Ausweisung belasteter Gebiete durch die Bundesländer
Die Bundesregierung und die Bundesländer haben 2022 mit der Neufassung derAVV Gebietsausweisung (AVV GeA) ein von der EU-Kommission akzeptiertes Verfahren zur Ausweisung belasteter Gebiete gefunden. Hintergrund war das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland, bei dem im Falle einer Verurteilung im Zweitverfahren hohe Strafzahlungen drohten.
Bund und Länder haben sich im Juli 2022 im Bundesrat auf die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) geeinigt. Die erforderliche Neuausweisung dieser bisher als sogenannte Rote Gebiete bezeichneten Flächen hatte bis Ende November 2022 durch die Bundesländer zu erfolgen. Die geänderten Landesdüngeverordnungen und neuen Gebietsausweisungen der Länder wurden von der EU-Kommission akzeptiert. Die EU-Kommission hat am 1. Juni 2023 das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt.
- Mit den Änderungen, wird den Kritikpunkten der EU-Kommission Rechnung getragen.
- Nach vielen Jahren der Unsicherheit haben die landwirtschaftlichen Betriebe nun endlich Planungssicherheit für ihre Anbau- und Düngeplanung.
- Ziel von Bund und Ländern ist, das sogenannte Verursacherprinzip weiter zu stärken. Dafür muss allerdings zuerst eine robuste und vollzugstaugliche Datengrundlage vorliegen.
- Das Messstellennetz muss von den Ländern bis Ende 2024 verdichtet werden.
Hintergrund
In Folge der 2020 geänderten Düngeverordnung, die von der EU-Kommission begrüßt wird, erarbeitete eine Bund-Länder-Steuerungsgruppe zu den gemäß § 13a Absatz 1 Düngeverordnung (DüV) von den Ländern auszuweisenden Gebieten die AVV Gebietsausweisung. Sie wurde im November 2020 nach Zustimmung durch den Bundesrat erlassen. Die AVV GeA konkretisiert damit die Vorgaben der DüV, die wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ist.
Kritik der EU-Kommission machte erneute Anpassung notwendig
Im Juni 2021 kritisierte die EU-Kommission die Ausweisungen der mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebiete der Bundesländer als zu uneinheitlich und teilte mit, dass die sogenannte Modellierung, nicht mit der EU-Nitratrichtlinie vereinbar sei. Zudem hätte sich der Flächenumfang gegenüber der Gebietsausweisung aus dem Jahr 2019 zu stark verkleinert.
Um einen Beschluss zur Fortsetzung des Zweitverfahrens gegen Deutschland zu vermeiden, war es somit erforderlich, die AVV Gebietsausweisung anzupassen.
Neufassung setzt Forderungen der EU-Kommission um
Die am 17. August 2022 in Kraft getretene Neufassung der AVV GeA sowie die Neuausweisung der belasteten Gebiete nach Anpassung der jeweiligen Landesdüngeverordnungen waren ein entscheidender Schritt, damit die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellt. Die Bundesländer müssen künftig sicherstellen, dass alle belasteten Messstellen innerhalb der mit Nitrat belasteten bzw. eutrophierten Gebiete liegen. Ab 2029 muss die Ausweisung belasteter Gebiete bundeseinheitlich mit einem geostatistischen Regionalisierungsverfahren erfolgen. Bis Ende 2024 müssen die Bundesländer das Messstellennetz ausbauen.