Organisation Pflanzengesundheit
Das BMEL ist für die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Pflanzengesundheit zuständig. Dies sind insbesondere Regelungen zum Schutz gegen die Gefahr der Einschleppung oder Ansiedlung von Schadorganismen der Pflanzen und deren Verschleppung oder Ausbreitung.
Zudem fördert das BMEL Forschung als Entscheidungsgrundlage zur Verbesserung des Schutzes der Pflanzengesundheit. Das BMEL fördert Forschung als Entscheidungsgrundlage im Bereich Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit und arbeitet insbesondere auf den Gebieten Umweltschutz, Gesundheit und Wirtschaft in Fragen der Pflanzengesundheit mit anderen Ressorts/ Ministerien zusammen.
Für phytosanitäre Kontrollen bei der Einfuhr, Ausfuhr und zum innergemeinschaftlichen Verbringen sind die amtlichen Pflanzenschutzdienste der Länder zuständig. Diese stellen auch Pflanzengesundheitszeugnisse aus.
Auskünfte zu Ein- und Ausfuhrbedingungen erteilen die amtlichen Pflanzenschutzdienste als zuständige Landesbehörden.
Die Arbeiten sind insbesondere auf folgende Aufgaben ausgerichtet:
- die Weiterentwicklung der phytosanitären Regelungen zum Schutz der Pflanzengesundheit,
- die Harmonisierung der Vorschriften auf europäischer und internationaler Ebene (z.B. in der Europäischen Union, der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) und im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens,
phytosanitäre Aspekte beim Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen.
Das Julius Kühn-Institut berät und unterrichtet die Bundesregierung in diesen relevanten Fragen und erarbeitet dazu die wissenschaftlich-fachlichen Grundlagen. Es betreibt auch Forschungen zum Thema Pflanzengesundheit. Das JKI führt Risikoanalysen und Bewertungen phytosanitärer Risiken zu Fragen der Ein – und Verschleppung von Schadorganismen durch und wirkt bei der Erarbeitung nationaler und internationaler Normen mit. Das JKI ist insbesondere für den Informationsaustausch, die Koordination auf Fachebene und die Bewertung und Analyse von Risiken sowie die Wahrnehmung von Referenzfunktionen bei phytosanitären Diagnosen zuständig. Es koordiniert Programme und Maßnahmen einschließlich der Überwachung und Monitorings der Länder und der EU dazu in Deutschland.
Die praktische Durchführung der pflanzengesundheitlichen Maßnahmen und Kontrollen bei der Einfuhr, in der Erzeugung und beim Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie für den innergemeinschaftlichen Handel obliegt den amtlichen Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer.
Pflanzengesundheit auf EU-Ebene und in Europa
Organisationseinheiten der Europäischen Kommission, die für Fragen der Pflanzengesundheit zuständig sind
- DG SANTE G1 (Pflanzengesundheit)
- DG SANTE F / DG SANTE F3 (Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen - Pflanzen und organische Produkte)
Pflanzenschutzorganisation für Europa und Mittelmeerraum (EPPO)