Verwaltung der ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen in den ostdeutschen Bundesländern 

Seit der Wiedervereinigung vor mehr als 30 Jahren ist es Aufgabe der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) die ehemals enteigneten, volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von anfänglich rund 1,9 Mio. Hektar (ha) zu verwalten.

Dabei hat sich die Tätigkeit der BVVG mit der Zeit deutlich verändert:

Ab 1992 ging es zunächst vor allem darum, die oftmals schwierigen Eigentumsverhältnisse zu klären und landwirtschaftliche Flächen an ortsansässige Betriebe zu verpachten. Zu diesem Zeitpunkt war besonders wichtig, dass Acker und Grünland nicht großflächig brachliegen.

Ab 1996 stand dann vornehmlich der Flächenverkauf für den Bund nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV) im Mittelpunkt der BVVG-Arbeit. Teile der ehemals volkseigenen Flächen, die aus enteignetem Privatbesitz stammten, wurden den vormaligen Eigentümern zu vergünstigten Kaufoptionen verkauft. Rückübertragungen und Eigentumsklärungen ebenso wie die Erfüllung der Erwerbsansprüche der Alteigentümer sind inzwischen weitgehend abgeschlossen. Insgesamt hat die BVVG damit rund 895.500 Hektar (ha) landwirtschaftliche Flächen verkauft, darunter 442.000 ha zu begünstigten Preisen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) an Alteigentümer beziehungsweise deren Nachkommen. Bei den Waldflächen hat die BVVG seit 1992 von den 770.000 ha Forstfläche insgesamt rund 599.000 ha Wald verkauft, davon 80 Prozent zu begünstigten Preisen nach dem EALG. Weitere Forstflächen sind dem Naturschutz übergeben worden oder wurden restituiert.

Ende 2023 umfasste der Flächenbestand der BVVG noch knapp 93.200 ha, davon 89.000 ha landwirtschaftliche und rund 4.200 ha forstwirtschaftliche Fläche. Weitere Zahlen und Fakten finden Sie auf der Webseite der BVVG.

Mit dem Koalitionsvertrag 2021 wurde ein Systemwechsel vereinbart. Seither werden die von der BVVG noch verwalteten Flächen unter Nachhaltigkeits- und Gemeinwohlkriterien vorrangig an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet. Lediglich 2.000 ha stehen noch bis Ende 2024 vorrangig zur Erfüllung bestehender Rechtsansprüche zur Privatisierung/ zum Verkauf zur Verfügung.

Flächenmanagementgrundsätze 2024

Mit den am 12. April 2024 in Kraft getretenen Flächenmanagementgrundsätzen wurde dieser beschriebene Systemwechsel als Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und ein klares Zeichen für die regionale Stärkung der Landwirtschaft und für mehr Nachhaltigkeit und Ökologie gesetzt.

Die landwirtschaftlichen Flächen werden jetzt auf Grundlage eines Punkteverfahrens vergeben. Dabei werden Kriterien der Nachhaltigkeit, der Ökologie und Agrarstruktur in Verbindung mit dem finanziellen Gebot bewertet. Hierzu zählen Bewirtschaftungsweisen, die die Biodiversität fördern, dem Klimaschutz dienen oder eine artgerechtere Tierhaltung umsetzen. Zudem werden Punkte für agrarstrukturelle Kriterien vergeben, beispielsweise für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, den Ökolandbau sowie Existenzgründerinnen und -gründer, damit sich ihre Chancen auf eine Betriebsentwicklung verbessern.

Der Zugang zu den Flächen steht grundsätzlich weiterhin allen Betriebsformen offen. Die öffentliche Ausschreibung der Flächen bleibt das Regelverfahren. Rechtliche Erwerbsansprüche, wie z. B. nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, werden weiterhin uneingeschränkt erfüllt.

Veräußerung und Übertragung zu Naturschutzzwecken

Seit ihrer Gründung 1992 bis heute hat die BVVG insgesamt 105.000 ha Naturschutzflächen, Flächen für den Trinkwasserschutz sowie weitere Gewässerflächen an die ostdeutschen Länder bzw. von ihnen benannte Stiftungen und Organisationen unentgeltlich übertragen oder privatisiert. Darunter fallen der Verkauf und die entgeltliche Übertragung von insgesamt knapp 24.800 ha landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen für verschiedene Naturschutzzwecke. Insgesamt 65.000 ha Wald und landwirtschaftliche Flächen wurden unentgeltlich an die Länder und Träger von Naturschutzprojekten übertragen.

BVVG-Flächen stehen auch für das Nationale Naturerbe zur Verfügung. In den Vorjahren sind hier bereits 27.800 ha an das Nationale Naturerbe gegangen. Weitere 25.500 ha sollen zur Verfügung stehen. Gesetzlich vereinbart sind davon bereits 8.000 ha naturschutzfachlich wertvoller Flächen. Für 7.700 Hektar soll auf dem gleichen Wege eine Übertragung vorbereitet werden. Die übrigen 9.800 Hektar verbleiben zunächst in der Verpachtung bei der BVVG und sollen im Rahmen der sogenannten Bundeslösung zu einem späteren Zeitpunkt in das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überführt werden.  

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