Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen

Durch die Auswirkungen der Klimakrise nehmen Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen nachgewiesenermaßen zu. Diese Entwicklung erfordert ein effizientes Krisenmanagement, aber auch Hilfen für betroffene Regionen werden immer wichtiger. Land- und Forstwirtschaft waren vor allem durch die Dürre 2018 sowie die Starkregen- und Hochwasserereignisse 2021 stark betroffen. Das BMEL reagierte zusammen mit den Ländern mit schneller Unterstützung.

Extreme Wetterlagen wie lange Trockenheit, Überschwemmungen, Starkregen, Spätfrost, Sturm oder Hagel können der deutschen Land- und Forstwirtschaft innerhalb kurzer Zeit erheblichen und langanhaltenden Schaden zufügen. Naturkatastrophen und extreme Wetterlagen gibt es seit Menschengedenken. Deutschland ist in dieser Hinsicht ein vergleichsweise sicheres Land. Mit zunehmenden Temperaturveränderungen und einer voranschreitenden Klimakrise treten einzelne Extremwetterrisiken auch hierzulande häufiger auf.

Um sich auf derartige Extremwetterereignisse besser vorzubereiten, sind nicht nur Klimaanpassungen, wie eine Diversifizierung der Anbauprodukte und eine angepasste Produktionsweise, notwendig. Auch die Bildung von Rücklagen kann ein entscheidender Aspekt sein, mit solchen Ereignissen besser umgehen zu können.

Für Hilfen nach solchen außergewöhnlichen Naturereignissen sind nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern die Länder zuständig.

Lediglich wenn das Schadensereignis von der Bundesregierung als "Ereignis von nationalem Ausmaß" eingestuft wird, kann der Bund finanzielle Hilfe für den Schadensausgleich und den Wiederaufbau im Bereich Forst- und Landwirtschaft leisten. Dazu müssen die Gesamtumstände bewertet werden. Sowohl bei der Dürre 2018 als auch bei den Starkregen- und Hochwasserereignissen 2021 war dies der Fall.

Dürre 2018

Eine anhaltende Trockenheit hatte im Jahr 2018 zu einer schweren Dürre geführt. Die Schäden, die durch diese in der Landwirtschaft entstanden, waren enorm. Diese Dürre wurde als Ereignis von nationalem Ausmaß eingeordnet. Der Bund beteiligte sich daher an Hilfsprogrammen der Länder, um landwirtschaftlichen Unternehmen zu helfen, die durch die Dürre in existenzielle Not geraten waren. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Hochwasserkatastrophe 2021

Eine Hochwasserkatastrophe, ausgelöst durch Starkregenfälle, hatte im Juli 2021 in Teilen Deutschlands, insbesondere in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen zu enormen Schäden geführt. Auch in der Landwirtschaft und dem Weinbau kam es zu schweren Schäden. Die Bundesregierung ordnete diese Katastrophe als ein Ereignis von nationalem Ausmaß ein. Schnell wurde von Bund und Ländern eine Aufbauhilfe für Betroffene eingerichtet. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Gewährung staatlicher Finanzhilfen

Die nationale Rahmenrichtlinie dient der Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, welche durch Naturkatastrophen oder Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse verursacht wurden. Sie stellt sicher, dass die Finanzhilfen für den Schadensausgleich und den Wiederaufbau die europäischen beihilferechtlichen Vorgaben einhalten.

Die nationale Rahmenrichtlinie dient sowohl der Bewältigung von regionalen als auch von nationalen Schadereignissen. Auf dieser Grundlage können die Länder oder der Bund bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Zuwendungen festsetzen. Die Rahmenrichtlinie wurde im Jahr 2023 an das geänderte europäische Beihilferecht angepasst und von der Europäischen Kommission mit einer Laufzeit bis 31.12.2028 notifiziert.

Danach ist ein Schadensausgleich möglich, wenn:

  • die zuständigen Behörden das betreffende Ereignis förmlich als Naturkatastrophe oder als einer Naturkatastrophe gleichzusetzendes widriges Witterungsverhältnis anerkennen;
  • im Fall von Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen mehr als 30 % der durchschnittlichen Erzeugung des betreffenden landwirtschaftlichen Unternehmens beziehungsweise mehr als 20 % des forstwirtschaftlichen Potenzials des betreffenden forstwirtschaftlichen Unternehmens zerstört wurde.

