Das Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit
Internationale Regeln für den grenzüberschreitenden Handel mit gentechnisch veränderten Organismen
Das Cartagena Protokoll ist ein Zusatzabkommen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen. Es legt völkerrechtlich verbindliche Regeln für den grenzüberschreitenden Handel mit "lebenden veränderten Organismen" fest.
Das Cartagena Protokoll ist seit 2003 rechtskräftig und gilt in 173 Staaten, einschließlich Deutschlands und auch der EU. Das Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit soll bei der Weitergabe, Handhabe und Verwendung von lebenden veränderten Organismen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit beitragen. Ein "lebender veränderter Organismus", kurz ein "LMO", ist im Cartagena Protokoll jeder lebende Organismus, der eine neuartige Kombination genetischen Materials aufweist, die durch die Nutzung moderner Biotechnologie erzeugt wurde.
Im Cartagena Protokoll sind Regelungen vorgesehen, um die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit vor negativen Auswirkungen zu schützen, die mit der Freisetzung von LMOs verbunden sein können. Dazu gehören zum Beispiel:
- ein Verfahren zum Informationsaustausch beim Import/Export eines LMO, sodass das Empfängerland alle für die Sicherheitsbewertung des LMO notwendigen Informationen erhält;
- das Betreiben des sog. Biosafety Clearing-House (BCH) als zentrale Online-Plattform, auf der alle gentechnikrelevanten Daten, z.B. nationale Gesetze und Risikobeurteilungen von LMO, zugänglich sind;
- Regelungen zum Umgang, zum Transport, zur Verpackung und zur Kennzeichnung von LMO;
- Vorgaben zur Risikobeurteilung von LMO, die insbesondere auf wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt sein muss;
- ein Verfahren für den Fall einer unabsichtlichen grenzüberschreitenden Verbringung eines LMO, wobei die Priorität auf der schnellen und umfassenden Information des betroffenen Staates liegt;
- die Unterstützung von Vertragsstaaten mit wenig Erfahrung in der Bewertung von LMO und/oder mit eingeschränkten finanziellen, technischen oder administrativen Möglichkeiten, damit diese das Cartagena Protokoll erfolgreich umsetzen können.
Mit dem Cartagena Protokoll wurden erstmals weltweit verbindliche Standards für den Umgang mit LMO im Außenhandel definiert. In der EU gibt es bereits seit 1990 verbindliche gesetzliche Regelungen zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Durch das Cartagena Protokoll ergaben sich so keine wesentlichen Neuerungen. Für viele Staaten außerhalb Europas bildet das Cartagena Protokoll jedoch eine wichtige Grundlage z.B. für die Entwicklung eigener nationaler Regelungen.
Das Cartagena Protokoll ist ein Zusatzabkommen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD), das 1992 unterzeichnet und 1993 rechtskräftig wurde. Die CBD ist mit 196 Vertragsparteien das umfassendste verbindliche internationale Abkommen im Bereich Naturschutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Neben dem Cartagena Protokoll gibt es noch ein weiteres Zusatzprotokoll, das Nagoya Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile. 2018 trat außerdem eine Zusatzvereinbarung zum Cartagena Protokoll, das Protokoll von Nagoya-Kuala Lumpur über die Haftung und Wiedergutmachung, in Kraft.
Entscheidungsgremium des Cartagena Protokolls ist die Vertragsparteienkonferenz (VPK), die zusammen mit der Vertragsstaatenkonferenz der CBD alle zwei Jahre stattfindet. Deutschland wird hier in den Angelegenheiten des Cartagena Protokolls durch BMEL vertreten.