Deutscher Innovationspreis Gartenbau
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vergibt für hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau jährlich den Deutschen Innovationspreis Gartenbau. Die Bewerbungsphase für den Innovationspreis 2025 endete 31. März 2025.
Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Dieses Preisgeld wird von der Bewertungskommission auf bis zu drei Preisträger – nach Möglichkeit je einer in den Kategorien Pflanze, Technik, Kooperation/ Betriebsorganisation – aufgeteilt.
Die Höhe des Einzelpreisgeldes richtet sich nach dem Innovationswert der Anmeldung, wobei das Preisgeld für einen Preisträger auf maximal 7.500 Euro begrenzt ist.
Der Einsendeschluss für die Wettbewerbsrunde 2025 war am 31. März 2025.
Bewertungskriterien
Die Bewertung erfolgt nach
- der innovativen Qualität,
- der Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft,
- der praktischen Anwendung,
- den Marktchancen und
- dem Modellcharakter für andere Betriebe.
Teilnahmebedingungen
Bewerben konnte sich jedes Gartenbauunternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland, das Gartenbauprodukte herstellt oder damit handelt, Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören. Es soll sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art, um eine beispielhafte Kooperation, ein beispielhaftes Unternehmenskonzept oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen handeln.