Das Investitionsprogramm Landwirtschaft

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft gezielt landwirtschaftliche Betriebe unterstützt, in moderne Technologien für mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz zu investieren. Das Programm mit Beginn Januar 2021 lief wie geplant Ende 2024 aus. Im Anschluss an das Programm soll die bisherige GAK-Förderung wiederaufgenommen werden.

Ziel des Investitionsprogramms Landwirtschaft

Hauptziel des Investitionsprogrammes war, mit einem Technikschub die Leistungen der Landwirtschaft

  • zur Emissionsminderung,
  • zum Erhalt der Artenvielfalt und
  • zur Ressourceneffizienz signifikant zu steigern.

Das Programm würdigte die Kompetenzen, Leistungen und die Modernisierungsbereitschaft der Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland. Landwirtinnen und Landwirte passen ihre Betriebe seit Jahren stetig an gestiegene Anforderungen an. Sie investieren in Maschinen und Ställe und qualifizieren sich als Landwirte immer weiter.

Damit die Landwirtschaft den wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen gleichermaßen gerecht wird, die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln in Deutschland sichern und eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaften leisten kann, sind erhebliche Investitionen der landwirtschaftlichen Betriebe erforderlich. Landwirtinnen und Landwirte müssen den nötigen Transformationsprozess in ihren Betrieben weiter aktiv gestalten können, dafür ist staatliche Unterstützung erforderlich. Aus diesem Grund wurde die Landwirtschaft hierbei tatkräftig durch das Förderprogramm unterstützt.

Förderfähig waren:

  • moderne Maschinen und Geräte zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung
  • bauliche Anlagen zur Erweiterung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger und Kleinanlagen (auch mobile) zur Gülleseparierung
  • sowie hiermit in direktem Zusammenhang stehende Planungs- und Beratungsleistungen.

Wesentliche Eckpunkte für Fördernehmer

Die Abwicklung des Investitionsprogrammes Landwirtschaft erfolgt über die Landwirtschaftliche Rentenbank. Das zeitlich befristete Programm endete planmäßig zum 31.12.2024. Eine Antragstellung ist nun nicht mehr möglich.

Vorläufige Ergebnisse

Das Investitionsprogramm Landwirtschaft wurde gut angenommen. Es sind über 14.500 Bewilligungen mit einem Zuschussvolumen von rd. 514 Millionen Euro erteilt worden. Über 480 Millionen Euro wurden bereits an die landwirtschaftlichen Unternehmen ausgezahlt. (Stand 31.10.2024)

Wie geht es weiter?

Die Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe für bestimmte Fördergegenstände des Investitionsprogrammes Landwirtschaft soll – vorbehaltlich der Einigung von Bund und Ländern – ab dem Jahr 2025 wieder über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erfolgen können. Die aufgrund des Investitionsprogramms Landwirtschaft in der GAK zeitweise ausgesetzten Maßnahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) sollen dann wieder förderfähig werden. Umfasst sind Gülle- und Festmistlagerstätten (unabhängig von Stallbauten) sowie Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Emissionsminderung bei der Wirtschaftsdüngeraufbringung oder zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen bei der Pflanzenschutzmittelanwendung bzw. durch gezielte Unkrautbekämpfung mittels neuartiger mechanischer Verfahren führen.

Für die Umsetzung der GAK sind die Länder zuständig, sodass sowohl die Entscheidung welche GAK-Fördermaßnahmen im jeweiligen Land angeboten werden als auch die Ausgestaltung der einzelnen Fördermaßnahmen des GAK-Rahmenplans (wie z. B. dem AFP) den Ländern obliegt. Die Länder informieren eigenständig über die Förderangebote vor Ort.

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