vorkaufsberechtigten in den Landesagrarstrukturgesetzen;
  • Ergebnis: Grunderwerbsteuer fällt nur einmal an, aktive Landwirtinnen und Landwirte machen von ihrem Vorkaufsrecht stärker Gebrauch;
  • Zuständig: BMF; Länder; Bundestag.

Erschienen am im Format Aktuelles

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