Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Klimaschutz und Klimaanpassung
Nicht erst seit dem Klimaschutzabkommen von Paris 2015 ist klar: Klimaschutz und die Verringerung von Treibhausgasen stehen – neben der Ernährungssicherung – ganz oben auf der politischen Agenda. Der Land- und Forstwirtschaft kommt dabei eine herausgehobene Rolle zu.
Sie ist selbst unmittelbar vom Klimawandel betroffen und muss darauf reagieren.
Auch sie verursacht Treibhausgase und ihr Ausstoß wird – anders als in anderen Branchen – nie komplett zu verhindern sein.
Sie ist aber auch Teil der Lösung und trägt zum Klimaschutz bei: Boden, Wald und Holz nehmen Kohlenstoffdioxid auf und entlasten somit die Atmosphäre. Zudem erzeugt sie nachwachsende Rohstoffe, die ein Ersatz für erdölbasierte Produkte darstellen können.
Die größte Gefahr für die Landwirtschaft ist die Klimakrise, denn der Schutz von Klima, Böden, Wasser und Artenvielfalt entscheidet darüber, ob wir auch morgen noch unsere Nahrung sichern können. Deshalb bilden Klimaschutz und eine Erhöhung der Klimaresilienz – also die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen der Klimakrise – die wesentlichen Grundlagen für eine zukunftsorientierte Landwirtschaftspolitik.
Ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele sind erneuerbare Energien. Der Ausbau von Wind-, Solar- und weiteren erneuerbaren Energien hat hohe Priorität für die Bundesregierung. Für Solarenergie / Photovoltaik sind auch landwirtschaftliche Flächen zunehmend gefragt – wobei das Thema der Flächenkonkurrenz mit der landwirtschaftlichen Erzeugung immer mitgedacht werden muss.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat für das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung ein Paket von Klimaschutzmaßnahmen entwickelt. Diese beziehen sich vorwiegend auf die Sektoren Landwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) und sollen sicherstellen, dass die Klimaschutzziele 2030 in diesen Bereichen erreicht werden.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz gibt Deutschland ehrgeizige nationale Klimaschutzziele vor. Um diese zu erreichen, müssen auch die Moorböden stärker geschützt und langfristig erhalten werden. Dazu hat die Bundesregierung die Nationale Moorschutzstrategie auf den Weg gebracht, zudem haben Bund und Länder Ziele für den Moorbodenschutz vereinbart.
Die Klimakrise macht Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur zu schaffen. Bund und Länder erarbeiten gemeinsam mit anderen Akteuren Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen.
Durch die Auswirkungen der Klimakrise nehmen Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen nachgewiesenermaßen zu. Diese Entwicklung erfordert ein effizientes Krisenmanagement, aber auch Hilfen für betroffene Regionen werden immer wichtiger. Land- und Forstwirtschaft waren vor allem durch die Dürre 2018 sowie die Starkregen- und Hochwasserereignisse 2021 stark betroffen. Das BMEL reagierte zusammen mit den Ländern mit schneller Unterstützung.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt sich dafür ein, die internationale Zusammenarbeit zu stärken und ein kooperatives, auf internationale Gerechtigkeit ausgerichtetes Management der Agrobiodiversität zu erreichen.
Die Klimakrise macht Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur zu schaffen. Bund und Länder erarbeiten gemeinsam mit anderen Akteuren Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen.
Bis zu 90 Prozent der globalen Entwaldung gehen laut der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf Rodungen für die Landwirtschaft zurück. Betroffen sind vor allem Wälder in den Tropen. Die Nachfrage in wichtigen Konsumentenländern wie den USA und China aber auch der EU, insbesondere nach Palmöl, Soja und Kakao, gilt neben dem Eigenkonsum in den Erzeugerregionen als wichtiger Antriebsfaktor. Für einen erfolgreichen internationalen Waldschutz müssen Agrarrohstoffe möglichst nachhaltig produziert werden. Das heißt auch: ohne Waldflächen zu zerstören.
Mit einem innovativen, weltweit einmaligen Ansatz verbindlicher, unternehmerischer Sorgfaltspflichten soll mit der neuen EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte das Ziel entwaldungsfreier Lieferketten sichergestellt werden. Das BMEL begleitet die Umsetzung auf EU-Ebene und setzt sich für eine effiziente, praktikable und bürokratiearme Anwendung dieser Verordnung gegenüber der Europäischen Kommission ein.
Um die Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte in Deutschland und die ab dem 30. Dezember 2025 anstehende Anwendung der EU-weit einheitlichen Regelungen für entwaldungsfreie Lieferketten zielgerichtet voranzubringen, fördert das BMEL im nationalen Stakeholderforum für entwaldungsfreie Lieferketten den sektorübergreifenden Austausch und Wissenstransfer.
Mit dem Programm hat das BMEL im November 2022 eine langfristige Förderung eingeführt, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden. Die Förderung ist seit 2023 beihilferechtlich freigestellt und unterliegt nicht der de-minimis-Auflage. Bis auf weiteres sind keine Erstanträge mehr möglich.
Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, ihr Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten und Treibhausgasemissionen zu vermeiden und zu reduzieren. Um zu diesem Ziel beizutragen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Umweltmanagementsystem etabliert.
Die Ernährungsstrategie gibt ernährungspolitische Ziele und Leitlinien vor, definiert Handlungsfelder und bündelt rund 90 geplante und bestehende ernährungspolitische Maßnahmen.
Wir machen gutes Essen leichter – ein Gewinn für uns und unsere Erde. Das will die Ernährungsstrategie der Bundesregierung erreichen. Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine Ernährungsstrategie insbesondere mit Blick auf Kinder und Jugendliche zu beschließen. Die von Bundesminister Özdemir vorgelegte Ernährungsstrategie „Gutes Essen für Deutschland“ hat das Kabinett am 17.01.2024 beschlossen.