Die Höhe des Schadensausgleich kann betragen, im Fall von:

  • Naturkatastrophen bis zu 100 Prozent des Gesamtschadens,
  • Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen in der Landwirtschaft bis zu 80 Prozent des Gesamtschadens,
  • Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen in der Landwirtschaft bis zu 90 Prozent des Gesamtschadens in aus naturbedingten benachteiligten Gebieten gemäß Artikel 31 und 32 der VO (EU) Nr. 1305/2013.

Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung

Bei einem Naturereignis mit nationalem Ausmaß kann sich der Bund an der Festlegung von Finanzhilfen über eine individuelle Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung beteiligen. Diese enthält die Details für den jeweiligen Schadensausgleich.

Aufbauend auf den Erfahrungen zurückliegender außergewöhnlicher Naturereignisse werden die Regelungen zur Beteiligung des Bundes an entsprechenden Hilfsprogrammen der Länder stets weiterentwickelt. Ziel ist dabei, im Schadensfall eine möglichst schnelle und unbürokratische Hilfe für betroffene Betriebe zu gewährleisten.

Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung für das Schadereignis „Dürre“ wird aktuell mit den Ländern vorabgestimmt, um im Bedarfsfall schnell nutzbar zu sein.

So können Kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Existenz gefährdet sind, Hilfen empfangen.

Anpassungen an wechselnde Wetter- und Klimabedingungen 

Dass die Land- und Forstwirtschaft sich an wechselnde Wetter- und Klimabedingungen anpassen sollte, ist kein neues Phänomen. Der Umgang mit produktions- und marktbedingten Risiken ist Aufgabe des land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmens. Es kann dabei auf vielfältige Instrumente und Maßnahmen zurückgreifen, die Bestandteil einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft sind. Neben den landwirtschaftlichen Unternehmen sind hierbei auch die vor- und nachgelagerten Bereiche gefordert, entsprechende Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln und anzubieten, die dem Landwirt helfen, besser mit den Risiken umzugehen.

FAQ's Extremwetter

Weitere Informationen zum Thema Risikomanagement und Prävention finden Sie in unseren FAQs zum Thema Extremwetter.

Staatliche Instrumente zur Unterstützung des Risikomanagements (außer ad-hoc-Hilfen)

Neben dem individuellen Risikomanagement wird aber erwartet, dass der Staat in besonderen Situationen, die den Einzelbetrieb überfordern würden, helfend zur Seite steht. Mit den Direktzahlungen, den Marktmaßnahmen und im Falle von außergewöhnlichen Marktkrisen den speziellen Krisenmaßnahmen bietet die 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowohl in der bisherigen als auch der neuen EU-Förderperiode ein Sicherheitsnetz. Darüber hinaus gibt es verschiedene steuerrechtliche Regelungen und die Förderung investiver Maßnahmen zur Prävention sowie verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe.

Darüber hinaus kann der Abschluss von Versicherungen gegen bestimmte Risiken im Rahmen des individuellen betrieblichen Risikomanagements landwirtschaftlicher Betriebe zur Stärkung der Resilienz beitragen. So ist z. B. die Versicherung gegen Hagelschäden auf Ackerflächen in Deutschland schon seit langer Zeit weit verbreitet. Allerdings gibt es nicht für alle Wetterrisiken und Kulturen ein für die große Mehrzahl der Betriebe wirtschaftlich tragfähiges Versicherungs­angebot. Eine staatliche Förderung kann die Bereitschaft landwirtschaftlicher Betriebe zum Abschluss derartiger Versicherungen erhöhen. So ist es im Rahmen der 1. Säule der GAP möglich, in den Sektoren Obst und Gemüse sowie Wein entsprechende Ernteversicherungen zu fördern. Auch ist – wie bislang schon – in der neuen GAP eine Förderung von Versicherungen über die 2. Säule durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) möglich.

In Fortführung der Arbeiten der Agrarministerkonferenz vom September 2018 hat die AMK am 12. April 2019 in Landau eine Agenda zur Anpassung von Land- und Forstwirtschaft sowie von Fischerei und Aquakultur an den Klimawandel beschlossen. Im Jahr 2020 folgte das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Agenda. Die Erarbeitung und Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts, den Ländern, Forschung und Verbänden. Die Maßnahmen sollen den verschiedenen Akteuren als Hilfestellung und Orientierung bei der Anpassung an den Klimawandel dienen. Im Dezember 2020 wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe etabliert, welche sich mit der Weiterentwicklung der Agenda und der Umsetzung des Maßnahmenprogramms befasst. Agenda wie auch Maßnahmenprogramm sind ebenfalls Bestandteil der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel der Bundesregierung.

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