Dürre/Trockenheit 2018

Die anhaltende Trockenheit im Jahr 2018 war ein einer Naturkatastrophe gleichzusetzendes widriges Witterungsverhältnis. Am 22. August 2018 wurde bekanntgegeben, dass es sich hier um ein Ereignis nationalen Ausmaßes handelte.

Die Beurteilung, erfolgte mit Berücksichtigung meteorologischer Daten, anhand der belastbaren Schadensmeldungen der betroffenen 14 Länder und der Erntestatistik 2018. Wie die Daten aus der Erntestatistik zeigten, hatte die Dürre deutliche Auswirkungen auf die deutsche Landwirtschaft:

Hektarerträge bei Getreide (ohne Körnermais) 2018 lagen um 16 % unter dem dreijährigen Mittel der Vorjahre. Schleswig-Holstein (- 31 %), Brandenburg (-27 %), Sachsen-Anhalt (-26 %), Mecklenburg-Vorpommern (-25 %) und Niedersachsen (-26%) waren am stärksten betroffen. Der Bund beteiligte sich an Hilfsprogrammen der Länder, um landwirtschaftlichen Unternehmen zu helfen, die durch die Dürre in existenzielle Not geraten waren. Der Schadensumfang wurde in diesen Betrieben auf eine Höhe von rund 770 Millionen Euro beziffert.

Bund und Länder stellten zusammen bis zu 340 Millionen Euro bereit, um einen Teil der Schäden auszugleichen. Der Bedarf an Bundesmitteln betrug dabei die Hälfte, also bis zu 170 Millionen Euro. Grundlage für die Hilfen war eine Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung. Es wurden Billigkeitsleistungen in Höhe von bis zu 50 % des errechneten wirtschaftlichen Schadens gewährt, wenn die durchschnittliche Jahreserzeugung des betreffenden landwirtschaftlichen Unternehmens durch die Dürre um mehr als 30 Prozent zurückgegangen ist.

Weitere Hilfsmöglichkeiten

Neben den spezifischen Landes- oder Bundeshilfen sind ggf. noch weitere Hilfemaßnahmen möglich. Im Fall der Dürre/ Trockenheit 2018 waren dies:

  • Die Landwirtschaftliche Rentenbank hatte ihr Liquiditätssicherungsprogramm für Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, die wegen Trockenheit und Unwetter 2018 Ertragseinbußen oder Kostensteigerungen zu verzeichnen haben, geöffnet.
  • Die Länder konnten ab 1. Juli 2018 zulassen, dass als ökologische Vorrangflächen angemeldete Brachflächen ausnahmsweise für Futterzwecke oder für die Erzeugung von Futtermitteln beerntet werden durften, wenn nicht ausreichend Futter zur Verfügung stand.
  • Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH gewährte von der Trockenheit betroffenen Betrieben Pachtstundungen.
  • Das BMEL hatte eine Verordnung erlassen, die es den Bauern 2018 ausnahmsweise erlaubte, Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen in den von der Dürre betroffenen Gebieten für die Futternutzung zu nutzen.

Nachfolgende Maßnahmen konnten zusätzlich ergriffen werden:

  • Die geschädigten Betriebe konnten Anträge auf Stundung von Steuerschulden stellen und die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen.
  • Die Finanzbehörden der Länder konnten steuerliche Vorauszahlungen anpassen und auf Säumniszuschläge, Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichten.

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