Internationale Zusammenarbeit bei phytosanitären Fragen

Ziel des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens ist es, international ein wirkungsvolles Vorgehen gegen die Verbreitung und Einschleppung von Schadorganismen sicherzustellen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen gegen diese Schadorganismen zu fördern.

Weltweit sind zur Zeit 184 Staaten dem Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) beigetreten. Jeder Vertragsstaat ist verpflichtet, einen nationalen Pflanzenschutzdienst einzurichten, der für das Funktionieren dieses Schutz- und Kontrollsystems verantwortlich ist.

Das IPPC enthält Vorgaben und weitere Verpflichtungen der Vertragsstaaten im Hinblick auf

  • Regelungen für die Einfuhrkontrolle bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen,
  • die Regelungen für die Ausfuhrkontrollen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen einschließlich amtlicher Bescheinigungen,
  • die Durchführung von Risikoanalysen, Monitorings und Kontrollen zum Auftreten von Schadorganismen der Pflanzen,
  • die Einleitung von Bekämpfungs- und Ausrottungsmaßnahmen und
  • einen effektiven Informationsaustausch über das Auftreten und die Verbreitung von Schadorganismen der Pflanzen

Besondere Bedeutung kommt der Erarbeitung und Anwendung Internationaler Standards für Phytosanitäre Maßnahmen (ISPM) zu. Mit diesen Standards setzt das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen für den Handel und Transport mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aber auch für deren Schadorganismen die phytosanitären Rahmenbedingungen fest.

Deutschland ist durch das BMEL und das Julius Kühn-Institut in einer Anzahl von internationalen Gremien, die sich mit Pflanzengesundheit befassen, vertreten (EPPO, IPPC).

Für den Schutz der Pflanzengesundheit ist die Vermeidung der Verschleppung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen gerade auch im internationalen Handel wichtig. Daher ist eine gute Kommunikation und der Austausch von fachlichen Informationen wichtig. Weltweit gibt es Ansprechpartner zu Fragen der Pflanzengesundheit in den verschiedenen Staaten. Eine Liste der Kontaktstellen dieser Nationalen Pflanzenschutzorganisationen (NPPO) ist auf der Seite des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) zu finden. Das BMEL ist die oberste Behörde im nationalen Pflanzenschutzdienst Deutschlands und vertritt die deutschen Interessen in diesem Bereich in bilateralen Gesprächen mit den Mitgliedstaaten der EU und mit Drittstaaten.

Erschienen am im Format Basistext

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