Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Das Ministerium in den sozialen Medien
Quarantäneschadorganismen
Bestimmte Bakterien, Viren, Insekten und Pilze und auch einige Pflanzenarten gelten als Quarantäneschadorganismus. Dies sind Organismen, die Pflanzen schädigen können, aber noch nicht in einem bestimmten Gebiet vorkommen oder nur begrenzt verbreitet sind und der amtlichen Überwachung und Kontrolle unterliegen. Die Einschleppung oder Ausbreitung solcher Arten ist oft in Folge auch mit hohen wirtschaftlichen Kosten verbunden.
Die EU-Pflanzengesundheitsverordnung gibt vor, dass solche Schadorganismen systematisch bekämpft werden müssen. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise auch Anbauverbote und –beschränkungen, besondere Regelungen zum Verbringen von Pflanzen, Vorgaben zur Vernichtung und Entsorgung von befallenen Pflanzen sowie Melde- und Anzeigepflichten.
Schadorganismen, die in Deutschland nicht auftreten, müssen auch nicht bekämpft werden. Daher sind die Voraussetzungen dazu zu erhalten und weiter zu verbessern, um die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen so weit wie möglich zu verhindern oder einzudämmen. Das leistet auch einen wichtigen Beitrag, den Bedarf der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu mindern.
Neueinschleppungen von Schadorganismen müssen durch geeignete Diagnostik- und Monitoringverfahren frühzeitig erkannt werden. Das Julius Kühn-Institut (JKI) unterstützt die Länder durch das Erstellen von zeitnahen Risikoanalysen zu neuen Schadorganismen und mit Informationen über Quarantäneschadorganismen.
Die Schilf-Glasflügelzikade (Pentastiridius leporinus) ist ein kleines fliegendes Insekt. Die Nachkommen (Nymphen) überleben den Winter im Boden. Sie saugen dafür an Ernteresten oder an den Wurzeln der Winterkultur. Die Nymphen kann man daran erkennen, dass sie meist einen weißen Federbusch am Hinterleib tragen. Die erwachsenen (adulten) Schilf-Glasflügelzikaden fliegen ab Mai in die Wirtspflanzenbestände ein. Die Flugzeit der erwachsenen Zikaden beginnt im Frühsommer und endet im August.
Die phytosanitären Vorschriften sind in der Europäischen Union einheitlich in der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen (…) festgelegt.
Alte Pflanzensorten erfüllen selten die geltenden Anforderungen an die Register- oder die Wertprüfungsmerkmale. Die Erhaltungssortenverordnung erleichtert das Inverkehrbringen dieser Sorten.