Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Das Bundesprogramm ist Teil des 10 Punkte-Maßnahmenpaketes des BMEL zum Klimaschutzplan 2030 und zur Erfüllung der BMEL-Verpflichtungen gemäß Klimaschutzgesetz.

Aktuelles: Antragspause verhängt!

Seit dem 21.11.2024 besteht für das Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2- Einsparung eine vorläufige Antragspause, sodass derzeit keine neuen Anträge gestellt werden können. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mehr Informationen.

Die energiebedingten Emissionen haben ein Minderungspotential von bis zu 1,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, die Mithilfe des Programms bis 2030 eingespart werden sollen. Seit seinem Start 2016 wird das Bundesprogramm beständig vom BMEL weiterentwickelt.

Es wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung finanziert. Die aktuelle Förderung erfolgt auf Grundlage der "Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A – Landwirtschaftliche Primärproduktion" vom 28. Juni 2023, die am 7. Juli 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Bei der Überarbeitung wurde die Förderrichtlinie Teil A vereinfacht und hinsichtlich der Förderkonditionen verbessert; es gibt mehr einfache Fördermaßnahmen, die sogenannten Einzelmaßnahmen. Für Gewächshäuser sind besonders die Förderung von Energieschirmen, Mehrfacheindeckungen und Pufferspeichern interessant. Für die Landwirtschaft wird die Förderung alternativer Antriebe bei mobilen Maschinen angeboten, um den Dieselverbrauch im Sektor zu senken. Es kann die Anschaffung von Elektrotraktoren und -hofladern, Biomethantraktoren und die Umrüstung von Traktoren auf Pflanzenölmotoren gefördert werden. In der Innenwirtschaft landwirtschaftlicher Betriebe sind zum Beispiel elektrifizierte Landmaschinen wie Futteranschieber als Alternative zu bisher dieselbetriebenen Prozessen förderbar.

Die Förderung komplexerer energetischer Modernisierungen (einschließlich Gewächshausneubauten als Ersatz für Altanlagen oder bei Standortverlagerungen) oder Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung für den betrieblichen Eigenbedarf in Landwirtschaft und Gartenbau sind bewusst offengehalten. Im Förderbereich "CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung" werden Förderungen für beispielsweise Dach-PV für die Eigenstromerzeugung, Kleinwindanlagen, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen und die Schaffung technischer Voraussetzungen für den Bezug von Abwärme, Fernwärme und Fernkälte angeboten. Die vor der Realisierung solcher Maßnahmen erforderliche, maßnahmenspezifische Energieberatung des Betriebes durch eine sachverständige Person kann im Rahmen der Investitionsförderung mitgefördert werden.

Antrags- und Bewilligungsbehörde für das Programm ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Alle Informationen und Antragsunterlagen zum Programm und zu den einzelnen Förderbereichen sind unter der Internetadresse www.ble.de/energieeffizienz zu finden.

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