Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Das Bundesprogramm ist Teil des 10 Punkte-Maßnahmenpaketes des BMEL zum Klimaschutzplan 2030 und zur Erfüllung der BMEL-Verpflichtungen gemäß Klimaschutzgesetz

Dabei haben die energiebedingten Emissionen ein Minderungspotential von bis zu 1,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, die Mithilfe des Programms eingespart werden sollen. Seit seinem Start 2016 wird das Bundesprogramm beständig vom BMEL weiterentwickelt.

Landwirtschaft, Klimaschutz und Klimaresilienz

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Es wird aus dem Energie- und Klimafond (EKF) der Bundesregierung finanziert und umfasst mittlerweile zwei Förderrichtlinien (Teil A und Teil B), um die ganze Bandbreite von betriebsindividuellen, technischen CO2-Einsparmöglichkeiten in landwirtschaftlichen und im gartenbaulichen Betrieben technologieoffen fördern zu können. Die Richtlinien bieten nicht nur mehr Fördermöglichkeiten, sondern auch verbesserte Förderkonditionen und die Fördervoraussetzungen sind in vielen Bereichen einfacher geworden.

Es werden einzelbetriebliche Beratung, Investitionen und Wissenstransfer gefördert. Ein Förderschwerpunkt ist neben der Energieeinsparung durch Modernisierung die Erzeugung erneuerbarer Energie zur Verwendung in Landwirtschaft und Gartenbau, beispielsweise Photovoltaik (PV) für den Eigenstrombedarf oder Biomasseheizungen für den Wärmebedarf. Während Programmteil A dabei besonders an landwirtschaftliche Unternehmen mit kleineren Vorhaben adressiert, lassen sich in Teil B auch größere Projekte fördern, die Strom oder Wärmeenergie aus erneuerbaren Energiequellen für die landwirtschaftliche und gartenbauliche Erzeugung bereitstellen.

Ein deutlich ausgeweiteter Förderbereich ist die technologieoffene Förderung alternativer Antriebe bei landwirtschaftlichen Maschinen - für landwirtschaftliche Betriebe in Teil A sowie für gewerbliche Maschinenringe und Lohnunternehmen in Teil B. Damit kann die Erstausstattung oder Nachrüstung von Traktoren beispielsweise mit Elektro- oder Biomethanantrieben gefördert werden. Zur Steigerung der Energieeffizienz und Bodenschonung ist zudem die Ausrüstung mit automatischen Reifendruckregelanlagen förderbar.

Das BMEL stellt Ihnen mit der Broschüre "Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau - Das Bundesprogramm kompakt" die Förderbereiche kurz vor.

Antrags- und Bewilligungsbehörde für das Programm ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Alle Informationen und Antragsunterlagen zum Programm und zu den einzelnen Förderbereichen sind unter der Internetadresse www.ble.de/energieeffizienz zu finden.

Erschienen am im Format Artikel

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